Etwas später als angekündigt haben wir nun die Antworten von SenFin auf unseren Fragenkatalog bekommen. Dafür vielen Dank in Richtung Senatsverwaltung. Die Antworten sollte jeder für sich selbst interpretieren.
Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.
MehrIn allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.
"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."
Mehr"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."
Mehr"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."
Mehr“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."
MehrIhre Gesundheit und Ihren Lebensstandard langfristig und nachhaltig absichern. Ohne Werbeversprechen, um das Kleingedruckte kümmern wir uns. Sie fragen wir erklären. Gemeinsam finden wir für Sie das Beste, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!
Mehr"... im Land Berlin für die Besoldungsgruppen der Kläger verfassungswidrig, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht vereinbar ist."
MehrMit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.
MehrDer Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.
Mehr"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."
Mehr„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“
Mehr"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."
MehrEtwas später als angekündigt haben wir nun die Antworten von SenFin auf unseren Fragenkatalog bekommen. Dafür vielen Dank in Richtung Senatsverwaltung. Die Antworten sollte jeder für sich selbst interpretieren.
<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a> unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a> <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>
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https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html
Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!
Thüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
OK
Der “Trick” mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht “billig”.
Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ?
Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt.
Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen.
Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
In Berlin müsste sich diesbezüglich dringend was bewegen und zwar in Form der unverzüglichen Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation.
Nur… Die Politik ist mit sich selbst beschäftigt. Man bangt um seinen Platz am steuerfinanziertem Futtertrog. Angesichts der bevorstehenden Wahlwiederholung hätten die Gewerkschaften vortrefflich den Protest auf die Straße bringen können. Die Öffentlichkeit hätte mit der Rechtslage konfrontiert werden müssen. Wieder und immer wieder.
Aber hey… unterhaltsame Geschichtchen schreiben ist auch ganz nett und sollte fürs Erste reichen. Findet jedenfalls der HPR…
Inwieweit tangieren die derzeitigen Tarifverhandlungen die Beamtenschaft in Berlin ? Habe gelesen das Ergebnis soll auf uns übertragen werden, aber wie sicher ist das?
Es handelt sich um die Tarifverhandlungen Bund und Kommunen, das wird dann nur auf die relevanten Beamten, beispielsweise Bundesbeamte, übernommen. Berlin ist erst wieder bei den Tarifverhandlungen TV-L relevant, die noch nicht laufen.
Hallo,
unmittelbar gar nicht, da die aktuellen Tarifverhandlungen den Bund und die Kommunen betreffen.
Mittelbar dürfte der Abschluss aber als Blaupause für die Tarifverhandlungen der Länder gelten, die im letzten Quartal 2023 starten.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
zunächst mal Danke an die Initiatoren dieses Aktionsbündnisses!
Ich lese hier immer fleißig mit und wollte mich nun mal zu einem Punkt bei der Berechnung des 15%-Abstandes zur Grundsicherung äußern. Mit der aufgesetzten Senatsbrille kann ich die (wenn auch nicht unbedingt realittätsgerechten) Berechnungen auf Seite 171 (Anlage 4b) der Drucksache 19/0603 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0603.pdf) sogar noch nachvollziehen. Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann, ist die beim Vergleich mit der Besoldung nicht berücksichtigten Krankenversicherungskosten, welche dem verbeamteten Alleinverdiener mit Ehepartner und zwei Kindern entstehen.
Diese sind zwar durchaus individuell, aber man kann diese doch deswegen nicht einfach unberücksichtigt lassen, ein Mindestbetrag sollte dafür doch angesetzt werden. Dafür bietet sich zum Bespiel der pauschale Vorwegabzug für die Lohnsteuer in Höhe von 3.000€ an, was monatlich 250€ bedeutet. Das haut (zumindest bei mir) für die private Krankenversicherung auch ganz gut hin mit 70% Beihilfe (da zwei Kinder).
Hinzu kommt dann noch die Krankenversicherung für den nicht berufstätigen Ehepartner. Hier wäre auch wenigstens der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung i.H.v. ca. 160€ zur berücksichtigen.
Und somit gibt es allein durch die Berücksichtigung der Krankenversicherung für den Beamten A6, 1. Erfahrungsstufe, Steuerklasse 3, mit Hauptstadtzulage und Erhöhungsbeträgen für die Kinder keinen Abstand mehr zum neuen Bürgergeld…
Naja, man könnte schon argumentieren, dass die Aliementierung der familiären Krankenversicherung nebst Kinder-/Familienzuschlag und Beihilfe bei 70% das Leistungsprinzip untergräbt. Dass ein Single A6er roundabout 1000€ netto im Monat weniger verdienen soll als der Kollege mit Familie ist doch intern wie extern nicht mehr vermittelbar. Dieses rumdoktern an den Familenzuschlägen führt mMn nur weiter in die Verfassungswidrigkeit. Die Grundbesoldung muss rauf. Punkt.
