Sehr geehrter Herr Grashof,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem wichtigen Anliegen an uns wenden.
Die CDU-Fraktion Berlin steht fest an der Seite der tausenden Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich ihren Dienst für unsere Gemeinschaft leisten oder ihn in der Vergangenheit geleistet haben. Während unserer Regierungszeit haben wir uns vielfach dafür eingesetzt, die Besoldung, Versorgung sowie die Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die mindestens wirkungsgleiche Übertragung sämtlicher Tarifabschlüsse auf die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger sowie darüber hinaus die Modernisierung des Dienstrechts, womit Quereinstiege, Laufbahnwechsel und Beförderungen deutlich erleichtert werden.
Wie Sie zutreffend ausführen, hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation erheblich weiterentwickelt und neue, bislang nicht geltende Prüfmaßstäbe angelegt. Diese Rechtsprechung hat Auswirkungen auf die Besoldung im Bund sowie in sämtlichen Bundesländern. Über die Verabschiedung eines notwendigen Reparaturgesetzes hinaus wird daher eine grundlegende Überarbeitung der Besoldungsstruktur erforderlich sein. Aus unserer Sicht sollte eine solche Besoldungsstrukturreform eng mit den anderen Bundesländern abgestimmt werden.
Für die Verabschiedung des erforderlichen Reparaturgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Zugleich führt das BVerfG in seiner Entscheidung aus, dass eine rückwirkende Behebung der festgestellten Verfassungsverstöße nur gegenüber den Klägern sowie denjenigen Beamten erforderlich ist, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben.
Über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus bleibt politisch zu entscheiden, ob Nachzahlungen auch an diejenigen Beamten erfolgen sollen, die im Zeitraum von 2008 bis 2020 mindestens einmal einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, oder ob eine Auszahlung an alle Beamten erfolgen soll, unabhängig davon, ob sie für diese Jahre entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt haben.
Eine Entscheidung dieser Tragweite sowie die notwendige Reform der Besoldungsstruktur werden die kommenden Landeshaushalte maßgeblich beeinflussen. Sie sollte daher mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden. Wir werden jedoch eine amtsangemessene Alimentation innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens in jedem Fall sicherstellen. Da die Nachzahlungen auch rückwirkend erfolgen, entsteht den Betroffenen aus einem späteren Beschluss des Reparaturgesetzes kein finanzieller Nachteil.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerkorrespondenz
CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
Margot-Friedländer-Platz | 10117 Berlin
(ehemaliger Preußischer Landtag)
@Väterchen Frost….ich lese da gute Ansätze ,das Wählervolk zu informieren,wie die Parteien zur Verfassung und zu den Urteilen des BVerfG steht und für dessen Umsetzung tun und in unserem speziellen Fall demokratiegefährdent handeln und provozieren ,dass sich die Berliner Beamten im Dauerrechtsstreit mit dem Senat und dem Abgeordnetenhaus begibt,um festgestellte minimale Rechte durchzusetzen ,zu erkämpfen.Wenn herausgestellt wird,wie lange der aktuelle Rechststreit schon schwillt und wieviel Gelegenheit zur Reparatur längst vergangen ist und übergangen wurde…
Welche Beamte es besonders betrifft und dass das Geld nicht plötzlich aus dem Haushalt gerissen wird um Beamten mehr Geld zukommen zu lassen , sondern nach und nach mit Willen und System den Beamten vorenthalten und zweckentfremdet verwendet wurde ! Es handelt sich um eine Bruttosumme,deren Steuerabzug dem Haushalt ja wieder zugeführt wird. Alle Fraktionen,ausser der AFD ,sind in der Verantwortung !
Ich schlage eine gerahmte Zeitungsanzeige vor….wenn man mit der Redaktion das absprechen kann,dass die sich dann um die Antworten der Parteien “ bemüht“….Dürfte ja ein redaktioneller Vorteil sein und füllt Zeitungsspalten und ist und bleibt aktuell.Ich spende gern,wenn es ein Konto dafür gibt !
Ich schlage,völlig unverbindlich, den ‚ Tagesspiegel ‚ vor,der sich sehr intensiv,sehr hintergründig mit der Kausa ‚ Tennisspieler‘ beschäftigt hat und ich glaube,mit den Veröffentlichungen nicht unerheblich mit dem Umdenken bezüglich des ehemaligen Spitzenkandidaten beigetragen hat !
@Micha W.
Danke, Micha. Den Gedanken, die schiere Dauer plastisch sichtbar zu machen, teile ich. Genau dazu habe ich Mirko vorhin einen konkreten Vorschlag geschickt. Mal sehen, was daraus wird.
Beim Tagesspiegel bin ich ebenfalls bei dir – allerdings eher mit Blick auf die Redaktion als auf eine Anzeige. Das Blatt hat in der anderen Sache schließlich hartnäckig recherchiert, nicht inseriert. Der wirksamere Hebel wäre daher ein Redakteur mit einem konkreten Aufhänger.
Ein Verfassungsgerichtsurteil ist kein Verhandlungsangebot
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 festgestellt: Die Berliner A-Besoldung war von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig. Nicht strittig, sondern höchstrichterlich entschieden — mit Frist zur Nachbesserung bis zum 31. März 2027.
Der Fehler selbst ist nicht der Skandal; dass ein Gesetz sich später als verfassungswidrig erweist, kommt vor. Vorwerfbar ist der Umgang danach: ein Reparaturgesetz, das sich erkennbar erst nach der Abgeordnetenhauswahl abzeichnet, auf das Nötigste begrenzt werden soll und darauf setzt, dass Betroffene aufgeben oder nicht mehr erleben, was ihnen zusteht — wie Werner, dessen Fall hier auf der Seite geschildert ist.
https://www.berliner-besoldung.de/werner-hat-alles-richtig-gemacht/
Dass das Methode hat, zeigt der Blick zurück: Nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss zur Berliner Richterbesoldung 2020 reparierte der Senat gezielt nur die R-Besoldung und ließ die ebenso betroffene A-Besoldung unangetastet — obwohl die Verfahren dazu längst in Karlsruhe anhängig waren. Der dbb nannte das schon damals „durchsichtige Zeitschinderei“.
