Besoldungs-Reform: SPD-Abgeordnete laufen ins Leere – Senat verweigert Transparenz

44 präzise Fragen zu den rechtlichen und haushälterischen Folgen einer bundesweiten Besoldungsreform in Berlin – und nicht eine einzige konkrete Antwort. Das ist das ernüchternde Fazit der Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/25896) der SPD-Abgeordneten Lars Rauchfuß und Sebastian Schlüsselburg vom April 2026.

Statt Kostenprognosen, Tabellenentwürfen oder rechtlichen Bewertungen zu liefern, bedient sich die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrer Antwort vom Mai 2026 durchgehend einer einzigen, zynisch wirkenden Standardfloskel: Man verweise auf die Zukunft. Die Auswirkungen könnten „erst im Rahmen des Vorhabens zur Überprüfung der Besoldungsstruktur“ betrachtet werden.
Besonders pikant ist dieser Umgangston vor dem aktuellen politischen Hintergrund: Das anstehende „Reparaturgesetz“ für die Jahre 2008 bis 2020 wird als gemeinsames Fraktionsgesetz von CDU und SPD geplant. Während die Führungsebenen der Koalition hinter verschlossenen Türen die Weichen stellen, werden die eigenen SPD-Abgeordneten, die im Parlament ihre legitime Kontrollfunktion wahrnehmen wollen, offensichtlich absichtlich im Unklaren gelassen. Wer nach den konkreten Milliardenkosten für die Berliner Kasse fragt, wird auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertröstet.

Für die Betroffenen – Berliner Beamte, Richter und Versorgungsempfänger – ist diese Intransparenz ein Schlag ins Gesicht. Der Senat schiebt die heiße Kartoffel der Besoldungsreform vor sich her, während das Parlament, inklusive der anfragenden SPD-Fraktion, bei den entscheidenden Details systematisch dumm gehalten wird. Kontrolle funktioniert so nicht.

31 Kommentare zu „Besoldungs-Reform: SPD-Abgeordnete laufen ins Leere – Senat verweigert Transparenz“

  1. Dies war soeben im Tagesspiegel zu vernehmen:

    „Brandenburg setzt das Karlsruhe-Urteil um. Die Besoldung für alle 33.000 Beamten in Brandenburg soll rückwirkend erhöht werden – für Polizisten um mindestens 700 Euro, für Lehrer um rund 900 Euro.“

    Natürlich gegen Erhöhung der Wochenarbeitszeit!

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    • Tagesspiegel PlusExklusiv Minister Keller einigt sich mit Gewerkschaften: Brandenburgs Beamte bekommen mehr Geld – und müssen länger arbeiten
      Brandenburg setzt das Karlsruhe-Urteil um. Die Besoldung für alle 33.000 Beamten in Brandenburg soll rückwirkend erhöht werden – für Polizisten um mindestens 700 Euro, für Lehrer um rund 900 Euro.

      Von Thorsten Metzner
      Stand: heute, 13:32 Uhr

      Mehr Geld für alle Beamten im Land Brandenburg, das wird nun amtlich: Die Besoldung wird deutlich aufgestockt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das ist nach Tagesspiegel-Informationen die Einigung, die Finanzminister Daniel Keller (SPD) nach vertraulichen Verhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gelang, um in Brandenburg das Karlsruhe-Urteil zur Beamtenbesoldung umzusetzen. Zugleich wird Brandenburg seine Beamten länger arbeiten lassen, 41 statt bisher 40 Stunden.

      Die finale Verhandlungsrunde hatte am Sonntag auf Einladung des Ministers in der Potsdamer Rekordhitze im Finanzministerium auf dem verwaisten Regierungsgelände stattgefunden, vis-à-vis der Staatskanzlei von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Keller will die Vereinbarung am Mittwoch auf einer Pressekonferenz präsentieren.

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      Karlsruhe hatte in einem Präzedenzurteil die Alimentierung der Beamten als verfassungswidrig gekippt, was Bund und Länder zum Handeln zwingt. Die Konsequenz ist eine Bescherung für die 33.000 Beamten unter den 51.000 Landesdienern in Brandenburg. Sie bekommen noch 2026 satte Gehaltsaufschläge zwischen zwölf und 22 Prozent. Das macht dem Vernehmen nach für Polizisten monatlich zwischen 600 und 700 Euro und für Lehrer zwischen 900 und 1000 Euro mehr aus.

