Mit dem Beschluss des Senates vom 06.09.2022 zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2022 und den in das Parlament eingebrachten Gesetzentwurf, verfolgen die Regierungsparteien SPD, Grüne und LINKE weiterhin das Ziel, die Personalkosten im Landeshaushalt möglichst niedrig zu halten.
Das Procedere der nun über ein Jahrzehnt durchgeführten Berliner Besoldungsgesetzgebung lässt sich nicht mit Dyskalkulie erklären. Dieses lässt sich nur mit dem vom Verfassungsrechtler Battis beschriebenen „konzertierten Verfassungsbruch“ begründen. Die Direktiven des Bundesverfassungsgerichtes werden von der Senatsverwaltung für Finanzen absichtlich ignoriert, missachtet und anlassbezogen neu interpretiert.
Von Nachzahlungen für die A-Besoldung ist weiterhin keine Rede, diese dürfen angeblich nicht im Vorgriff einer Entscheidung des BVerfG zur Berliner A-Besoldung vorgenommen werden.
Dazu der Senator für Finanzen, Herr Wesener, in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.11.2022:
„Er widerspreche allerdings ausdrücklich der Auffassung, der höchstrichterliche Spruch müsse nicht abgewartet werden.“
Zutreffend ist hier die Auffassung der AfD-Fraktion, die kurzerhand feststellt, dass „… das Bundesverfassungsgericht gar nicht entscheiden müsste, wenn das Land Berlin seine Beamten nicht gezwungen hätte, sich durch alle Instanzen zu klagen. Das Bundesverfassungsgericht sei kein Ersatzgesetzesgeber, vielmehr sei das Parlament für die Gesetzgebung zuständig.“
Der letzteren Auffassung kann man sich nur anschließen, denn andere Bundesländer sehen die Bindungswirkung des § 31 BVerfG und tätigen Nachzahlungen, obwohl ihre Besoldungsgesetze noch nicht vom höchsten Verfassungsgericht geprüft wurden.
Mittlerweile vertreten die Fraktionen der CDU als auch der AfD, dass der Durchschnitt der Besoldungen der Länder für die Beamtenschaft der Hauptstadt nicht angemessen sei. Sie präferieren die Anpassung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung.
Die Fraktion der AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin hat dieses Anliegen nun in Form eines Antrages in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Mit dieser Forderung im Sinne der Betroffenen, erhält der dbb Berlin, der eine Angleichung der Berliner Besoldung an die Bundesbesoldung aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit als unerlässlich betrachtet, Schützenhilfe.
https://www.dbb.de/artikel/autobahn-gmbh-konkrete-und-schnelle-hilfe.html
https://www.bz-berlin.de/berlin/jaraschs-plan-gegen-organisierte-verantwortungslosigkeit
„Die Zahl der aktuell rund 135.000 Beschäftigten in der Berliner Verwaltung (davon gut zwei Drittel Beamte) würde laut Jarasch-Plänen gleich bleiben. Eine bessere Bezahlung, damit gute Mitarbeiter nicht zu Bundes-Behörden wechseln, will die Politikerin nicht versprechen.
Man habe keinen finanziellen Spielraum für Gehaltserhöhungen. „Wir können einfach nicht einen solchen großen Schluck aus der Pulle zusagen.“
irgendwie besorgniserregend! …. wie meint die Dame das genau, mit Hinblick auf die 1,3 Mrd. (?) Überschuss im Haushalt?
Weiter heißt es in dem Artikel :
Offenkundig vermisst sie bei vielen Mitarbeitern in den 800 Berliner Behörden ausreichend Motivierung: Es brauche eine Lust an Verantwortungsübernahme. „Die Arbeit in der Verwaltung ist sinnstiftend und muss Freude machen.“
Wie weltfremd muss man sein ? Aber gut, wir drehen uns im Kreis….. Schuld sind diejenigen, die seit 20 Jahren diese Rot-Grün-Rote Suppe wählen und unterstützen….
Ein Beispiel gefällig ? Bitteschön ! Aus einem Artikel des Tagesspiegel von heute früh :
Der „Tagesspiegel“ berichtete, das Todesopfer sei ein Mädchen. Der Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr sei am Samstagabend wegen fehlender freier Rettungswagen im Ausnahmezustand gewesen. In der Nähe seien keine Rettungsdienstkräfte verfügbar gewesen. Es habe daher mehr als 20 Minuten gebraucht, bis der erste Rettungswagen vor Ort gewesen sei.
Wer seit 20 Jahren die Berliner Verwaltung, den Berliner ÖD kaputtspart, macht sich der Mittäterschaft schuldig !
