Nach den Grünen hat nun auch die AfD-Fraktion auf unsere Wahlprüfsteine zur verfassungswidrigen Berliner Besoldung geantwortet. Das Schreiben, unterzeichnet vom Parlamentarischen Geschäftsführer Rolf Wiedenhaupt, datiert vom 2. September 2026. Wir dokumentieren es am Ende dieses Artikels im Wortlaut. Und es zeigt: Bei der zentralen Streitfrage – wer rückwirkend entschädigt wird – stellt sich die AfD diametral gegen die Grünen.
Der Kernpunkt: Nachzahlung für alle – unabhängig vom Widerspruch
Während die Grünen eine rückwirkende Entschädigung aller Betroffenen mit Verweis auf die Haushaltslage und geschätzte Nachzahlungen von bis zu 7 Milliarden Euro ablehnen und nur jenen zahlen wollen, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben, positioniert sich die AfD klar auf der Seite aller Betroffenen. Ihre Argumentation: Es handle sich nicht um eine bloß „rechtswidrige“, sondern um eine „verfassungswidrige Fehlbesoldung“ – und daraus folge, dass alle Betroffenen unabhängig von Widersprüchen vollständig nachbesoldet werden müssten. Wer nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt habe, dürfe nicht benachteiligt werden. Damit greift die AfD die Forderung des Bündnisses nach Gleichbehandlung nahezu wörtlich auf.
Zeitplan ambitioniert: Reparaturgesetz zum 1. Januar 2027
Beim Zeitplan wird die AfD konkreter als die Grünen: Das Reparaturgesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zugleich fordert die Fraktion, dass sich der Senat und die ihn tragenden Fraktionen noch vor der Wahl am 20. September dazu erklären müssen, wie das Reparaturgesetz geplant sei und wie der Begünstigtenkreis definiert werde.
Einigkeit – und Differenzen
Einig sind sich AfD und Grüne bei der Ruhegehaltfähigkeit der Nachzahlungen (beide: Ja) und bei der Forderung, das Methodenpapier und die Berechnungsparameter bereits vor der Beschlussfassung offenzulegen (beide: Ja). Auch die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens sieht die AfD kritisch: Sie hält die konkrete Ausgestaltung für „rechtlich bedenklich“ und prüfe Alternativen – ein klares Bekenntnis zur Abschaffung klingt anders, geht aber über das bloße Vertagen der Grünen hinaus.
Beim automatischen Anpassungsmechanismus gibt sich die AfD offen: Es brauche ein Verfahren, das eine erneute verfassungswidrige Unteralimentation ausschließe; über die konkrete Ausgestaltung – gesetzliche Indexierung oder unabhängige Kommission – wolle man noch mit den Betroffenen und ihren Vertretungen sprechen. Für die Strukturreform nennt sie einen Zeitkorridor: Ein Entwurf solle bis zum Anfang der Sommerpause vorliegen, also vor den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2028/29 – grob Mitte 2027 und damit etwas später, als es die Grünen erwarten.
Unsere Einordnung
Die AfD bricht das Schweigen als zweite Fraktion – und sie tut es mit einer klaren Kampfansage an die bisherige Senatslinie: volle Nachzahlung für alle, keine Benachteiligung der Nicht-Widersprechenden, konkrete Termine.
Wir werden die Antworten im Detail prüfen – und sind gespannt, wann die übrigen Fraktionen nachziehen. Das Schreiben der AfD finden Sie bereits jetzt vollständig hier:
Ich glaube schon,dass die AFD sich für die Beamten stark macht….ist schließlich Wählerpotenzial…auch ohne taktisches Kalkül. SenFin gefällt sich in seiner Rolle,das Parlament stehend zu desinformieren und mit Zahlenspielerei ,die nicht belegt ist,zu argumentieren.Wer sagt denn,daß alle Nachzahlungen im Block ausgezahlt werden müssten…da gibt es doch bestimmt Mittel und Wege.Aber das Geld ist doch von allen genommen worden !!! Und niemand ist auf seinem Gehaltsnachweis darauf hingewiesen worden ,vorbehaltlich eines Gerichtsbeschlusses Widerspruch einzulegen ! Und das es zu solch einer Summe anwachsen konnte,liegt doch an denen,die sich ungeniert über Jahre daran bedient haben ! Es ist doch zu hinterfragen,weshalb SeFin 50 Finanzbeamte damit beauftragt,sämtliche Akten zu “ überprüfen“, ob man sich vor einer Nachzahlung drücken könnte.Ist das nicht ‚ Anstiftung zum Betrug‘ ? Wer gegen das Urteil von Karlsruhe handelt und meint schlauer zu sein,als dessen Berechnungsquelle,Frau Färber, will betrügen….Ich bin mir sicher,dass man die morgens um halb drei wecken könnte und sie auf Nachfrage mit dem Index für A5 ad hoc antworten könnte..