      Die weiteren Details werden mit Spannung erwartet. Keller hatte bereits deutlich gemacht, dass überproportional höhere Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts bei Lehrern, Polizisten, Richtern, Staatsanwälten und Ministerialbeamten profitieren werden.

      41-Stunden-Woche für Brandenburgs Beamte kommt ab März 2027
      Die neue 41-Stunden-Woche für Beamte, die das Land im Gegenzug einführt, wird nach der Einigung ab März 2027 wirksam und bis Mitte 2032 befristet. Die Arbeitszeiterhöhung hatte der Minister bereits im Zuge der Verhandlungen mit der sonst gefährdeten öffentlichen Akzeptanz für die satten Besoldungssprünge bei den unkündbaren Landesdienern begründet. Wer will, soll weiter 40 Stunden arbeiten können – mit Abschlägen.

      Beide Seiten sind sich dem Vernehmen nach einig, mit der Vereinbarung neue Gerichtsprozesse zu vermeiden und in Brandenburg nach jahrelangen Auseinandersetzungen nun Rechtssicherheit beim Beamtensalär herzustellen. In der Umsetzung könnte das dafür nötige Besoldungsgesetz nach der Sommerpause das Kabinett passieren, in den Landtag eingebracht und möglicherweise im November 2026 beschlossen werden. Die neue amtsangemessene Besoldung (mit den Nachzahlungen für 2026) könnte womöglich schon ab 1. Dezember überwiesen werden, sonst ab 1. Januar 2027.

      Brandenburg gehört damit zu den ersten Bundesländern, das nach dem für alle Länder geltenden Karlsruhe-Urteil zur Berliner Beamtenbesoldung Klarheit schafft. Mit Blick auf ein erwartetes weiteres Urteil aus Karlsruhe soll danach eine Anpassung für den Zeitraum 2022 bis Ende 2025 erfolgen.

      Die sogenannten Altfälle, die noch länger zurückreichen, sollen ebenfalls zurückgestellt werden. Dort geht es um 200.000 Widersprüche, die rund 20.000 Beamte Brandenburgs seit 2014 gegen ihre Alimentierung eingelegt hatten. Für diese Fälle soll ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Klageverfahren eines Brandenburger Richters abgewartet werden, mit dem 2027 zu rechnen ist.

      Das Karlsruhe-Urteil
      Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 die Beamtenbesoldung in Berlin gekippt. Dieses Urteil, nach dem die Beamten bisher zu schlecht bezahlt worden sind, hat Präzedenzwirkung für den Bund und die anderen Bundesländer.

      Die Richter forderten mit konkreten Vorgaben eine amtsangemessene Alimentation, die einen höheren Abstand zur Grundsicherung wahrt und eine Mindestbesoldung garantiert. Bremen hat mit der Anpassung bereits eine 41-Stunden-Woche für Beamte eingeführt. Das Land Brandenburg hat 52.000 Bedienstete, davon rund 30.000 Beamte.

      Einigkeit zwischen Keller und den Gewerkschaften besteht darin, dass Brandenburg die Altfälle auszahlt. Nun ist klar, dass davon ausschließlich jene Beamten profitieren, die gegen ihren Dienstherren vorgegangen waren. Wer keinen Widerspruch einlegte, wird leer ausgehen. Das läuft im Einzelfall auf Nachzahlungen von 20.000 bis 35.000 Euro hinaus.

      Für Brandenburgs angespannten Landeshaushalt geht es um horrende Summen. Finanzminister Keller hatte die Dimensionen jüngst im Tagesspiegel-Interview erstmals publik gemacht. Für das Land macht die Aufstockung der Beamtensbesoldung jährlich 300 bis 600 Millionen Euro zusätzliche Personalausgaben aus, die schon jetzt fast ein Drittel des Haushaltes umfassen. Die Kosten für die Altfälle hatte Keller auf eine einmalige Ausgabe von 300 bis 700 Millionen Euro beziffert.