Und es bleibt nicht bei der Vergangenheit: Auch die laufende Besoldung dürfte der neuen Prüfmethodik des Gerichts nach nicht standhalten — der Verstoß wird fortgeschrieben, statt behoben. Die Belege dafür, bis hin zu einem DGB-Gutachten, das die Ergänzungszuschläge mit ihrem fiktiven Partnereinkommen für verfassungswidrig hält, finden sich in den Analysen hier auf der Seite. Das ist kein Versehen mehr, sondern bewusster Umgang mit Gestaltungsmacht. Hier wird aus einem Fehler ein Missbrauch.
Es geht deshalb nicht in erster Linie um Geld und nicht um eine Partei, sondern um eine Frage an alle Fraktionen: Wie halten Sie es mit einem verbindlichen Urteil des höchsten deutschen Gerichts? Macht ist in einer Demokratie auf Zeit verliehen und rechenschaftspflichtig. Eine Regierung, die ein solches Urteil so behandelt, muss damit rechnen, dass die Wähler das gewichten.
Und diesmal zählt es. Die Lage ist eng — vier Parteien binnen weniger Punkte. Da entscheidet schon eine diffuse Verschiebung von ein bis zwei Punkten, welche Partei als stärkste den Regierungsauftrag beansprucht und welche Bündnisse möglich bleiben. Dafür braucht es keinen organisierten Block: Es genügt, dass genug Betroffene — in Berlin Zehntausende aktive und pensionierte Beschäftigte — und genug Menschen, denen der Rechtsstaat nicht gleichgültig ist, dieses Verhalten in ihre Wahlentscheidung einfließen lassen. Ihre Stimme zählt wie jede andere.
Wer betroffen ist, kann handeln: jedes Jahr fristwahrend Widerspruch einlegen, Verbände und Gewerkschaften stützen, Abgeordnete konkret konfrontieren, den Vorgang öffentlich halten. Und er kann am 20.09.2026 seiner Stimme Geltung verleihen, indem er Abgeordnete und Parteien an ihrem Umgang mit dem Urteil misst.
Der Anspruch verschwindet nicht durch Aussitzen — er ist vom Verfassungsgericht bestätigt und bleibt bestehen. Das ist der Preis der Verzögerung: keine Drohkulisse, sondern ein dokumentierter, rechtlich bestätigter Vorgang, der nicht kleiner wird, wenn man auf das Vergessen der Betroffenen setzt.
@Väterchen Frost
Deiner Zustandsbeschreibung ist beizupflichten.
Es hilft in der Sache aber wenig bis gar nicht, wenn auf Plattformen wie dieser zutreffend dargelegt wird, wie schäbig sich der Besoldungsgesetzgeber in Berlin verhält.
Es juckt ihn nicht ansatzweise, wenn sich hier darüber ausgetauscht wird. Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass die Parteien mittlerweile weitaus mehr Sorge vor der Reaktion der breiten Bevölkerung hat, wenn das Reparaturgesetz im Detail und die damit einhergehenden Folgen für den Landeshaushalt noch vor der Wahl bekannt würden. Da ein Großteil der Bediensteten des Berliner ÖD im Umland wohnt und damit nicht wahlberechtigt ist, scheint es das geringere Übel für die Parteien zu sein, sich mit denen zu überwerfen.
Die Medien interessiert das Thema kaum, allenfalls dann, wenn gegen die Beamten ausgeteilt werden kann.
Es braucht andere Lösungen, um Druck auf die Abgeordneten aufzubauen, damit sie gar nicht mehr anders können, als endlich Recht und Gesetz auch bei der Besoldung umzusetzen.
Was sich in Berlin nicht als hilfreich erwiesen hat, sind endlose Debatten und Diskussionsrunden, die dem Gesetzgeber lediglich Zeit verschaffen.
@Fragender
Deinem Kernpunkt stimme ich zu: Analyse allein bewegt den Gesetzgeber nicht. Die eigentliche Nervosität gilt auch weniger den Stimmen der Beamten als den finanziellen Folgen für den Haushalt. Genau deshalb soll das Reparaturgesetz erkennbar erst nach der Wahl kommen.
In einem Punkt würde ich allerdings widersprechen: Der Großteil der Landesbeamten ist sehr wohl in Berlin wahlberechtigt. Von rund 73.800 Beamten wohnen schätzungsweise etwa 58.000 in der Stadt – also grob drei Viertel. Bei den Tarifbeschäftigten mag der Anteil der Auspendler höher sein; für die Beamtenschaft trifft die Aussage, ein Großteil sei nicht wahlberechtigt, jedoch nicht zu.
Auch bei der Forderung nach „anderem Druck“ würde ich nicht im Vagen bleiben, sondern konkret benennen, was tatsächlich Kosten verursacht: Klagen nach Ablauf der Frist am 31. März 2027. Mit Eintritt der Rechtshängigkeit laufen Prozesszinsen, sodass jede weitere Verzögerung bares Geld kostet, statt für das Land folgenlos zu bleiben. Hinzu kommt die koordinierte Bündelung solcher Klagen, durch die die fiskalische Gesamtbelastung sichtbar auf den Tisch kommt.
Und schließlich sollte – darin liegt dein stärkster Gedanke, nur umgedreht – bereits vor der Wahl öffentlich Klarheit über die tatsächlichen Kosten und Haushaltsfolgen verlangt werden. Denn gerade deren vorzeitige Sichtbarkeit dürften die Parteien fürchten. Das ist Druck, der Wirkung entfaltet: durch Geld, Zinsen und erzwungene Transparenz – nicht durch die nächste unverbindliche Diskussionsrunde.
