2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Widerspruch – Diese drei Formen werden nur noch anerkannt!

Der Personalservice der Polizei Berlin hat in einer aktuellen Personalinformation über verschärfte Formanforderungen bei der Einlegung von Widersprüchen informiert. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. März 2026 (Az. VG 7 K 430/22), in dem die gesetzlichen Formerfordernisse für Widersprüche gegen Verwaltungsakte klargestellt wurden. Die Polizei Berlin setzt diese Vorgaben ab sofort konsequent um.

Welche Formen werden anerkannt?
Widersprüche werden künftig nur noch in folgenden Formen akzeptiert:

  1. Schriftlich – per Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift
  2. Elektronisch qualifiziert – gemäß § 3a Abs. 3 VwVfG i. V. m. § 9a Abs. 5 OZG (z. B. über das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA)
  3. Zur Niederschrift – persönlich bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat

Was ist nicht mehr zulässig?
Ausdrücklich nicht mehr anerkannt wird der Widerspruch per einfacher E-Mail – auch dann nicht, wenn ein unterschriebenes Schreiben als Anhang beigefügt ist. In diesen Fällen ist das Formerfordernis nicht erfüllt.

Fazit
Beschäftigte der Polizei Berlin, die einen Widerspruch einlegen möchten, sollten künftig sicherstellen, dass sie eine der drei anerkannten Formen wählen. Weitere Details stellt der Grundsatzbereich auf der internen Intrapolseite bereit.

Quelle: Personalinformation des Personalservice der Polizei Berlin vom 19.08.2026

21 Kommentare zu „Berlin: Widerspruch – Diese drei Formen werden nur noch anerkannt!“

  1. Guten Tag in die Runde,

    hat jemand das „Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. März 2026 (Az. VG 7 K 430/22)“ ?

    In der von uns genutzten Datenbank finde ich es (noch) nicht, im Internet – sonst – auch nicht. Sonst müsste ich es bei der Kammer mal abfragen.

    Danke

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    • Guten Tag Herr Wahl,

      leider liegt uns das Urteil nicht vor und wird nur in der PersonalInfo aufgeführt. Sofern Sie es bekommen, wären wir über eine Info dankbar und könnten dies hier anonymisiert veröffentlichen. Bezüglich des Schriftformerfordernisses gab es unsererseits schon Kontakt zur Personalstelle der Polizei, weil die Rechtsprechung nach VwVfG eigentlich eindeutig ist. Wir bezogen uns insbesondere auf § 59 GGO I, da ja verwaltungsintern eine elektronische Signatur nicht notwendig ist und dies einen Widerspruch erheblich vereinfacht hätte. Leider wird dieser einfache Weg nun ausgeschlossen.

      BG Mirko Prinz

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      • Beck-Online, Juris, openJur negativ.

        Erste und letzte Möglichkeit (so hatte ich es beim Dienstvergehen-Besoldungs-Urteil aus 2025): direkt beim VG den Beschluss/Urteil aus der Geschäftsstelle mittels Antrag anfordern.

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  2. In der Justiz gab es immer die Antwort das der Widerspruch eingegangen ist und auf ,,Einrede der Verjährung verzichtet wird“.Wie lief es bei der Polizei oder in anderen Behörden?Wie ist die Aktenführung?
    Sind alle Widersprüche noch in den Akten mit Rechtstext ?Wäre schön diesbezüglich mal hier Infos zu erlangen 😉!

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    • Bei der Feuerwehr war das auch so dass ich immer in kurzer Zeit Antwort bekam.
      Auch mit dem Hinweis der Einrede Verjährung. Habe aber trotzdem jedes Jahr neu widersprochen.
      Gruß H

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      • Kann ich leider nicht bestätigen, manchmal hat es länger als ein halbes Jahr gedauert bis eine Antwort kam.
        Eventuell lag es auch am Sachbearbeiter.
        Auf jeden Fall ging es damals alles andere als schnell!