      In der Anpassung der Beamtenbesoldung steckt enorme politische Sprengkraft. Die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Brandenburger AfD, die nach allen Umfragen seit Ende 2024 und landesweiten Wahlen auf einen Sieg bei der Landtagswahl 2029 zusteuert und mittlerweile eine AfD-Regierung in Brandenburg anpeilt, hat bereits mit einem verschärften Beamten-Bashing begonnen. Finanzminister Keller drückt auch deshalb aufs Tempo, um das Problem so schnell wie möglich vor der Brandenburg-Wahl zu lösen.

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      Streit um 41-Stunden-Woche für Brandenburger Beamte Beamtenbund für Kompromiss, große Gewerkschaften kündigen Widerstand an
      Am Tisch bei der Finalrunde saßen dem Vernehmen nach für die SPD/CDU-Regierung Finanzminister Keller, sein Staatssekretär Frank Stolper und für das von Jan Redmann (CDU) geführte Innenministerium Innenstaatssekretär Uwe Schüler.

      Lesermeinungen zum Artikel
      „Für mich tief bedenklich, wenn der Minister Akzeptanzschwierigkeiten bei Umsetzung von Urteilen „Im Namen des Volkes“ sieht. Die „satten Besoldungssprüng“ sind ja auch nur deswegen „satt“, weil die Beamten widerrechtlich jahrelang „fasten“ mussten. Wo die Umsetzung des Urteils liegen soll, wenn man dafür auch noch länger arbeiten soll, ist für mich zweifelhaft.

      Aber in Zeiten wo der Staat nicht mehr versorgt, sondern nur noch verlangt, entspricht das vermutlich genau dem Zeitgeist.

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      Auf Gewerkschaftsseite waren dem Vernehmen nach Anita Kirsten, Landeschefin der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Günther Fuchs, der Chef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie Vertreter des Brandenburger Beamtenbundes, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der IG Bau dabei. Der Brandenburger Umgang mit dem Urteil wird auch ein Signal an andere Bundesländer sein.

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  2. Ein Hallo in die Runde, heute gefunden, der Link funktionierte leider nicht.
    Ich habe den Text in den Kommentar kopiert, ist auch nur als Info gedacht.

    Anfang:
    MORGENPOST

    Nachzahlungen für Beamte in Berlin:
    Jetzt müssen sogar Tote überprüft werden
    Mit großem Aufwand werden die über Jahre hinweg eingereichten Widersprüche von Beamten erfasst. Taskforce soll auch eventuell Erbberechtigte suchen.

    Von Jessica Hanack, Redakteurin
    19.06.2026, 05:50 Uhr
    Akten, Behörde, Aktenstapel, Digitalisierung, Aktenschrank, Ablage
    Im Landesverwaltungsamt in Berlin lagern zahlreiche Aktenordner, die Widersprüche von Beamten gegen ihre Besoldung beinhalten und nun geprüft werden müssen.

    Die Frage, welche Nachzahlungen den Beamtinnen und Beamten zustehen, fordert weiterhin das Land Berlin – und die Mitarbeiter aus den Behörden. Derzeit sind Beschäftigte des Landes im Einsatz, um die eingereichten Widersprüche zu lesen, auf Vollständigkeit zu prüfen und digital in Tabellen zu erfassen. Aus den Finanzämtern war zu hören, dass dort unter den Beamten Freiwillige gesucht wurden, die die aufwendige Arbeit für drei Monate unterstützen. Die Finanzverwaltung erklärte zuletzt, dass die Zahl der Widersprüche, die aktive und ehemalige Beamte zwischen 2008 und 2020 gegen ihre Besoldung eingereicht haben, auf 120.000 bis 150.000 geschätzt wird.
    Hintergrund der aktuellen Arbeit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen November. Die Richter entschieden damals: Die Besoldung der Berliner Beamten zwischen 2008 und 2020 war verfassungswidrig. Die beamteten Dienstkräfte bekamen demnach über Jahre zu wenig Geld. Nachzahlungen könnten aber nur denjenigen zustehen, die gegen ihre Bezahlung offiziellen Widerspruch eingelegt haben. Zwar gibt es auch Forderungen, dass alle Beamten die volle Nachzahlung erhalten sollen, unabhängig von den eingereichten Widersprüchen. Ob das passiert, ist aber noch unklar.