Es geht mir auch um die Grundbesoldung, nicht um Familienzuschläge. Die Krankenversicherungskosten sollen nur bei dem Vergleich von Grundsicherung und Besoldung (netto) mit einbezogen werden, so dass im Ergebnis die Besoldung erhöht werden muss um den vorgegebenen Mindestabstand von 15% zur Grundsicherung herzustellen.
Genau in diesem „Stil“ wird die Antwort bzw Begründung aussehen, wenn es um die Nachzahlungen geht. Leider
Lieber Herr Senator, liebes Abgeordnetenhaus
auch wenn die Berechnungen in Thüringen natürlich nicht akkurat sind,
erkennt man in der Einleitung des Gesetzentwurfs vom 18.01.2023 zur Besoldunganpassung
zumindest die Pflichten der Gesetzgeber an: da ist von Beobachtungs- und Fürsorgepflicht etc. die Rede, die Besoldung wird auf prognostischen Grundlagen im Vorhinen für 2023 angehoben..
so geht das
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#
wählt diesen Senat ab.
Wären mal locker 400 Plus in meiner Besoldung
Danke Berlin
Ich spare für euch weiter 👍
Egal mach ich ja eh schon seit 2010
Ich weiß..Ich jammere auf hohen Niveau ✅
Seit 2010 erst?
Ich darf seit 2004 die Fehler der Politik ausbaden. Mittlerweile gut 60.000 bis 80.000 EUR dürften es sein, die mir vorenthalten wurden/werden.
Und Senator Wesener hat umgehend der Forderung von ver.di nach Zahlung eines steuerfreien Inflationsausgleiches für den öD in Berlin eine Absage erteilt. Und das nach diesem Jahreswechsel und den Problemen, Nachwuchs zu bekommen.
Für den Objektschutz werden händeringend Bewerbende gesucht. Da gibt es mittlerweile sogar einen internen Hilferuf des Einstellungsbüros.
Hallo Thomas,
Danke für die Zustimmung. Es ist schon interessant, wie die Berliner Beamtenschaft mit sich selbst beschäftigt ist. Es scheint so, dass keiner zum Erkennen des Wesentlichen bereit ist. Wenn eine politische „Kaste“, egal welche Fahne sie mittlerweile vor sich herträgt, keine Skrupel hat, die staatstragenden Säulen, hier auch neudeutsch „systemrelevanten“ Exekutive, nach Gutdünken zu besolden und damit einen rechtsfreien Raum schafft, indem seit vielen Jahren die o.g. Gesetze samt GG, nach eigenen Sichtweise ausgelegt werden, dann sollten konsequenter Weise nur entsprechende Reaktionen übrig bleiben.
Die sind hier aber seitens der „Geschädigten“ offenbar nicht zu erkennen, sehr wahrscheinlich zur Freude des RRG Senates.
Diese Politik hat schon vor Jahrzehnten seinen Anfang genommen und die Konsequenzen werden wir noch viel schlimmer zu spüren bekommen. Wer das nicht erkennt, macht sich mitschuldig an dem außen- und innenpolitischen Niedergang dieser Republik. Ich persönlich glaube, dass wir wenn es so weiter geht, in einem Bürgerkrieg enden werden und das kann niemand wollen.
Ein Bundesverfassungsgericht kann nur über die Einhaltung des GG wachen, d.h. es reagiert immer nur dann, weil die verletzten Parameter eingeklagt werden.
Nichtsdestotrotz müsste das Reagieren auf „systemrelevant“ wichtige Klagen, wie eine amtsangemessene Alimentation zeitnah erfolgen, denn bekanntermaßen hat eine offenbar mies behandelte „Dienerschaft“ sehr wahrscheinlich immer weniger das Verlangen, auf Schutzbedürfnisse des Staates, hier auch die Gesellschaft gemeint, einzugehen. Das äußert sich wie Tätige wissen, schon jetzt in den verschiedenen Auswüchsen.
Und das ist eben das bemerkenswerte, dass das die politischen Akteure seit vielen Jahren überhaupt nicht interessiert, obwohl die täglichen Ereignissen immer dringlicher mahnen.