Schon interessant wie die fast alle Bundesländer, neben der Erhöhung der Grundbezüge um 2,8%, weiter die Besoldung angehoben wird. Ich war auf jeder Landesseite des DBB. Ohne auf die Länder konkret einzugehen einige interessante Beispiele:
– Erhöhung der Familienzuschläge (auch rückwirkend)
– Neustrukturierung der Erfahrungsstufen
– Ämteranhebung (A7 zu A8, A9 zu A10…)
– Ortsbezogener Zuschlag nach Wohngeldkategorien
– Beihilfeanpassungen
– etc
PM vom 06.12.:
„Das Land Berlin hat im zweiten Halbjahr insgesamt um 1,3 Mrd. Euro höhere Einnahmen erzielt als geplant. Die Ausgaben bleiben zugleich leicht unter den angenommenen Werten.“
(…)
„Während die Aufwendungen des Landes im Personalbereich voraussichtlich geringfügig niedriger ausfallen werden als geplant (- 0,6 Prozent),…“
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1272242.php
unfassbar
lange hat`s auch hier gedauert, aber offenbar hat THÜRINGEN endlich verstanden:
„Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts signifikanter Anpassungsbedarf. Aufgrund der Beobachtungspflicht und der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es aus Fürsorgegesichtspunkten geboten, bereits im Vorfeld eine prognostische Prüfung für das Jahr 2023 durchzuführen und entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen vorzusehen. Denn der Besoldungsgesetzgeber hat aufgrund der Evidenz, Erheblichkeit und hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der sich momentan ändernden Umstände bereits jetzt darauf zu reagieren und nicht zuzuwarten.“
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/gehalt-und-pension-beamten-winkt-doppeltes-lohn-plus-dank-buergergeld-82153828.bildMobile.html
Selbst die BILD Zeitung hat es langsam begriffen!
Gruß Hans
genial………….und vielen Dank für den Artikel!!!!
Taschenspielertricks (Zulagen erhöhen/einführen) klappen dann wohl nicht 🙂
Hatte ich auch gerade gelesen 👍🏼
Hat das Bürgergeld tatsächlich positive Auswirkungen auf unsere A Besoldung?? Toll das die BILD darüber berichtet.
Hey Hanzen,
aufgrund des vom BVerfG geforderten MINDESTENS 15%-igen Abstands zum Niveau der sozialleistungsempfangenden Mitbürger/innen, muss auch die Besoldung angehoben werden, da diese den Mindestabstand ohnehin auch fortwährend nicht einhält. Eigentlich sollte die Besoldung so bemessen sein, dass sie derlei Schwankungen nicht gleich in die Verfassungswidrigkeit führt. Aber das ist ja leider seit über einem Jahrzehnt nicht der Fall. Dank der Regierungskoalition… ob sie allerdings eine ordnungsgemäße Berechnung durchführen, wage ich – aufgrund der bisher gezeigten Verhaltensweisen – zu bezweifeln.
Alles Gute, André
https://regionalheute.de/beamte-erhalten-hoeheren-sold-wegen-buergergeld-einfuehrung-1669880646/
Das Land Berlin steht im Austausch mit dem Bund und anderen Bundesländern !? Ich lach mich kaputt…. Das Land Berlin wird uns wie immer „verar…..“ Leute seid nicht blauäugig, deren Diäten werden passend gemacht ! Die verstoßen doch seit zig Jahren gegen bestehendes Recht und es interessiert die da oben einen feuchten Kehricht wie das BVerfG urteilt, dann kann man doch wieder dagegen verstoßen, Hauptsache das richtige Kreuzlein am 12.2. wird abgefasst…..
Naja… den bisherigen Erfahrungen zur Folge hast du Recht. Berlin wird alles klein rechnen.
Aber…
Es steht im Februar eine Wahlwiederholung an. Und wenn die anderen Bundesländer die Besoldung erhöhen, siehe z.B. Hessen, dann kommt Berlin in den Zugzwang. Spannend wird sein, was der Bund und Brandenburg als unmittelbare Konkurrenz regeln.
Und dann wirs hoffentlich im nächsten Jahr das BVerfG ein Machtwort sprechen und Berlin die Leviten lesen.
Berlins Bürgermeisterin Giffey wirft anderen Bundesländern „Neid“ vor
https://www.welt.de/politik/deutschland/article242467727/Streit-um-kostenlose-Leistungen-Giffey-wirft-anderen-Bundeslaendern-Neid-vor.html
Die Worte der RBM’in muss man sich mal verinnerlichen. Mit einem gesunden Verstand wird dies nur nicht möglich sein.
Man kann nur hoffen, dass dir Berliner Ausgabenpraxis auch im Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung Beachtung findet. Eine Haushaltsnotlage kann ja angesichts der vielen Geschenke nicht bestehen. Ergo gibt es keine sachlichen Gründen, der Beamtenschaft eine verfassungsgemäße Alimentation vorzuenthalten.
