Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Antrag der AfD – Anpassung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung

  • Home
  • Aktuelles
  • Antrag der AfD – Anpassung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung
16. November 2022 45 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Mit dem Beschluss des Senates vom 06.09.2022 zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2022 und den in das Parlament eingebrachten Gesetzentwurf, verfolgen die Regierungsparteien SPD, Grüne und LINKE weiterhin das Ziel, die Personalkosten im Landeshaushalt möglichst niedrig zu halten.

Das Procedere der nun über ein Jahrzehnt durchgeführten Berliner Besoldungsgesetzgebung lässt sich nicht mit Dyskalkulie erklären. Dieses lässt sich nur mit dem vom Verfassungsrechtler Battis beschriebenen „konzertierten Verfassungsbruch“ begründen. Die Direktiven des Bundesverfassungsgerichtes werden von der Senatsverwaltung für Finanzen  absichtlich ignoriert, missachtet und anlassbezogen neu interpretiert.

Von Nachzahlungen für die A-Besoldung ist weiterhin keine Rede, diese dürfen angeblich nicht im Vorgriff einer Entscheidung des BVerfG zur Berliner A-Besoldung vorgenommen werden.

Dazu der Senator für Finanzen, Herr Wesener, in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.11.2022:

„Er widerspreche allerdings ausdrücklich der Auffassung, der höchstrichterliche Spruch müsse nicht abgewartet werden.“

Zutreffend ist hier die Auffassung der AfD-Fraktion, die kurzerhand feststellt, dass „… das Bundesverfassungsgericht gar nicht entscheiden müsste, wenn das Land Berlin seine Beamten nicht gezwungen hätte, sich durch alle Instanzen zu klagen. Das Bundesverfassungsgericht sei kein Ersatzgesetzesgeber, vielmehr sei das Parlament für die Gesetzgebung zuständig.“

Der letzteren Auffassung kann man sich nur anschließen, denn andere Bundesländer sehen die Bindungswirkung des § 31 BVerfG und tätigen Nachzahlungen, obwohl ihre Besoldungsgesetze noch nicht vom höchsten Verfassungsgericht geprüft wurden.

Mittlerweile vertreten die Fraktionen der CDU als auch der AfD, dass der Durchschnitt der Besoldungen der Länder für die Beamtenschaft der Hauptstadt nicht angemessen sei. Sie präferieren die Anpassung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung.

Die Fraktion der AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin hat dieses Anliegen nun in Form eines Antrages in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Mit dieser Forderung im Sinne der Betroffenen, erhält der dbb Berlin, der eine Angleichung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit als unerlässlich betrachtet, Schützenhilfe.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
22 Fragen an den Finanzsenator Wesener
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt die Vorgaben des BVerfG

45 Kommentare

  1. Hanzen
    10. Dezember 2022    

    https://www.dbb.de/artikel/autobahn-gmbh-konkrete-und-schnelle-hilfe.html

    Reply
  2. Onkel Fester
    10. Dezember 2022    

    https://www.bz-berlin.de/berlin/jaraschs-plan-gegen-organisierte-verantwortungslosigkeit

    “Die Zahl der aktuell rund 135.000 Beschäftigten in der Berliner Verwaltung (davon gut zwei Drittel Beamte) würde laut Jarasch-Plänen gleich bleiben. Eine bessere Bezahlung, damit gute Mitarbeiter nicht zu Bundes-Behörden wechseln, will die Politikerin nicht versprechen.
    Man habe keinen finanziellen Spielraum für Gehaltserhöhungen. „Wir können einfach nicht einen solchen großen Schluck aus der Pulle zusagen.“

    irgendwie besorgniserregend! …. wie meint die Dame das genau, mit Hinblick auf die 1,3 Mrd. (?) Überschuss im Haushalt?

    Reply
    • Thomas Stein
      11. Dezember 2022    

      Weiter heißt es in dem Artikel :
      Offenkundig vermisst sie bei vielen Mitarbeitern in den 800 Berliner Behörden ausreichend Motivierung: Es brauche eine Lust an Verantwortungsübernahme. „Die Arbeit in der Verwaltung ist sinnstiftend und muss Freude machen.“

      Wie weltfremd muss man sein ? Aber gut, wir drehen uns im Kreis….. Schuld sind diejenigen, die seit 20 Jahren diese Rot-Grün-Rote Suppe wählen und unterstützen….

      Ein Beispiel gefällig ? Bitteschön ! Aus einem Artikel des Tagesspiegel von heute früh :

      Der “Tagesspiegel” berichtete, das Todesopfer sei ein Mädchen. Der Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr sei am Samstagabend wegen fehlender freier Rettungswagen im Ausnahmezustand gewesen. In der Nähe seien keine Rettungsdienstkräfte verfügbar gewesen. Es habe daher mehr als 20 Minuten gebraucht, bis der erste Rettungswagen vor Ort gewesen sei.

      Wer seit 20 Jahren die Berliner Verwaltung, den Berliner ÖD kaputtspart, macht sich der Mittäterschaft schuldig !

      Reply
  3. Martin
    9. Dezember 2022    

    Schon interessant wie die fast alle Bundesländer, neben der Erhöhung der Grundbezüge um 2,8%, weiter die Besoldung angehoben wird. Ich war auf jeder Landesseite des DBB. Ohne auf die Länder konkret einzugehen einige interessante Beispiele:

    – Erhöhung der Familienzuschläge (auch rückwirkend)
    – Neustrukturierung der Erfahrungsstufen
    – Ämteranhebung (A7 zu A8, A9 zu A10…)
    – Ortsbezogener Zuschlag nach Wohngeldkategorien
    – Beihilfeanpassungen
    – etc

    Reply
  4. so sauer
    9. Dezember 2022    

    PM vom 06.12.:
    “Das Land Berlin hat im zweiten Halbjahr insgesamt um 1,3 Mrd. Euro höhere Einnahmen erzielt als geplant. Die Ausgaben bleiben zugleich leicht unter den angenommenen Werten.”
    (…)
    “Während die Aufwendungen des Landes im Personalbereich voraussichtlich geringfügig niedriger ausfallen werden als geplant (- 0,6 Prozent),…”

    https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1272242.php

    unfassbar

    Reply
  5. hopp-bob
    9. Dezember 2022    

    lange hat`s auch hier gedauert, aber offenbar hat THÜRINGEN endlich verstanden:
    „Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts signifikanter Anpassungsbedarf. Aufgrund der Beobachtungspflicht und der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es aus Fürsorgegesichtspunkten geboten, bereits im Vorfeld eine prognostische Prüfung für das Jahr 2023 durchzuführen und entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen vorzusehen. Denn der Besoldungsgesetzgeber hat aufgrund der Evidenz, Erheblichkeit und hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der sich momentan ändernden Umstände bereits jetzt darauf zu reagieren und nicht zuzuwarten.“

    https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/

    Reply
  6. Hans
    5. Dezember 2022    

    https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/gehalt-und-pension-beamten-winkt-doppeltes-lohn-plus-dank-buergergeld-82153828.bildMobile.html

    Selbst die BILD Zeitung hat es langsam begriffen!
    Gruß Hans

    Reply
    • Interessierter
      5. Dezember 2022    

      genial………….und vielen Dank für den Artikel!!!!