Karlsruhe hat betont,dass Haushaltsgründe keine Rechtfertigung für eine Unteralimentierung sein darf !!!!! Aber genau diese gegenteilige Argumentation wird angeführt ,um sich vor der politischen Verantwortung möglichst zu drücken !
@ Väterchen Frost
Ein Gruß in die Runde.
Ich glaube, mit deiner Meinung bist du hier mit Sicherheit nicht alleine, aber (ich wiederhole mich) ich glaube denen (den Politikern) kein Wort, allen nicht. Es ist halt Wahlkampf, mehr nicht.
Mir fehlte übrigens noch der eindringliche Hinweis auf den „Rechtsfrieden innerhalb der Berliner Beamtenschaft.“
Dies soll aber keine Kritik sein!
Und diesen „Rechtsfrieden“ wird es niemals geben, niemals bei ca. 7,2 Mrd. € Nachzahlung.
Das macht keine gewählte Regierung in Berlin, im Leben nicht.
Und noch ein kleiner historischer Hinweis aus Niedersachsen:
Ein Christian Wulff versprach 2003 allen Beamten Gehaltserhöhungen bei einem Wahlsieg.
Alles Lüge, kann jeder nachlesen.
Alle Beamten wurden sehr sehr bitter enttäuscht, es gab sogar Kürzungen, nur mal so zur Kenntnis!
Ergo: „alles .enner, .trolche und .erbrecher“, so mein Leitmotto.
Als Hinweis gedacht und nicht als Reklame für die Gewerkschaft:
https://www.gdp.de/Berlin/Rechtsschutz/Widerspruch%202026%20und%20Folgejahre%20-%20Besoldungsempf%C3%A4nger%2002.pdf
https://www.gdp.de/Berlin/Rechtsschutz/Widerspruch%202026%20und%20Folgejahre%20-%20Versorgung%2002.pdf
Ich bin überzeugt, andere „Denkfabriken“ werden unter Umständen noch nachlegen.
So long………..
Ein Vergleich mit den Wahlprüfsteinen des Deutschen Richterbundes zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung.
Im Juli ließen die Grünen noch offen, in welchem Umfang auch Beamte ohne Widerspruch berücksichtigt werden könnten. Jetzt halten sie eine Beschränkung auf Kläger und Widerspruchsführer unter Verweis auf Kosten von bis zu sieben Milliarden Euro für „sehr wahrscheinlich“. Das ist kein formaler Widerspruch, aber eine deutliche politische Verengung.
Die AfD kritisierte beim Richterbund lediglich die Verzögerung und verlangte eine Überprüfung der R-Besoldung. Inzwischen fordert sie konkret die vollständige Nachzahlung an alle Betroffenen – unabhängig vom Widerspruch. Auch hier wurde aus einer allgemeinen Position erst nach Zuspitzung der Debatte eine klare Festlegung.
Parallel erklärt CDU-Fraktionschef Stettner nach der Demonstration, der Veröffentlichung des Entwurfs und Wegners Warnung vor einer Abwanderung zur AfD, es gebe „keinerlei Vorfestlegung“. Seine Forderung nach einer grundgehaltsbezogenen Alimentation beantwortet die entscheidende Nachzahlungsfrage jedoch nicht. Ob dahinter taktische Erwägungen stehen, lässt sich nicht beweisen; Zeitpunkt und unverbindliche Formulierung legen diese Deutung aber nahe.
Die neuen Wahlprüfsteine erfüllen damit ihren Zweck: Allgemeine Bekenntnisse zur verfassungsgemäßen Besoldung reichen nicht mehr. Entscheidend ist, wer wem wie viel und ab wann zahlen will. Das sollte man bei der Stimmabgabe nicht aus den Augen verlieren.
