Sehr geehrter Herr Grashof,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem wichtigen Anliegen an uns wenden.
Die CDU-Fraktion Berlin steht fest an der Seite der tausenden Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich ihren Dienst für unsere Gemeinschaft leisten oder ihn in der Vergangenheit geleistet haben. Während unserer Regierungszeit haben wir uns vielfach dafür eingesetzt, die Besoldung, Versorgung sowie die Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die mindestens wirkungsgleiche Übertragung sämtlicher Tarifabschlüsse auf die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger sowie darüber hinaus die Modernisierung des Dienstrechts, womit Quereinstiege, Laufbahnwechsel und Beförderungen deutlich erleichtert werden.
Wie Sie zutreffend ausführen, hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation erheblich weiterentwickelt und neue, bislang nicht geltende Prüfmaßstäbe angelegt. Diese Rechtsprechung hat Auswirkungen auf die Besoldung im Bund sowie in sämtlichen Bundesländern. Über die Verabschiedung eines notwendigen Reparaturgesetzes hinaus wird daher eine grundlegende Überarbeitung der Besoldungsstruktur erforderlich sein. Aus unserer Sicht sollte eine solche Besoldungsstrukturreform eng mit den anderen Bundesländern abgestimmt werden.
Für die Verabschiedung des erforderlichen Reparaturgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. März 2027 gesetzt, um eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Zugleich führt das BVerfG in seiner Entscheidung aus, dass eine rückwirkende Behebung der festgestellten Verfassungsverstöße nur gegenüber den Klägern sowie denjenigen Beamten erforderlich ist, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben.
Über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus bleibt politisch zu entscheiden, ob Nachzahlungen auch an diejenigen Beamten erfolgen sollen, die im Zeitraum von 2008 bis 2020 mindestens einmal einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben, oder ob eine Auszahlung an alle Beamten erfolgen soll, unabhängig davon, ob sie für diese Jahre entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt haben.
Eine Entscheidung dieser Tragweite sowie die notwendige Reform der Besoldungsstruktur werden die kommenden Landeshaushalte maßgeblich beeinflussen. Sie sollte daher mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden. Wir werden jedoch eine amtsangemessene Alimentation innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens in jedem Fall sicherstellen. Da die Nachzahlungen auch rückwirkend erfolgen, entsteht den Betroffenen aus einem späteren Beschluss des Reparaturgesetzes kein finanzieller Nachteil.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerkorrespondenz
CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
Margot-Friedländer-Platz | 10117 Berlin
(ehemaliger Preußischer Landtag)

Fakt ist, dass die CDU es bis zum 20.09. nicht mehr schaffen wird, sie wird noch hinter der AFD in der Versenkung verschwinden. Die Beamten die ich aus Berlin kenne werden mit ihren Familien erst gar nicht zur Wahl gehen aus Protest, Ihr werdet es auch bei der Wahlbeteiligung ablesen können.
Letztendlich wird die Besoldung und das Reparaturgesetz durch einen Links-Grünen Senat mit SPD Beteiligung beschlössen werden müssen.
Das sind entsetzliche Aussichten!
Vier konkrete Forderungen standen im offenen Brief vom 5. Juli. Die CDU-Fraktion hat auf keine einzige geantwortet.
Reparaturgesetz vor der Wahl beschließen? Keine Antwort.
Verbindlicher Zeitplan? Keine Antwort.
Auf die Tagesordnung vor der Sommerpause? Keine Antwort.
Übrig bleibt ein einziger Zusagesatz: Man werde die amtsangemessene Besoldung „innerhalb des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmens in jedem Fall sicherstellen.“ Dieser Zeitrahmen endet am 31. März 2027 — nach der Wahl. Was wie ein Versprechen klingt, ist die Ankündigung, die Frist auszureizen. Genau das war der Vorwurf.
Man muss nicht Jurist sein, um diesen Brief zu verstehen. Man muss nur zwei Spalten führen: was versprochen wird, und was getan wird.