      Taschenspielertricks (Zulagen erhöhen/einführen) klappen dann wohl nicht 🙂

      Reply
    • HighTower
      5. Dezember 2022    

      Hatte ich auch gerade gelesen 👍🏼

      Reply
    • Hanzen
      5. Dezember 2022    

      Hat das Bürgergeld tatsächlich positive Auswirkungen auf unsere A Besoldung?? Toll das die BILD darüber berichtet.

      Reply
      • André Grashof
        6. Dezember 2022    

        Hey Hanzen,
        aufgrund des vom BVerfG geforderten MINDESTENS 15%-igen Abstands zum Niveau der sozialleistungsempfangenden Mitbürger/innen, muss auch die Besoldung angehoben werden, da diese den Mindestabstand ohnehin auch fortwährend nicht einhält. Eigentlich sollte die Besoldung so bemessen sein, dass sie derlei Schwankungen nicht gleich in die Verfassungswidrigkeit führt. Aber das ist ja leider seit über einem Jahrzehnt nicht der Fall. Dank der Regierungskoalition… ob sie allerdings eine ordnungsgemäße Berechnung durchführen, wage ich – aufgrund der bisher gezeigten Verhaltensweisen – zu bezweifeln.
        Alles Gute, André

        Reply
    • Hanzen
      5. Dezember 2022    

      https://regionalheute.de/beamte-erhalten-hoeheren-sold-wegen-buergergeld-einfuehrung-1669880646/

      Reply
    • Thomas Stein
      6. Dezember 2022    

      Das Land Berlin steht im Austausch mit dem Bund und anderen Bundesländern !? Ich lach mich kaputt…. Das Land Berlin wird uns wie immer “verar…..” Leute seid nicht blauäugig, deren Diäten werden passend gemacht ! Die verstoßen doch seit zig Jahren gegen bestehendes Recht und es interessiert die da oben einen feuchten Kehricht wie das BVerfG urteilt, dann kann man doch wieder dagegen verstoßen, Hauptsache das richtige Kreuzlein am 12.2. wird abgefasst…..

      Reply
      • Fragender
        6. Dezember 2022    

        Naja… den bisherigen Erfahrungen zur Folge hast du Recht. Berlin wird alles klein rechnen.

        Aber…
        Es steht im Februar eine Wahlwiederholung an. Und wenn die anderen Bundesländer die Besoldung erhöhen, siehe z.B. Hessen, dann kommt Berlin in den Zugzwang. Spannend wird sein, was der Bund und Brandenburg als unmittelbare Konkurrenz regeln.
        Und dann wirs hoffentlich im nächsten Jahr das BVerfG ein Machtwort sprechen und Berlin die Leviten lesen.

        Reply
  7. Fragender
    3. Dezember 2022    

    Berlins Bürgermeisterin Giffey wirft anderen Bundesländern „Neid“ vor

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article242467727/Streit-um-kostenlose-Leistungen-Giffey-wirft-anderen-Bundeslaendern-Neid-vor.html

    Die Worte der RBM’in muss man sich mal verinnerlichen. Mit einem gesunden Verstand wird dies nur nicht möglich sein.

    Man kann nur hoffen, dass dir Berliner Ausgabenpraxis auch im Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung Beachtung findet. Eine Haushaltsnotlage kann ja angesichts der vielen Geschenke nicht bestehen. Ergo gibt es keine sachlichen Gründen, der Beamtenschaft eine verfassungsgemäße Alimentation vorzuenthalten.

    Reply
  8. André Grashof
    1. Dezember 2022    

    Willkommen im Dezember des Jahres 2022,
    in den folgenden Zeilen werde ich versuchen, kurz zu einigen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Wichtig zuerst: Bitte denkt an die Einreichung des Widerspruchs!
    Muster dafür findet Ihr auf den Seiten der Gewerkschaften und natürlich bei uns. In unserem Muster-Widerspruch wird auch die Ebene der Zuschläge und Sonderzahlungen eingeschlossen. Wer es für sinnvoll erachtet, kann da gerne auch noch zusätzlich das Wort Familienzuschläge einbauen. Wie Ihr wisst, sind wir keine Rechtsanwälte und können daher auch keine Rechtsauskünfte geben. Aus unserer laienhaften Sicht, wahrt man sich damit aber den Anspruch auf Neuberechnung nach einer Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung. Vermutlich wird man auch erneut den Klageweg beschreiten müssen, sollte das BVerfG sich mit seinem Beschluss tatsächlich nur auf den Klagezeitraum bis 2016/2017 beschränken. Denn auch ab 2016 ist das Besoldungsgesetz NICHT verfassungsgemäß. Ja, das wissen auch alle, die dies verabschiedet haben, aber trotzdem steht uns als Beamte nur der Klageweg zur Verfügung, um gegen alle fehlerhaften Entscheidungen des Senats vorzugehen.
    NEIN, wir von Berliner-Besoldung.de bereiten derzeit keine weitere Klage vor. Aus Sicht unseres Rechtsanwaltes ist das wenig sinnvoll, da sämtliche Klagen ruhend gestellt und nicht entscheiden werden. Alle warten auf den Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung der nun hoffentlich endlich in 2023 folgt … leider können wir diesbezüglich nur die Daumen drücken. Sowohl unser Rechtsanwalt, als auch unser Mitstreiter Dr. Schwan haben aber aktuelle Entwicklungen dem BVerfG nachgemeldet. Inwiefern diese im Beschluss berücksichtigt werden, hängt von den Bundesverfassungsrichtern/-richterinnen ab!
    CDU und AfD kümmern sich derzeit um eine Möglichkeit der Prüfung des Besoldungsgesetzes 2023. Da aber dazu in den Fraktionen Abstimmungen erforderlich sind, kann eine Rückmeldung noch dauern. Die FDP signalisierte erst vor kurzem, dass sie sich bei uns melden wollten. Weiterhin hat Sen Fin mitgeteilt, dass unser 22-Fragenkatalog derzeit einer intensiven Prüfung unterzogen wird. Auch da müssen wir Geduld haben und schauen, welche Qualität die Antworten aufweisen werden.
    Bezüglich der vielen Pressemeldungen über den unglaublichen Geldsegen für die Beamtenschaft ist meine persönliche Meinung dazu: früher gab es noch rechtschaffenden Journalismus. Heute sind es eher politisch bzw. fiskalisch motivierte Hetzkampagnen, denn damit lassen sich die Absatzzahlen erhöhen, auch wenn es inhaltlich vollkommen falsch ist. Vieles wird da verquickt, was nicht zusammen gehört. Es wäre zu umfangreich, alles auseinanderzunehmen. Aber JA, die Länder hätten vieles aus den alten Besoldungsgesetzen zu korrigieren, hielten sie sich an die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses aus dem Jahr 2020. Zumeist wird es aber (absichtlich) falsch gemacht, da auch hier nur fiskalische Erwägungen der Länder eine Rolle spielen. So … hoffentlich beantwortet dieses Statement ein paar Eurer Fragen. Bis dann und alles Gute, André

    Reply
    • Fragender
      1. Dezember 2022    

      Danke für deine umfassenden Ausführungen.