    Zuerst wird deshalb jetzt geprüft, wer wann Widersprüche gegen die Bezahlung eingelegt hat. „Um eine einheitliche Bearbeitung der Widersprüche im Land Berlin zu gewährleisten, wurde in einer eigens dafür eingesetzten Task Force ein Standard zur Erfassung erarbeitet, der von allen Dienststellen genutzt wird“, erklärt ein Sprecher der Senatsfinanzverwaltung. Diese Erfassung habe bereits begonnen und erfolge dezentral durch die jeweiligen Dienststellen. Betroffen seien alle Personalstellen im Land Berlin sowie der Personalservice und der Versorgungsservice am Landesverwaltungsamt.

    Wie viele Beschäftigte jeweils mit den Widersprüchen beschäftigt sind und wie lange die Erfassung insgesamt dauern soll, lässt der Sprecher offen. Er verweist auf die „unterschiedliche Anzahl an Widersprüchen pro Dienststelle“, sodass pauschal nicht gesagt werden könne, wie viele Personen für die Bearbeitung benötigt werden. Dazu komme, dass die einzelnen Fälle mal einfacher, mal komplizierter sein können. „Dienststellen mit einem höheren Aufkommen an Widersprüchen beziehungsweise komplexeren Fällen werden entsprechend längere Bearbeitungszeiten und Unterstützungsbedarf haben“, so der Sprecher.
    Eventuelle Erbberechtigte müssen bei verstorbenen Beamten gesucht werden

    Die Komplexität der Widersprüche hängt mit den beruflichen Lebensläufen der Beamten zusammen. Weil die betroffenen Jahre inzwischen einige Zeit zurückliegen, ist ein Teil der Beschäftigten inzwischen in Pension. „Andere Personen haben eventuell mehrmals die Dienststelle innerhalb des Landes Berlin gewechselt oder sind inzwischen bei einem anderen Dienstherrn tätig“, so der Sprecher von Finanzsenator Stefan Evers (CDU). „Wieder andere Personen sind bereits verstorben und es muss geprüft werden, ob es Erbberechtigte gibt.“ Ziel sei es aber, „die Erfassung der Widersprüche so zügig wie möglich abzuschließen“.

    Fest steht: Solange die Beschäftigten mit der Bearbeitung der Akten befasst sind, fehlen sie für andere in dieser Zeit anfallende Aufgaben. „Mögliche Auswirkungen auf den laufenden Dienstbetrieb werden fortlaufend bewertet“, betont der Sprecher der Finanzverwaltung. Die behördenübergreifende Task Force prüfe deshalb auch Möglichkeiten, um die Beschäftigten zu unterstützen und so zu entlasten. Dazu gehören nicht näher aufgeführte „technische Hilfsmittel“. Oder auch eine zusätzliche personelle Verstärkung durch „temporäre Abordnungen weiterer Dienstkräfte“. Wie wohl im Finanzamt bereits geschehen.

    Nach der Erfassung und Prüfung der Widersprüche ist die Arbeit aber längst nicht durch. Das Gericht hat dem Land Berlin Zeit bis Ende März 2027 gegeben, die Beamtenbesoldung verfassungskonform zu regeln. Spätestens dann muss also das sogenannte Reparaturgesetz stehen. Dieses soll festlegen, in welchem Maße der finanzielle Ausgleich für die Beamten erfolgt und welche Besoldungsgruppen einbezogen werden. „Nachdem diese Regelungen getroffen worden sind, können anschließend die Widersprüche auf Basis dieser neuen Grundlage geprüft, berechnet, beschieden und nachgezahlt werden“, erklärt der Sprecher.
    Obwohl Finanzsenator Evers im Mai sagte, dass der Gesetzestext nahezu fertig geschrieben sei, wird mit einem Beschluss in dieser Legislaturperiode, also vor dem Wahltag am 20. September, eher nicht mehr gerechnet. Auch wenn der Berliner Beamtenbund Druck macht. „Wir drängeln weiter“, sagte der Landesvorsitzende Frank Becker im Mai. Die Forderung des Beamtenbunds für die weitere Ausarbeitung des Gesetzes ist klar: „Dass alle Beamten die Nachzahlung bekommen, unabhängig davon, ob sie ihrer Bezahlung widersprochen haben oder nicht“.