**Warum es überhaupt so weit kommen konnte.**
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Sie schulden lebenslange Treue. Deshalb legt die Verfassung dem Dienstherrn im Gegenzug eine auskömmliche Besoldung nicht als Belohnung auf, sondern als Bedingung. Genau dieses Gleichgewicht bricht, wer die einzige Seite, die sich nicht wehren kann, erst unterbezahlt und dann warten lässt. Ein Arbeitgeber, der die Löhne drückt, riskiert einen Streik. Der Dienstherr riskiert nichts — außer einem Verfahren, das achtzehn Jahre dauert.
Wie es anders geht, zeigt dasselbe Land in eigener Sache. Die Diäten der Berliner Abgeordneten werden nach dem Landesabgeordnetengesetz automatisch zum 1. Januar an die Verdienstentwicklung angepasst — Maßstab ist der Nominallohnindex des Amts für Statistik. Kein Antrag, kein Widerspruch, keine Klage, kein Gesetzgebungsverfahren. Zum 1. Januar 2026 stiegen die Diäten auf diesem Weg um 6,2 Prozent, auf 8.161 Euro im Monat.
Man halte das nebeneinander. Für die Abgeordneten gibt es seit Jahren genau jenen Automatismus, dessen Fehlen bei der Beamtenbesoldung die Verfassungswidrigkeit erst erzeugt hat — eine Kopplung an die allgemeine Einkommensentwicklung, die von selbst greift, ohne dass jemand darum kämpfen müsste. Bei den Beamten braucht es achtzehn Jahre, zwei Gänge nach Karlsruhe und einen jährlichen Widerspruch, damit überhaupt etwas passiert.
Wenn es um die eigene finanzielle Situation geht, sind die Abgeordneten überaus bemüht, sehr schnell in ihrem Vorgehen, einig und überaus konsequent im Umsetzen. Sie entscheiden über beides — über ihre Bezüge und über unsere. Nur an einer Stelle war das Geld dann knapp: bei denen, die nicht streiken dürfen und die kein Gesetz beschließen können.
**Was getan wird.**
Man muss die Vorgeschichte kennen. Schon 2020 hatte Karlsruhe die Berliner Besoldung beanstandet — damals für die Richter. Berlin reparierte daraufhin genau eine Gruppe: die Richter. Für die 60.000 Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung an denselben Mängeln litt, geschah nichts. Sie mussten fünf Jahre später erneut nach Karlsruhe ziehen, um dasselbe noch einmal feststellen zu lassen. Das Gericht hat diese Untätigkeit ausdrücklich gerügt.
Daraus lässt sich ein Muster lesen: Repariert wird nur, wer klagt. Bezahlt wird nur, wer widerspricht. Wer dem Dienstherrn vertraut, geht leer aus.
Seit dem Beschluss vom September 2025 ist die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 rechtskräftig verfassungswidrig. Der Entwurf des Reparaturgesetzes liegt seit Mai unter Verschluss. Auf die Frage, wann gezahlt wird, gibt es keine Antwort — nur die Auskunft des Finanzsenators, die Auswertung könne „noch Jahre“ dauern. In Berichten über den zuständigen Unterausschuss ist von einer Prüfung im Jahr 2028 die Rede. Das wäre zwanzig Jahre nach dem ersten verfassungswidrigen Besoldungsjahr.
Nebenan geht es schneller. Brandenburg hat vergangene Woche gehandelt: Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben, künftig an die Lohnentwicklung gekoppelt — ausdrücklich als Konsequenz aus demselben Urteil, das auch Berlin bindet. Ohne Task Force. Ohne Abstimmung mit anderen Ländern. Ohne Wahltermin im Nacken.
Damit sind drei Ausreden erledigt:
Zu komplex? Brandenburg hat es in Monaten geschafft.