      Es wäre eigentlich die Aufgabe der Besoldungsallianz, öffentlich Stellung zu nehmen und alle Bediensteten umfassend zu informieren, um gemeinsam den Druck auf die Politik zu erhöhen/zu koordinieren.

      Für unseren Rechtsstaat ist dieses ganze Trauerspiel ein Novum.

      Reply
      • Thomas Stein
        2. Dezember 2022    

        Hallo Fragender, ja, da hast du bestimmt Recht ! Ich lese hier immer Besoldungsallianz, habe aber anscheinend verpasst, wer oder was sich dahinter versteckt. kann mir da jemand weiterhelfen ? Danke und Gruß

        Reply
        • Fragender
          2. Dezember 2022    

          https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2020/artikel.1022008.php

          Und dieses Bündnis hat sich Ende 2020 konstituiert. Bisher gab es eine für die Öffentlichkeit wahrnehmbare Protestpostkartenaktion.

          Was im Hintergrund läuft, kann ich nicht beurteilen. Es hat jedenfalls aber nicht zu einem Umdenken des Berliner Senats geführt.

          Reply
          • Thomas Stein
            3. Dezember 2022    

            Hallo Fragender ! Danke für die Info… ich hab mir mal die Seite des HPR angeschaut ! Echt ein Witz und absolut lächerlich, insofern gilt für mich hier eindeutig, diese “angebliche” Besoldungsallianz ist ein Fake, sie existierte nur kurzfristig, damit sich mal wieder irgendjemand profilieren konnte. Bei Personalräten und Gewerkschaften geht es doch letztlich nur um “Postenschieberei” ! Dort wird sich natürlich nach außen hin ganz toll für die Mitarbeiter eingesetzt, letztlich ist sich dort aber ( fast ) jeder selbst der nächste und versucht seinen A…. ins Trockene zu bringen…
            In Gewerkschaften und Personalräten kannst du sowieso nur Karriere machen, wenn du dass richtige Parteibuch besitzt und das ist in Berlin nun einmal “tiefrot” ! Ist doch auch von den Parteien logisch und klug durchdacht : ich positioniere genügend “Genossen” in Gewerkschaften und Personalräten und schon übe ich indirekt dort eine gewisse Macht aus. Beispiel dazu : Roter Senat sagt : Leute, wir brauchen Kohle für Fahrradstreifen in “Regenbogenfarben” aber nicht für unsere “Mägde und Knechte” bei Polizei und Feuerwehr ! Wenn ich in den entscheidenden Gremien von PersRat und Gewerkschaft nun auch genügend “Rote” zu sitzen habe, ist es doch ein Leichtes zu sagen : “Leute baut nicht so viel Druck in der Öffentlichkeit auf” wir brauchen ja noch die Wähler ! Oder hast du schon einmal eine massive Kampagne der Berliner DPolG oder GdP für uns Berliner “Mägde und Knechte” des Abgeordnetenhauses erlebt ? Kohle wäre genug da, aber nein wir kümmern uns um Kalenderchen, Kugelschreiberchen, Müsli – Riegel, Tee etc. ! Immer schön mit billigen Artikeln nach außen hin den Schein wahren und dabei am besten noch Mitglieder werben…. Von mir bekommen die keinen Cent ! Was kostet eigentlich ein Monatsbeitrag bei GdP oder DPolG ? Kann mir das hier jemand sagen ? Danke und einen schönen 2. Advent gewünscht……

          • André Grashof
            4. Dezember 2022    

            Hey Ihr,
            die Besoldungsallianz ist kein fake und sie existiert auch noch heute. Allerdings sind deren Möglichkeiten halt sehr beschränkt. Genauso ignorant, wie der derzeitige Senat mit der Verfassung umgeht, reagierte er auch auf die Vorschläge bzw. Forderungen der Besoldungsallianz. Man kann es meiner Meinung nach nicht oft genug sagen: ROT – GRÜN – ROT halten sich NICHT an die eindeutigen Vorgaben des BVerfG und reagieren NICHT angemessen auf die berechtigten Vorhaltungen aller personalvertretender Institutionen. Es interessiert diesen Senat in keiner Weise, was einige Gewerkschaften, Juristenverbände, der DRB Berlin und andere vortragen. Nicht umsonst spricht der DRB von Demokratiegefährdung!
            DAS findet hoffentlich Beachtung beim BVerfG und auch Beachtung bei den Wählerinnen und Wählern, die dem noch amtierenden Senat die Macht zum Handeln gegeben haben. Alles Gute, André

  9. Hanzen
    30. November 2022    

    https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-politiker-bekommen-wieder-mehr-geld-und-was-ist-mit-uns

    Dieser nicht legitimierte durch Wahlbetrug entstandene Senat gönnt sich noch schnell ein Geschenk. Fröhliche Weihnachten

    Reply
  10. O. Fr.
    29. November 2022    

    Hallo,

    wie einigen Medien entnommen werden kann, nehmen einige Bundesländer die Vorgaben des BVerfG bezüglich der angemessenen Besoldung ihrer Beamten offenbar ernster, als es der Berliner Senat zu tun pflegt. Denn angesichts der Energiekrise, Inflation, etc., zahlen sie freiwillig rückwirkend für das laufende Jahr 2022 einen erhöhten Familienzuschlag. Abhängig vom Wohnort, kann in großen Ballungsräumen mit höheren Lebenserhaltungs- und MIetkosten für Beamte mit zwei Kindern eine Einmahlzahlung von bis zu ca. 10.000€ dabei herausspringen und dann monatlich ein entsprechender Aufschlag. Nun gehe ich mal davon aus, dass die betroffenden Bundesländer das nicht aus reiner Generösität machen, sondern im BVerfG Urteil einen klaren gesetzlichen Auftrag sehen und entsprechend handeln. Denn rein fiskalrechtlich dürften sie das nicht, wenn die Rechtsgrundlage nicht vorhanden wäre. Der Berliner Senat sieht -wie nicht anders zu erwarten- natürlich keinen Grund, diese Nachzahlungen zu leisten! Hat hier schon jemand einen entsprechenden Antrag an die Gehaltsstelle gerichtet und wenn ja, wie ist der beschieden worden?

    Reply
    • Fragender
      29. November 2022    

      Was für einen Antrag?
      Und selbst wenn man diesen Antrag schreiben würde, ist das Ergebnis sonnenklar. Ohne Rechtsgrundlage muss aus rein verwaltungsrechtlichen Gründen so ein Antrag abgelehnt werden. Das haben wir doch bereits in der Ausbildung/im Studium gelernt.

      Irgendwie geistert es immer noch in den Köpfen vieler Bediensteten im öD, da man anscheinend auf die Einsicht der politisch Verantwortlichen hofft.

      Ohne Bestreiten des Rechtsweges, also Widerspruch einlegen oder klagen, und vor allem ohne Druck auf die Politik wird sich hier nichts bewegen.

