Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
Der Petionsausschuss musste sich erneut nach der Eingabe durch den Kollegen Grashof mit dem Thema verfassungswidrige Besoldung beschäftigen. Der Vorwurf, dass die Abgeordneten der letzten Legislatur ihre Gesetzgebungskompetenz bewusst verfassungswidrig ausgeübt haben, wird zurückgewiesen. (Anm.: siehe Artikel „Sie wusste, was sie taten.“) Der ausstehenden Entscheidung des Bundverfassungsgerichtes zur A-Besoldung „wolle …