„Die Union wird sich immer weiter für die faire Alimentierung aller Beamtinnen und Beamten einsetzen. Das haben wir in den letzten drei Jahren mit Nachdruck getan: Dienstrechtsreform, schnelle Angleichung an Tarif und Vorziehen der 1% Abpassung, Laufbahnrechtsänderungen. Wir wollen ein Dienstverhältnis auf Augenhöhe miteinander - deswegen wird die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit zusammen mit der Besoldungsstrukturreform ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen für uns sein.“

(Dirk Stettner, CDU, 10.08.26)

Werner hat alles richtig gemacht.

Heute hat Sven erfahren, dass Werner gestorben ist.
Werner war Svens Lehrer. Nicht auf dem Papier – im Dienst. Als Sven nach dem Studium kam, mit Paragrafen im Kopf und ohne eine Ahnung, wie eine Vernehmung wirklich läuft, war es Werner, der ihm das richtige Denken beibrachte. Wie man eine Akte liest, bevor man sie liest. Wann man fragt und wann man schweigt. Was man einem Menschen schuldet, den man um drei Uhr nachts aus dem Bett holt. Werner war da schon lange dabei, und er hatte die Art von Autorität, die nicht aus der Besoldungsgruppe kommt.
Er war der Beamte, den sich jeder Dienstherr wünscht. Nachtschichten, wenn die Stadt schlief. Dienst an Weihnachten, Dienst an Silvester, wenn andere feierten. Überstunden, die niemand gezählt hat, er selbst am wenigsten. Er war für alle anderen da und hat sie beschützt, wenn alle anderen frei hatten. Zu Hause: eine Frau, die die Feiertage oft allein mit den beiden Kindern verbrachte. Später zwei Enkel, die er über alles liebte. Das war kein Opfer-Narrativ. Das war sein Beruf. Er hat ihn geliebt.

Das Formular
Und Werner hat, ab 2008, jedes Jahr fristgerecht Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt. Jedes einzelne Jahr.
Nicht aus Misstrauen. Aus Handwerk. „Junge“, hat er einmal gesagt, „im öffentlichen Dienst musst du deine Ansprüche wahren, sonst sind sie weg. Das hat nichts mit Vertrauen zu tun.“ Für Werner war der jährliche Widerspruch Verwaltungsroutine wie die Steuererklärung: ein Formular, ein Datum, ein Umschlag. Man erzählt niemandem, dass man ein Formular abgeschickt hat. Es gibt daran nichts zu erzählen.
Deshalb haben die beiden nie darüber gesprochen. Sie haben über alles geredet – über Fälle, über Vorgesetzte, über die Frage, ob man einen Zeugen zweimal vernimmt, später über Enkel. Nur über dieses eine Formular nicht. Für Werner war es zu selbstverständlich. Und für Sven war Besoldung schlicht kein Thema; er hat vor dem Karlsruher Beschluss keinen einzigen Gedanken daran verschwendet. Warum auch. Er hatte ein Grundgesetz, ein Land und einen Dienstherrn, und er vertraute allen dreien.

Vor einer Woche
Vor einer Woche saßen sie noch an Werners Küchentisch. Werner erzählte, was er vorhatte.
Mit seiner Frau die Welt bereisen – die Frau, die drei Jahrzehnte lang Heiligabend allein den Baum geschmückt hat, sollte jetzt die Reisen bekommen, die immer verschoben worden waren. Den Kindern unter die Arme greifen. Und den größten Teil für die Enkel anlegen, mit eigener Hand, über Jahre, so wie man ein Beet anlegt: selbst entscheiden, selbst umschichten, selbst zusehen, wie es wächst.
Das Bemerkenswerte an diesem Abend: Es war keine Hoffnung. Es war Gewissheit. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. September 2025 die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 weit überwiegend für verfassungswidrig erklärt (2 BvL 20/17 u.a.). Und es hat in Rn. 161 gesagt, wem die rückwirkende Behebung zugutekommt: den Klägern und denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist – entscheidend sei, dass sie sich zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben. Werner fällt eindeutig hierunter. Dreizehn Jahre, dreizehn Widersprüche, keiner beschieden.
Selbst der Senat bestreitet das nicht. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat vorgerechnet: mindestens 882 Millionen Euro, wenn nur die Widerspruchsführer bedient werden; rund 7,2 Milliarden, wenn alle etwa 135.000 Betroffenen zahlen wären – Zahlen des Finanzsenators, vorgetragen im Unterausschuss am 22. April 2026, keine gerichtliche Feststellung. Aus Senatssicht ist „Weg eins“ – nur wer in jedem Jahr fristgerecht widersprochen hat – wirtschaftlich tragbar. Werner war exakt die Gruppe, die der Senat selbst bezahlen will.
Man kann es überschlagen, als Größenordnung, nicht als Festsetzung: dreizehn beanstandete Jahre, je nach Jahr und Besoldungsgruppe Fehlbeträge im mittleren bis gehobenen fünfstelligen Bereich. Für einen gehobenen Dienst mit Endstufe summiert sich das konservativ gerechnet auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Es war Werners Geld. Es war nie streitig, es war nur nicht da.
Sven freute sich an diesem Abend. Ehrlich, ohne Neid. Bei Werner musste niemand mehr hoffen.
Das war vor einer Woche.