      Reply
      • Fragender
        29. November 2022    

        Und während man uns weiter hinhalten, spielen die Parteien ihre wahltaktischen Spielchen.

        https://www.tagesspiegel.de/berlin/heftige-kritik-von-berliner-feuerwehrchef-rettungsdienst-reform-scheitert-an-uneinigkeit-zwischen-den-senatorinnen-8933092.html

        Reply
  11. Hanzen
    24. November 2022    

    https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++3a6ff1b6-5370-11ed-b26a-001a4a160100

    Reply
  12. Hanzen
    24. November 2022    

    Mal eine Frage in die Runde….
    Wisst Ihr wie das mit dem Mietzuschuss für Beamte funktioniert? Gilt das auch für Landesbeamte?
    Danke für Info’s
    Gruß H

    Reply
  13. Thomas Stein
    24. November 2022    

    Hallo in die Runde, bereits früher einmal erwähnt, hab ich mich mal hingesetzt und an einige Entscheidungsträger aller Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus eine Mail verfasst ! Bisheriges Ergebnis : Zwei Antworten von der AfD, einmal die Fraktionsvorsitzende, einmal der innenpolitische Sprecher Herr Woldeit ! Nett geschrieben und dem Hinweis versehen, hier bereits mit Herrn Grashof in Kontakt zu stehen und daraufhin die eingebrachte Initiative erfolgt ist ! Keine Antworten von CDU, SPD und Grüne !!! Gestern kam eine sehr ausführliche Antwort von Herrn Czaja FDP, diese würde ich euch gerne zur Kenntnis hier nun einstellen, die Erlaubnis dazu hat mir Herr Czaja erteilt ! Falls man sich hier in den kommenden Wochen nicht mehr liest, wünsche ich euch und euren Liebsten ein frohes Weihnachtsfest !

    Sehr geehrter Herr Stein,

    zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die vielen Jahre bedanken, in denen Sie sich in den Dienst unserer Hauptstadt gestellt haben.

    Auch bedanken wir uns für Ihre kritische und berechtigte E-Mail. Wir können die Enttäuschung und Wut geradezu aus Ihrer E-Mail herauslesen und möchten uns gern dazu positionieren.

    Sie schreiben, dass Sie sich seit über 20 Jahren von den „Regierenden“ Berlins nicht fair und gerecht behandelt fühlen. Dieses Gefühl teilen wir ebenfalls und möchten darauf hinweisen, dass unter den demokratischen Parteien allein die FDP in dieser Zeit keine Regierungsbeteiligung in Berlin innehatte. Die Stadt wurde jedoch von sämtlichen anderen demokratischen Kräften heruntergewirtschaftet.

    Wir Freien Demokraten unterstützen eine Überarbeitung der Besoldungsgesetze und insoweit auch eine vollständige Einarbeitung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, als unser höchstes Rechtsprechungsorgan, aus seiner Entscheidung zur Richterbesoldung. Wir sind hier ganz bei Ihnen – gerade in der Hauptstadt mit ihren besonderen Herausforderungen, muss die Besoldung vor allem derer, die für Sicherheit sorgen, mehr als angemessen sein. Der Bundesdurchschnitt, welchen wir als absolutes Minimum seit Jahren fordern, wurde endlich gerade so erreicht. Die Orientierung für die Hauptstadt muss weiter Richtung Bund gehen. Berlin steht immer in direkter Konkurrenz zum Bund und muss diesem gegenüber wettbewerbsfähig werden. Die Arbeit der Polizei und Feuerwehr in Berlin ist kaum mit der auf dem Land oder in kleineren Städten zu vergleichen. Dem muss auch finanziell endlich Rechnung getragen werden. Natürlich sind hier auch die Pensionen in den Blick zu nehmen und anzugleichen.

    Wir möchten für Berlin einen ausgeglichenen Staatshaushalt erreichen. Trotzdem sind die letzten Besoldungserhöhungen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Inflation von rund 10 %, ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch über die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage müssen wir ins Gespräch kommen. Wieder macht es der Bund vor. In Berlin wäre dies ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme, um die besondere Belastung in der Hauptstadt anzuerkennen.

    Gleichzeitig sind die baulichen Zustände auf vielen Abschnitten katastrophal. Die Ausstattung ist oft nicht zeitgemäß – Kolleginnen und Kollegen bringen beispielsweise ihre eigenen Taschenlampen und Kameras mit zum Dienst, Fahrzeuge sind veraltet. Das alles sind Unzumutbarkeiten, die der Hauptstadt nicht würdig sind, mit denen aber Polizei und Feuerwehr in Berlin zu kämpfen haben.

    Wir wollen eine funktionierende Stadt und einen verlässlichen Rechtsstaat. Einen solchen kann es nur geben, wenn dieser seine Beamten und Angestellten wertschätzend behandelt. Eine Regierung muss hinter ihrer Polizei stehen – anders als es oft aus Teilen der Koalitionsfraktion kundgetan wird. Ein „Weiter-so“ darf es in dieser Stadt nicht geben. Wir haben all diese und viele weitere Probleme im Blick und möchten sie angehen.

    Den Gipfel der Unzulänglichkeiten Berliner Regierungen zeichnet nun ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieser Senat hat es vollbracht, demokratische Wahlen erstmalig so mangelhaft durchzuführen, dass deren Wiederholung durch den Verfassungsgerichtshof angeordnet wurde, und das aufgrund von Fehlern, die das Gericht in einer historischen Entscheidung als “bundesweit einmalig” einstufte. Dass dieser gescheiterte Senat jetzt hoffentlich dafür sorgt, dass die Wahlen im Februar 2023 reibungslos ablaufen, ist deshalb nicht etwa eine besondere Leistung, sondern bewegt sich am baren Minimum des Erwartungshorizonts.

    Die Berlinerinnen und Berliner haben die Chance, den Kurs der Stadt zu ändern und die politischen Kräfte neu zu ordnen. Wir unterbreiten daher unser Angebot und wollen, dass Berlin eine funktionierende Stadt wird. Der Staat muss sich um seine ureigenen Aufgaben kümmern: Verlässlicher Rechtsstaat, gute Bildung, intelligente Mobilität sowie eine funktionierende, digitalisierte und bürokratiearme Verwaltung. Dies sind die Grundpfeiler, durch die dann auch der Wirtschaftsstandort Berlin attraktiver wird.

    Um diese Aufgaben erfüllen zu können, brauchen wir die besten Leute und die besten Leute verdienen eine anständige Bezahlung. Ihre Hinweise nehmen wir dankend in unsere zukünftige Arbeit auf und hoffen, dass Sie und die von Ihnen beschriebene „geballte Macht“ im Februar 2023 eine Wahlentscheidung für Fortschritt, Funktionalität und Freiheit trifft.

    Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Czaja, MdA
    Fraktionsvorsitzender

    Reply
    • bernd
      24. November 2022    

      ui, der herr czaja hat sich ja mächtig ins zeug gelegt. klingt ja ganz anders als neulich noch, als die neuwahlen noch nicht feststanden.
      das mit dem ausgeglichenen haushalt hat er leider nicht aufgeklärt. wie soll der ausgeglichen bleiben, wenn das alles wie angekündigt umgesetzt würde?