Am 20. September sollte deshalb genau hingeschaut werden, welche Parteien und welche Abgeordneten die Interessen der Betroffenen tatsächlich vertreten haben – gemessen an ihren Taten, nicht an ihren Versprechungen.
Verfassungstreue ist dabei ein wesentliches Kriterium für den Wählerauftrag und jede Stimme zählt.
@Väterchen Frost
Wie schaffen wir Transparenz? Wie können wir das Thema sichtbar machen, wenn die Medien hier nicht aufsatteln?
Ich bringe mal folgende Idee ein, die zwar Geld kosten wird, über ein Crowdfunding aber durchaus finanziert werden könnte.
Über eine Firma können Flächen an Bussen und Bahnen zu Werbezwecken angemietet werden. Mit einer ansprechenden und aussagekräftigen
Kampagne könnten unsere Interessen öffentlich gemacht werden.
Die Polizistin und der Feuerwehrmann, die 24/7 dem Wohle der Berliner dienen, jedoch täglich erfahren müssen, dass sich der eigene Dienstherr um deren Wohl nicht sorgt.
Der Finanzbeamte, der für die Stadt die Steuereinnahmen überwacht und gleichzeitig hilf- und rechtslos mit ansehen muss, wie der Dienstherr in seine Tasche greift.
Die allseits bekannte Justitia, deren Waage nicht mehr im Gleichgewicht ist, da der Dienstherr geltendes Verfassungsrecht vorsätzlich missachtet bzw. umschifft.
@Mirko & @ André
Was meint ihr?
Der kreative Kern ist stark, und gerade das Bild der Justitia mit der aus dem Gleichgewicht geratenen Waage trifft es sehr genau.
Trotzdem würde ich das Geld anders einsetzen, aus einem bestimmten Grund: Sichtbarkeit ist nicht dasselbe wie Druck. Ein Plakat erzeugt Aufmerksamkeit, aber keine Kosten — und den Gesetzgeber bewegen Kosten und erzwungene Auskünfte, nicht Zustimmung. Dazu der Adressat: Für die breite Bevölkerung ist die Besoldung ein Rand- bzw. Reizthema, und hohe Nachzahlungen werden eher als Haushaltsbelastung gelesen denn als Gerechtigkeitsfrage.
Auf einem Bus haftet der Blick vielleicht drei Sekunden; dass ein Slogan dann eher als „Beamte wollen mehr Geld“ ankommt denn als „Senat missachtet die Verfassung“, ist ein reales Risiko.
Einen wahren Punkt hat die Idee aber: Nicht die Reichweite des Plakats würde wirken, sondern die Kampagne selbst als Nachricht — „Berliner Beamte finanzieren per Crowdfunding Protestwerbung gegen ihren Dienstherrn“ könnte zur Meldung werden. Nur ist das ein teures Glücksspiel mit Rückschlagrisiko, und für dasselbe Ziel gibt es treffsicherere Werkzeuge.
Zu deiner eigentlichen Frage — wie schaffen wir Transparenz, wenn die Medien nicht aufsatteln? Sie springen nicht auf Sympathie-Motive an, sondern auf Dokumente und Vorgänge zu Protokoll. Genau die lassen sich erzeugen: IFG-Anfragen fördern Aktenmaterial zutage; Schriftliche Anfragen über Oppositionsabgeordnete zwingen den Senat, die Kosten- und Zeitplanfragen zu beantworten — oder die Verweigerung wird aktenkundig. Das kann ein jeder mit einer kurzen Mail an einen Abgeordneten anstoßen, wobei der beste Zeitpunkt genau jetzt, kurz vor der Wahl, ist. Und statt „die Medien“ pauschal ein einzelner Journalist mit einem klaren Aufhänger: Der Senat hält Kosten und Haushaltsfolgen des Reparaturgesetzes bis nach der Wahl zurück. Das ist eine Geschichte — ein Plakat ist keine.
Der stärkste Hebel bleibt ohnehin die Klage ab dem 31.03.2027: Mit Rechtshängigkeit laufen Prozesszinsen, und gebündelt legt das die fiskalische Last sichtbar auf den Tisch. Das kostet den Gesetzgeber wirklich etwas — anders als jede Kampagne.
@Väterchen Frost
Ich stimme dir zu und kann deine Bedenken durchaus nachvollziehen. Ob deine Vorbehalte berechtigt sind oder eine Protestaktion vielleicht doch gänzlich anders – als von dir skizziert/befürchtet – verfängt, lässt sich nur schwer prognostizieren. Es gibt bisher nichts vergleichbares.
Aus meiner Sicht beeinflussen Emotionen das öffentliche Meinungsbild durchaus und mitunter recht enorm. Das sollten wir ausnutzen.
Daher folgende Überlegung.
Eine solche Kampagne kann zunächst bewirken, dass nicht nur den Berlinerinnen und Berlinern sowie deren Gästen bildlich vor Augen geführt wird, was hier eigentlich seit Jahrzehnten abläuft, sondern macht auch unsere Kollegen auf das Ausmaß des Rechtsbruchs aufmerksam. Viele erkennen nach wie vor nicht, welche Geldsummen ihnen seit Jahren monatlich vorenthalten wird. Durch die Kampagne werden die Kollegen sensibilisiert und bestenfalls mobilisiert – mit der Folge, dass den Abgeordneten vermehrt unangenehme Fragen gestellt werden, das bei den Gerichten Klagen eingehen, die Personalstellen die Flut der Widersprüche kaum noch abarbeiten können und vielleicht auch die Anträge zum Wechsel in ein anderes Bundesland signifikant in die Höhe schnellen.
Danke dir – guter Punkt, dass Sichtbarkeit allein nicht reicht. Ich habe zu genau der Frage „wie sichtbar machen“ einen konkreten Vorschlag direkt an Mirko geschickt. Mal sehen, was daraus wird…
Hallo Väterchen Frost
ich habe keine Antwort, sondern eine Frage.
Was möchtest Du nach dem
31.03 27 einklagen ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Schaue mal bitte in den Paragraphen 35 BVerfGG.