Jeder Beamte hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer für den Verfassungsverstoß der Vergangenheit eine Nachzahlung erhält. Das Grundgehalt muss in erster Linie das Amt und die damit verbundene Verantwortung abbilden sowie den besoldungsinternen Abstand wahren. Familienbezogene Zuschläge dürfen es ergänzen, aber keine unzureichende Grundgehaltstabelle ersetzen. Auch die Haushaltslage rechtfertigt keine verfassungswidrige Unteralimentation. Wie der Dienstherr mit diesem Anspruch umgeht, bleibt nicht ohne Folgen für Motivation und Vertrauen im dienstlichen Alltag – und damit letztlich auch für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Wer glaubt, die AfD würde eine verfassungsgemäße Besoldung umsetzen, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die AfD nach der kommenden Wahl in Berlin nicht in der Regierungsverantwortung stehen, da lassen sich dann schon mal Forderungen formulieren, die man selbst nicht umsetzen muss. Ähnlich würde ich auch die letzten Aussagen von Herrn Stettner einordnen. Auch die CDU wird sich nach der Wahl vermutlich in einer Oppositionsrolle wiederfinden und sie hatte ihre Chance – eindeutig vertan, würde ich sagen.
Angesichts der horrenden Zahlen, die im Raum stehen, wird es unter keiner Partei Nachzahlungen an alle Betroffenen geben, moralisch sicherlich verwerflich, aber eben leider im Rahmen der Rechtsprechung. Dies dürfte schon lange feststehen, alle anderen Verlautbarungen dienen lediglich dem Zeitspiel und dem Bauernfang.
WEIHNACHTSMANN ? Okay, sehe deine Aussage als Vermutung, nicht mehr und nicht weniger…. anscheinend hast du in den letzten 30 Jahren dein „Kreuzchen“ bei den eigentlichen Weihnachtsmännern gemacht….
Ich kann den Frust über die Politik der letzten Jahre sowie auch aktuell absolut nachvollziehen, bezweifle aber, dass die AfD hierfür echte Lösungen parat hat. Fordern kann man viel, die tatsächliche Umsetzung gestaltet sich deutlich schwieriger. Auch die AfD kann keine 7 Mrd (+) allein für die Nachzahlungen 2008 – 2020 herbeizaubern. Nimmt man die Kosten für die Jahre 2021 ff hinzu, sprengt das einfach jeglichen Rahmen. Das den Beamten vorenthaltene Geld liegt ja nicht irgendwo auf einem Sparkonto, sondern ist weg und kann nicht nochmals ausgegeben werden. Oder habe ich nur übersehen, wie die AfD diese enormen Belastungen stemmen möchte?
Es ist genug Geld da, siehe Steueraufkommen. Es ist eine Frage der Verteilung / Priorisierung. Soll aber nicht heißen, dass ich die Erwartungshaltung habe, die AfD würde das so umsetzen, wie geäußert. Ohne jegliche Chance auf Regierungsgestaltung lässt sich das natürlich wohlfeil formulieren, was die Beamtenschaft gern hört.
Also wer sehenden Auges fast zwei Jahrzehnte nicht verfassungsgemäß alimentiert, so gut wie keine Rücklagen bildet (trotz weit über 100.000ner Widersprüche und diversen Gerichtsentscheidungen), der hat nicht nur seine Hausaufgaben nicht gemacht, sondern es direkt darauf angelegt blank dazustehen!
Nachtragshaushalt, Schulden. So kreativ man unser Geld falsch verwendet hat muss man nun halt auch reparieren.
Und sollten Politiker meinen, dass man alles versprechen kann und nichts davon nach einer Wahl einhalten muss, der sollte sich irgendwann fragen lassen müssen, ob ER (oder sie) an den kausalen Folgen nicht ganz klar Schuld ist.
Und die (also die Folgen) sehe ich mittlerweile als äußerst übel an!
Liebe Lichtenbergerin,
wenn immer für Alles Geld da ist nur nicht für die Rechnung (unsere verfassungsgemäße Besoldung) die uns zusteht, dann kann man nicht mehr so argumentieren wie dieser Senat.
Nur ein Beispiel:
https://www.berlin.de/aktuelles/9970003-958090-mehr-baeume-fuer-berlin-geplant.html
https://about.visitberlin.de/presse/pressemitteilungen/berlin-die-gruene-hauptstadt
Wenn ein Bürger seine Steuern nicht bezahlt und sagt, er habe leider alles für neue Gartenpflanzen ausgegeben, wird er vermutlich nicht auf Nachsicht hoffen können… „wo soll das Geld denn herkommen?“!