      Reply
  14. Martin
    24. November 2022    

    Gerade auf focus gefunden

    https://amp.focus.de/politik/deutschland/bis-zu-10-000-euro-mehr-beamte-sollen-kraeftige-nachzahlungen-wegen-hoher-mieten-erhalten_id_180400320.html

    Reply
    • Mario
      28. November 2022    

      Hallo Martin, Hallo Mirko, Hallo Andre
      ich denke mal, Grundlage für diese Nachzahlungen ist das Urteil des BVerfG zum Familienzuschlag im Jahr 2020. In Berlin wurde darauf m.E. nach schon darauf reagiert. Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind wurde ab 01.01.2021 deutlich angehoben. In wie weit dort auch Miete mit erfasst ist, lässt sich nicht ermitteln.
      Für diejenigen die wegen des Familienzuschlags schon vor 2021 Wiederspruch eingelegt haben sollte gem. Rundschreiben SenFin 1/2021 eine Nachzahlungsregelung geben. Nachdem mir darüber niemand Auskunft geben konnte rief ich bei SenFin an und erfuhr folgendes.
      Man habe es nicht geschafft, wie im Rundschreiben angekündigt, im Zuge des neuen Besoldungsgesetzes eine Regelung zu schaffen. Man entschuldigte sich wegen des Versäumnisses. Ursächlich sei dafür das man zu viel zu tun hätte und die Berechnungen so kompliziert seien. Angeblich sei dieser Umstand auch den Gewerkschaften kommuniziert worden. Im Zuge der nächsten Gesetzgebungsverfahren soll die Regelung zur Nachzahlung aber nachgeholt werden. Ich habe angeregt dies nochmal für alle Betroffenen deutlich und nicht nur über die Gewerkschaften zu kommunizieren. Eine entsprechende Meldung konnte ich aber bis heute nicht finden. Das Gespräch ist jetzt zwei Wochen her. Wer also noch in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnet, wird enttäuscht sein. Eine Nachfrage bei der Familienkasse wird auch nichts bringen, da ja die gesetzliche Grundlage für Nachzahlungen fehlt.

      Reply
      • Fragender
        28. November 2022    

        Das ist symptomatisch. Nach nunmehr 2,5 Jahren hat es Berlin nicht vermocht, gesprochenes Recht umzusetzen.

        Auch die Übertragung des Tarifabschlusses von vor 12 Monaten auf die Beamtenschaft hat gefühlt ewig gedauert.

        Das ist unwürdig und ein Beweis für die fehlende Wertschätzung, die uns entgegengebracht wird.

        Und die Besoldungsallianz schweigt.

        Reply
        • Thomas Stein
          29. November 2022    

          Völlig korrekt @ Fragender !!! Aus der mit einem immer widerkehrendem Lächeln verkauften “Wertschätzung” ist definitiv “Missachtung” geworden…. insofern : in 76 Tagen stehen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus an, es kann und darf kein “WEITER SO” geben ! Rührt die Werbetrommel im Kollegen-, Familien- und Freundeskreis, auf geht’s, diese Rot-Grün-Roten haben einen erheblichen Dämpfer verdient !!!

          Reply
          • Hanzen
            29. November 2022    

            Wenn geschlossen die Beamtenschaft in Berlin im Februar 2023 die Opposition wählen würde könnte man sicher viel Druck aufbauen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Bin gespannt wann und ob die Versorgungsempfänger auch die Energiepauschale erhalten?

  15. alfalfa
    24. November 2022    

    Interessant werden hier die Aussagen der Regierungsparteien zu diesem Antrag sein, denn sie werden sich ja damit beschäftigen müssen.

    Eins muss uns aber klar sein: Wenn eine Anpassung an die Bundesbesoldung wirklich jemals erfolgen sollte, wäre die Hauptstadtzulage gleichzeitig wieder weg.
    Füttere ich den aktuellen Besoldungsrechner mit meinen Daten, würde ich bei Bundesbesoldung aktuell genau 0,32 € netto mehr pro Monat bekommen (Besoldungsrechner ab 01.01.2022 Bund und Besoldungsrechner ab 01.12.2022 Berlin).
    Bei meiner jetzigen Tätigkeit im Bezirk gäbe es keine entsprechenden Zulagen wie Polizeizulage oder dergleichen.
    Das Jahresbrutto wäre sogar geringer, da es bei der Bundesbesoldung keine Sonderzahlung (“Weihnachtsgeld”) gibt.

    Insofern könnte der Schuss sogar für einen Großteil des ö.D. nach hinten losgehen, sollten sich von der Regierung beauftragte Gutachter mal ernsthaft mit der Frage beschäftigen und für die gesamte Berliner Beamtenschaft nachrechnen.
    Dann heißt es am Ende: “Ihr wolltet Bundesbesoldung? Hier, bitteschön, da habt ihr sie. Dafür bekommt ihr nun aber keine jährliche Sonderzahlung mehr, keine monatliche Hauptstadtzulage und außerdem müsst ihr nun 41 Stunden in der Woche arbeiten, dann ist alles wie beim Bund”.
    Nee, lieber nicht…

    Reply
    • Mick
      24. November 2022    

      Vielleicht solltest Du bei der Bundesbesoldung die aktuelle Tabelle vom 01.04.22 heranziehen, dann bekommst Du sicherlich andere Werte. Zumal die Bundesbesoldung wahrscheinlich auch noch zum 01.04.2023 weiter angehoben wird.
      Und die Hauptstadtzulage ist uns in Berlin keineswegs sicher und kann jederzeit gestrichen werden, deine Besoldung aber nicht. Außerdem ist die Hauptstadtzulage nicht ruhegehaltsfähig, die Besoldung jedoch schon. Somit fehlt Dir also spätestens beim Ruhegehalt diese Summe.
      Und zum Thema Sonderzahlung, diese kann auch nicht einfach gestrichen werden, siehe hierzu ” https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitsrecht-Kein-13-Gehalt-darf-mein-Chef-das-Weihnachtsgeld-aussetzen-article23705472.html “. Das ist eigentlich schon vor einigen Jahren mehr als fragwürdig gewesen und würde sicherlich eine erneute Klagewelle zur Folge haben.
      Ach ja, viele Kollegen bei Feuerwehr und Polizei arbeiten übrigens 42 oder mehr Wochenstunden, nur mal so nebenbei!!!!!!

      Reply
      • Mirko Prinz
        24. November 2022    

        Mick hat dazu alles gesagt, die Hauptstadtzulage gibt es nur bis 2025. Alles was im Grundgehalt drin ist, ist auch ruhegehaltsfähig. Der Bund wird seine Besoldung reformieren (siehe BT Drucksache 19/28677) und an den Beschluss des BVerfG von 2020 anpassen. Insbesondere wird der “regionalen Ergänzungszuschlag” als eigenständiger Besoldungsbestandteil interessant für Berlin. Vom fehlenden Inflationsausgleich und der noch zu erwartenden Entscheidung für Berlin will ich erst gar nicht reden.