Was auf die Erben übergeht
Zuerst die Rechtslage, denn die trägt und sie muss präzise gesagt werden, gerade weil sie trägt.
Der aufgelaufene, durch jährlichen Widerspruch offengehaltene und nie bestandskräftig beschiedene Besoldungsrückstand ist keine höchstpersönliche Position. Höchstpersönlich ist die Alimentation nur, soweit sie den laufenden Unterhalt des lebenden Beamten sichert. Der Rückstand dagegen ist eine vermögensrechtliche Geldforderung und als solche fällt er mit dem Erbfall nach § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in den Nachlass. Das ist keine kühne These, sondern die schlichte Konsequenz aus der Systematik, die das Bundesverwaltungsgericht vermögensrechtlichen Ansprüchen von Beamten seit jeher zugrunde legt.
Und es ist gelebte Verwaltungspraxis. Das Land Berlin arbeitet nach Medienberichten geschätzt 120.000 bis 150.000 Widersprüche ab, hat dafür eigene Task Forces gebildet und ermittelt aktiv Erbberechtigte verstorbener Dienstkräfte, um ihnen nachträglich auszuzahlen. Der Sprecher des Finanzsenators hat bestätigt, dass bei Verstorbenen geprüft wird, ob es Erbberechtigte gibt. Der Dienstherr selbst bestätigt damit die Prämisse: Werners Geld kommt an. Irgendwann. Bei irgendwem.
Werners Erben werden also bekommen, was ihm zweifelsfrei zustand. Das ist die gute Nachricht, und sie ist wahr.
Es ist nur nicht die ganze.

Was mit Werner stirbt
Denn was auf die Erben übergeht, ist eine Forderung. Was nicht übergeht, ist alles, wofür sie da war.
Die Reise mit seiner Frau findet nie statt. Kein Nachlassverzeichnis der Welt führt eine gemeinsame Reise auf, die es nie geben wird. Das Anlegen für die Enkel, mit eigener Hand, über Jahre – es geschieht nie. Aus einem Großvater, der ein Vermögen für seine Enkel aufbaut und dabei zusieht, wie zwei Kinder groß werden, wird eine Auszahlung an eine Erbengemeinschaft. Irgendwann. Aus einem Lebensplan wird eine Erbmasse.
Das ist keine Anklage gegen das Erbrecht. Das Erbrecht funktioniert. Es ist eine Anklage gegen die Zeit, die man Werner genommen hat. Achtzehn Jahre lang hat der Berliner Gesetzgeber – das Bundesverfassungsgericht formuliert es so – „bewusst“ und „sehenden Auges“ (Rn. 153 f., 156 f.) unterhalb dessen besoldet, was die Verfassung verlangt. Achtzehn Jahre, in denen Werner das Geld gehabt hätte, um seine Pläne nicht zu planen, sondern zu leben. Er hat alles getan, was das Recht von ihm verlangte, Jahr für Jahr, Formular für Formular. Es hat ihm den Anspruch gerettet. Die Zeit hat es ihm nicht gerettet.
Und selbst der von allen Seiten unstreitige Anspruch wartet weiter. Karlsruhe hat dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt: 31. März 2027. Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus; ein Reparaturgesetz vor der Wahl gilt als unwahrscheinlich. Der Plan des Senats lautet: 2027 prüfen, 2028 anpassen. Der Finanzsenator hat angekündigt, es würden Jahre vergehen.
Werner hat den 31. März 2027 nicht mehr erlebt. Die Prüfung, ob ausgezahlt wird, ist für 2028 vorgesehen.
Die Norm, die Vertrauen bestraft.