Wer rechnen kann ist hier klar im Vorteil.
nur kurz: Beachtet alle Zahlungen (Haushalte) seit 1950 bis fortlaufend, dann sind die 7,3 Mrd. eher als winzig zu betrachten. Diese Zahl wird nur benannt, damit es sich groß anhört. Mehr steck nicht dahinter. Nicht zu vergessen, dass das Geld in Umlauf gebracht wird. Somit werden wieder Steuern usw. eingehen…..100 Prozent: Es wird keinem was weggenommen, selbst wenn 100 Mrd. ausgezahlt würden.
So ist es. Ein Teil der Nachzahlungen kommt als Steuern zurück, ein Großteil des Restes wird verkonsumiert –> Steigert den Binnenkonsum –> Stützt die Binnenwirtschaft.
@Lichtenbergerin: Ich gehe ebenfalls nicht davon aus, dass die AfD ihre Forderung umsetzen können wird, weil mit ihr aller Voraussicht nach keine andere Partei koalieren wird. Gerade deshalb habe ich auf die mögliche taktische Komponente ihrer jetzigen Festlegung hingewiesen. Ähnliches gilt für Aussagen aus der CDU, wenn diese selbst nicht mehr mit einer Regierungsbeteiligung rechnet. Das ändert jedoch nichts am eigentlichen Problem.
Die genannten Kosten von bis zu sieben Milliarden Euro sind nicht durch überzogene Forderungen der Beamten entstanden, sondern durch eine über viele Jahre aufrechterhaltene verfassungswidrige Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass allein die Haushaltslage oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht rechtfertigen können.
Rechtlich muss allerdings unterschieden werden: Für Kläger und diejenigen, die ihre Ansprüche rechtzeitig offengehalten haben, ist eine verfassungsgemäße rückwirkende Behebung erforderlich. Bei diesem Personenkreis kann sich Berlin nicht mit dem Hinweis auf die Kosten seiner Verantwortung entziehen oder den Verfassungsverstoß nur unzureichend korrigieren.
Die Einbeziehung der Beamten ohne rechtzeitige Geltendmachung ist nach der bisherigen Rechtsprechung nicht in gleicher Weise verfassungsrechtlich zwingend. Sie bleibt aber eine politische Frage der Fairness und des Vertrauens in den Dienstherrn. Dass ausgerechnet diejenigen leer ausgehen sollen, die darauf vertraut haben, vom Land Berlin verfassungsgemäß besoldet zu werden, mag rechtlich möglich sein – für das Verhältnis innerhalb der Beamtenschaft und das Vertrauen in den Dienstherrn wäre es dennoch verheerend.
Der Hinweis, das Geld sei inzwischen anderweitig ausgegeben worden, beantwortet deshalb nicht die Frage, welche Priorität die Einhaltung der Verfassung und eine faire Behandlung der Betroffenen haben sollten. Wenn Kostenbegrenzung am Ende schwerer wiegt, kann und sollte man das politisch auch so benennen.
Die Art, wie Berlin den selbst verursachten Verfassungsverstoß repariert, wird zugleich zum Aushängeschild – im positiven wie im negativen Sinne – für das Land als Dienstherrn und Arbeitgeber. Wer qualifizierten Nachwuchs gewinnen und erfahrene Beschäftigte halten will, muss zeigen, dass er eigene Fehler transparent, rechtssicher und fair korrigiert. Andernfalls leiden nicht nur Motivation und Vertrauen, sondern langfristig auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, der Justiz sowie von Polizei und Feuerwehr – und damit letztlich die öffentliche Sicherheit in Berlin.
+1
Mir fehlt auch die Phantasie, wie das Problem zur Zufriedenheit aller gelöst werden kann. Wir werden sehen. Das nächste halbe Jahr wird spannend…
Also die Phantasie fehlt mir da so überhaupt nicht, zumal Brandenburg ja vorgemacht hat in welche Richtung man gehen kann.
Anpassung rechtskonform sofort, Rückzahlung für alle (auch ohne Widerspruch) die letzten 2-3 Jahre (gerne mehr, hier dürften eh die meisten Widersprüche Bestand haben) und dann halt die Widersprüche die eh eingelegt wurden.
Das würde vielleicht zu einer Art Heilung führen, auch wenn’s im Kern moralisch großer Mist ist nicht generell alles zurück zu zahlen.
Die völlig überzogenen Familienzuschläge bitte wieder in einen vernünftigen Rahmen und die Grundbesoldung entsprechend erhöhen.
Sonst fährt das an die Wand…Hand drauf!
Verzinsung nicht vergessen!