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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Sachstand und Terminanfrage an die Richter des BVerfG

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21. Januar 2022 7 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des BVerfG zu 2 BvL 4 bis 9/18,

bei www.Berliner-Besoldung.de handelt es sich um ein Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Berliner Hauptstadtbesoldung. Wir sind eine Interessengemeinschaft aus Privatpersonen, Berufsvertretungen und Vereinen, die eine nachhaltige Verbesserung der Berliner Besoldung erreichen wollen (https://www.berliner-besoldung.de/about/).

In diesem Zusammenhang unterstützten wir sowohl finanziell als auch mit Know-How (z.B.  aus dem Bereich des Deutschen Richterbundes Berlin) die Klage des Feuerwehrmannes HSU (A-Besoldung), die Ihnen u.a. zur Entscheidung vorliegt.

Nach Ihrem für alle Beamtinnen und Beamten beeindruckenden Beschluss zur R-Besoldung im Land Berlin (2 BvL 4/18 am 04. Mai 2020) schöpften wir Hoffnung, auf eine bessere Zukunft für unser Land. Denn eine amtsangemessene Besoldung ist kein Selbstzweck, sondern eine dringende Erforderlichkeit, um die Qualität des gesamten öffentlichen Dienstes zu sichern. Nachweislich leidet dieser seit etlichen Jahren unter der Willkür der politischen Entscheidungen. Leider jedoch müssen wir erleben, dass die Politiker nicht bereit sind, von ihrem willkürlichen und offensichtlich verfassungswidrigen Handeln abzulassen. Auch die neuen Besoldungsgesetze sind ausschließlich daran orientiert, Geld zu sparen. Es war dabei vollkommen egal, ob Ihre Vorgaben konsequent missachtet werden und die Verfassung auch weiterhin gebrochen wird. https://www.berliner-besoldung.de/gutachten-bestaetigt-berlbvanpg-2021-vorsaetzlich-verfassungswidrig/

Eine detaillierte Stellungnahme zum Klageverfahren des Herrn HSU ist Ihnen Anfang der Woche zugeleitet worden. Aus dieser ergeben sich die vielen Mängel der Umsetzung Ihrer Vorgaben durch die Berliner Politiker – bzw. die Missachtung Ihrer Vorgaben!

Für den gesamten öffentlichen Dienst ist es mehr als schwierig, mit einem solchen Verhalten des Gesetzgebers und des Dienstherrn umzugehen. Aus etlichen Gesprächen mit Betroffenen wissen wir, dass immer mehr Beamtinnen und Beamte verzweifeln und den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Eine überaus bedenkliche Entwicklung mit unabsehbaren Konsequenzen. Für unzählige Pensionäre kämpfen wir unter anderem, die durch die unangemessene Pension ebenfalls betroffen sind und seit Jahren unter der inadäquaten Besoldung/Versorgung leiden. Viele dieser Betroffenen sind mittlerweile verstorben, was ausschließlich den vorsätzlich verfassungswidrig handelnden Politikern in die Karten spielt. Auf diese Weise bleiben sie im Besitz der widerrechtlich vorenthaltenen Finanzmittel. Denn seit weit über einem Jahrzehnt sind wir quasi rechtsschutzlos gestellt. Von daher ersuchen wir Sie inständig, in naher Zukunft eine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der A-Besoldung zu treffen.

Eigentlich hatten Sie dies bereits indirekt zur R-Besoldung getan, aber solange Sie nicht explizit auch die A-Besoldung entscheiden, wird es im Land Berlin (und den weiteren Bundesländern Deutschlands) keine verfassungsgemäße Anpassung durch unsere Politiker geben! Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die rigorose Missachtung viele Ihrer in der R-Besoldung vorgegebenen Richtlinien durch diese politisch Verantwortlichen. Setzen Sie dieser unglaublichen Farce der Politik endlich ein Ende. In diesem Sinne hoffen wir durch Ihre Entscheidung wieder einen Rechtsstaat erleben zu können, wie wir ihn von früher kennen und für den es würdig war, seine Arbeitskraft zu investieren.

Ist es denn absehbar, zu welchem Zeitpunkt Sie im Jahr 2022 eine Entscheidung diesbezüglich treffen werden, nachdem dies 2021 nicht möglich war? Klagebeginn des Herrn HSU: 2008!

Mit freundlichen Grüßen

André Grashof – www.Berliner-Besoldung.de

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Aktuelles
Neujahrsgrüße an das Abgeordnetenhaus
Betrachtung der besoldungsrechtlichen Entwicklungen in Bund und Ländern seit 2020

7 Kommentare

  1. Interessierter
    9. Februar 2022    

    Vielen lieben Dank für das Update!!! Dieses Jahr MUSS es endlich mal klappen!!!!Bin auf die Terminvorschau gespannt, die ja hoffentlich bald kommt 😉

    Reply
  2. Interessierter
    8. Februar 2022    

    Hallo ihr Fleißigen,

    wann ist denn „vom Gefühl“ her, mal mit einer Antwort zu rechnen? Dauert ja ganz schön lang …….🥲