Ich weiß, es ist eine Kannbestimmung. Man müsste also zunächst in den Beschluss schauen,
ob dort eine Regelung getroffen wurde . Ich gehe davon aus, dass dies bei Dir der Fall ist.
Gruß
Olaf
Hallo Olaf,
danke, die Frage trifft den entscheidenden Punkt.
Zu § 35 BVerfGG: Der Tenor des Beschlusses enthält drei Punkte — die Verfahrensverbindung, die Unvereinbarkeitserklärung für 2008 bis 2020 und den Auftrag, bis zum 31.03.2027 verfassungskonforme Regelungen zu schaffen. Eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG gibt es nicht. Der Senat hat von dieser Kannbestimmung — wie in Besoldungssachen üblich — keinen Gebrauch gemacht.
Der Neuregelungsauftrag mit Frist ist weder selbstvollziehend noch mit einer Vollstreckungsanordnung gleichzusetzen. Verstreicht der 31.03.2027 ohne ausreichende Regelung, tritt kein Automatismus ein. Es müsste erneut jemand nach Karlsruhe — mit einer Entscheidung vermutlich erst Jahre später.
Deshalb bleibt der individuelle Rechtsweg der einzige Hebel mit unmittelbarer Wirkung. Dabei geht es um zwei Bereiche:
– Die Reparaturleistung für 2008 bis 2020: Kommt das Gesetz und wird die Nachzahlung beschieden, richtet sie sich zunächst danach. Bleibt sie unter dem verfassungskonformen Niveau — etwa durch bloße lineare Fortschreibung, fiktives Partnereinkommen, Ergänzungszuschläge oder Deckelungen —, muss der Bescheid mit Widerspruch und anschließend Klage angegriffen werden. Hält das Gericht auch die gesetzliche Reparatur für unzureichend, muss es nach Art. 100 GG erneut vorlegen.
– Die Besoldung ab 2021: Der Beschluss betrifft nur die Jahre 2008 bis 2020. Die Folgejahre sind nicht ausgeurteilt und nach derselben Methodik voraussichtlich weiterhin verfassungswidrig. Dafür ist ein eigener Rechtsweg erforderlich; die Frist zum 31.03.2027 gilt hier nicht.
Der eigentliche Kostenhebel liegt in der Klage: Erst mit Rechtshängigkeit, nicht schon mit dem Widerspruch, laufen Prozesszinsen auf die geltend gemachte Summe (§ 291 BGB analog, regelmäßig fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Widerspruch sichert den Anspruch, kostet den Dienstherrn aber zunächst nichts; die Klage schon.
Einige haben ihre Widersprüche bereits vor längerer Zeit bescheiden lassen und geklagt. Bei ihnen dürfte die Zinsuhr — abhängig von der Klageart — bereits laufen. Deshalb ist die Klage der stärkste Hebel.
Der 31.03.2027 ist lediglich der Reifezeitpunkt für die alten Jahre.
Das ist meine persönliche Einschätzung als Betroffener und keine Rechtsberatung — wie alles, was ich hier schreibe. Wer klagen oder Fristen wahren muss, sollte sich anwaltlich absichern.
Gruß Väterchen Frost
Hallo Väterchen Frost,
vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort .
Die ganze Sache ist sehr komplex. Für mich war in der Vergangenheit das StGB und StPO die Arbeitsgrundlage.
Ich selbst lasse mich schon lange durch die RA-Kanzlei , Rechtsanwälte Ribet Buse, besser bekannt als Schmid-Drachmann, vertreten.
Ich bin mal gespannt, was bis zum 31.03.27 passieren wird.
Vorher geschieht NICHTS.
Das beste Beispiel dafür ist die Richterbesoldung Berlin.
Dort trat das Reparaturgesetz mit dem letzten Tag der Frist in Kraft .
Wir brauchen also noch einige Geduld .
Gruß
Olaf
Gemäß AfD soll zukünftig nur noch in Kernbereichen verbeamtet werden.
Polizei, Justiz, Feuerwehr und Finanzen.
Wozu müssen in den Verwaltungen, Schulen und beim Senat Beamte eingesetzt werden?
Lg Stefan
Ist der jetzt gekürte Spitzenkandidat der CDU bereit,endlich die noch offenen Fragen ,die gestellt wurden, zu beantworten ? Oder verzichtet er von vornherein auf die eventuellen und möglichen Wählerstimmen der Beamten ? Da das gegenseitige Vertrauensverhältnis derzeit auf sehr wackeligen Füßen steht, liegt doch der Handlungsbedarf eindeutig bei Herrn Evers ,es wieder zu stabilisieren….
Es ist auch zu vermuten, dass die Erhöhung der Bezüge für den öffentlichen Dienst vorfristig gezahlt werden ,weil zu einem späteren Zeitpunkt ,nach der Verabschiedung der Reparaturgesetzes eine völlig andere Ausgangssumme für die Zurechnung der Prozente-Steigerung gültig wäre….
Wir sollten lauter werden und Möglichkeiten suchen, dass das Verhalten des Herrn Evers ihn in seinem Wahlkampf begleitet ! Damit alle erfahren,was seine Worte ,Ankündigungen und Versprechen wert sind. Wir haben doch eine Stimme !
Hallo Micha,
Ideen sind willkommen.
BG Mirko
Hallo Mirko ! Ich hatte ja angedeutet,den neuen Spitzenkandidaten zu konkreten Antworten zu bewegen.Das gilt auch für alle anderen Spitzenkandidaten wie ihre konkrete Haltung zu dieser Problematik ist.Theoretisch könnte ja jeder Rbm werden…Ich schreibe verschiedene Medien an ,um zu versuchen,sie für dieses Thema zu begeistern….