Kein Geld? Brandenburg ist kein reiches Land, es hat das Geld gefunden — und die Berliner Rechnung wächst mit jedem Monat des Wartens.
Man müsse sich mit den anderen Ländern abstimmen? Brandenburg hat sich mit niemandem abgestimmt. Es hat die Verfassung befolgt.
Es geht also. Man muss nur wollen.
**Der Satz, der nicht stimmt.**
Die CDU-Fraktion schreibt: „Da die Nachzahlungen auch rückwirkend erfolgen, entsteht den Betroffenen aus einem späteren Beschluss des Reparaturgesetzes kein finanzieller Nachteil.“
Das ist keine Meinung, das ist eine Behauptung über Tatsachen. Und sie ist falsch.
Zinsen gibt es erst ab Klageerhebung — für bis zu achtzehn Jahre vorenthaltenes Geld bekommt also niemand einen Cent Ausgleich. Ein Euro von 2010, ausgezahlt 2028, ist real deutlich weniger wert. Wer viele Jahre gebündelt in einem Jahr versteuert, zahlt am Ende womöglich mehr Steuern als bei pünktlicher Zahlung — und ein Teil dieser Mehrsteuer fließt an denselben Landeshaushalt zurück, der die Verzögerung zu verantworten hat. Das Land verdient an seinem eigenen Verzug mit.
Und dann der Punkt, an dem der Satz zynisch wird: Wer vor der Auszahlung stirbt, bekommt nichts. Nichts geht automatisch an die Familie. Die Erben müssen die Forderung selbst geltend machen — mit Erbschein und Sterbeurkunde, gegenüber demselben Dienstherrn, der sie so lange hat warten lassen. Jedes Jahr gehen rund 4.000 Berliner Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand. Jeder Monat Verzögerung spart dem Land Geld. Nicht als Nebenwirkung. Als Ergebnis.
Werner, dessen Geschichte hier vor wenigen Tagen stand, hat geglaubt. Nun ist er tot. Wer schreibt, Verzögerung koste die Betroffenen nichts, hat entweder nicht nachgedacht — oder sehr genau nachgedacht.
**Die Großzügigkeit, die keine ist.**
Der Brief stellt die Nachzahlung als Wahl zwischen zwei Wegen dar: alle, die im Zeitraum mindestens einmal widersprochen haben — oder gleich alle. Beides klingt großzügig. Verschwiegen wird der dritte Weg, den der eigene Finanzsenator den Gewerkschaften längst angekündigt hat: gezahlt wird nur für die einzelnen Jahre, in denen tatsächlich Widerspruch eingelegt wurde. Das ist die billigste Variante, und es ist die, auf die es hinausläuft.
So funktioniert dieser Brief. Er nennt die teuren Möglichkeiten und verschweigt die billige, die längst beschlossene Sache ist. Und selbst die Hoffnung, die er weckt, kostet nichts: „bleibt politisch zu entscheiden“ ist das genaue Gegenteil einer Zusage.
**Die Rechnung verschwindet nicht. Sie wächst.**
Wer glaubt, hier werde gespart, versteht die Sache falsch. Die Schuld ist da. Sie ist von Karlsruhe festgestellt, sie ist beziffert — Verdi schätzt die Nachzahlungen auf rund 7,2 Milliarden Euro — und sie wächst mit jedem Monat, in dem nichts geschieht. Denn seit 2021 läuft die verfassungswidrige Besoldung einfach weiter. Jedes Jahr ohne Reparatur ist ein weiteres Jahr, das später bezahlt werden muss.
Verschieben heißt nicht sparen. Verschieben heißt: Die Rechnung landet in einem Haushalt, den keiner der heute Regierenden mehr aufstellen muss. Wer 2026 einen Wahlkampf gewinnt, indem er nichts zahlt, überlässt die Kosten seinem Nachfolger — und den Berlinerinnen und Berlinern, die dann entscheiden müssen, welche Schule nicht saniert wird.