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  3. Ich habe seit meiner Klage 2020 alle Widersprüche eingescannt und an das Dienststellenpostfach meiner PersStelle geschickt und das Original per Dienstpost hinterher. Habe nie eine Antwort/ Eingangsbestätigung erhalten. Dieses Jahr wurde ich per Mail darauf hingewiesen, das meine Mails mit Anhang nicht dem Schrifterfordernis entsprechen und man nur Originale anerkennt. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass bisher wohl alle Eingangsbestätigungen an meinen Anwalt geschickt wurden. Werde dort mal fragen, ob das auch der Fall ist.

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    • Hallo Reinickendorf,
      ich würde mich nicht wundern, wenn etliche Widersprüche aus Gründen der fehlenden Schriftformerfordernis hinten runter fallen.
      Für diese Fälle wäre jedoch ein zeitnaher Hinweis (gerne als kurze Antwortmail) wünschenswert gewesen. Da die Personalstelle der Polizei jedoch schreibt: „Die Polizei Berlin wird in der Folge ab sofort nur noch Widersprüche akzeptieren, die dem Formerfordernis des entsprechen.“ gehe ich davon aus, dass die Verfahrensweise davor akzeptiert wurde.

      BG Mirko

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  4. Tatsächlich ist es doch für jeden hier gut nachvollziehbar, dass Vernehmungen, die im Ergebnis zu Grundrechtseingriffen wie etwa Durchsuchungen, Festnahmen pp. führen, ausdrücklich nicht mehr unterschrieben werden müssen (ein Hoch auf die elektronische Akte) und auf der anderen Seite der Beamte seinen Widerspruch zu einer höchstrichterlich festgestellten, verfassungswidrigen Besoldung natürlich unterschreiben muss.

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  5. Was wird denn aus den Pensionären, die keinen Zugriff mehr auf die Intrapol-Seite haben und warum werden wir von der Behörde nicht über solche wichtigen Sachen nicht informiert?

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    • Hallo Widersprucheinlegender,

      ich nutze u.a. Fax mit Sendebericht und Abbild der ersten Seite. Alternativ das Original in die Dienstpost. Dieses auf der eigenen Poststelle abgeben und dort den Empfang mit Tagesstempel und Unterschrift auf einer Kopie des Schreibens bestätigen lassen.

      BG Mirko

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  6. In der Vergangenheit habe ich bisher immer per Mail, Fax und schriftlich per Post meine Widersprüche abgeschickt. Per Mail erhielt ich dann in den folgenden Tagen eine Eingangsbestätigung. Die richtige Eingangsbestätigung per Dienstpost erhielt ich jedoch erst im darauf folgenden Jahr. Das war mir bisher wegen der Bestätigung per Mail egal.

    Nun die Frage: Wenn die Mail nun nicht mehr zählt und die Bestätigungen per Post immer erst im Folgejahr ausgestellt werden. Wie stelle ich jetzt sicher, dass mein Widerspruch auch tatsächlich in diesem Jahr angekommen ist, ohne direkt selbst zur Personalstelle zu laufen?

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  7. Es ist einfach widerlich und unerträglich!! 🙁
    Unzähligen Beamten wurde über Jahre zustehender Sold verfassungswidrig unterschlagen!!!! und man soll eine zustehende Nachzahlung nur nach Stellung eine Widerspruchs erhalten???? Justitia, was ist los mit dir???
    Warum waren nur so wenige bei der Demo am 27.08.???!!!

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    • Weil es keinen interessiert!! 600 Personen aus Feuerwehr / Polizei / Justiz!!
      Weil man wusste, dass diese Behörde jeden Strohhalm greifen wird, um nicht zu zahlen!! Weil das Land Berlin sowieso hoch verschuldet ist und Millionen für genau diese wissentliche Unteralimentierung nicht vorhanden sind!!
      Ich schäme mich fremd für das Land Berlin, für diese Polizei-Behörde und diesen Senat!!! 🤬🤬🤬

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      • Guten Abend Steffen,
        da schäme ich mich aus ganzem Herzen und aus voller Verachtung mit!!!👍
        Bei diesem, uns verachtenden Verhaltens, fällt einem nichts mehr ein.

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