        Reply
      • alfalfa
        24. November 2022    

        @Mick
        Ich habe mich vertippt und meinte den 01.04.2022, also (wie ich schon schrieb) den aktuellen Besoldungsrechner auf oeffentlicher-dienst.info. Insofern stimmt die von mir angegebene Zahl.
        Die Kollegen bei Feuerwehr und Polizei erhalten entsprechende Zulagen und ich bezog mich auf den Wald- und Wiesenbeamten in der gewöhnlichen öffentlichen Verwaltung Berlins, der nicht im Polizei- oder Feuerwehrdienst ist und wöchentlich 40 Stunden Sollarbeitszeit hat.

        @Mirko
        Was das Ruhegehalt angeht, hast du natürlich Recht und deshalb sprach ich auch nur davon, was es aktuell im Hier und Jetzt für mich bedeuten würde, 1:1 eine Bundesbesoldung zu bekommen. -> Gehaltseinbuße bei höherer Arbeitszeit

        Reply
        • Mirko Prinz
          24. November 2022    

          Na ja, so betrachtet hast du recht. Aber wir werden ja alimentiert und nicht wie Tarifbeschäftigte nach Stunden vergütet. Die Arbeitszeit ist eine andere Baustelle. Da vertraue ich den etablierten Gewerkschaften, die ja u.a. auch eine 35-Stunden-Woche fordern. Oder doch nicht? https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/obk2022_gdp-fordert-35-stunden-woche-fuer-die-polizei

          Reply
  16. Mick
    17. November 2022    

    An Heiko, ich weiß nicht wie Du auf diese Differenz kommst, aber laut Tabelle liegt das Grundgehalt für den Bund im Jahr 2022 für A9 in der Stufe 1 bei 2985,,-€, für das Land Berlin gemäß Tabelle für 2023 ebenfalls A9 Stufe 1 bei 2762,-€. Dass entspricht für mich einer Differenz von 223,-€. Dazu kommt, dass die Bundesbeamten sicher wieder zum 01.04. eine weitere Erhöhung bekommen, für die Berliner Beamte wird das sicher wieder wesentlich später passieren. Von der Freien Heilfürsorge für Bundesbeamte will ich gar nicht weiter reden, aber diese müsste noch obendrauf gerechnet werden. Und je höher die Besoldungsstufe, umso größer wird auch die Differenz.
    Also das mit deinem Spruch von wegen “feucht durchwischen” würde ich mir an Deiner Stelle nochmals ganz langsam durch den Kopf gehen lassen. Auch wenn ich nicht unbedingt ein Freund der AFD bin, bin ich dankbar für jede Unterstützung. Denn von den regierenden Parteien haben wir gar nichts zu erwarten. In diesem Sinne auch vielen Dank an alle wirklich sehr engagierten Aktiven hier.

    Reply
  17. Heiko_Kraft
    17. November 2022    

    Der Bund hat doch unlängst festgestellt, dass die Bundesbesoldung ebenfalls nicht verfassungskonform ist. Das Problem würde damit eben gerade nicht behoben sondern wieder nur verdeckt werden. Zumal der Unterschied zwischen 2023 Berlin und 2021 Bund in der A9 Stufe 1 ohne Zulagen derzeit nur ca. 80€ betragen würde. Ich präferiere einmal feucht durchwischen gegenüber solch’ medienwirksamen Kunstgriffen.

    Reply
    • André Grashof
      17. November 2022    

      Hey Heiko,
      ich hatte nur mal für meine Besoldungsgruppe nachgeschaut, als ich in die Gespräche mit AfD und CDU gegangen bin und folgendes Ergebnis dabei errechnen können:
      Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldungsvergleich.html
      Für meine Besoldungsgruppe A 13 bedeutet der Besoldungsvergleich mit dem Bund gemäß der vorliegenden Quelle im Jahr 2020 ca. 4.942,32 € weniger und im Jahr 2021 ca. 4.171,80 € weniger Besoldung – zu beachten ist dabei aber insbesondere: der Vergleich erfolgt OHNE Berücksichtigung der freien Heilfürsorge, die im Bund bei der Bundespolizei existiert.
      Auch wenn die freie Heilfürsorge kaum vergleichbar ist mit der Beihilfe bedeutet sie einen enormen finanziellen Vorteil bei der Netto-Besoldung – zumindest für die aktiven beamteten Mitarbeitenden. Das wären bei mir etwa 400 € MONATLICH Netto mehr.. Der Vorstoß in Richtung Bundesbesoldung wäre also – aus meiner Sicht – ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl ich persönlich die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung präferieren würde.
      Bis dann, beste Grüße, André

      Reply
    • Thomas Stein
      18. November 2022    

      “Feucht durchwischen” !!! Hab ich getan…. Ergebnis : alles in Allem wurde ich durch einen Sechs ( 6 ) stelligen Betrag von diesen regierenden Nichtsnutzen betrogen…. so, und jetzt du Heiko

      Reply
  18. Interessierter
    16. November 2022    

    Leider wissen wir ja ALLE, was die AfD für eine Abneigung im Parlament genießt (aber trotzdem DANKE)!!! Am Kräfteverhältnis wird auch die Neuwahl in Berlin leider nichts ändern……………………

    Reply
    • Thomas Stein
      16. November 2022    

      Hallo, dann liegt es doch an jedem Einzelnen von uns, dem entgegenzuwirken, Mund-zu-Mund-Propaganda im Freundes- und Kollegenkreis könnte Wunder bewirken ! Es ist wahrlich an der Zeit, dass diese Rot-Rot-Grünen “Gesetzesmissachter” einen derben Schuss vor den Bug erhalten 1