Und dann ist da Sven.
Gleicher Dienst. Dieselben Nachtschichten, dieselben Feiertage bei der Arbeit statt am Tisch, dieselben Jahre verfassungswidriger Unteralimentation. Nur ein Unterschied: Sven hat nie widersprochen. Nicht aus Nachlässigkeit – aus Haltung. Ein Widerspruch gegen die eigene Besoldung fühlte sich für ihn an wie ein Misstrauensvotum gegen den Dienstherrn, dem er den Eid geleistet hatte. Er hat auf das Grundgesetz vertraut, auf sein Land, auf seinen Dienstherrn.
Das Recht hat für diese Haltung einen Fachbegriff, und man sollte ihn kennen: das Gebot der zeitnahen Geltendmachung. Wer nicht rügt, dessen Jahre werden bestandskräftig und sind verloren. Werners jährliche Routine war also keine Übervorsicht. Sie war exakt das, was die Rechtsprechung verlangt.
Man muss die Konstruktion einmal in Ruhe betrachten. Derselbe Dienstherr, der nach den Feststellungen aus Karlsruhe sehenden Auges zu wenig zahlte, hält dem Beamten entgegen: Du hättest es rechtzeitig rügen müssen, damit wir uns darauf einstellen können. Der Dienstherr wusste es. Einstellen sollte sich der Beamte.
Zwei Beamte, gleicher Dienst, gleiche Jahre, gleiches Unrecht. Der eine hat seine Ansprüche gewahrt und wird bezahlt – zu spät, als Nachlass, ohne dass ein einziger seiner Pläne wahr wird. Der andere hat vertraut und ist für dreizehn Jahre enterbt. Das System bestraft beide Haltungen, nur unterschiedlich schnell. Wer misstraut, gewinnt – vielleicht nicht mehr zu Lebzeiten. Wer vertraut, verliert – mit Sicherheit.

Die Enkel
Werners Enkel wussten immer, wer ihr Großvater war: der Mann, der Weihnachten die Stadt bewacht hat, damit andere feiern können. Darauf waren sie stolz und sie hatten recht damit.
Was erzählt man ihnen jetzt? Dass der Staat, den ihr Großvater an jedem Feiertag beschützt hat, ihm das Seine erst als Nachlass gibt. Dass ihr Großvater alles richtig gemacht hat, dreizehn Jahre lang und dass es für den Anspruch gereicht hat – nur nicht für ihn. Es ist eine Lektion über den Wert von Loyalität. Das Land Berlin erteilt sie gerade, gründlich und amtlich.

Sven hat Werner das Denken zu verdanken. Jetzt denkt er Werners letzte Rechnung zu Ende. Sven hat einmal gefragt, wo das Geld ist.
Ab heute fragt er für zwei.

Der Anspruch verjährt nicht. Werner schon.

7 Kommentare zu „Werner hat alles richtig gemacht.“

  1. „Der Rückstand dagegen ist eine vermögensrechtliche Geldforderung und als solche fällt er mit dem Erbfall nach § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in den Nachlass. Das ist keine kühne These, sondern die schlichte Konsequenz aus der Systematik, die das Bundesverwaltungsgericht vermögensrechtlichen Ansprüchen von Beamten seit jeher zugrunde legt.“

    Und deswegen ist er zu verzinsen, und ich werde dafür kämpfen, wenn nötig bis zum EGMR, wie Herr Meidanis aus Griechenland.