Willkommen im Dezember des Jahres 2022,
in den folgenden Zeilen werde ich versuchen, kurz zu einigen aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Wichtig zuerst: Bitte denkt an die Einreichung des Widerspruchs!
Muster dafür findet Ihr auf den Seiten der Gewerkschaften und natürlich bei uns. In unserem Muster-Widerspruch wird auch die Ebene der Zuschläge und Sonderzahlungen eingeschlossen. Wer es für sinnvoll erachtet, kann da gerne auch noch zusätzlich das Wort Familienzuschläge einbauen. Wie Ihr wisst, sind wir keine Rechtsanwälte und können daher auch keine Rechtsauskünfte geben. Aus unserer laienhaften Sicht, wahrt man sich damit aber den Anspruch auf Neuberechnung nach einer Entscheidung des BVerfG zur A-Besoldung. Vermutlich wird man auch erneut den Klageweg beschreiten müssen, sollte das BVerfG sich mit seinem Beschluss tatsächlich nur auf den Klagezeitraum bis 2016/2017 beschränken. Denn auch ab 2016 ist das Besoldungsgesetz NICHT verfassungsgemäß. Ja, das wissen auch alle, die dies verabschiedet haben, aber trotzdem steht uns als Beamte nur der Klageweg zur Verfügung, um gegen alle fehlerhaften Entscheidungen des Senats vorzugehen.
NEIN, wir von Berliner-Besoldung.de bereiten derzeit keine weitere Klage vor. Aus Sicht unseres Rechtsanwaltes ist das wenig sinnvoll, da sämtliche Klagen ruhend gestellt und nicht entscheiden werden. Alle warten auf den Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung der nun hoffentlich endlich in 2023 folgt … leider können wir diesbezüglich nur die Daumen drücken. Sowohl unser Rechtsanwalt, als auch unser Mitstreiter Dr. Schwan haben aber aktuelle Entwicklungen dem BVerfG nachgemeldet. Inwiefern diese im Beschluss berücksichtigt werden, hängt von den Bundesverfassungsrichtern/-richterinnen ab!
CDU und AfD kümmern sich derzeit um eine Möglichkeit der Prüfung des Besoldungsgesetzes 2023. Da aber dazu in den Fraktionen Abstimmungen erforderlich sind, kann eine Rückmeldung noch dauern. Die FDP signalisierte erst vor kurzem, dass sie sich bei uns melden wollten. Weiterhin hat Sen Fin mitgeteilt, dass unser 22-Fragenkatalog derzeit einer intensiven Prüfung unterzogen wird. Auch da müssen wir Geduld haben und schauen, welche Qualität die Antworten aufweisen werden.
Bezüglich der vielen Pressemeldungen über den unglaublichen Geldsegen für die Beamtenschaft ist meine persönliche Meinung dazu: früher gab es noch rechtschaffenden Journalismus. Heute sind es eher politisch bzw. fiskalisch motivierte Hetzkampagnen, denn damit lassen sich die Absatzzahlen erhöhen, auch wenn es inhaltlich vollkommen falsch ist. Vieles wird da verquickt, was nicht zusammen gehört. Es wäre zu umfangreich, alles auseinanderzunehmen. Aber JA, die Länder hätten vieles aus den alten Besoldungsgesetzen zu korrigieren, hielten sie sich an die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses aus dem Jahr 2020. Zumeist wird es aber (absichtlich) falsch gemacht, da auch hier nur fiskalische Erwägungen der Länder eine Rolle spielen. So … hoffentlich beantwortet dieses Statement ein paar Eurer Fragen. Bis dann und alles Gute, André
Danke für deine umfassenden Ausführungen.
Es wäre eigentlich die Aufgabe der Besoldungsallianz, öffentlich Stellung zu nehmen und alle Bediensteten umfassend zu informieren, um gemeinsam den Druck auf die Politik zu erhöhen/zu koordinieren.
Für unseren Rechtsstaat ist dieses ganze Trauerspiel ein Novum.
Hallo Fragender, ja, da hast du bestimmt Recht ! Ich lese hier immer Besoldungsallianz, habe aber anscheinend verpasst, wer oder was sich dahinter versteckt. kann mir da jemand weiterhelfen ? Danke und Gruß
https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2020/artikel.1022008.php
Und dieses Bündnis hat sich Ende 2020 konstituiert. Bisher gab es eine für die Öffentlichkeit wahrnehmbare Protestpostkartenaktion.
Was im Hintergrund läuft, kann ich nicht beurteilen. Es hat jedenfalls aber nicht zu einem Umdenken des Berliner Senats geführt.