      Reply

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, Sie haben die Antwort ja bereits am 21. März selbst gegeben: Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann das Bundesverfassungsgericht den § 35 BVerfGG zur Anwendung bringen und also eine Vollstreckungsanordnung beschließen wird, sofern die Besoldungsgesetzgeber auch nach der angekündigten Entscheidung so weitermachten wie in den letzten rund 15 Jahren. Wie ich in meinem letzten Beitrag darlege, dürfte es wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit einer Art "Faustpfand" eine entsprechende Anordnung für Niedersachsen (und ggf. auch Schleswig-Holstein) vorbereitet, vgl. in der Darlegung die S. 10 ff. u. 19 f.. Ebenso dürfte Sachsen ein entsprechender Kandidat sein, sofern es weiterhin die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet (hierzu findet sich eine entsprechende Argumentation, die heute erstellt worden ist, hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117557.135.html). Für Berlin haben Herr Merkle und ich in unserer Stellungnahme aus dem letzten Jahr eine entsprechende Anordnung zu begründen versucht, vgl. die S. 33 ff. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Stellungnahme_BVerfG_220110_anonymisiert.pdf). Darüber hinaus zeigt ebenso bspw. die Entscheidung des VG Düsseldorf vom 29.04.2022 - 26 K 2275/14 - eine lange Tradition offensichtlich verfassungswidriger Besoldungsbegründungen in Nordrhein-Westfalen, mit der auch dort der Gesetzgeber die mit Gesetzeskraft erlassenen Anordnungen des Bundesverfassungsgericht missachtet hat und weiterhin missachtet (vgl. zu jener Entscheidung https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2022/26_K_2275_14_Beschluss_20220429.html). Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 in seiner Entscheidung vom 17.11.2015 - 2 BvL 19/09 -, Rn. 154 den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für seine unzureichende Begründung der Besoldungsgesetzgebung im Jahr 2003 gerügt, dabei aber noch im Sinne des Gesetzgebers anerkannt, dass 2003 nur die Sonderzahlungsregelung vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber zu verantworten gewesen war. Das ist aber ab 2006 anders; seitdem gelten auch für den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber keine eingeschränkten Begründungspflichten mehr, sodass auch dort seitdem ebenso wie bspw. auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein (vgl. in meiner letzten Betrachtung die S. 9 u. 13 ff.) von einer langen Tradition wissentlicher und willentlicher Verstöße gegen die den Gesetzgeber treffenden Begründungspflichten auszugehen ist, wie das das VG Düsseldorf detailliert nachweist (vgl. in der gerade genannten Entscheidung aus dem April des letzten Jahres die Rn. 163 ff.). Ob dieser Verstoß und die nachhaltige Missachtung der vormaligen Rüge des Bundesverfassungsgerichts bereits für eine Vollstreckungsanordnung gegen das Land Nordrhein-Westfalen ausreicht, lässt sich hier nicht abschließend sagen. Aber sowohl der sächsische und niedersächsische als auch der Berliner Besoldungsgesetzgeber haben beide "Säulen" des Alimentationsprinzips, also sowohl die Begründungspflichten als auch den materiellen Gehalt der Alimentation (also die Alimentationshöhe) in einem langen Zeitraum verletzt, obgleich sie in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht mit Gesetzeskraft dazu verpflichtet worden sind, für eine verfassungskonforme Besoldungsgesetzgebung zu sorgen. Alle drei haben die ihnen dafür gewährten Fristen verstreichen lassen, um also bislang weiterhin den Anordnungen nicht hinreichend nachzukommen. Von daher ist davon auszugehen, dass sie, sofern sie so weitermachten, in nicht mehr allzu ferner Zukunft eine entsprechende Vollstreckungsanordnung treffen wird - und je nachdem, wie nun die angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begründet werden wird, kann man ggf. auch diesbezüglichdann klarer sehen, was in diesem Zusammenhang eine "nicht mehr allzu ferne Zukunft" konkret bedeuten sollte. Der langen Rede kurzer Sinn: Mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung 2 BvF 2/18 ebenfalls für die Kontrolle der Besoldungsgesetzgebung eine deutlich schärfere Gangart angekündigt (vgl. in meiner aktuellen Betrachtung die S. 3 ff.) und dürfte es also nun ebenso vom Besoldungsgesetzgeber eine konkrete Begründung der jeweiligen Höhe der Besoldung(skomponenten) auch vergangenheitsbezogen verlangen, wie es das bereits 2018 kaum mehr offengelassen hatte. Da aber eine hinreichende Begründung der in den letzten drei Jahren vollzogenen exorbitanten Erhöhungen von (familienbezogenen) Nebenkomponenten der Besoldung und die Streichung unterer Besoldungsgruppen nirgends sachgerecht begründet worden sind (weil sie sich eben unter einem fisklaischen Blickwinkel auch nicht sachgerecht begründen lassen), ist davon auszugehen, dass ebenso in den letzten knapp drei Jahren sowohl die Gesetzesbegründung als auch die gewährte Alimentation in ausnahmlos allen Rechtskreisen - wissentlich und willentlich - sachwidrig vollzogen worden ist und weiterhin wird. Den Nachweis jener Kontinuität habe ich in einem DÖV-Beitrag aus dem letzten Jahr (dort die S. 198 ff.) hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot für alle 16 Gesetzgeber der Länder für den Zeitraum von 2008 bis 2020 erbracht. Es kann also spätestens seitdem kein Gesetzgeber mehr behaupten, er wäre sich über den verfassungswidrigen Gehalt der von ihm in der Vergangenheit gewährten Alimentation im Unklaren gewesen - so wie ich Anfang 2022 den Nachweis für alle 2021 vollzogenen Gesetzgebungsverfahren erstellt habe, dass sie ebenso wissentlich und willentlich, also gezielt verfassungswidrig vollzogen worden sind, um in sachwidriger Weise fiskalpolitische Ziele zu erreichen (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf). Ergo: Es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht gewillt wäre, die Politik des "konzertierten Verfassungsbruchs" mitsamt der zunehmenden Dysfunktionalität der Öffentlichen Verwaltung zu tolerieren. Die anstehenden Entscheidungen werden wie immer konzentriert und präzise erfolgen - sie werden dabei aber ebenso deutlich machen, denke ich, dass nun das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Nicht umsonst fallen auch die seit 2020 vollzogenen Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte (wie bspw. der gerade genannte des VG Düsseldorf) sachlich zunehmend schärfer aus, weil auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gewillt ist, weiterhin die Missachtung der judikativen Gewalt vonseiten der Exekutive und Legislative hinzunehmen. Auch darauf wird das Bundesverfassungsgericht reagieren müssen und auch - davon dürfte auszugehen sein - reagieren wollen. Denn das ist sein Auftrag, Sorge dafür zu tragen, dass die Verfassung in Deutschland hinreichend von den staatlichen Gewalten Beachtung findet. Diesem Auftrag wird es weiterhin und also wie gehabt in aller nötigen Deutlichkeit nachkommen. Wenn Gisela Färber in der aktuellen Ausgabe der ZBR einleitend hervorhebt, dass Bundesverfassungsgericht habe "Bund und Länder in den letzten Jahren mit einigen Beschlüssen zu den Besoldungsordnungen das Fürchten gelehrt" (S. 73), dann darf man davon ausgehen, dass dieser Prozess nun nicht abreißen wird, wie ich das in der Darlegung zu begründen versuche.