    EGMR-Urteil Meïdanis/Griechenland (2008) einfach erklärt

    zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Meïdanis gegen Griechenland (Urteil vom 22.05.2008, Beschwerde-Nr. 33977/06): In diesem Fall klagte ein griechischer Arbeitnehmer (Herr Meïdanis), der für ein öffentliches Krankenhaus gearbeitet hatte, auf ausstehende Lohnzahlungen. Das Besondere war, dass nach griechischem Recht öffentliche Einrichtungen deutlich weniger Verzugszinsen auf rückständige Gehälter zahlen mussten als private Arbeitgeber. Herr Meïdanis hätte nach allgemeinem Zinsrecht sehr hohe Zinsen (zeitweise rund 23–27% pro Jahr) auf den rückständigen Lohn erhalten; weil sein Arbeitgeber aber ein staatliches Krankenhaus war, galt ein Sondergesetz, das den Zinssatz auf nur 6% pro Jahr begrenzte
    Der EGMR hat diese Ungleichbehandlung klar als Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Eigentumsrecht bewertet
    .Einfach ausgedrückt: Der Lohn, den Herr Meïdanis zu bekommen hatte, ist sein Eigentum. Wenn der Staat die Zahlung dieses Lohns jahrelang verzögert und sich selbst das Privileg einräumt, viel geringere Zinsen (hier nur 6% statt ~25%) zahlen zu müssen, entsteht dem Betroffenen ein finanzieller Nachteil. Das Gericht stellte fest, dass es keinen ausreichenden sachlichen Grund gab, dem öffentlichen Arbeitgeber einen so niedrigen Zinssatz zu gewähren
    .Ein öffentliches Krankenhaus, das als Arbeitgeber auftritt, soll im Grundsatz wie ein privater Arbeitgeber behandelt werden und kann nicht allein mit finanziellen Sparzwängen begründen, warum es weniger zahlen muss
    .Der EGMR entschied einstimmig, dass diese Zinsbegrenzung die friedliche Eigentumsnutzung des Klägers verletzte und somit die Menschenrechtskonvention (Artikel 1, 1. Zusatzprotokoll – Schutz des Eigentums) verletzt wurde
    Für einen Laien bedeutet dieses Urteil: Der Staat darf sich nicht selbst bevorteilen, indem er bei verspäteten Zahlungen an Bürger geringere oder gar keine Verzugszinsen zahlt, wenn Bürger untereinander viel höhere Zinsen zahlen müssten. Das Geld, das jemand zu bekommen hat (z.B. Gehalt), wird als sein Eigentum betrachtet. Wird es verspätet ausbezahlt, muss ein angemessener Ausgleich (Zinsen) erfolgen. Andernfalls verliert die Summe an Wert (z.B. durch Inflation oder entgangene Nutzung) – und das stellt nach Auffassung des EGMR eine unzulässige Entwertung dieses Eigentums dar
    Im Ergebnis musste Griechenland Herrn Meïdanis Schadenersatz zahlen, um den Zinsverlust auszugleichen, und der EGMR machte deutlich, dass künftig solche Zinsprivilegien des Staates problematisch sind.

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    • Hallo Lothar, nach meinem Kenntnisstand ist der Kläger aus dem Saarland (BVerfG-Vorlage) an der Zinsproblematik dran. Er wird auch den nächsten Schritt gehen. Mit den Zinsen steht uns fällt die Strategie des Dienstherrn (Spiel auf Zeit). Demnächst wird es auch einen Fachartikel dazu geben, der sich damit auseinandersetzt, warum die Zinssperre nicht mehr greift.

      BG Mirko

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      • Bringen wird es wohl nichts (geht ja um Bund und Länder), doch habe ich heute beim Bundestag eine Petition zum Verzugszinsendilemma eingereicht (ohne Veröffentlichung). Wer mag, kann sich gerne am Text bedienen und parallel agieren. Bspw. auch bei den Ländern.

        Wortlaut der Petition: Im deutschen Beamtenrecht ist der Anspruch auf Verzugszinsen bei einer verspäteten Auszahlung derBesoldung derzeit gesetzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluß soll unter anderem aus Gründen effektivenRechtsschutzes under Beachtung von Europarecht aufgehoben werden.