Hallo Micha,
erfahrungsgemäß sind die Medien bei diesem Thema desinteressiert, zumindest ist dies meine Erfahrung. Unsere letzte Pressemeldung fand kein Feedback. Bin gespannt, wenn du Antworten hast gerne hier veröffentlichen. BG Mirko
… bei „… die CDU steht fest an der Seite ….. „ musste ich bereits kräftig würgen. Den „Rest“ überflogen und erwartungsgemäß als hohle Phrasen im besten Politikerschwafelsprech wahrgenommen. Wenn der politische Wille da wäre, egal bei welcher Partei, dann wäre nach dem letzten September (bereits knapp 10 Monate her) etwas greifbares passiert. Wir werden einfach stumpf und dreist weiter „verarscht“ und mit lauwarmen Worten hingehalten, also wie all die Jahre und es ist ihnen nicht mal mehr peinlich, was es offensichtlich allerdings auch nie war.
Wenn ein Urteil unseres obersten Gerichts in meine Augen so missachtet wird (Zeitspiel gehört auch zur Missachtung), dann sagt das ne Menge aus.
Wir wollen keine Almosen, oder Geschenke, wir wollen nur und wirklich nur das, was uns vorsätzlich rechtswidrig vorenthalten wurde.
Die Rechtswidrigkeit des Handelns muss Ihnen von Anfang an bewusst gewesen sein und spätestens seit dem Urteil zu den R-Besoldungsgruppen gibt es keinerlei „Ausreden“ mehr.
Auch wenn ich mich wiederhole, aber meiner Meinung nach: … man verarscht nicht dauerhaft Feuerwehr und Polizei.
Das dümmste, was man machen kann!
Es ist einfach nur noch jämmerlich und widerlich.
@Lutz
Ein weiser Mann sagte einst sinngemäß: ein Staat, der seine Polizei und Armee schlecht behandelt, ist dem Untergang geweiht.
Das ist doch ein Witz oder? Genau wir der scheidende Bürgermeister meint er stand immer an der Seite der Beamten??? In welchem Bundesland regiert er denn? In Berlin sicher nicht.
235.763,86 Euro. Auf den Cent.
So viel kann es wert sein, als Regierender Bürgermeister nicht zurückzutreten. Nach einer Berechnung des Berliner Juristen und HWR-Honorarprofessors Niko Härting erhält Kai Wegner nach § 16 des Berliner Senatorengesetzes zwei Jahre Übergangsgeld: drei Monate die vollen Amtsbezüge, danach die Hälfte. Bei einem freiwilligen Rücktritt entfiele der Anspruch.
Kein Widerspruch. Keine Klage. Kein Gang nach Karlsruhe. Keine jahrelange Prüfung. Das Gesetz sieht die Zahlung vor – also wird gezahlt.
Bei den eigenen Beamtinnen und Beamten verfährt das Land Berlin anders. Seit Jahren missachtet es die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung. Es braucht jährliche Widersprüche, Gerichtsverfahren und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – und trotzdem wird weiter verzögert.
Hinzu kommt: Wegner hielt über Monate falsche Angaben zu seinem Krisenmanagement aufrecht, bis die eigene Senatskanzlei gerichtlich zur Auskunft gezwungen wurde. Ein Polizeibeamter müsste bei vergleichbarem Verhalten mit einem ernsten Disziplinarverfahren rechnen. Für Senatsmitglieder gilt dieses Disziplinarrecht nicht.
Für den Regierenden Bürgermeister wird einfaches Landesrecht automatisch vollzogen. Für die eigenen Beamten wird selbst Verfassungsrecht zur Verhandlungssache.
Berlin kann schnell und gesetzestreu handeln. Es muss nur wollen.
Quelle: FOCUS online, „Wegner bleibt im Amt und kassiert dafür 235.763,86 Euro“, 13. Juli 2026; Berechnung von Niko Härting.
https://www.focus.de/politik/deutschland/berlins-regierender-buergermeister-wegner-bleibt-im-amt-und-kassiert-235-763-86-euro_17f05547-ef28-449b-b09e-7cbef90f5c30.html
@Väterchen Frost
Darf ich Dein Text bei X verbreiten?
Sehr gut formuliert und zusammengefasst!
Gruß H
@Hanzen
Dankeschön. Kannst du gerne machen.
https://x.com/i/status/2076690423456677924
… manche sind halt gleicher.,
Es ist nur noch ….. .
Es scheint wohl geboten, in der Zeit des Wahlkampfes mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf den Verfassungsbruch aufmerksam zu machen.
Eine brennende Feuertonne vor dem Roten Rathaus an den Wochenenden im September könnte das richtige Signal sein.
Eigentlich sind wir schon in der Verfassungskrise, die Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis vor 4 Jahren beschrieben hat:
„Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung.
Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum
Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen
Beamtinnen und Beamten.
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend
konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.“
So langsam verstehe ich, was Battis damit gemeint hat. Deutschland kommt aus dieser Sache scheinbar nicht mehr heraus. Unsere Politiker handeln rechtsstaatsgefährdend, man muss sich das einmal vorstellen. Was kann man noch machen? Vielleicht eine Petition an die EU-Komission. Die wurde in ähnlichen Fällen, in Polen und Ungarn, auch schon einmal tätig.
ich habe die CDU-Fraktion jüngst angeschrieben. Ich hatte aus 2017 eine Erklärung von Florian Graf gefunden, in der die CDU Berlin unverzüglich eine verfassungskonforme Besoldung fordert. Ich wollte mal wissen, was die Fraktion aktuell daran hindert, es umzusetzen.
Die Antwort war weitestgehend identisch mit der hier veröffentlichten.
Also arbeitet da entweder eine schlechte KI oder jemand, der das ganze Thema überhaupt nicht versteht oder sich über Verfassung und das Bundesverfassungsgericht einfach nur belustigt.
Egal was, es ist beides erschütternd.
Langsam frage ich mich, wie weit der Weg vom Verfassungsbruch zum Verfassungsfeind eigentlich ist.