    Denn auch das wird in dem Reparaturgesetz geregelt werden. Fällt in dieser Wahlperiode tatsächlich kein Beschluss mehr, wird das Gesetz mutmaßlich unter den ersten Aufgaben sein, derer sich die nächste Koalition annehmen muss. In der Vergangenheit zogen sich die Koalitionsverhandlungen nach Wahlen im September oft bis Ende November oder in den Dezember hinein. Ist das auch dieses Mal der Fall, bleiben danach nur noch wenige Monate, um das Gesetz im Abgeordnetenhaus einzubringen, zu debattieren und fristgerecht zu beschließen.“
    Ende
    Ein schönes Wochenende

    Antworten
    • Hallo Pensionär 2020,
      ich lese heraus, dass wir schon so lange um unseren gerechten Sold betrogen werden, dass schon die Erben ausfindig gemacht werden müssen. Ein unhaltbarer Zustand!

      Antworten
  3. War das hier schon bekannt? https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/UABezPHPW/vorgang/UABezPHPW19-0419.C-v.pdf
    Und kennt jemand Ergebnisse von gestern?

    Ansonsten habe ich gerade auf der Seite der GdP gelesen, dass mit der Nachzahlung wegen rückwirkender Besoldungserhöhung ab 01.04.2026 frühestens im August zu rechnen sei. Alle Angestellten hier hatten heute einen nach Gehaltsnachweis aussehenden Brief vom LVwA in der Post. Keine Ahnung, was sich bei denen jetzt geändert hat (oder gibt es bei denen noch Urlaubsgeld?).

    Antworten
  4. Könnte man sich über das Informationsfreiheitsgesetz die Verwaltungsakten zur Entstehung der Besoldungsgesetze der letzten Jahre aushändigen lassen? Darüber müsste doch ersichtlich sein, welche Stelle(n) in welcher Form mit Anmerkungen mit- bzw. schlussgezeichnet haben?

    Antworten
  5. Der Stand scheint aktuell zu sein:

    12.04.2026 Antrag
    10.06.2026 Zuweisung an SB
    11.06.2026 Bearbeitung abgeschlossen
    12.06.2026 Bescheid inkl. Geld aufm Konto

    2 volle Monate! über 8 Wochen…..
    Bei 2000€ an Erstattung durch die Beihilfe macht das 12€ Zinsverlust, wenn man in Vorkasse getreten ist (bei 3,8% aufs Tagesgeld)

    Antworten
  6. Die zunächst gebildete Rücklage von ca. 400 Mio Euro entsprang wohl eher einer Hoffnung denn einer Sachkenntnis.
    Die nun im Raum stehenden Millaradenbeträge sind wohl zutreffend.
    Unterstellt man 15 Jahre mal 300 bis 500 Euro monatlich zu wenig Besoldung kommt man schnell in diesen Bereich.

    Antworten
  7. Na, da hat sich Herr Schyrocki ja ähnlich konkret geäußert wie im Ausschuss… Und wieder ist erstaunlich, wie lange Berlin sich so Zeit lässt mit allem. Dass es einer Überarbeitung bedarf, ist ja schon seit Jahren klar.

    Antworten
    • Das fatale Signal, welches derzeit gesendet wird – und anders kann ich das Agieren der Verantwortlichen im Hause SenFin nicht deuten -, ist, dass entgegen der vollmundigen Versprechungen der zügigen Umsetzung eines Beschlusses des BVerfG noch Mitte letzten Jahres die offenkundig vorbereitete Reparatur um Monate hinausgezögert wird und die von Karlsruhe entwickelten Maßstäbe zur Fortentwicklung der Beamtenbesoldung erst im Laufe des nächsten oder übernächsten Jahres betrachtet werden soll.

      Hingegen wird man bei SenFin so wie in vielen anderen Bundesländern auch nicht müde, zu betonen, dass der letzte Beschluss des höchsten deutschen Gerichts nun zur Folge hätte, über das Beamtentum an sich und dessen Fortbestand nachzudenken, wobei die Gedanken ausschließlich darum kreisen, wie die Kosten eingedämmt werden können.

      Ob fiktives Partnereinkommen, Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, Wegfall von AZV-Tagen, Plündern der (Pensions-)Rücklagen, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Reduzierung des Versorgungsniveaus bei gleichzeitiger Abkopplung der Versorgung von der Alimentation oder der Frage, ob bis auf wenige Ausnahmen überhaupt noch verbeamtet werden müsse – der Phantasie für Kompensationsmaßnahmen sind scheinbar keine Grenzen gesetzt.