  • Fragender zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Dr. Schwan, auch wenn Sie sich bemühen, Ihre Ausführungen trotz der Komplexität der Materie für Nicht-Juristen so einfach und verständlich als möglich zu formulieren, stellen Ihre Zeilen dennoch eine Herausforderung dar, sie in Gänze zu verstehen. Zumindest ansatzweise habe kann ich nachvollziehen, was Sie vermitteln wollen. Ich habe auch höchstes Verständnis für unser BVerfG. Es zu schützen ist auch die Aufgabe der hier Betroffenen. Unser Amtseid verpflichtet uns dazu. Dahingehend würde zumindest ich mir nie anmaßen, die Entscheidungen des BVerfG in Frage zu stellen. Die Dauer der Verfahren zeugtbja auch von einer Sorgfalt in der Entscheidungsfindung. Dennoch... welche Konsequenzen ergeben sich aus den Beschlüssen, wenn jene durch die Gesetzgebung so eklatant, wie von Ihnen dargestellt, missachtet werden? Über Jahrzehnte. Die Lösung kann nicht sein, dass erneut jahrelange Verfahren darüber geführt und gestritten wird, ob die Erde tatsächlich eine Kugel ist. Die Parameter für die Besoldung sind doch festgelegt und dennoch ignoriert die Politik die Vorgaben aus Karlsruhe ohne dafür belangt zu werden. Es gibt doch keine Konsequenzen für die gewählten Volksvertretenden,, de trotz besseren Wissens vorsätzlich Recht brechen.
  • Torsten Schwan zu Weitere Normenkontrollanträge vor der EntscheidungLieber Fragender, das Bundesverfassungsgericht hat zunächst den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber in allen Gesetzgebungsverfahren verfügt, hinsichtlich der Besoldungsgesetzgebung bereits empfindlich eingeschränkt, indem es seit 2012 immer weitergehend dessen Begründungspflichten verschärft hat (ein Prozess, der sich in der anstehenden Entscheidung noch einmal - mit recht hoher Wahrscheinlichkeit: deutlich - fortsetzen wird), 2015 ein umfassendes Prüfungsheft zur Kontrolle des amtsangemessenen Gehalts erlassen hat, 2017 das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet hat, 2018 und 2020 die vormalige Verschärfung der Begründungspflichten weiterhin verschärft hat, 2020 das Mindestabstandsgebot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums betrachtet und den sog. absoluten Alimentationsschutz (der den materiellen Gehalt der Alimentation kennzeichnet, in den keine Einschnitte möglich sind) unter eine realitätsgerechen Betrachtung konretisiert hat. Dieser Prozess wird in Teilen der Rechtswissenschaft durchaus kritisch gesehen, da man von daher befürchtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zu einer Art "Ersatzbesoldungsgesetzgeber" aufschwingt. Die kontrollierende Funktion der Judikative ist damit weiterhin vollständig gewährleistet, wenn es auch nachvollziehbar ist, dass sich das aus der Sicht von Betroffenen anders darstellen mag. Dabei ist aber, worauf ich in meinen Darstellungen wiederholt zurückkomme, Verfassungsrecht eine komplexe Materie, weil einfachgesetzliche Rechtsnormen an höherwertigen Verfassungsnormen zu prüfen sind, die als solche nur allgemein gefasst sind. Nicht umsonst lautet der Art. 33 Abs. 5, in den das Alimentationsprinzip gefasst ist: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen (also seit 1951) wiederkehrend konkretisiert, was als hergebrachte Grundsätze zu verstehen ist und was nicht, darüber hinaus, welche vom Gesetzgeber in der Gesetzgebung zu berücksichtigen sind und welche - als besonders wesehtliche Grundsätze - er zu beachten hat. Dabei hat es bis zur Reföderalisierung des Besoldungsrechts im Jahre 2006 weitgehend keine Veranlassung gesehen, davon auszugehen, dass eine grundlegende und umfassende oder gar systematische Verletzung des Alimentationsprinzips gegeben sein könnte - so wie es allerdings in den Jahren davor erkannt hat, dass der Gesetzgeber bis 2003 bzw. die Gesetzgeber ab 2003 (ab jenem Datum bis zum Jahr 2006 war die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern geteilt) das Alimentationsniveau zunehmend abgeschmolzen hat. 2007 hat es dann eine Unteralimentation einzelner Beamtengruppen bis hin zur gesamten Beamtenschaft nicht mehr ausschließen wollen - und damit bereits die Gerichte zu einer umfassenderen Kontrolle angewiesen, die seitdem in ihren Vorlagebschlüssen Prüfkriterien auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Darlegungen erstellten. Damit setzte der Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht ein, der ab 2012 wie oben dargestellt kulminiert. Während seit den 1950er Jahren bis 2012 der weit überwiegende Teil an Vorlagebeschlüssen, das Besoldungsrecht betreffend, als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2012, 2015 (hier in zwei komplexen Vorlageverfahren), 2017, 2018 und 2020 über entsprechende Vorlagen entschieden, während zugleich auf dieser Grundlage seit 2016 immer mehr Vorlagen aus mittlerweile elf Bundesländern in Karlsruhe eingegangen sind. Mit den genannten Entscheidungen seit 2012 hat nun das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte neue Besoldungsdogmatik entwickelt, also vereinfacht ausgedrückt: verbindliche (Leit-)Sätze zur gerichtlichen Kontrolle der von den 17 Besoldungsgesetzgebern verabschiedeten besoldungsrechtlichen Regelungen, welche ebenso für jene Gesetzgeber bindend sind. Mit diesen Direktiven hat es wie oben knapp skizziert den weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers zunehmend eingeschränkt, wobei es dabei verfassungsrechtlich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen muss, dass der Gesetzgeber, der nach Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, keine verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Entsprechend kann es nur eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter (also eindeutiger) Sachwidrigkeit beschränkte verfassungsgerichtliche Kontrolle vollziehen. Betrachtet man das Handeln des Bundesverfassungsgerichts aus dieser Warte, dann hat es seit 2012 sechs maßgebliche und komplexe Entscheidungen getroffen und damit im gerade skizzierten Kontext eine hohe Zahl an Entscheidungen, wie die jeweils umfassenden Entscheidungsbegründungen zeigen - denn nach einer Entscheidung muss - wiederum vereinfacht ausgedrückt - das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal betrachten, wie diese von den Gerichten aufgenommen und die Direktiven von ihnen angewendet werden: Hier liegt ein zentrales Momentum der Rechtssicherheit versteckt. Denn da das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht rechtskräftige Entscheidungen trifft, muss es sich immer wieder selbstversichern, um nicht abgehoben von der gesellschaftlichen Realität die eigene Kompetenz zu überschreiten und zugleich den Verfassungsauftrag zu überdehnen - nicht umsonst hat das Bundesverfassungsericht mit dem Recht, Gesetze als verfassungswidrig zu betrachten und zu entscheiden, eine gehörige Machtfülle, ist es aber zugleich nicht durch unmittelbare Wahlen vom Souverän legitimiert, und zwar anders als der Gesetzgeber, der allein über das Recht verfügt, Gesetze zu verabschieden. Nun gut, nun könnte ich diese Darlegung noch deutlich weiter ausführen, weil ich bislang nur erste Ansätze der Komplexität verfassungsgerichtlichen Handelns skizziert habe - aber vielleicht konnte ich so ein wenig Verständnis für das Handeln des Bundesverfassungsgerichts vermitteln. Es trägt keine Verantwortung für den "konzertierten Verfassungsbruch" und muss verfassungsrechtliche Entscheidungen treffen, für die es kein Vorbild geben kann, da das Grundgesetz einen systematischen und kontinuierlichen Verfassungsbruch nicht kennt und also entsprechend keine systematischen Vorkehrungen zu dessen Abwehr vorsieht. Die Verantwortung für den systematischen Verfassungsbruch und die zunehmende Dysfunktionalität des Öffentlichen Diensts tragen ausnahmslos und also allein die für die entsprechende Gesetzgebung verantwortlichen Gesetzgeber.

_______________________________

  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Thomas Stein bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • guckstu bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Mario bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Hanzen bei Nachgefragt – Vorlageverfahren für Berlin
  • Heiko_Kraft bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Fragender bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung
  • Torsten Schwan bei Weitere Normenkontrollanträge vor der Entscheidung

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz