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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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22 Fragen und die dazugehörigen Antworten

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17. Januar 2023 80 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Etwas später als angekündigt haben wir nun die Antworten von SenFin auf unseren Fragenkatalog bekommen. Dafür vielen Dank in Richtung Senatsverwaltung. Die Antworten sollte jeder für sich selbst interpretieren.

Antwort SenFin vom 13.01.2023

 

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Aktuelles
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt die Vorgaben des BVerfG
Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung

80 Kommentare

  1. Hanzen
    19. März 2023    

    https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024

    Reply
  2. Alleinerziehende
    15. März 2023    

    Ich weiß gar nicht, ob ich bei der Jahresplanung des Bundesverfassungsgerichts lachen oder weinen soll. Wenn der Bezeichnung eines Balsamico hohe Priorität eingerichtet wird. Naja.
    Ich glaube nicht mehr, dass in Sachen A-Besoldung noch eine Entscheidung zu unseren Gunsten erfolgt. Und selbst wenn. Das Spiel geht doch dann von vorn los. Kein Senat wird sich für beamtete Dienstkräfte in die Bresche werfen. Warum auch? Dass hier keine Möglichkeit besteht, dagegen anzugehen ist doch die Mutter des Scheiterns. Mittlerweile liegen doch alle Berechnungen und Stellungnahmen vor. Die Verzögerung hat eben System. Der ÖD wird wieder abgespeist. Andere Branchen bringen ihren Beschäftigten, auch mit Blick auf die Inflation, da deutlich mehr Wertschätzung entgegen. Für uns wird die Inflation ja offensichtlich ausgesetzt, genau wie ein angemessener Abstand zum Bürgergeld. Hab ich das richtig gelesen, dass 5 Prozent über 27 (!) Monate angeboten wurden seitens der Kommunen? Also weniger als 2,5 % /anno? Lächerlich. Ich möchte keine Abspeisungen durch Einmalzahlungen oder Kindergelderhöhungen haben, sondern eine angemessene Besoldung, die auch ruhegehaltsfähig ist. Danke allen hier, besonders André, für den unermüdlichen Einsatz. Ich hoffe, dass die Kraft und der lange Atem zu dieser Mission noch lange Zeit bestehen bleiben. Sie und wir werden sie brauchen.

    Reply
    • Fragender
      16. März 2023    

      Hallo,
      die Berliner CDU hat sich im Vorfeld der Wahlwiederholung zur Problematik amtsangemessene Besoldung mehr als deutlich positioniert. Sie hat, wenn die Koalition mit der SPD unter Führung der CDU steht, definitiv ein Gesicht zu verlieren.
      Das Ziel, die Verwaltung wieder gangbar zu machen, kann eben auch nur mit geeignetem Personal realisiert werden. Ein Baustein hierzu ist, dass der dringend benötigte Nachwuchs eben nicht woanders anheuert oder Fachkräfte nicht reihenweise zum Bund etc. wechseln, da dort u.a. besser bezahlt wird. Beides passiert aber momentan in nicht geringem Umfang.

      Und mit einem geplanten Sondervermögen von 5 Mrd EUR für den Klimaschutz muss sich der zukünftige Senat spätestens jetzt die Frage stellen lassen, warum dann geltendes Besoldungsrecht nicht umgesetzt wird.

      Ferner müssen die Gewerkschaften jetzt liefern. Kommt eine Einigung im Tarifkonflikt des öD, egal ob jetzt bei Bund und Kommunen oder Ende des Jahres bei den Bundesländern, mit einem nicht annähernd so guten Ergebnis wie in anderen Branchen zustande, werden die Mitglieder reihenweise austreten. Und es wäre ein fatales Signal an alle, die auf Jobsuche sind. Niemand von den Schul- und Studienabsolventen wird dann den öD priorisieren.

      Reply
  3. Lachebajazzo
    12. März 2023    

    Hallo, ihr Leichtgläubigen, nachfolgender Text ist vom 17.01.2023,
    so wird das nichts und kann es ja auch gar nicht. Was habt ihr denn anderes erwartet, ein Grüner im Amt eines Finanzsenator.
    Der Mann oder auch Frau hat ja noch nicht mal ein abgeschlossenes Studium der Finanzen oder sonstiges, geschweige denn einen Facharbeiter-/Gesellenbrief, zumindest kann ich das so aus dem Netz erfahren. (Wenn das nicht korrekt sein sollte, kann der Senator es ja gern gegenteilig belegen)
    Und so liest sich auch die Antwort zum Fragenkatalog….
    Allerdings betätigt sich auch hier wieder einmal meine mittlerweile feste Überzeugung, dass dem RRG Senat samt seinen Machenschaften und ganz allgemein der gegenwärtigen Politik, so nicht beizukommen ist.
    Auch zum Bundesverfassungsgericht, habe ich mittlerweile wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in der Sache…..Was wollt ihr denn z.B. tun, wenn das o.g. Gericht nach so langer Zeit, in genau der Linie von RRG bzw. der Ampel eingeschwenkt ist und auch so urteilt?
    Wie lange wollte ihr noch reden und schreiben……Die bisherige politischen Führung, egal welche Farbe, hat jahrzehntelang seine Chance gehabt und versagt jeden Tag, außen- und innenpolitisch. Gewerkschaften die sich ja originär z.b. hier mit Problemen der Alimentierung und das mit ordentlichem Druck, befassen sollten, versagen seit vielen Jahren besonders in Berlin und sind mittlerweile die Bezeichnung nicht ansatzweise wert.
    Dieses Land ist im A….. es sei denn wesentliche Teile des Bevölkerung rafft sich mal langsam und endlich auf, um die einzige Alternative, die man offensichtlich in diesem Land noch hat, zu akzeptierten, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

    Reply
    • Fragender
      13. März 2023    

      Hallo,
      so sehr ich deinen Ärger und Mismut verstehen kann. Aber ich bezweifle, dass der Weg der vermeintlich “einzig verbliebenen Alternative” wirklich der Richtige ist. Ich habe da meine Bauchschmerzen, auch wenn du vage bleibst, wer diese Alternative verkörpert. Vielleicht bist du diesbezüglich etwas zu leichtgläubig.

      Darüber hinaus muss ich ehrlicherweise dir anheim stellen, dass du über deine Zukunft im öD nachdenken solltest – sofern du dabei bist, wenn du von unserem Rechtssystem nicht mehr überzeugt bist und selbst dem BVerfG nicht mehr vertraust. Als Mitarbeitender des öD bist du ein Teil des Systems. Du hast einen Amtseid geleistet.

      Bei aller gerexhtfertigten Kritik am Umgang der Politik mit uns Bediensteten, sind grundlegende Zweifel am GG und der darauf aufbauenden Rechtsordnung bedenklich. Ich kenne auch kein System, was besser funktionieren würde.

      Und nach der Wahlwiederholung haben sich die Stimmverhältnisse stark verändert. Wir werden sehen, ob die CDU ihren Worten Taten folgen lässt.
      Wenn die Berliner Politik weiterhin mauert, müssen wir den Rechtsweg weiter bestreiten und können unseren Unmut mit demokratischen Mitteln auf der Straße sichtbar machen. Alles andere widerspräche unserem Amtseid.

      Reply
  4. Hanzen
    12. März 2023    

    https://www.welt.de/wirtschaft/article244243999/Streiks-abgewendet-Tarifabschluss-fuer-die-160-000-Beschaeftigten-bei-der-Deutschen-Post.html

    Ich gratuliere den Post Mitarbeitern zu dem Abschluss. Über 11 Prozent mehr Lohn kann sich in heutigen Zeiten sehen lassen.
    Man wird ja mal träumen dürfen……

    Reply
    • Hanzen
      12. März 2023    

      Zusatz
      Inklusive der Sonderzahlung sind das sogar über 20 Prozent mehr Lohn.

      Reply
      • bernd
        12. März 2023    

        Die Sonderzahlung verpufft..
        Die Erhöhung um 340euro brutto gibbet erst ab April 2024.
        zu dem Zeitpunkt wird die allgemeine Preisentwicklung bestimmt 30% betragen, verglichen mit Anfang 2022.
        finde ich also nicht so dolle.

        Reply
        • Fragender
          12. März 2023    

          Naja… es muss immer ein Mittelweg / Kompromiss gefunden werden.
          Im April erhalten die Mitarbeitenden demnach 1.020 EUR Inflationsausgleichsprämie. Von Mai bis März 2024 sind es dann monatlich 180 EUR. Stets steuer- und abgabenfrei. Ab April 2024 erhöhen sich dann die Gehälter um 340 EUR monatlich, die sich richtigerweise dann erst auf die spätere Rente auswirken.

          Unterm Strich kommt jedoch in diesen schwierigen Zeiten mehr Geld bei den Arbeitnehmenden an.

          Ich bin gespannt, welches Ergebnis bei den Tarifverhandlungen des öD erzielt wird.

          Reply
      • HighTower
        12. März 2023    

        Die Sonderzahlung rechnen wir jetzt nicht dazu.
        Die bringen auch der Rentenkasse nichts.
        Und nach 15 Monaten Aufteilung der Sonderzahlung ist diese dann weg.

        Die 11 Prozent teilen wir dann durch zwei Jahre Laufzeit.
        Das ist dann ein kleiner Dämpfer zur Inflation.
        Ja klar, besser als nichts. Aber auch hier ist dann abzuwarten was die Mitglieder bei einer Abstimmung sagen.

        Reply
  5. Fragender
    8. März 2023    

    Das BVerfG hat seine Jahresvorschau für 2023 veröffentlicht…
    Es sollen demnach in drei Verfahren betreffs des Themas Besoldung Entscheidungen fallen:

    Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

    Wieder einmal ist Berlin nicht dabei.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html;jsessionid=9A20E573326C02EDF10132FA74FCFCAA.1_cid507

    siehe 2. Senat, Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
    Nr. 20 bis 22

    Ich sage es mal so… gerade das Bundesland, welches jahrzehntelang seine Bediensteten so richtig veräppelt hat und es trotz Beschluss zur R-Besoldung weiterhin auch macht, bleibt erneut außen vor.

    Was bleibt uns? Warten, ob wenigstens der designierte Senat unter Führung der CDU Einsicht zeigt bzw. bis das BVerfG vielleicht 2024 einen Beschluss fällt, oder öffentlichkeitswirksam die Feuertonne brennen lassen?

    Reply
    • Hanzen
      8. März 2023    

      Unfassbar mit welcher Energie man uns Berliner hinhält. Das hat doch System dass ausgerechnet Berlin wenn überhaupt als letztes beschieden wird.

      Reply
      • Thomas Stein
        8. März 2023    

        Natürlich hat das System… Das gesamte Gesinde steckt doch unter einer Decke….

        Reply
        • Thomas Stein
          9. März 2023    

          Drei Feuertonnen stadtweit betreut durch Feuerwehr und Polizei ! Standorte : Berliner Rathaus, Abgeordnetenhaus, Platz des 18. März ! Ich wäre nur unter folgender Voraussetzung dabei : NULL Flyer, Fahnen, Kugelschreiber, Müsliriegel von irgendwelchen Gewerkschaften !!! Start der Planung ab 1.10.23 an einem zentralen Ort, ich sag mal Gaststätte in Mitte oder so…… Beginn der Maßnahmen letzte November-Woche pünktlich zur Weihnachtsmarkt-Zeit !

          Reply
          • Fragender
            9. März 2023    

            Die Mitarbeitenden der Ordnungsämter sollten wir nicht vergessen. Und vielleicht beschränken wir uns auf die Wochenenden in der Zeit von 9 bis 20 Uhr. Also in der Zeit mit der höchsten Passantenfluktuation.

            Das wäre auch logistisch besser zu händeln.

          • Thomas Stein
            9. März 2023    

            Selbstverständlich gäbe es jede Menge Details bezüglich Teilnehmende, zeitliche Komponente, Vorgehensweise etc. festzulegen, deswegen auch die Frage : würde eine Vorbereitung ab Anfang Oktober genügen ?

    • Ronny
      8. März 2023    

      Mal etwas aus der Rubrik “blöde Fragen” von mir.
      Gibt es keine Fristen, in der das Gericht entscheiden muss?
      Könnte man so etwas wie eine Beschwerde einlegen?
      Seit wann läuft eigentlich die Klage beim Bundesverfassungsgericht?

      Reply
      • Hanzen
        8. März 2023    

        Das würde mich auch mal interessieren?!

        Reply
      • Fragender
        8. März 2023    

        Ich vermute mal, dass es keine starren Fristen gibt.
        Mal Hand aufs Herz… sämtliche Verfahren, egal welcher Art, ziehen sich doch mittlerweile über Jahre hin. Die Justiz ist völlig überlastet. Selbst Schwerstkriminelle müssen mitunter aus der U-Haft entlassen werden, da die Judikative es nicht schafft, zeitnah die Verfahren zu führen.

        Aber genau das ist ja das Problem, welches den Rechtsstaat, für den wir tagtäglich eintreten, erodieren lässt. Das Bestreiten des Rechtsweges führt nämlich nicht zu zeitnahen Gerichtsentscheidungen. Im Endeffekt sind wir Beamte, die keinen Arbeitskampf führen dürfen, der Willkür des Dienstherrn bzw. Besoldungsgesetzgebers ausgeliefert. Diese Tatsache wird hoffentlich im Verfahren vor dem EGMR, der über das Streikverbot von Beamten befinden soll, in die Entscheidung einfließen.

        Andererseits könnte das BVerfG aber auch klare Regeln definieren, die bei der Besoldung zu berücksichtigen sind.

        Die Föderalismusreform Anfang der 2000er hat erst diesen Mist möglich gemacht. Nunmehr kocht jeder Besoldungsgesetzgeber sein eigenen Süppchen. Niemand sieht mehr durch, da nahezu überall andere Maßstäbe zu gelten scheinen. Alles geschieht aus rein fiskalischen Gründen, wobei genug Geld vorhanden wäre. Es wird nur anderweitig ausgegeben – zu unserem Nachteil.

        Und die Gewerkschaften des öD sind nicht fähig, gemeinsam diesem Treiben der Politik ein Ende zu setzen.

        Reply
      • Fragender
        9. März 2023    

        https://www.google.com/url?q=https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik%25202020.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&sa=U&ved=2ahUKEwiM0KPVt839AhWMSvEDHSuQA7sQFnoECAcQAg&usg=AOvVaw1R_bvoWUcOI66A0_98FIp3

        Hier eine statistische Übersicht über die Verfahrensdauer. Eine gesetzliche Regelung gibt es jedenfalls nicht.

        Reply
        • Fragender
          9. März 2023    

          Seite 22

          Reply
    • André Grashof
      12. März 2023    

      Hey Ihr,
      habe mal wieder das BVerfG angeschrieben und gefragt, aus welchem Grund jüngere Verfahren vorgezogen wurden. Mal sehen, wann eine Antwort kommt…
      Alles Gute, André

      Reply
      • Fragender
        12. März 2023    

        Hallo Andre,

        Dankeschön erstmal… Deine Mühen können nicht genug gewürdigt werden.

        Es gibt im Übrigen einen Beschluss des EGMR, der Verfahrensbeteiligten Schadenersatz zugesprochen hat, nachdem das BVerfG über 6 Jahre gebraucht hatte, ein abhängiges Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der EGMR urteilte, dass eine solche Verfahrensdauer zu lang sei und die Beteiligten in ihren Rechten verletzte.

        Einfach mal googlen.

        Reply
        • André Grashof
          17. März 2023    

          Hey Fragender,
          zu diesem Thema gibt es eine Menge Hinweise. Hast Du etwas ganz aktuelles gefunden? Dann wäre ein link dazu wunderbar…
          Beste grüße, André

          Reply
  6. LetzteHoffnungKarlsruhe
    2. März 2023    

    Ihr seid echt süß… Ich empfehle einen Blick in die Länder mit Schwarz-Rot. Das hat keine Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung.

    Wenn Karlsruhe sie nicht dazu zwingt passiert gar nichts. Beste Genesungwünsche an BVR Dr. Ulrich Maidowski. Ich hoffe Sie schaffen das dieses Jahr…

    Reply
    • Fragender
      3. März 2023    

      Rückwirkend betrachtet… ja. Da stimme ich dir zu.
      Da bedarf es eines klar formulierten Beschlusses des BVerfG.

      Dennoch bin ich der guten Hoffnung, dass Schwarz-Rot, diesmal nicht vom beamtenhassenden Wowereit angeführt, sich anders positionieren wird. Sicherlich sind sie haushaltsrechtlichen Vorgaben etc. zu berücksichtigen. Dennoch dürfte die Prioritätensetzung eines CDU-geführten Senats eine gänzlich andere werden. Hieran wird sich die CDU auch messen lassen müssen. Das weiß der designierte RBM auch. In etwas weniger als 3,5 Jahren wird erneut gewählt. Und daher bleibt nicht viel Zeit, die Ankündigungen praktisch umzusetzen.

      Der öD in Berlin steht kurz vor dem Kollaps. Es fehlt an Nachwuchskräften. In zehn Jahren wird die Situation nicht mehr beherrschbar sein, wenn das Ruder jetzt nicht rumgerissen wird. Und ein Baustein wird die zukünftige Bezahlung sein. Und diesbezüglich hat sich die Berliner CDU klar positioniert… eine stufenweise Angleichung an das Niveau der Bundesbesoldung.

      Abgesehen davon reagieren die ersten Besoldungsgesetzgeber bereits, nachdem das Bürgergeld erhöht wurde und infolge der Inflation. Thüringen, Hessen, auch Bayern, nehmen Besoldungsanpassungen vor bzw. prüfen dies. Damit verschiebt sich der Bundesdurchschnitt der Besoldung. Von der derzeitigen Rechtswidrigkeit nahezu aller Besoldungsgesetze ganz zu schweigen.

      Reply
    • Demotivierter
      7. März 2023    

      Ein aktueller Aufsatz des Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, offenbar von vor Veröffentlichung des aktuellen Anpassungsgesetzentwurfs BUNDs:

      “Letztlich ist festzuhalten, dass Bund und Länder bei Ihren Versuchen, das Bundesverfassungsgericht arithmetisch auszukontern, um die fiskalischen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten, längst aus den Augen verloren haben, wem eigentlich ihr verfassungsrechtlicher Gestaltungsauftrag gilt. Angesichts dieser offenen Missachtung bleibt den Beamten, Richtern und Staatsanwälten nur, gegen die jeweilige Besoldungsfestlegung Rechtsmittel einzulegen. Dass die Auswirkungen dieser Politik verheerend sind für die innere Einstellung gegenüber dem Dienstherrn und der eigenen Aufgabe sowie für die allgemeine Motivation, liegt auf der Hand. ”
      (…)
      “Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht mit dem von ihm gezwungenermaßen eingeleiteten Rechtsprechungswandel nunmehr zum wiederholten Male unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine funktionierende Demokratie es sich nicht leisten kann, die Alimentation ihrer Staatsdiener allein als Einsparpotential zu begreifen. Mögen die – vermeintlichen oder tatsächlichen – Sparzwänge auch hoch sein, die Kosten einer rein fiskalisch ausgerichteten Besoldungspolitik werden für das Gemeinwesen auf Dauer ungleich höher sein.”

      https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

      Reply
      • Fragender
        7. März 2023    

        Ja… Prof. Battis legt einmal mehr den Finger in die Wunde.

        Anbei ein interessanter Bericht zu einem gerade laufenden Verfahren am EGMR. Die Beschwerdeführer sind verbeamtete Lehrkräfte und wehren sich gegen das Streikverbot. Wichtig hierbei ist, dass das BVerfG das Streikverbot eben mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis bestätigt hat.
        Nun spricht Prof. Battis in seinem Aufsatz davon, dass eben jenes besondere Dienst- und Treueverhältnis offenkundig durch die Dienstherrn aufgekündigt wurde, da ja über ein Jahrzehnt die Besoldung zur Konsolidierung der Haushalte genutzt wurde und weiterhin die Rechtsprechung des BVerfG ignoriert wird.
        Dieser Ansicht ist plausibel und wäre ein bemerkenswertes Argument für die Aufhebung des pauschalen Streikverbots von Beamten, sofern diese nicht hoheitlich handeln.

        Dann könnten sich die Besoldungsgesetzgeber warm anziehen…

        Reply
        • Fragender
          7. März 2023    

          https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/streikverbot-fuer-beamte-100.html

          Hier noch der Link.

          Reply
  7. Fragender
    1. März 2023    

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/sondierungspapier-cdu-und-spd-in-berlin-einigen-sich-auf-rahmengesetz-fur-enteignungen-9437063.html

    Alles deutet auf eine Koalition von CDU und SPD.
    Zumindest wird im Sondierungspapier bereits erwähnt, dass Polizei und Rettungsdienste besser ausgestattet werden sollen. Dazu gehört eben auch eine amtsangemessene Bezahlung der Mitarbeitenden.

    Hoffen wir mal, dass die CDU diesbezüglich beamtenfreundlicher eingestellt ist. Henkel konnte damals kaum was bewirken, da Wowereit die Zügel eng führte. Die Machtverhältnisse sind nun aber gänzlich andere.

    Reply
    • Mirko Prinz
      1. März 2023    

      Dann hoffen wir mal, dass die Ausführungen in Bezug an die Angleichung an die Bundesbesoldung weiter verfolgt werden.
      https://xn--unabhngige-u5a.info/wp-content/uploads/2023/01/Antworten-CDU-Berlin.pdf

      Obwohl der DRB selbst bei der Bundesbesoldung Bedenken hat:

      https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

      https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2023/DRB_230228_Stn_Nr_5_BBVAngG.pdf

      Reply
  8. Hanzen
    18. Februar 2023    

    Ein passender Zeitungsartikel zur Beamtenbesoldung in Berlin und deren Auswirkungen.
    Gruß H

    https://www.bz-berlin.de/berlin/die-nebenjobs-von-berliner-polizisten

    Reply
    • Martin
      18. Februar 2023    

      2x 3% Besoldungsanpassung, aufgrund der bevorstehenden Entscheidung des Bunderverfassungsgerichts

      https://hessen.de/presse/weitere-anpassung-der-besoldung-und-versorgung

      Reply
      • Hans
        26. Februar 2023    

        https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&q=%2A&db=t&dt=

        BVerwG 2 C 11.21 u. a
        BVerwG 2 C 4.22 22 Juni 23

        Ich hab das gefunden ..aber leider weiß ich nicht ob dieses für die A Besoldung mit ausschlaggebend ist.
        Ansonsten auf die 2 Jahreshälfte hoffen !

        Gruß Hans

        Reply
        • Schöneberger
          26. Februar 2023    

          Ich sehe da nur Bremen und Schleswig-Holstein. Weiterhin scheint es sich nur um die Professoren(W-)-Besoldung zu handeln…

          Reply
        • Mitleser
          26. Februar 2023    

          Eigentlich warten wir ja auch auf die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, nicht auf die vom Bundesverwaltungsgericht.

          Reply
  9. Der Niedersachse
    17. Februar 2023    

    Hallo Hightower und andere ,

    die Jahresvorschau des BverfG kommt wohl in der ersten Märzwoche . Der zweite Senat hat seine Übersicht über die von ihm zu bearbeitenden Verfahren bereits abgegeben- somit steht bereits fest, welche ( Besoldungs ) Verfahren bearbeitet werden sollen.- es fehlt noch der 1. Senat.

    Reply
    • Hanzen
      17. Februar 2023    

      Ist das eine gute oder schlechte Nachricht?
      Schönes Wochenende
      Grüße H

      Reply
  10. Tim Drage
    9. Februar 2023    

    Guten Morgen, intern haben die “Unabhängigen” eine Mail rum geschickt, Fragen/Antworten vor der Berlin Wahl. Die Linke hat in ihrer Antwort gesagt, dass nur diejenigen Richter eine Nachzahlung bekommen hätten, die gegen die Besoldung geklagt hätten (also nicht nur Widerspruch). Weiß da jemand von Euch mehr? Ist es doch nötig zu klagen oder kann man sich auf den normalen Verwaltungsweg verlassen, Widerspruch – ruhend – Entscheidung nach Urteil – dann ggf Klage?

    Liebe Grüße

    Reply
    • Tim Drage
      9. Februar 2023    

      dicke Finge bei Angabe Email-Adresse, liebe Mods

      Reply
    • Fragender
      9. Februar 2023    

      Hallo,
      das wäre nicht nur ein Affront, sondern haushaltspolitischer Nonsens.

      Sofern die Widerspruchsverfahren ruhend gestellt und somit nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wäre der Zwang einer Klageerhebung für das Land Berlin viel zu kostenintensiv, da absehbar ist, wie das entsprechende Urteil ausfällt. Davon abgesehen, dass die Gerichte mit einer sicher aufwachsenden Klagewelle erst recht überlastet wären.

      Reply
  11. Mario
    8. Februar 2023    

    Hallo,
    schaut mal, auch beim Bund bewegt sich was.

    https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Update-Beamtenbesoldung?open&ccm=000

    Beste Grüße

    Reply
    • Fragender
      8. Februar 2023    

      Da sieht doch niemand mehr durch.
      Ergänzungs- und Familienzuschläge… das ganze Besoldungssystem wird ad absurdum geführt. Zumal die Zuschläge immer mehr besoldungsbestimmend werden. Leistungsprinzip ad.

      QUnd was bekommen getrennt lebende Bedienstete, die Unterhalt zahlen und auch Wohnraum für ihre Kinder vorhalten? Die gehen dann leer aus?

      Reply
      • Melkesel
        10. Februar 2023    

        So sieht es aus. Aktuell bei mir so. Frühpensionierte Frau sitzt mit den Familienzuschlägen für 5 Kinder zu Hause und ich zahle bis zum Selbstbehalt bei voller Erwerbstätigkeit.

        Reply
  12. Der Niedersachse
    3. Februar 2023    

    Hallo High Tower,
    Die Jahresvorschau erscheint meistens Ende Februar – 23.02. – so wie im letzten Jahr .
    I2021 war es erst der 3. März.

    Reply
    • HighTower
      3. Februar 2023    

      Danke

      Reply
  13. Lachebajazzo
    2. Februar 2023    

    Guten Abend,
    sehr sympathisch der Gedanke eine Tonne auf zumachen, ich wäre dann dabei. Und ich würde mich dem Vorschlag von Thomas anschließen, dann bei der Fortsetzung der bisherigen Wertschätzung, dann das Fass aufzumachen……..Vielleicht wachen dann auch ein paar mehr aus der bisher sehr phlegmatischen Berliner Beamtenschaft auf und zeigen Zähne……..

    Reply
  14. Fragender
    2. Februar 2023    

    Guten Morgen,

    anbei ein Beitrag des dbb zum Thema Besoldungspolitik in Berlin. Der dbb hat vor der anstehenden Wahlwiederholung nachgefragt, wie
    sich die einzelnen Parteien zum Thema Beamtenbesoldung positionieren.

    Jede(r) sollte sich die Antworten der Berliner Parteien durchlesen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

    Und jede(r) sollte endlich verstehen, dass sich politisch diesbezüglich nur wenig bis gar nichts ändern wird. Die Politik schreit förmlich danach, dass wir endlich aufbegehren und für unsere Beamtenrechte auf die Straße gehen.

    Machen wir die Feuertonne wieder an!!!

    Reply
    • Fragender
      2. Februar 2023    

      https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/nachgefragt-besoldungsperspektiven-nach-der-wahl/

      Und hier der Link…

      Reply
    • Thomas Stein
      2. Februar 2023    

      Feuertonne !
      Lasst uns doch mal einen Deal vereinbaren : Lasst uns doch noch dieses Jahr bis, ich sage mal, November abwarten. Eine eventuelle Rechtsprechung in Erwartung und die Tarifverhandlungen ÖD. Sollte alles weiterhin negativ verlaufen, mit weiterhin quasi Null Wertschätzung, bitte schön ich wäre dabei !

      Reply
      • HighTower
        3. Februar 2023    

        Ich finde es befremdlich, das wir nun Februar 2023 haben und es beim Bundesverfassungsgericht (online) noch keine Jahresvorausschau 2023 gibt.

        Oder habe ich da etwas übersehen ?

        Reply
        • Marixschulakka
          3. Februar 2023    

          nix übersehen. Im letzten Jahr kam die Jahresvorausschau erst am 23.02.2022.

          Reply
          • HighTower
            3. Februar 2023    

            Danke

  15. Onkel Fester
    31. Januar 2023    

    https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html

    Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

    Reply
    • Peuker
      31. Januar 2023    

      Thüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.

      Reply
    • Hightower
      31. Januar 2023    

      OK
      Der “Trick” mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht “billig”.
      Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ?
      Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt.

      Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen.
      Oder habe ich da neue Infos verpasst ?

      Reply
    • Fragender
      31. Januar 2023    

      In Berlin müsste sich diesbezüglich dringend was bewegen und zwar in Form der unverzüglichen Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation.

      Nur… Die Politik ist mit sich selbst beschäftigt. Man bangt um seinen Platz am steuerfinanziertem Futtertrog. Angesichts der bevorstehenden Wahlwiederholung hätten die Gewerkschaften vortrefflich den Protest auf die Straße bringen können. Die Öffentlichkeit hätte mit der Rechtslage konfrontiert werden müssen. Wieder und immer wieder.

      Aber hey… unterhaltsame Geschichtchen schreiben ist auch ganz nett und sollte fürs Erste reichen. Findet jedenfalls der HPR…

      Reply
    • Martin s
      31. Januar 2023    

      Wow, eine vierköpfige Familie bekommt rund 35.705,76 € pro Jahr Bürgergeld? Klar, die müssen ja auch überleben. Ich finde es wichtig für Menschen die einfach nicht arbeiten gehen können. Andererseits ist es auch ein pull faktor für andere, die nicht arbeiten gehen wollen. Es ist doch ungerecht, wenn man liest, dass ein thüringer beamter mit a6 in der stufe 2 im jahr nur wenige prozentpunkte mehr bekommt. Also wahrschein 40h/woche arbeiten geht. Hubertus Heil antworte mal auf die Frage eines Reporters, ob sich Arbeit noch lohnt mit der einführung des bürgergeldes: es liegt nicht an dem zu hohen Bürgergeld, sondern an dem zu niedrigen Lohn den der Arbeitgeber zahlt. Nur ist der arbeitgeber der staat in diesem fall. Vielleicht verringert sich der Abstand zwischen Bürgergeld- und Gehaltsempfängern außerdem noch, weil bürgergeldempfänger für viele Leistungen weniger zahlen müssen: Tickets für Öpnv, Tierpark und zoos, schwimmbäder etc.

      Reply
      • Thomas Stein
        1. Februar 2023    

        Ist doch ganz simpel…. Bürgergeld-Empfänger-Familien sollten zukünftig einen Nebenjob anmelden als “operativer” Polizist im Homeoffice…. Deutschland = läuft…

        Reply
    • Fragender
      10. Februar 2023    

      https://www.dbb.de/artikel/besoldung-und-versorgung-landtag-ueberweist-gesetzentwuerfe-in-ausschuss.html

      Es geht, wenn denn Politik nur will.

      Reply
  16. Brandenburger
    28. Januar 2023    

    Inwieweit tangieren die derzeitigen Tarifverhandlungen die Beamtenschaft in Berlin ? Habe gelesen das Ergebnis soll auf uns übertragen werden, aber wie sicher ist das?

    Reply
    • Schöneberger
      29. Januar 2023    

      Es handelt sich um die Tarifverhandlungen Bund und Kommunen, das wird dann nur auf die relevanten Beamten, beispielsweise Bundesbeamte, übernommen. Berlin ist erst wieder bei den Tarifverhandlungen TV-L relevant, die noch nicht laufen.

      Reply
    • Fragender
      29. Januar 2023    

      Hallo,
      unmittelbar gar nicht, da die aktuellen Tarifverhandlungen den Bund und die Kommunen betreffen.
      Mittelbar dürfte der Abschluss aber als Blaupause für die Tarifverhandlungen der Länder gelten, die im letzten Quartal 2023 starten.

      Viele Grüße

      Reply
  17. Mitleser
    23. Januar 2023    

    Hallo zusammen,

    zunächst mal Danke an die Initiatoren dieses Aktionsbündnisses!
    Ich lese hier immer fleißig mit und wollte mich nun mal zu einem Punkt bei der Berechnung des 15%-Abstandes zur Grundsicherung äußern. Mit der aufgesetzten Senatsbrille kann ich die (wenn auch nicht unbedingt realittätsgerechten) Berechnungen auf Seite 171 (Anlage 4b) der Drucksache 19/0603 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0603.pdf) sogar noch nachvollziehen. Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann, ist die beim Vergleich mit der Besoldung nicht berücksichtigten Krankenversicherungskosten, welche dem verbeamteten Alleinverdiener mit Ehepartner und zwei Kindern entstehen.
    Diese sind zwar durchaus individuell, aber man kann diese doch deswegen nicht einfach unberücksichtigt lassen, ein Mindestbetrag sollte dafür doch angesetzt werden. Dafür bietet sich zum Bespiel der pauschale Vorwegabzug für die Lohnsteuer in Höhe von 3.000€ an, was monatlich 250€ bedeutet. Das haut (zumindest bei mir) für die private Krankenversicherung auch ganz gut hin mit 70% Beihilfe (da zwei Kinder).
    Hinzu kommt dann noch die Krankenversicherung für den nicht berufstätigen Ehepartner. Hier wäre auch wenigstens der Mindestbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung i.H.v. ca. 160€ zur berücksichtigen.
    Und somit gibt es allein durch die Berücksichtigung der Krankenversicherung für den Beamten A6, 1. Erfahrungsstufe, Steuerklasse 3, mit Hauptstadtzulage und Erhöhungsbeträgen für die Kinder keinen Abstand mehr zum neuen Bürgergeld…

    Reply
    • Heiko_Kraft
      23. Januar 2023    

      Naja, man könnte schon argumentieren, dass die Aliementierung der familiären Krankenversicherung nebst Kinder-/Familienzuschlag und Beihilfe bei 70% das Leistungsprinzip untergräbt. Dass ein Single A6er roundabout 1000€ netto im Monat weniger verdienen soll als der Kollege mit Familie ist doch intern wie extern nicht mehr vermittelbar. Dieses rumdoktern an den Familenzuschlägen führt mMn nur weiter in die Verfassungswidrigkeit. Die Grundbesoldung muss rauf. Punkt.

      Reply
      • Mitleser
        24. Januar 2023    

        Es geht mir auch um die Grundbesoldung, nicht um Familienzuschläge. Die Krankenversicherungskosten sollen nur bei dem Vergleich von Grundsicherung und Besoldung (netto) mit einbezogen werden, so dass im Ergebnis die Besoldung erhöht werden muss um den vorgegebenen Mindestabstand von 15% zur Grundsicherung herzustellen.

        Reply
  18. Christian Szeszkat
    18. Januar 2023    

    Genau in diesem „Stil“ wird die Antwort bzw Begründung aussehen, wenn es um die Nachzahlungen geht. Leider

    Reply
    • Petra Maria
      20. Januar 2023    

      Lieber Herr Senator, liebes Abgeordnetenhaus
      auch wenn die Berechnungen in Thüringen natürlich nicht akkurat sind,
      erkennt man in der Einleitung des Gesetzentwurfs vom 18.01.2023 zur Besoldunganpassung
      zumindest die Pflichten der Gesetzgeber an: da ist von Beobachtungs- und Fürsorgepflicht etc. die Rede, die Besoldung wird auf prognostischen Grundlagen im Vorhinen für 2023 angehoben..
      so geht das
      https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#

      Reply
      • Horst
        20. Januar 2023    

        wählt diesen Senat ab.

        Reply
      • Hans
        20. Januar 2023    

        Wären mal locker 400 Plus in meiner Besoldung
        Danke Berlin
        Ich spare für euch weiter 👍
        Egal mach ich ja eh schon seit 2010
        Ich weiß..Ich jammere auf hohen Niveau ✅

        Reply
        • Fragender
          21. Januar 2023    

          Seit 2010 erst?

          Ich darf seit 2004 die Fehler der Politik ausbaden. Mittlerweile gut 60.000 bis 80.000 EUR dürften es sein, die mir vorenthalten wurden/werden.

          Und Senator Wesener hat umgehend der Forderung von ver.di nach Zahlung eines steuerfreien Inflationsausgleiches für den öD in Berlin eine Absage erteilt. Und das nach diesem Jahreswechsel und den Problemen, Nachwuchs zu bekommen.

          Für den Objektschutz werden händeringend Bewerbende gesucht. Da gibt es mittlerweile sogar einen internen Hilferuf des Einstellungsbüros.

          Reply
  19. Lachebajazzo
    17. Januar 2023    

    Hallo Thomas,
    Danke für die Zustimmung. Es ist schon interessant, wie die Berliner Beamtenschaft mit sich selbst beschäftigt ist. Es scheint so, dass keiner zum Erkennen des Wesentlichen bereit ist. Wenn eine politische „Kaste“, egal welche Fahne sie mittlerweile vor sich herträgt, keine Skrupel hat, die staatstragenden Säulen, hier auch neudeutsch „systemrelevanten“ Exekutive, nach Gutdünken zu besolden und damit einen rechtsfreien Raum schafft, indem seit vielen Jahren die o.g. Gesetze samt GG, nach eigenen Sichtweise ausgelegt werden, dann sollten konsequenter Weise nur entsprechende Reaktionen übrig bleiben.
    Die sind hier aber seitens der „Geschädigten“ offenbar nicht zu erkennen, sehr wahrscheinlich zur Freude des RRG Senates.
    Diese Politik hat schon vor Jahrzehnten seinen Anfang genommen und die Konsequenzen werden wir noch viel schlimmer zu spüren bekommen. Wer das nicht erkennt, macht sich mitschuldig an dem außen- und innenpolitischen Niedergang dieser Republik. Ich persönlich glaube, dass wir wenn es so weiter geht, in einem Bürgerkrieg enden werden und das kann niemand wollen.
    Ein Bundesverfassungsgericht kann nur über die Einhaltung des GG wachen, d.h. es reagiert immer nur dann, weil die verletzten Parameter eingeklagt werden.
    Nichtsdestotrotz müsste das Reagieren auf „systemrelevant“ wichtige Klagen, wie eine amtsangemessene Alimentation zeitnah erfolgen, denn bekanntermaßen hat eine offenbar mies behandelte „Dienerschaft“ sehr wahrscheinlich immer weniger das Verlangen, auf Schutzbedürfnisse des Staates, hier auch die Gesellschaft gemeint, einzugehen. Das äußert sich wie Tätige wissen, schon jetzt in den verschiedenen Auswüchsen.
    Und das ist eben das bemerkenswerte, dass das die politischen Akteure seit vielen Jahren überhaupt nicht interessiert, obwohl die täglichen Ereignissen immer dringlicher mahnen.

    Reply
  20. Thomas Stein
    17. Januar 2023    

    “Dämliches Geschwafel” ! Aktuell kann ich ( und konnte ich auch in den letzten 20 Jahren nicht…. ) in diesem ach so ehrenwertem Abgeordnetenhaus niemanden erkennen, der auch nur minimal den Arsch in der Hose hat, aufsteht und sagt : “Lasst uns bitte diese endlose Debatte zum Ende bringen, lasst zügig Gerechtigkeit walten und lasst uns eine bundesweite Initiative für eine bundeseinheitliche Besoldung einbringen” ! Und ich sag euch noch was : in den nächsten 10-15 Jahren, die ich vielleicht noch zu leben habe, werde ich das auch nicht mehr erleben ! Insofern bleibt mit nur dem Beitrag von “Lachebajazzo” zu 100 % zuzustimmen ! Gute Nacht du armes Deutschland !

    Reply
  21. Heiko_Kraft
    17. Januar 2023    

    “Ihre These, dass die mit dem BerlBVAnpG 2017/2018 eingeführte soziale Staffelung der Sonderzahlung dazu geführt hat, dass die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet worden seien, habe ich zur Prüfung an das entsprechende Fachreferat
    weitergegeben.”

    Da muss er doch einfach nur kurz den Rechner anschmeißen.
    Funfact: Wenn man nach dem 30.09. eines Jahres von A9 nach A10 befördert wird, verliert man evtl. Geld. Unter Berücksichtigung des Unterschieds von 600€ bei der Jahressonderzahlung amortisiert sich die A10 erst nach rund drei Monaten in Bezug auf das brutto. In Bezug auf das netto eines Standardsingles StK I dürften es ggf. sogar 4 Monate sein.

    Reply
  22. alfalfa
    17. Januar 2023    

    Ich bin Herrn Wesener so dankbar, dass ich nach dem Lesen seiner Worte endlich das Gefühl habe, vollumfänglich verfassungskonform wertgeschätzt zu werden.

    Wenigstens haben wir jetzt schwarz auf weiß, dass es ein Reparaturgesetz geben wird. 😉

    Reply
  23. Robert Hopfsmeier
    17. Januar 2023    

    Der Senator möchte also am liebsten, dass das BverfG höchstselbst Gesetzentwürfe zur Besoldung fertigt, weil der Gesetzgeber in Berlin es allein nicht hinkriegt. Mangelt es ggf. im Senat an guten Juristen? Vielleicht auch ein Hinweis darauf, dass man nicht die “besten Köpfe” gewinnen konnte.

    Immerhin wird mit der Antwort auf Frage 4 eine rückwirkende, verfassungskonforme Ausgestaltung für 2008-2020 angekündigt.

    Reply
    • Hanzen
      17. Januar 2023    

      Bedeutet ausgestaltet gleich rückwirkende Auszahlung? Wie muss man diese Antwort verstehen?
      Danke für Info’s

      Reply
  24. Lachebajazzo
    17. Januar 2023    

    Hallo ihr Leichtgläubigen,
    so wird das nichts und kann es ja auch gar nicht. Was habt ihr denn anderes erwartet, ein Grüner im Amt eines Finanzsenator.
    Der Mann oder auch Frau hat ja noch nicht mal ein abgeschlossenes Studium der Finanzen oder sonstiges, geschweige denn einen Facharbeiter-/Gesellenbrief, zumindest kann ich das so aus dem Netz erfahren. (Wenn das nicht korrekt sein sollte, kann der Senator es ja gern gegenteilig belegen)
    Und so liest sich auch die Antwort zum Fragenkatalog….
    Allerdings betätigt sich auch hier wieder einmal meine mittlerweile feste Überzeugung, dass dem RRG Senat samt seinen Machenschaften und ganz allgemein der gegenwärtigen Politik, so nicht beizukommen ist.
    Auch zum Bundesverfassungsgericht, habe ich mittlerweile wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in der Sache…..Was wollt ihr denn z.B. tun, wenn das o.g. Gericht nach so langer Zeit, in genau der Linie von RRG bzw. der Ampel eingeschwenkt ist und auch so urteilt?
    Wie lange wollte ihr noch reden und schreiben……Die bisherige politischen Führung, egal welche Farbe, hat jahrzehntelang seine Chance gehabt und versagt jeden Tag, außen- und innenpolitisch. Gewerkschaften die sich ja originär z.b. hier mit Problemen der Alimentierung und das mit ordentlichem Druck, befassen sollten, versagen seit vielen Jahren besonders in Berlin und sind mittlerweile die Bezeichnung nicht ansatzweise wert.
    Dieses Land ist im A….. es sei denn wesentliche Teile des Bevölkerung rafft sich mal langsam und endlich auf, um die einzige Alternative, die man offensichtlich in diesem Land noch hat, zu akzeptierten, um dann die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

    Reply
  25. Fragender
    17. Januar 2023    

    … nicht vergeuden möchte, weshalb ich mich nicht weiter mit diesem unsäglichen Schreiben befasst habe.

    Da fehlte was.

    Reply
  26. Fragender
    17. Januar 2023    

    Guten Morgen…
    Das Antwortschreiben von SenFin habe ich quer gelesen und festgestellt, dass ich meine Zeit für Ausflüchte und Gewchwurbel nicht vergeude.

    Reply

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  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, Sie haben die Antwort ja bereits am 21. März selbst gegeben: Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann das Bundesverfassungsgericht den § 35 BVerfGG zur Anwendung bringen und also eine Vollstreckungsanordnung beschließen wird, sofern die Besoldungsgesetzgeber auch nach der angekündigten Entscheidung so weitermachten wie in den letzten rund 15 Jahren. Wie ich in meinem letzten Beitrag darlege, dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit einer Art "Faustpfand" eine entsprechende Anordnung für Niedersachsen (und ggf. auch Schleswig-Holstein) vorbereitet, vgl. in der Darlegung die S. 10 ff. u. 19 f.. Ebenso dürfte Sachsen ein entsprechender Kandidat sein, sofern es weiterhin die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet (hierzu findet sich eine entsprechende Argumentation, die heute erstellt worden ist, hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117557.135.html). Für Berlin haben Herr Merkle und ich in unserer Stellungnahme aus dem letzten Jahr eine entsprechende Anordnung zu begründen versucht, vgl. die S. 33 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Darüber hinaus zeigt ebenso bspw. die Entscheidung des VG Düsseldorf vom 29.04.2022 - 26 K 2275/14 - eine lange Tradition offensichtlich verfassungswidriger Besoldungsbegründungen in Nordrhein-Westfalen, mit der auch dort der Gesetzgeber die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet hat und weiterhin missachtet (vgl. zu jener Entscheidung https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2022/26_K_2275_14_Beschluss_20220429.html). Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 -, Rn. 154 den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für seine unzureichende Begründung der Besoldungsgesetzgebung im Jahr 2003 gerügt, dabei aber noch im Sinne des Gesetzgebers anerkannt, dass 2003 nur die Sonderzahlungsregelung vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber zu verantworten gewesen war. Das ist aber ab 2006 anders; seitdem gelten auch für den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber keine eingeschränkten Begründungspflichten mehr, sodass auch dort seitdem ebenso wie bspw. auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein (vgl. in meiner letzten Betrachtung die S. 9 u. 13 ff.) von einer langen Tradition wissentlicher und willentlicher Verstöße gegen die den Gesetzgeber treffenden Begründungspflichten auszugehen ist, wie das das VG Düsseldorf detailliert nachweist (vgl. in der gerade genannten Entscheidung aus dem April des letzten Jahres die Rn. 163 ff.). Ob dieser Verstoß und die nachhaltige Missachtung der vormaligen Rüge des Bundesverfassungsgerichts bereits für eine Vollstreckungsanordnung gegen das Land Nordrhein-Westfalen ausreicht, lässt sich hier nicht abschließend sagen. Aber sowohl der sächsische und niedersächsische als auch der Berliner Besoldungsgesetzgeber haben beide "Säulen" des Alimentationsprinzips, also sowohl die Begründungspflichten als auch den materiellen Gehalt der Alimentation (also die Alimentationshöhe) in einem langen Zeitraum verletzt, obgleich sie in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft dazu verpflichtet worden sind, für eine verfassungskonforme Besoldungsgesetzgebung zu sorgen. Alle drei haben die ihnen dafür gewährten Fristen verstreichen lassen, um also bislang weiterhin den Anordnungen nicht hinreichend nachzukommen. Von daher ist davon auszugehen, dass sie, sofern sie so weitermachten, in nicht mehr allzu ferner Zukunft eine entsprechende Vollstreckungsanordnung treffen wird - und je nachdem, wie nun die angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründet werden wird, kann man ggf. auch diesbezüglichdann klarer sehen, was in diesem Zusammenhang eine "nicht mehr allzu ferne Zukunft" konkret bedeuten sollte. Der langen Rede kurzer Sinn: Mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung 2 BvF 2/18 ebenfalls für die Kontrolle der Besoldungsgesetzgebung eine deutlich schärfere Gangart angekündigt (vgl. in meiner aktuellen Betrachtung die S. 3 ff.) und dürfte es also nun ebenso vom Besoldungsgesetzgeber eine konkrete Begründung der jeweiligen Höhe der Besoldung(skomponenten) auch vergangenheitsbezogen verlangen, wie es das bereits 2018 kaum mehr offengelassen hatte. Da aber eine hinreichende Begründung der in den letzten drei Jahren vollzogenen exorbitanten Erhöhungen von (familienbezogenen) Nebenkomponenten der Besoldung und die Streichung unterer Besoldungsgruppen nirgends sachgerecht begründet worden sind (weil sie sich eben unter einem fisklaischen Blickwinkel auch nicht sachgerecht begründen lassen), ist davon auszugehen, dass ebenso in den letzten knapp drei Jahren sowohl die Gesetzesbegründung als auch die gewährte Alimentation in ausnahmlos allen Rechtskreisen - wissentlich und willentlich - sachwidrig vollzogen worden ist und weiterhin wird. Den Nachweis jener Kontinuität habe ich in einem DÖV-Beitrag aus dem letzten Jahr (dort die S. 198 ff.) hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot für alle 16 Gesetzgeber der Länder für den Zeitraum von 2008 bis 2020 erbracht. Es kann also spätestens seitdem kein Gesetzgeber mehr behaupten, er wäre sich über den verfassungswidrigen Gehalt der von ihm in der Vergangenheit gewährten Alimentation im Unklaren gewesen - so wie ich Anfang 2022 den Nachweis für alle 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren erstellt habe, dass sie ebenso wissentlich und willentlich, also gezielt verfassungswidrig vollzogen worden sind, um in sachwidriger Weise fiskalpolitische Ziele zu erreichen (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf). Ergo: Es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht gewillt wäre, die Politik des "konzertierten Verfassungsbruchs" mitsamt der zunehmenden Dysfunktionalität der Öffentlichen Verwaltung zu tolerieren. Die anstehenden Entscheidungen werden wie immer konzentriert und präzise erfolgen - sie werden dabei aber ebenso deutlich machen, denke ich, dass nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Nicht umsonst fallen auch die seit 2020 vollzogenen Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte (wie bspw. der gerade genannte des VG Düsseldorf) sachlich zunehmend schärfer aus, weil auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gewillt ist, weiterhin die Missachtung der judikativen Gewalt vonseiten der Exekutive und Legislative hinzunehmen. Auch darauf wird das Bundesverfassungsgericht reagieren müssen und auch - davon dürfte auszugehen sein - reagieren wollen. Denn das ist sein Auftrag, Sorge dafür zu tragen, dass die Verfassung in Deutschland hinreichend von den staatlichen Gewalten Beachtung findet. Diesem Auftrag wird es weiterhin und also wie gehabt in aller nötigen Deutlichkeit nachkommen. Wenn Gisela Färber in der aktuellen Ausgabe der ZBR einleitend hervorhebt, dass Bundesverfassungsgericht habe "Bund und Länder in den letzten Jahren mit einigen Beschlüssen zu den Besoldungsordnungen das Fürchten gelehrt" (S. 73), dann darf man davon ausgehen, dass dieser Prozess nun nicht abreißen wird, wie ich das in der Darlegung zu begründen versuche.
  • Fragender zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Dr. Schwan, auch wenn Sie sich bemühen, Ihre Ausführungen trotz der Komplexität der Materie für Nicht-Juristen so einfach und verständlich als möglich zu formulieren, stellen Ihre Zeilen dennoch eine Herausforderung dar, sie in Gänze zu verstehen. Zumindest ansatzweise habe kann ich nachvollziehen, was Sie vermitteln wollen. Ich habe auch höchstes Verständnis für unser BVerfG. Es zu schützen ist auch die Aufgabe der hier Betroffenen. Unser Amtseid verpflichtet uns dazu. Dahingehend würde zumindest ich mir nie anmaßen, die Entscheidungen des BVerfG in Frage zu stellen. Die Dauer der Verfahren zeugtbja auch von einer Sorgfalt in der Entscheidungsfindung. Dennoch... welche Konsequenzen ergeben sich aus den Beschlüssen, wenn jene durch die Gesetzgebung so eklatant, wie von Ihnen dargestellt, missachtet werden? Über Jahrzehnte. Die Lösung kann nicht sein, dass erneut jahrelange Verfahren darüber geführt und gestritten wird, ob die Erde tatsächlich eine Kugel ist. Die Parameter für die Besoldung sind doch festgelegt und dennoch ignoriert die Politik die Vorgaben aus Karlsruhe ohne dafür belangt zu werden. Es gibt doch keine Konsequenzen für die gewählten Volksvertretenden,, de trotz besseren Wissens vorsätzlich Recht brechen.
  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, das Bundesverfassungsgericht hat zunächst den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber in allen Gesetzgebungsverfahren verfügt, hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung bereits empfindlich eingeschränkt, indem es seit 2012 immer weitergehend dessen Begründungspflichten verschärft hat (ein Prozess, der sich in der anstehenden Entscheidung noch einmal - mit recht hoher Wahrscheinlichkeit: deutlich - fortsetzen wird), 2015 ein umfassendes Prüfungsheft zur Kontrolle des amtsangemessenen Gehalts erlassen hat, 2017 das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet hat, 2018 und 2020 die vormalige Verschärfung der Begründungspflichten weiterhin verschärft hat, 2020 das Mindestabstandsgebot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet und den sog. absoluten Alimentationsschutz (der den materiellen Gehalt der Alimentation kennzeichnet, in den keine Einschnitte möglich sind) unter eine realitätsgerechen Betrachtung konretisiert hat. Dieser Prozess wird in Teilen der Rechtswissenschaft durchaus kritisch gesehen, da man von daher befürchtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zu einer Art "Ersatzbesoldungsgesetzgeber" aufschwingt. Die kontrollierende Funktion der Judikative ist damit weiterhin vollständig gewährleistet, wenn es auch nachvollziehbar ist, dass sich das aus der Sicht von Betroffenen anders darstellen mag. Dabei ist aber, worauf ich in meinen Darstellungen wiederholt zurückkomme, Verfassungsrecht eine komplexe Materie, weil einfachgesetzliche Rechtsnormen an höherwertigen Verfassungsnormen zu prüfen sind, die als solche nur allgemein gefasst sind. Nicht umsonst lautet der Art. 33 Abs. 5, in den das Alimentationsprinzip gefasst ist: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen (also seit 1951) wiederkehrend konkretisiert, was als hergebrachte Grundsätze zu verstehen ist und was nicht, darüber hinaus, welche vom Gesetzgeber in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind und welche - als besonders wesehtliche Grundsätze - er zu beachten hat. Dabei hat es bis zur Reföderalisierung des Besoldungsrechts im Jahre 2006 weitgehend keine Veranlassung gesehen, davon auszugehen, dass eine grundlegende und umfassende oder gar systematische Verletzung des Alimentationsprinzips gegeben sein könnte - so wie es allerdings in den Jahren davor erkannt hat, dass der Gesetzgeber bis 2003 bzw. die Gesetzgeber ab 2003 (ab jenem Datum bis zum Jahr 2006 war die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern geteilt) das Alimentationsniveau zunehmend abgeschmolzen hat. 2007 hat es dann eine Unteralimentation einzelner Beamtengruppen bis hin zur gesamten Beamtenschaft nicht mehr ausschließen wollen - und damit bereits die Gerichte zu einer umfassenderen Kontrolle angewiesen, die seitdem in ihren Vorlagebschlüssen Prüfkriterien auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Darlegungen erstellten. Damit setzte der Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht ein, der ab 2012 wie oben dargestellt kulminiert. Während seit den 1950er Jahren bis 2012 der weit überwiegende Teil an Vorlagebeschlüssen, das Besoldungsrecht betreffend, als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2012, 2015 (hier in zwei komplexen Vorlageverfahren), 2017, 2018 und 2020 über entsprechende Vorlagen entschieden, während zugleich auf dieser Grundlage seit 2016 immer mehr Vorlagen aus mittlerweile elf Bundesländern in Karlsruhe eingegangen sind. Mit den genannten Entscheidungen seit 2012 hat nun das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte neue Besoldungsdogmatik entwickelt, also vereinfacht ausgedrückt: verbindliche (Leit-)Sätze zur gerichtlichen Kontrolle der von den 17 Besoldungsgesetzgebern verabschiedeten besoldungsrechtlichen Regelungen, welche ebenso für jene Gesetzgeber bindend sind. Mit diesen Direktiven hat es wie oben knapp skizziert den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers zunehmend eingeschränkt, wobei es dabei verfassungsrechtlich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen muss, dass der Gesetzgeber, der nach Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, keine verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Entsprechend kann es nur eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter (also eindeutiger) Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle vollziehen. Betrachtet man das Handeln des Bundesverfassungsgerichts aus dieser Warte, dann hat es seit 2012 sechs maßgebliche und komplexe Entscheidungen getroffen und damit im gerade skizzierten Kontext eine hohe Zahl an Entscheidungen, wie die jeweils umfassenden Entscheidungsbegründungen zeigen - denn nach einer Entscheidung muss - wiederum vereinfacht ausgedrückt - das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal betrachten, wie diese von den Gerichten aufgenommen und die Direktiven von ihnen angewendet werden: Hier liegt ein zentrales Momentum der Rechtssicherheit versteckt. Denn da das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht rechtskräftige Entscheidungen trifft, muss es sich immer wieder selbstversichern, um nicht abgehoben von der gesellschaftlichen Realität die eigene Kompetenz zu überschreiten und zugleich den Verfassungsauftrag zu überdehnen - nicht umsonst hat das Bundesverfassungsericht mit dem Recht, Gesetze als verfassungswidrig zu betrachten und zu entscheiden, eine gehörige Machtfülle, ist es aber zugleich nicht durch unmittelbare Wahlen vom Souverän legitimiert, und zwar anders als der Gesetzgeber, der allein über das Recht verfügt, Gesetze zu verabschieden. Nun gut, nun könnte ich diese Darlegung noch deutlich weiter ausführen, weil ich bislang nur erste Ansätze der Komplexität verfassungsgerichtlichen Handelns skizziert habe - aber vielleicht konnte ich so ein wenig Verständnis für das Handeln des Bundesverfassungsgerichts vermitteln. Es trägt keine Verantwortung für den "konzertierten Verfassungsbruch" und muss verfassungsrechtliche Entscheidungen treffen, für die es kein Vorbild geben kann, da das Grundgesetz einen systematischen und kontinuierlichen Verfassungsbruch nicht kennt und also entsprechend keine systematischen Vorkehrungen zu dessen Abwehr vorsieht. Die Verantwortung für den systematischen Verfassungsbruch und die zunehmende Dysfunktionalität des Öffentlichen Diensts tragen ausnahmslos und also allein die für die entsprechende Gesetzgebung verantwortlichen Gesetzgeber.

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  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Thomas Stein bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • guckstu bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Mario bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Hanzen bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Heiko_Kraft bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung

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