Berlin: Widerspruch – Diese drei Formen werden nur noch anerkannt!
Der Personalservice der Polizei Berlin hat in einer aktuellen Personalinformation über verschärfte Formanforderungen bei der Einlegung von Widersprüchen informiert. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. März 2026 (Az. VG 7 K 430/22), in dem die gesetzlichen Formerfordernisse für Widersprüche gegen Verwaltungsakte klargestellt wurden. Die Polizei Berlin setzt …