    Beste Grüße

    Reply
    • André Grashof
      9. Februar 2022    

      Hallo an alle Interessierten…
      wir haben jetzt einen Rücklauf vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Leider erneut mit der üblichen Antwort: „…bezugnehmend auf Ihre Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass die Normenkontrollverfahren 2 BvL 5/18 bis 2 BvL 9/18 derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist jeweils noch nicht absehbar.“
      Hoffen wir mal, dass die umfangreiche Darstellung, die jüngst an das BVerfG gesandt wurde, des RA Merkle, die er gemeinsam mit Herrn Dr. Schwan erarbeitet hat und im Detail dokumentiert, wie rechtsverachtend durch den Berliner Senat weiterhin agiert wird, eine entsprechende Würdigung findet und die Bundesverfassungsrichter*innen genauso entsetzt sind, wie wir. Leider also weiterhin abwarten…
      Beste Grüße, André

      Reply
  3. RuleofLaw
    23. Januar 2022    

    Lieber Andre, und alle Mitstreiter,

    vielen Dank für eure Bemühungen in der Sache! Hoffentlich wird 2022 endlich Gerechtigkeit einkehren. Hinter einem entsprechenden Urteilsspruch für die A-Besoldung kann dann auch bundesweit keiner mehr zurück. Dass es bei der vorsätzlichen Missachtung und Fehlinterpretation der Besoldungsdirektiven des BVerfG sogar noch schlimmer als in Berlin geht, zeigt ja aktuell das Beispiel der Landesregierung aus Kiel. Vermeintliche Günstiglösungen und Verrenkungen der Besoldungsgesetzgeber werden sicher auch noch in den kommenden Jahren weitere Stilblüten hervorbringen.

    Ich verstehe daher die Emotionalität die aus dem Schreiben hervorgeht. Ich denke wir fühlen uns alle heftig vom Dienstherrn verarscht und darüber hinaus auch von den Gewerkschaften alleine gelassen. Das was ihr hier (erfolgreich) betreibt hat meine Hochachtung!
    Kritisch anmerken möchte ich jedoch die Tonalität eures Schreibens. Gepasst hätte das sicher gut als reißerische Meldung auf der Website des DBB Berlin. Denen hätte das sogar richtig gutgetan. Im Ton unpassend jedoch nach m.E. als Begleitbrief an das höchste Gericht in Deutschland. Da sollte man mehr Respekt zeigen. Bislang ist man doch ins Karlsruhe voll auf unserer Seite. Die Entscheidung 2020 war laut Stuttmann sogar „Besoldungsrevolution“. Und das es zu lange dauert wissen die selbst.

    Ich denke also es bringt nichts dort mit viel Gepolter Druck zu machen. Die werden hoffentlich die neuen Besoldungsgesetze bewusst abgewartet haben, um eine große Entscheidung zu treffen und weitere Schlupflöcher zu schließen.

    Also: Zuversichtlich bleiben 😊

    Reply
    • Mirko Prinz
      23. Januar 2022    

      Hallo RuleofLaw,
      ich empfand Andrés Schreiben an die Richter des BVerG durchaus als sachlich und bestimmt. Wahrscheinlich nimmt jede/r dies etwas anders wahr. Emotionalität kommt bei ihm, wohl eher bei den Briefen an die Politiker auf. Dies ist allerdings auch nachvollziebar, da der Berliner Gesetzgeber wissentlich und nachweislich die Vorgaben des BVerfG seit 2020 ignoriert.

      Beste Grüße Mirko Prinz

      Reply
      • André Grashof
        23. Januar 2022    

        Hey RuleofLaw,
        vielen Dank für Deine Zeilen und Deine Meinung… und vielen Dank Mirko auch für Deine…:) – generell kann ich bestätigen, dass ich eher emotional formuliere, auch um zu zeigen, dass es durchaus Emotionalität auslöst, wenn man fortwährend veralbert wird… Unfassbar finde ich nach wie vor, dass derart konsequent die Verfassung mit Vorsatz seitens des Berliner Senats gebrochen wird. Aber in dem Schreiben an das BVerfG versuchte ich durchaus, mich zu beherrschen. Für den durchweg sachlichen Vortrag haben wir ja dann auch noch Dr. Schwan und unseren Rechtsanwalt Merkle. Aus meiner Sicht ergänzen wir uns da alle zusammen sehr gut. Aber letztendlich dient dieses Forum uns Allen und da hat jede/r sicherlich eine ganz eigene Auffassung. Vielen Dank für jeden Beitrag und alles Gute uns Allen. Beste Grüße, André

        Reply
  4. Thomas Meier
    22. Januar 2022    

    Sehr gut, ein solches Schreiben war überfällig! Möglicherweise hatten die Richter die Missachtung der obersten Rechtsprechung noch gar nicht ausreichend auf dem Schirm. Hoffen wir, dass der Brief noch Eindruck auf die aktuell zu erstellende Geschäftsverteilung 2022 beim BVerfG macht und unsere Anliegen zumindest im Besoldungsbereich endlich bearbeitet werden. 2023 muss es dann mit dem Versorgungsbereich weitergehen – Sie haben völlig recht, dass viele Versorgungsempfänger in der Zwischenzeit sterben, andere – das ist eigentlich sogar noch schlimmer – mit teils sehr kleinen Pensionen ihre teure Miete kaum mehr bezahlen können. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass einige Bundesländer die Mindestversorgungsquoten von z.B. 65 auf 60% reduzieren, wenn die unterste Besoldungsgruppe gestrichen wird, so dass ausgerechnet hier im Armutsbereich keinerlei Fortschritte erzielt werden.

    Reply

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