        Begründung: Im deutschen Beamtenrecht ist der Anspruch auf Verzugszinsen bei einer verspäteten Auszahlung derBesoldung gesetzlich ausgeschlossen. Dennoch können Beamte unter bestimmten VoraussetzungenProzeßzinsen verlangen. Bedingung: Der Besoldungsanspruch muß gerichtlich eingeklagt werden. Damitwerden Beamte faktisch gezwungen, Klagen zu erheben und somit die Verwaltungsgerichtsbarkeit schondeswegen zu belasten.Zudem ist die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation derzeit nicht effektiv für Beamte etc.gegeben. Das Beispiel der Besoldung im Land Berlin im Jahr 2008 zeugt auf: Die Entscheidung fiel imSeptember 2025 und es gibt eine Umsetzungsfrist bis März 2027. Nachberechnungen sind frühestens 2028 zuerwarten. Also 20 Jahre bis zur Heilung des Verstoßes eines nicht ausreichenden gegenwärtigen Bedarfs desJahres 2008. Die Verzinsung gibt es nur für diejenigen Beamten, welche die Verwaltungsgericht mit Klagengeflutet haben. Wer Widerspruch erhob und dieser wurde im Hinblick auf ein anderes Verfahren ruhendgestellt, geht bei der Verzinsung derzeit leer aus. Das kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht richtigsein. Es trägt zum Demokratieverdruß bei und dies bei einer elementaren Säule des Staates: Den Staatsdienern.Die aktuelle Regelung steht zunehmend in der Kritik von Beamtenbünden und Juristen. Bemängelt wird eineungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten sowie ein massiver Kaufkraftverlust beijahrelangen Verzögerungen. Erste Bundesländer prüfen oder diskutieren daher Anpassungen, umVerzugszinsen im Rahmen neuer Besoldungsgesetze europarechtskonform auszugleichen.Der EuGH hat in verschiedenen Urteilen wiederholt darauf hingewiesen, dass nach EU-Recht Beamte als Arbeitnehmer zu betrachten sind. Der EuGH hat in seiner Vorbemerkung zum FallKreuziger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einzelne seine nach EU-Recht bestehenden Ansprücheunabhängig davon geltend machen kann, ob der Staat in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber oder alsHoheitsträger (Dienstherr von Beamten) handelt. In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindertwerden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann. Es kommt somitgrundsätzlich nicht auf den Status (als Beamter und/oder Angestellter) an, sobald, wie hier, ein Bezug zumEU-Recht besteht. Die Verzugszinsen des BGB sind heutzutage auch Gegenstand europarechtlicherAnforderungen. In der Folge verletzt die derzeitige Regelung Europarecht.

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  2. Vertrauen wird offensichtlich bestraft. Am 20. September können die Berlinerinnen und Berliner diese Rechnung umdrehen.

    Karlsruhe hat kein Versehen festgestellt, sondern Absicht: Der Berliner Gesetzgeber hat „bewusst“ und „sehenden Auges“ über Jahre unter dem besoldet, was die Verfassung verlangt (2 BvL 20/17, Rn. 153 ff.). Ein Verfassungsbruch, den der Gesetzgeber nach den Feststellungen aus Karlsruhe „sehenden Auges“ beging — über mehr als ein Jahrzehnt, gegen die eigenen Beamten.

    Verantwortlich ist nicht eine Partei, sondern fast jede, die heute im Abgeordnetenhaus sitzt und in diesen Jahren mitregiert hat. Die SPD trägt die Hauptlast: Sie stellte über den gesamten beanstandeten Zeitraum den Regierenden Bürgermeister und führte jede dieser Regierungen. Die Linke regierte von 2008 bis 2011 und von 2016 bis 2020 mit, die Grünen von 2016 bis 2020, die CDU von 2011 bis 2016 — und sie alle haben die Besoldungsgesetze beschlossen, mit denen die Beamten sehenden Auges unter dem Verfassungsniveau gehalten wurden, bis das Verfassungsgericht sie verwarf. Keine von ihnen kann sich herausreden.

    Und heute verschleppt eine schwarz-rote Koalition die Wiedergutmachung. 2023 versprach sie im Koalitionsvertrag, die Besoldung binnen fünf Jahren aufs Bundesgrundniveau zu heben; Finanzsenator Evers nannte das „selbstverständlich“ und sagte den Gewerkschaften Ende 2025 „keine endlose Hängepartie“ zu. Geliefert wurde nichts: kein Reparaturgesetz für die A-Besoldung, nur die Richter geheilt, der Entwurf unter Verschluss, ausgezahlt frühestens nach „Jahren“ und nur an die, die widersprochen haben. Werner gehörte dazu. Er hat es nicht mehr erlebt.

    Für diesen Verfassungsbruch gibt es keine Haftung — keine Amtshaftung, keine Untreue, keine Rechtsbeugung; ein Landesparlament lässt sich nicht einmal vom Verfassungsgericht zwingen.

    Es bleibt ein einziges Kontrollinstrument: die Wahl. Und hier liegt die Zumutung: Dieselben, die das Vertrauen ihrer Beamten missbraucht und ihre Versprechen gebrochen haben, werben am 20. September um genau dieses Vertrauen.

    Ich spreche niemandem das Recht ab, gewählt zu regieren. Aber wer sehenden Auges gegen die Verfassung besoldet und danach Geduld und Loyalität verlangt, hat die moralische Berechtigung dazu verwirkt.