Und das Land arbeitet aktiv gegen sich selbst. Weil nur bedient wird, wer widerspricht, hat jetzt jeder einzelne Beamte einen zwingenden Grund, Jahr für Jahr Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen — Zehntausende Vorgänge, die die Verwaltung selbst bearbeiten muss. Wo geklagt wird, laufen Zinsen. Was das Land durch Verzögerung spart, zahlt es an anderer Stelle drauf.
Bleibt die Personalrechnung. In den nächsten Jahren gehen rund 40.000 Berliner Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand. Gleichzeitig zahlt Brandenburg ab sofort deutlich besser, und der Bund ohnehin. Wer heute jung ist und die Wahl hat, geht dorthin, wo die Verfassung eingehalten wird. Die Folgen tragen nicht die Beamten. Sie tragen die Bürger, die schon jetzt auf einen Termin im Amt warten.
Das ist die eigentliche Bilanz dieser Politik: Sie spart kein Geld. Sie verschiebt Geld — und verliert dabei Personal, Vertrauen und Zeit.
**Wem nützt das?**
Bleibt eine Frage, die man stellen muss, auch wenn sie unangenehm ist: Wem nützt das Wachsen dieser Summe?
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Haushaltslage eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht rechtfertigt. Sparzwänge sind kein Rechtfertigungsgrund — das gilt heute, und es gilt auch dann noch, wenn die Rechnung zehn Milliarden beträgt. Wer erst jahrelang nicht zahlt und sich anschließend darauf beruft, er könne die aufgelaufene Summe nicht mehr stemmen, beruft sich auf eine Notlage, die er selbst geschaffen hat. Vor Gericht trägt das nicht.
Im Abgeordnetenhaus schon. Denn je größer die Summe, desto leichter lässt sich eine Minimallösung verkaufen: Streckung über Jahre, ein möglichst enger Kreis von Berechtigten, Anrechnungsmodelle, kreative Berechnungen. Nicht die Nachzahlung wird gekippt — sie wird zurechtgeschnitten. Und je länger gewartet wird, desto größer ist die Zahl, mit der man dann begründet, warum es nicht anders gehe.
Ich behaupte nicht, dass das der Plan ist. Ich stelle fest, dass jede Verzögerung genau in diese Richtung wirkt — und dass niemand im Senat ein erkennbares Interesse daran hat, das zu ändern.
**Wer soll das jetzt richten?**
Kai Wegner hat die Spitzenkandidatur hingeworfen. Antreten soll für die CDU nun aller Voraussicht nach Stefan Evers. Man sollte wissen, wer das ist.
Evers ist der Finanzsenator. In seinem Haus wird das Reparaturgesetz erarbeitet. Er hat es seit dem Karlsruher Beschluss nicht eingebracht. Er trägt den Koalitionsvertrag von 2023 mit, in dem versprochen wurde, die Besoldung binnen fünf Jahren auf Bundesniveau zu heben — eine Vorgabe, die, so seine eigenen Worte, „selbstverständlich“ umgesetzt werde. Drei Jahre später ist das Bundesniveau nicht erreicht, und von dem Versprechen spricht niemand mehr. Im November 2025 sagte er den Gewerkschaften „keine endlose Hängepartie“ zu — und kündigte im selben Gespräch die billigste Auszahlungsvariante an.
Derselbe Mann wirbt nun um das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten, denen er ein Versprechen gab und es nicht hielt. Er soll reparieren, was er selbst verzögert hat.
Ein neues Gesicht heilt keinen Vertrauensbruch. Und dieses Gesicht ist nicht einmal neu.
**Warum man Versprechen nicht mehr glauben muss.**
Wer wissen will, was jemand vorhat, sieht nicht auf das, was er sagt, sondern auf das, was er tut. Bei der Besoldung liegt das Handeln seit Jahren offen:
Man versprach das Bundesniveau — und erreichte es nicht. Man versprach „keine endlose Hängepartie“ — und ließ den Gesetzentwurf im Schrank. Man reparierte 2020 die Richterbesoldung und ließ 60.000 Beamte weitere fünf Jahre nach Karlsruhe laufen. Man kündigt an, nur an jene zu zahlen, die widersprochen haben. Und man legt den einzigen Termin, den man frei wählen kann, hinter den Wahltag.