Mit Blick auf die unfassbare Geschichte der geplanten Entfernung aus dem Dienst eines zahlungssäumigen Beamten bin ich mal gespannt, wann die ersten Rechtsanwälte bei geplanten Entfernungen aus dem Dienst wegen Zweifeln an der Treue zur Verfassung die mangelnde Verfassungstreue des Dienstherrn zum Thema machen und wie die Verantwortlichen sich dann erklären.
Hallo Enttäuschter,
ein interessanter Punkt, ein durch das höchste deutsche Gericht festgestellter verfassungsbrüchiger Dienstherr maßregelt seine Beamten wegen Verfassungsuntreue. Wäre der Dienstherr eine natürliche Person, gäbe es schon ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.
Aber so wurschtelt er weiter vor sich hin. Ohne Amts- und Politikerhaftung. Eine Lösung wäre da https://www.berliner-besoldung.de/nicht-reden-sondern-handeln-werde-vertrauenspersonen-fuer-unser-volksbegehren/
Fakt ist, dass die CDU es bis zum 20.09. nicht mehr schaffen wird, sie wird noch hinter der AFD in der Versenkung verschwinden. Die Beamten die ich aus Berlin kenne werden mit ihren Familien erst gar nicht zur Wahl gehen aus Protest, Ihr werdet es auch bei der Wahlbeteiligung ablesen können.
Letztendlich wird die Besoldung und das Reparaturgesetz durch einen Links-Grünen Senat mit SPD Beteiligung beschlössen werden müssen.
Das sind entsetzliche Aussichten!
Vier konkrete Forderungen standen im offenen Brief vom 5. Juli. Die CDU-Fraktion hat auf keine einzige geantwortet.
Reparaturgesetz vor der Wahl beschließen? Keine Antwort.
Verbindlicher Zeitplan? Keine Antwort.
Auf die Tagesordnung vor der Sommerpause? Keine Antwort.
Übrig bleibt ein einziger Zusagesatz: Man werde die amtsangemessene Besoldung „innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens in jedem Fall sicherstellen.“ Dieser Zeitrahmen endet am 31. März 2027 — nach der Wahl. Was wie ein Versprechen klingt, ist die Ankündigung, die Frist auszureizen. Genau das war der Vorwurf.
Man muss nicht Jurist sein, um diesen Brief zu verstehen. Man muss nur zwei Spalten führen: was versprochen wird, und was getan wird.
**Warum es überhaupt so weit kommen konnte.**
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Sie schulden lebenslange Treue. Deshalb legt die Verfassung dem Dienstherrn im Gegenzug eine auskömmliche Besoldung nicht als Belohnung auf, sondern als Bedingung. Genau dieses Gleichgewicht bricht, wer die einzige Seite, die sich nicht wehren kann, erst unterbezahlt und dann warten lässt. Ein Arbeitgeber, der die Löhne drückt, riskiert einen Streik. Der Dienstherr riskiert nichts — außer einem Verfahren, das achtzehn Jahre dauert.
Wie es anders geht, zeigt dasselbe Land in eigener Sache. Die Diäten der Berliner Abgeordneten werden nach dem Landesabgeordnetengesetz automatisch zum 1. Januar an die Verdienstentwicklung angepasst — Maßstab ist der Nominallohnindex des Amts für Statistik. Kein Antrag, kein Widerspruch, keine Klage, kein Gesetzgebungsverfahren. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Diäten auf diesem Weg um 6,2 Prozent, auf 8.161 Euro im Monat.
Man halte das nebeneinander. Für die Abgeordneten gibt es seit Jahren genau jenen Automatismus, dessen Fehlen bei der Beamtenbesoldung die Verfassungswidrigkeit erst erzeugt hat — eine Kopplung an die allgemeine Einkommensentwicklung, die von selbst greift, ohne dass jemand darum kämpfen müsste. Bei den Beamten braucht es achtzehn Jahre, zwei Gänge nach Karlsruhe und einen jährlichen Widerspruch, damit überhaupt etwas passiert.
Wenn es um die eigene finanzielle Situation geht, sind die Abgeordneten überaus bemüht, sehr schnell in ihrem Vorgehen, einig und überaus konsequent im Umsetzen. Sie entscheiden über beides — über ihre Bezüge und über unsere. Nur an einer Stelle war das Geld dann knapp: bei denen, die nicht streiken dürfen und die kein Gesetz beschließen können.
**Was getan wird.**
Man muss die Vorgeschichte kennen. Schon 2020 hatte Karlsruhe die Berliner Besoldung beanstandet — damals für die Richter. Berlin reparierte daraufhin genau eine Gruppe: die Richter. Für die 60.000 Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung an denselben Mängeln litt, geschah nichts. Sie mussten fünf Jahre später erneut nach Karlsruhe ziehen, um dasselbe noch einmal feststellen zu lassen. Das Gericht hat diese Untätigkeit ausdrücklich gerügt.
Daraus lässt sich ein Muster lesen: Repariert wird nur, wer klagt. Bezahlt wird nur, wer widerspricht. Wer dem Dienstherrn vertraut, geht leer aus.
Seit dem Beschluss vom September 2025 ist die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 rechtskräftig verfassungswidrig. Der Entwurf des Reparaturgesetzes liegt seit Mai unter Verschluss. Auf die Frage, wann gezahlt wird, gibt es keine Antwort — nur die Auskunft des Finanzsenators, die Auswertung könne „noch Jahre“ dauern. In Berichten über den zuständigen Unterausschuss ist von einer Prüfung im Jahr 2028 die Rede. Das wäre zwanzig Jahre nach dem ersten verfassungswidrigen Besoldungsjahr.
Nebenan geht es schneller. Brandenburg hat vergangene Woche gehandelt: Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben, künftig an die Lohnentwicklung gekoppelt — ausdrücklich als Konsequenz aus demselben Urteil, das auch Berlin bindet. Ohne Task Force. Ohne Abstimmung mit anderen Ländern. Ohne Wahltermin im Nacken.
Damit sind drei Ausreden erledigt:
Zu komplex? Brandenburg hat es in Monaten geschafft.
Kein Geld? Brandenburg ist kein reiches Land, es hat das Geld gefunden — und die Berliner Rechnung wächst mit jedem Monat des Wartens.
Man müsse sich mit den anderen Ländern abstimmen? Brandenburg hat sich mit niemandem abgestimmt. Es hat die Verfassung befolgt.
Es geht also. Man muss nur wollen.
**Der Satz, der nicht stimmt.**
Die CDU-Fraktion schreibt: „Da die Nachzahlungen auch rückwirkend erfolgen, entsteht den Betroffenen aus einem späteren Beschluss des Reparaturgesetzes kein finanzieller Nachteil.“
Das ist keine Meinung, das ist eine Behauptung über Tatsachen. Und sie ist falsch.
Zinsen gibt es erst ab Klageerhebung — für bis zu achtzehn Jahre vorenthaltenes Geld bekommt also niemand einen Cent Ausgleich. Ein Euro von 2010, ausgezahlt 2028, ist real deutlich weniger wert. Wer viele Jahre gebündelt in einem Jahr versteuert, zahlt am Ende womöglich mehr Steuern als bei pünktlicher Zahlung — und ein Teil dieser Mehrsteuer fließt an denselben Landeshaushalt zurück, der die Verzögerung zu verantworten hat. Das Land verdient an seinem eigenen Verzug mit.
Und dann der Punkt, an dem der Satz zynisch wird: Wer vor der Auszahlung stirbt, bekommt nichts. Nichts geht automatisch an die Familie. Die Erben müssen die Forderung selbst geltend machen — mit Erbschein und Sterbeurkunde, gegenüber demselben Dienstherrn, der sie so lange hat warten lassen. Jedes Jahr gehen rund 4.000 Berliner Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand. Jeder Monat Verzögerung spart dem Land Geld. Nicht als Nebenwirkung. Als Ergebnis.
Werner, dessen Geschichte hier vor wenigen Tagen stand, hat geglaubt. Nun ist er tot. Wer schreibt, Verzögerung koste die Betroffenen nichts, hat entweder nicht nachgedacht — oder sehr genau nachgedacht.
**Die Großzügigkeit, die keine ist.**
Der Brief stellt die Nachzahlung als Wahl zwischen zwei Wegen dar: alle, die im Zeitraum mindestens einmal widersprochen haben — oder gleich alle. Beides klingt großzügig. Verschwiegen wird der dritte Weg, den der eigene Finanzsenator den Gewerkschaften längst angekündigt hat: gezahlt wird nur für die einzelnen Jahre, in denen tatsächlich Widerspruch eingelegt wurde. Das ist die billigste Variante, und es ist die, auf die es hinausläuft.
So funktioniert dieser Brief. Er nennt die teuren Möglichkeiten und verschweigt die billige, die längst beschlossene Sache ist. Und selbst die Hoffnung, die er weckt, kostet nichts: „bleibt politisch zu entscheiden“ ist das genaue Gegenteil einer Zusage.
**Die Rechnung verschwindet nicht. Sie wächst.**
Wer glaubt, hier werde gespart, versteht die Sache falsch. Die Schuld ist da. Sie ist von Karlsruhe festgestellt, sie ist beziffert — Verdi schätzt die Nachzahlungen auf rund 7,2 Milliarden Euro — und sie wächst mit jedem Monat, in dem nichts geschieht. Denn seit 2021 läuft die verfassungswidrige Besoldung einfach weiter. Jedes Jahr ohne Reparatur ist ein weiteres Jahr, das später bezahlt werden muss.
Verschieben heißt nicht sparen. Verschieben heißt: Die Rechnung landet in einem Haushalt, den keiner der heute Regierenden mehr aufstellen muss. Wer 2026 einen Wahlkampf gewinnt, indem er nichts zahlt, überlässt die Kosten seinem Nachfolger — und den Berlinerinnen und Berlinern, die dann entscheiden müssen, welche Schule nicht saniert wird.
Und das Land arbeitet aktiv gegen sich selbst. Weil nur bedient wird, wer widerspricht, hat jetzt jeder einzelne Beamte einen zwingenden Grund, Jahr für Jahr Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen — Zehntausende Vorgänge, die die Verwaltung selbst bearbeiten muss. Wo geklagt wird, laufen Zinsen. Was das Land durch Verzögerung spart, zahlt es an anderer Stelle drauf.
Bleibt die Personalrechnung. In den nächsten Jahren gehen rund 40.000 Berliner Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand. Gleichzeitig zahlt Brandenburg ab sofort deutlich besser, und der Bund ohnehin. Wer heute jung ist und die Wahl hat, geht dorthin, wo die Verfassung eingehalten wird. Die Folgen tragen nicht die Beamten. Sie tragen die Bürger, die schon jetzt auf einen Termin im Amt warten.
Das ist die eigentliche Bilanz dieser Politik: Sie spart kein Geld. Sie verschiebt Geld — und verliert dabei Personal, Vertrauen und Zeit.
**Wem nützt das?**
Bleibt eine Frage, die man stellen muss, auch wenn sie unangenehm ist: Wem nützt das Wachsen dieser Summe?
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Haushaltslage eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht rechtfertigt. Sparzwänge sind kein Rechtfertigungsgrund — das gilt heute, und es gilt auch dann noch, wenn die Rechnung zehn Milliarden beträgt. Wer erst jahrelang nicht zahlt und sich anschließend darauf beruft, er könne die aufgelaufene Summe nicht mehr stemmen, beruft sich auf eine Notlage, die er selbst geschaffen hat. Vor Gericht trägt das nicht.
Im Abgeordnetenhaus schon. Denn je größer die Summe, desto leichter lässt sich eine Minimallösung verkaufen: Streckung über Jahre, ein möglichst enger Kreis von Berechtigten, Anrechnungsmodelle, kreative Berechnungen. Nicht die Nachzahlung wird gekippt — sie wird zurechtgeschnitten. Und je länger gewartet wird, desto größer ist die Zahl, mit der man dann begründet, warum es nicht anders gehe.
