2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Update – Musterwiderspruch zur Berliner Besoldung 2026 für aktive Beamte

Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Berliner Besoldung müssen Beamtinnen und Beamte selbst aktiv werden, um ihre Ansprüche auf spätere Nachzahlungen zu wahren. Der aktuelle Musterwiderspruch für das Jahr 2026 und die Folgejahre bietet hierfür eine rechtssichere und unkomplizierte Vorlage.

Der entscheidende Punkt ist die Frist: Der Widerspruch muss zwingend bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der zuständigen Personalstelle eingegangen sein.

Besondere Vorsicht ist bei der Form geboten: Eine einfache E-Mail wird von den Behörden und Gerichten nicht akzeptiert. Erforderlich ist der Versand per Telefax (mit Sendebericht), per Post mit eigenhändiger Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur.

Das Muster nimmt den Betroffenen die juristische Argumentation weitgehend ab. Es enthält bereits alle notwendigen Anträge – von der Neubescheidung über die Verzinsung bis hin zum Antrag auf Verjährungsverzicht. Wer seine persönlichen Daten ergänzt und die Formalien beachtet, sichert sich seine Rechte für das aktuelle Jahr, ohne sich tief in die komplexen verfassungsrechtlichen Details einarbeiten zu müssen.

Der aktualisierte Musterwiderspruch für aktive Berliner Beamten wird hier zum Download bereitgestellt. Der Widerspruch für Versorgungsempfänger befindet sich derzeit in der Überarbeitung.

 

5 Kommentare zu „Berlin: Update – Musterwiderspruch zur Berliner Besoldung 2026 für aktive Beamte“

  1. Übrigens habe ich von meiner Personalstelle gerade die Auskunft bekommen, dass Schreiben mit Empfangsbekenntnis, wie wir sie immer von unserer Personalstelle erhalten, von denen nicht unterschrieben werden. Wenn man darauf besteht, soll man ein Einschreiben mit Rückschein per Post schicken.

    § 5 VwZG sagt da was anderes….

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    • Ich glaube, dass du da einem Irrtum unterliegst. Der von dir zitierte Paragraph regelt „Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis“. Also nur Post die dir als Beschäftigtem übermittelt wird. Für den umgekehrten Fall, also du sendest deiner Personalstelle etwas zu, regelt diese Vorschrift nichts.
      Ich denke schon, dass deine Personalstelle dir da die korrekte Auskunft gegeben hat.

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  2. @Tim:

    Der Link passt besser zur Besoldungsdebatte, als man zunächst denkt. Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft bringt ein seit Jahren bestehendes Berliner Grundproblem gut auf den Punkt: Wer hohe Sicherheitsstandards fordert, Technik und Personal aber nicht ausreichend finanziert, hofft auf Wunder – und riskiert gravierende Folgen.

    Dasselbe Muster zeigt sich bei der Besoldung. Ein funktionsfähiges Land braucht qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Dazu gehören Beamte, deren verfassungsgemäße Alimentation nicht einfach als verschiebbare Haushaltsposition behandelt wird.

    Wie Berlin den jahrelangen Verfassungsverstoß behebt, wird deshalb zum Aushängeschild oder zum Warnsignal für das Land als Dienstherrn und Arbeitgeber. Wer auch hier nur das rechtlich zwingende Minimum mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand umsetzt, zeigt wenig Wertschätzung. Über schwindendes Vertrauen, wachsende Nachwuchsprobleme und einen spürbar weniger leistungsfähigen öffentlichen Dienst darf er sich dann nicht wundern.

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    • Der Politik ist es herzlich egal, ob das Vertrauen schwindet oder es Nachwuchsprobleme gibt. Wichtig nimmt man nur sich selbst.

      Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Und es sind nicht genug Euro da, um sämtliche verpflichtenden konsumtiven und die nicht aufschiebbaren investiven Ausgaben zu bedienen. On Top kommt, dass Politik es unter allen Umständen vermeiden will, der Öffentlichkeit und auch den eigenen Dienstkräften vermitteln zu müssen, dass die Erhöhung der Besoldung aufgrund des BVerfG-Beschlusses auf mit gravierenden Einschnitten verbunden ist.
      Dies gilt insbesondere vor der Wahl. Aber auch für die Zeit danach.

      Folglich wird das Reparaturgesetz eine Minimallösung zum Inhalt haben. Man könnte fast meinen, dass Berlin und sämtliche andere Besoldungsgesetzgeber es auf eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG ankommen lassen. Dann könnte man mit dem Finger gen Karlsruhe zeigen und versuchen, sich aus der haushaltspolitischen Verantwortung stehlen.

      Auch wenn Konkretes nicht benannt wird, lässt der Artikel erkennen, was kommen wird.

      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/evers-konfrontiert-mit-harten-fakten/

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