Das ist kein Pech. Das ist keine Überforderung. Das ist eine Linie, und sie ist gerade.
Ein Versprechen, das man über Jahre nicht einhält, ist kein Versprechen mehr. Es ist ein Instrument. Es dient nicht dazu, etwas zu bewirken, sondern dazu, Zeit zu kaufen — bis zur nächsten Wahl, und dann bis zur übernächsten. Wer das erkannt hat, muss dem nächsten Versprechen nicht mehr glauben. Er darf verlangen, dass gehandelt wird, bevor gewählt wird.
**Drei Fragen zum Schluss.**
Verfassungstreue ist in dieser Sache keine Gesinnungsfrage mehr. Seit dem 17. September 2025 gibt es keinen Auslegungsnebel: Karlsruhe hat eine Zahl gesetzt — 80 Prozent des mittleren Netto-Haushaltseinkommens, jährlich der amtlichen Statistik zu entnehmen. Man kann sie einhalten oder unterschreiten. Dazwischen liegt nichts. Berlin unterschreitet sie bis heute.
Erstens, an die CDU-Fraktion:
Steht sie zu dem Satz, dass die Verzögerung „keinen finanziellen Nachteil“ bringt? Dann erkläre sie den Hinterbliebenen eines in diesem Jahr verstorbenen Kollegen, welchen Nachteil sie nicht erleiden.
Zweitens, ebenfalls an die CDU-Fraktion:
Wann genau wird das Reparaturgesetz beschlossen? Ein Datum. Mehr wurde nie verlangt.
Drittens, an alle Fraktionen:
Am 20. September werben dieselben Parteien um Vertrauen, die dieses Land seit 2008 sehenden Auges unter dem Verfassungsniveau besolden — die SPD, die durchgehend regiert hat; die Linke und die Grünen, die in beanstandeten Jahren mitregierten; die CDU, die mitregierte und heute verzögert. Sie alle berufen sich, zu Recht, auf den Boden des Grundgesetzes, wenn sie sich von der AfD abgrenzen. Nur: Warum sollte man jemanden wählen, der sich von genau diesem Boden weiter entfernt? Nicht, weil er die Demokratie abschaffen wollte — das will hier niemand. Sondern weil er eine glasklare, nachrechenbare Vorgabe der Verfassung seit Jahren nicht einhält und ihre Erfüllung nach dem Wahlkalender taktet.
Wer Verfassungstreue zum Gütesiegel gegen rechts erklärt, sollte sie zuerst dort einhalten, wo sie ihn selbst Geld kostet. Man schwächt die AfD nicht durch Bekenntnisse zur Verfassung. Man schwächt sie, indem man sich an sie hält.
Kein Wahlprogramm wird das heilen. Ein Datum würde genügen.
Es ist unglaublich was hier wieder für Lügen verbreitet werden von der CDU! Man stehe fest an der Seite der Beamten? Lachhaft! Dann hätte man das Urteil des Bundersverwaltungsgericht auch anerkennen können! Jetzt nach dem Rücktritt des Lügner Herrn Wegner hat man Angst vor dem was nach der Wahl kommt! Diese Versprechen kann man nicht mehr geben!
***Ein blaues Wunder*** sorry, mir reicht es jetzt…. Jahrelang habe ich konservativ gewählt, viele Jahre wurde ich enttäuscht, „ick hab die faxen Dicke“ ! UNd ich spreche jetzt das aus, was viele denken und sich nicht trauen zu sagen, weil sie Angst vor Repressionen haben ( ICH HABE VOR NIEMANDEM ANGST ) deswegen werde ich die AfD wählen….