    Wie wenig dieses Vertrauen wert ist, führt die CDU gerade in Echtzeit vor. Über sein Verhalten am ersten Tag des großen Stromausfalls gab Kai Wegner öffentlich an, seit dem frühen Morgen Krisentelefonate geführt zu haben. Belegt ist das Gegenteil: Das erste dienstliche Telefonat fand erst gegen 12:45 Uhr statt, kurz darauf ging er Tennis spielen — Angaben, die seine eigene Senatskanzlei erst herausrücken musste, nachdem der Tagesspiegel sie vor Gericht erzwungen hatte. Wer die Recherche zunächst mit einer Klage bedrohte und die Sache Monate später auf „kommunikative Fehler“ herunterspielte, war er selbst. Der Spiegel nennt das inzwischen „Die drei Lügen des Kai Wegner“, seine eigene Parteibasis spricht vom „Muster: Verschweigen, Umdeuten, Drohen, Dementieren“. Heute hat Wegner die Spitzenkandidatur hingeworfen. Regierender Bürgermeister bleibt er bis zur Wahl — und die Verantwortung trägt er, ob er kandidiert oder nicht.

    Und die Antwort seiner Partei? Sie schickt aller Voraussicht nach Stefan Evers ins Rennen, genau den Mann, der das Besoldungsversprechen gab und brach. Man verlangt von Beamten Vertrauen und Geduld — und liefert ihnen das hier. Ein neues Gesicht heilt keinen Vertrauensbruch.

    Vertrauen wird verdient, nicht vererbt — und dieser Vorschuss ist aufgebraucht.

    Am 20. September entscheidet sich, ob Loyalität in dieser Stadt weiter bestraft wird — oder ob die Verantwortlichen zum ersten Mal selbst zahlen: mit ihrem Mandat.

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    • Wahrlich drastische Worte, die aber den Nagel auf den Kopf treffen.

      Ich bin von der CDU maßlos enttäuscht. Zumindest was das Thema Besoldung betrifft.
      Von der SPD erwarte ich hingegen nichts mehr. Die Genossinnen und Genossen können mich also nicht enttäuschen.

      Das einstige Versprechen der Besoldungsangleichung ans Bundesniveau wird mittlerweile gar nicht mehr thematisiert. Ergo war es eine der vielen Blindgänger, die gezündet wurden, um sich Zeit und Ruhe zu verschaffen.

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      • @ Väterchen Frost
        @ Fragender
        Ein Hallo in die Runde, ja ich stimme euch vollkommen zu.
        Wenn es so kommt wie vermutet, wird der Bock zum Gärtner gemacht, unfassbare Wortbrüche inklusive.
        Jetzt wird gemeldet, der SenFin Evers soll es machen, na dann gute Nacht.
        Achso, er hat ja noch eine gaaaanz kleine Chance, er prügelt das Reparaturgesetz durch den Senat.
        Nein, so klug ist er nicht, war er nicht und wird es auch nie sein.
        In diesem Sinne, abgerechnet wird am Wahltag!

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      • Guter Punkt, den ich noch zuspitzen würde. Dieselben Parteien grenzen sich von der AfD gern mit dem Satz ab, sie stünden — anders als die — auf dem Boden des Grundgesetzes.

        Nur hat ihnen genau dieses Grundgesetz gerade bescheinigt, dass sie es „sehenden Auges“ gebrochen haben, über ein Jahrzehnt lang, gegen die eigenen Beamten.

        Das macht sie nicht undemokratisch — der Unterschied ist wichtig, und das Verwischen überlasse ich gern der AfD. Es macht ihr wichtigstes Abgrenzungsargument aber hohl. Wer Verfassungstreue zum Gütesiegel gegen rechts erklärt, sollte sie zuerst gegenüber den eigenen Leuten einhalten.

        Und darin liegt die eigentliche Ironie: Wer über ein Jahrzehnt sehenden Auges gegen die Verfassung besoldet und die Wiedergutmachung bis hinter die Wahl schiebt, liefert der AfD ihr bestes Argument frei Haus — den Verdacht, „die da oben“ nähmen es mit Recht und Wahrheit nicht so genau.

        Diesen Satz hat die CDU-Basis dieser Tage selbst gebraucht.

        Man schwächt die AfD nicht durch Bekenntnisse zur Verfassung, sondern indem man sich an sie hält — und genau das unterbleibt.

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