“Dämliches Geschwafel” ! Aktuell kann ich ( und konnte ich auch in den letzten 20 Jahren nicht…. ) in diesem ach so ehrenwertem Abgeordnetenhaus niemanden erkennen, der auch nur minimal den Arsch in der Hose hat, aufsteht und sagt : “Lasst uns bitte diese endlose Debatte zum Ende bringen, lasst zügig Gerechtigkeit walten und lasst uns eine bundesweite Initiative für eine bundeseinheitliche Besoldung einbringen” ! Und ich sag euch noch was : in den nächsten 10-15 Jahren, die ich vielleicht noch zu leben habe, werde ich das auch nicht mehr erleben ! Insofern bleibt mit nur dem Beitrag von “Lachebajazzo” zu 100 % zuzustimmen ! Gute Nacht du armes Deutschland !
“Ihre These, dass die mit dem BerlBVAnpG 2017/2018 eingeführte soziale Staffelung der Sonderzahlung dazu geführt hat, dass die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet worden seien, habe ich zur Prüfung an das entsprechende Fachreferat
weitergegeben.”
Da muss er doch einfach nur kurz den Rechner anschmeißen.
Funfact: Wenn man nach dem 30.09. eines Jahres von A9 nach A10 befördert wird, verliert man evtl. Geld. Unter Berücksichtigung des Unterschieds von 600€ bei der Jahressonderzahlung amortisiert sich die A10 erst nach rund drei Monaten in Bezug auf das brutto. In Bezug auf das netto eines Standardsingles StK I dürften es ggf. sogar 4 Monate sein.
Ich bin Herrn Wesener so dankbar, dass ich nach dem Lesen seiner Worte endlich das Gefühl habe, vollumfänglich verfassungskonform wertgeschätzt zu werden.
Wenigstens haben wir jetzt schwarz auf weiß, dass es ein Reparaturgesetz geben wird. 😉
Der Senator möchte also am liebsten, dass das BverfG höchstselbst Gesetzentwürfe zur Besoldung fertigt, weil der Gesetzgeber in Berlin es allein nicht hinkriegt. Mangelt es ggf. im Senat an guten Juristen? Vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass man nicht die “besten Köpfe” gewinnen konnte.
Immerhin wird mit der Antwort auf Frage 4 eine rückwirkende, verfassungskonforme Ausgestaltung für 2008-2020 angekündigt.
Bedeutet ausgestaltet gleich rückwirkende Auszahlung? Wie muss man diese Antwort verstehen?
Danke für Info’s
Hallo ihr Leichtgläubigen,
so wird das nichts und kann es ja auch gar nicht. Was habt ihr denn anderes erwartet, ein Grüner im Amt eines Finanzsenator.
Der Mann oder auch Frau hat ja noch nicht mal ein abgeschlossenes Studium der Finanzen oder sonstiges, geschweige denn einen Facharbeiter-/Gesellenbrief, zumindest kann ich das so aus dem Netz erfahren. (Wenn das nicht korrekt sein sollte, kann der Senator es ja gern gegenteilig belegen)
Und so liest sich auch die Antwort zum Fragenkatalog….
Allerdings betätigt sich auch hier wieder einmal meine mittlerweile feste Überzeugung, dass dem RRG Senat samt seinen Machenschaften und ganz allgemein der gegenwärtigen Politik, so nicht beizukommen ist.
Auch zum Bundesverfassungsgericht, habe ich mittlerweile wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in der Sache…..Was wollt ihr denn z.B. tun, wenn das o.g. Gericht nach so langer Zeit, in genau der Linie von RRG bzw. der Ampel eingeschwenkt ist und auch so urteilt?
Wie lange wollte ihr noch reden und schreiben……Die bisherige politischen Führung, egal welche Farbe, hat jahrzehntelang seine Chance gehabt und versagt jeden Tag, außen- und innenpolitisch. Gewerkschaften die sich ja originär z.b. hier mit Problemen der Alimentierung und das mit ordentlichem Druck, befassen sollten, versagen seit vielen Jahren besonders in Berlin und sind mittlerweile die Bezeichnung nicht ansatzweise wert.
Dieses Land ist im A….. es sei denn wesentliche Teile des Bevölkerung rafft sich mal langsam und endlich auf, um die einzige Alternative, die man offensichtlich in diesem Land noch hat, zu akzeptierten, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
… nicht vergeuden möchte, weshalb ich mich nicht weiter mit diesem unsäglichen Schreiben befasst habe.
Da fehlte was.
Guten Morgen…
Das Antwortschreiben von SenFin habe ich quer gelesen und festgestellt, dass ich meine Zeit für Ausflüchte und Gewchwurbel nicht vergeude.