Ich behaupte nicht, dass das der Plan ist. Ich stelle fest, dass jede Verzögerung genau in diese Richtung wirkt — und dass niemand im Senat ein erkennbares Interesse daran hat, das zu ändern.
**Wer soll das jetzt richten?**
Kai Wegner hat die Spitzenkandidatur hingeworfen. Antreten soll für die CDU nun aller Voraussicht nach Stefan Evers. Man sollte wissen, wer das ist.
Evers ist der Finanzsenator. In seinem Haus wird das Reparaturgesetz erarbeitet. Er hat es seit dem Karlsruher Beschluss nicht eingebracht. Er trägt den Koalitionsvertrag von 2023 mit, in dem versprochen wurde, die Besoldung binnen fünf Jahren auf Bundesniveau zu heben — eine Vorgabe, die, so seine eigenen Worte, „selbstverständlich“ umgesetzt werde. Drei Jahre später ist das Bundesniveau nicht erreicht, und von dem Versprechen spricht niemand mehr. Im November 2025 sagte er den Gewerkschaften „keine endlose Hängepartie“ zu — und kündigte im selben Gespräch die billigste Auszahlungsvariante an.
Derselbe Mann wirbt nun um das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten, denen er ein Versprechen gab und es nicht hielt. Er soll reparieren, was er selbst verzögert hat.
Ein neues Gesicht heilt keinen Vertrauensbruch. Und dieses Gesicht ist nicht einmal neu.
**Warum man Versprechen nicht mehr glauben muss.**
Wer wissen will, was jemand vorhat, sieht nicht auf das, was er sagt, sondern auf das, was er tut. Bei der Besoldung liegt das Handeln seit Jahren offen:
Man versprach das Bundesniveau — und erreichte es nicht. Man versprach „keine endlose Hängepartie“ — und ließ den Gesetzentwurf im Schrank. Man reparierte 2020 die Richterbesoldung und ließ 60.000 Beamte weitere fünf Jahre nach Karlsruhe laufen. Man kündigt an, nur an jene zu zahlen, die widersprochen haben. Und man legt den einzigen Termin, den man frei wählen kann, hinter den Wahltag.
Das ist kein Pech. Das ist keine Überforderung. Das ist eine Linie, und sie ist gerade.
Ein Versprechen, das man über Jahre nicht einhält, ist kein Versprechen mehr. Es ist ein Instrument. Es dient nicht dazu, etwas zu bewirken, sondern dazu, Zeit zu kaufen — bis zur nächsten Wahl, und dann bis zur übernächsten. Wer das erkannt hat, muss dem nächsten Versprechen nicht mehr glauben. Er darf verlangen, dass gehandelt wird, bevor gewählt wird.
**Drei Fragen zum Schluss.**
Verfassungstreue ist in dieser Sache keine Gesinnungsfrage mehr. Seit dem 17. September 2025 gibt es keinen Auslegungsnebel: Karlsruhe hat eine Zahl gesetzt — 80 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens, jährlich der amtlichen Statistik zu entnehmen. Man kann sie einhalten oder unterschreiten. Dazwischen liegt nichts. Berlin unterschreitet sie bis heute.
Erstens, an die CDU-Fraktion:
Steht sie zu dem Satz, dass die Verzögerung „keinen finanziellen Nachteil“ bringt? Dann erkläre sie den Hinterbliebenen eines in diesem Jahr verstorbenen Kollegen, welchen Nachteil sie nicht erleiden.
Zweitens, ebenfalls an die CDU-Fraktion:
Wann genau wird das Reparaturgesetz beschlossen? Ein Datum. Mehr wurde nie verlangt.
Drittens, an alle Fraktionen:
Am 20. September werben dieselben Parteien um Vertrauen, die dieses Land seit 2008 sehenden Auges unter dem Verfassungsniveau besolden — die SPD, die durchgehend regiert hat; die Linke und die Grünen, die in beanstandeten Jahren mitregierten; die CDU, die mitregierte und heute verzögert. Sie alle berufen sich, zu Recht, auf den Boden des Grundgesetzes, wenn sie sich von der AfD abgrenzen. Nur: Warum sollte man jemanden wählen, der sich von genau diesem Boden weiter entfernt? Nicht, weil er die Demokratie abschaffen wollte — das will hier niemand. Sondern weil er eine glasklare, nachrechenbare Vorgabe der Verfassung seit Jahren nicht einhält und ihre Erfüllung nach dem Wahlkalender taktet.
Wer Verfassungstreue zum Gütesiegel gegen rechts erklärt, sollte sie zuerst dort einhalten, wo sie ihn selbst Geld kostet. Man schwächt die AfD nicht durch Bekenntnisse zur Verfassung. Man schwächt sie, indem man sich an sie hält.
Kein Wahlprogramm wird das heilen. Ein Datum würde genügen.
Sehr gut geschrieben. Vielen Dank für diese Zusammenfassung.
Tolle Ausarbeitung.
Ich stimme voll zu.
Es ist unglaublich was hier wieder für Lügen verbreitet werden von der CDU! Man stehe fest an der Seite der Beamten? Lachhaft! Dann hätte man das Urteil des Bundersverwaltungsgericht auch anerkennen können! Jetzt nach dem Rücktritt des Lügner Herrn Wegner hat man Angst vor dem was nach der Wahl kommt! Diese Versprechen kann man nicht mehr geben!
***Ein blaues Wunder*** sorry, mir reicht es jetzt…. Jahrelang habe ich konservativ gewählt, viele Jahre wurde ich enttäuscht, „ick hab die faxen Dicke“ ! UNd ich spreche jetzt das aus, was viele denken und sich nicht trauen zu sagen, weil sie Angst vor Repressionen haben ( ICH HABE VOR NIEMANDEM ANGST ) deswegen werde ich die AfD wählen….
Ein Blick nach Brandenburg reicht, um zu erkennen, wie die ach so tolle AfD über die Beamten denkt…
Erzähl mal….