      Naturgemäß vergessen diejenigen, die jetzt das BVerfG dafür verantwortlich machen, sie zu diesen Schritten zu zwingen, dass sie selbst für den Beschluss verantwortlich sind. Man sorgt sich eben um die eigene Wiederwahl und lässt verlautbaren, dass es nicht erklärbar wäre, wenn die Beamten das bekommen, was ihnen rechtlich seit Jahren zusteht.

      Die Debatte rund um das Thema amtsangemessene Alimentation spiegelt den Zustand dieses Landes wieder. Man ist fast schon geneigt sein zu sagen: Rette sich wer kann.

      Antworten
      • Sehe ich vollkommen so wie du.

        Beamte zu haben war nur so lange toll, wie man auf deren Kosten Einsparungen vornehmen konnte.
        Jetzt, wo das nicht mehr geht, weil ein Gericht in höchster Instanz dem einen Riegel vorgeschoben hat, will man die nun lästigen Beamten loswerden, da man diese Kuh ja nicht mehr melken kann.

        Antworten
        • Es wird weiter verbeamtet werden, da schwöre ich jeden Eid drauf. Die kurzfristigen Ersparnisse, die sich dadurch erreichen lassen, sind viel zu verlockend. Wenn ich mir überlege, dass der Senat die Hälfte meines GKV-Beitrags zahlen müsste… Von der GRV gar nicht zu reden. Ich reiche monatlich Rechnungen von vielleicht 50 Euro ein, das heißt, es werden um die 400 EUR GKV-Beitrag gespart.

          Antworten
          • Hallo Tim,

            ich ergänze meine Aussagen dahingehend, dass die Besoldungsgesetzgeber derzeit grundsätzlich zwei Aspekte verfolgen.
            1. Wie können die aufgrund des Beschlusses des BVerfG drohenden Mehrausgaben kompensiert bzw. schön-, äh kleingerechnet werden?
            2. Wie kann ich der werktätigen und schon arg belasteten Bevölkerung verklickern, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und einer öffentlichen Haushaltsführung über Jahre hinweg, bei der Schulden noch und nöcher angehäuft wurden, der Wohlstandsverlust einsetzt, Gesundheits- und Rentenreformen mit weiteren Einschnitten unausweichlich sind, da andernfalls die System komplett kollabieren?

            Betreffs der zweiten Frage eignet sich die „privilegierte“ Beamtenschaft geradezu vorzüglich als Sündenbock, die nun endlich in die Systeme zu überführen sei. Dass die Dienstherren keinen Cent einsparen, sondern zunächst Mehrausgaben in Milliardenhöhe zu stemmen hätten, spielt eine allenfalls untergeordnete Rolle. Gesundheits- und Rentenreform lassen sich aber durch das Zünden der Nebelkerze „Beamte rein in die GKV und Rente“ viel besser verkaufen.

            Antworten
            • Was nicht unerwähnt bleiben sollte.

              Das Vorhaben, weniger zu verbeamten, wäre zudem ganz nach dem Geschmack vieler, die in den von Politik und Medien orchestrierten Chor der Beamtenbasher eingestimmt haben. Die vielen erhitzen Gemüter ließen sich so etwas besänftigen.

              Antworten
          • Es (Land Berlin) zahlt die Hälfte über die Beihilfenstelle des Landesverwaltungsamtes. Müsste man mal gegenrechnen, was rauskommt, wenn die samt Personal abgewickelt werden würde. Ich hatte da letztens eine Krankenhausrechnung über rund 46.000 Euro. Ging anstandslos.

            Antworten
            • In Berlin sieht das Thema Beihilfe katastrophal aus. Meine Einreichung vom 21. April 2026 wurde bis heute nicht bearbeitet!!
              Aktueller Bearbeitungsstand Beihilfe Berlin Stand 13.Juli (13.04.2026 – 19.04.2026) in der Bearbeitung.

              Antworten
              • Ich sag nur: Weihnachten, Ostern und Corona 🤷🏻‍♂️😂(😏)
                …vielleicht lief die Beihilfe App so gut, dass direkt Stellen gestrichen wurden (wer weiß das schon so genau)
                mein erster digitaler Antrag über die App wurde innerhalb von 5 Tagen (Überweisung inkl.) bearbeitet!…….

                Antworten

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