Hallo Fragender ! Danke für die Info… ich hab mir mal die Seite des HPR angeschaut ! Echt ein Witz und absolut lächerlich, insofern gilt für mich hier eindeutig, diese „angebliche“ Besoldungsallianz ist ein Fake, sie existierte nur kurzfristig, damit sich mal wieder irgendjemand profilieren konnte. Bei Personalräten und Gewerkschaften geht es doch letztlich nur um „Postenschieberei“ ! Dort wird sich natürlich nach außen hin ganz toll für die Mitarbeiter eingesetzt, letztlich ist sich dort aber ( fast ) jeder selbst der nächste und versucht seinen A…. ins Trockene zu bringen…
In Gewerkschaften und Personalräten kannst du sowieso nur Karriere machen, wenn du dass richtige Parteibuch besitzt und das ist in Berlin nun einmal „tiefrot“ ! Ist doch auch von den Parteien logisch und klug durchdacht : ich positioniere genügend „Genossen“ in Gewerkschaften und Personalräten und schon übe ich indirekt dort eine gewisse Macht aus. Beispiel dazu : Roter Senat sagt : Leute, wir brauchen Kohle für Fahrradstreifen in „Regenbogenfarben“ aber nicht für unsere „Mägde und Knechte“ bei Polizei und Feuerwehr ! Wenn ich in den entscheidenden Gremien von PersRat und Gewerkschaft nun auch genügend „Rote“ zu sitzen habe, ist es doch ein Leichtes zu sagen : „Leute baut nicht so viel Druck in der Öffentlichkeit auf“ wir brauchen ja noch die Wähler ! Oder hast du schon einmal eine massive Kampagne der Berliner DPolG oder GdP für uns Berliner „Mägde und Knechte“ des Abgeordnetenhauses erlebt ? Kohle wäre genug da, aber nein wir kümmern uns um Kalenderchen, Kugelschreiberchen, Müsli – Riegel, Tee etc. ! Immer schön mit billigen Artikeln nach außen hin den Schein wahren und dabei am besten noch Mitglieder werben…. Von mir bekommen die keinen Cent ! Was kostet eigentlich ein Monatsbeitrag bei GdP oder DPolG ? Kann mir das hier jemand sagen ? Danke und einen schönen 2. Advent gewünscht……
Hey Ihr,
die Besoldungsallianz ist kein fake und sie existiert auch noch heute. Allerdings sind deren Möglichkeiten halt sehr beschränkt. Genauso ignorant, wie der derzeitige Senat mit der Verfassung umgeht, reagierte er auch auf die Vorschläge bzw. Forderungen der Besoldungsallianz. Man kann es meiner Meinung nach nicht oft genug sagen: ROT – GRÜN – ROT halten sich NICHT an die eindeutigen Vorgaben des BVerfG und reagieren NICHT angemessen auf die berechtigten Vorhaltungen aller personalvertretender Institutionen. Es interessiert diesen Senat in keiner Weise, was einige Gewerkschaften, Juristenverbände, der DRB Berlin und andere vortragen. Nicht umsonst spricht der DRB von Demokratiegefährdung!
DAS findet hoffentlich Beachtung beim BVerfG und auch Beachtung bei den Wählerinnen und Wählern, die dem noch amtierenden Senat die Macht zum Handeln gegeben haben. Alles Gute, André
https://www.bz-berlin.de/berlin/berlins-politiker-bekommen-wieder-mehr-geld-und-was-ist-mit-uns
Dieser nicht legitimierte durch Wahlbetrug entstandene Senat gönnt sich noch schnell ein Geschenk. Fröhliche Weihnachten
Hallo,
wie einigen Medien entnommen werden kann, nehmen einige Bundesländer die Vorgaben des BVerfG bezüglich der angemessenen Besoldung ihrer Beamten offenbar ernster, als es der Berliner Senat zu tun pflegt. Denn angesichts der Energiekrise, Inflation, etc., zahlen sie freiwillig rückwirkend für das laufende Jahr 2022 einen erhöhten Familienzuschlag. Abhängig vom Wohnort, kann in großen Ballungsräumen mit höheren Lebenserhaltungs- und MIetkosten für Beamte mit zwei Kindern eine Einmahlzahlung von bis zu ca. 10.000€ dabei herausspringen und dann monatlich ein entsprechender Aufschlag. Nun gehe ich mal davon aus, dass die betroffenden Bundesländer das nicht aus reiner Generösität machen, sondern im BVerfG Urteil einen klaren gesetzlichen Auftrag sehen und entsprechend handeln. Denn rein fiskalrechtlich dürften sie das nicht, wenn die Rechtsgrundlage nicht vorhanden wäre. Der Berliner Senat sieht -wie nicht anders zu erwarten- natürlich keinen Grund, diese Nachzahlungen zu leisten! Hat hier schon jemand einen entsprechenden Antrag an die Gehaltsstelle gerichtet und wenn ja, wie ist der beschieden worden?
Was für einen Antrag?
Und selbst wenn man diesen Antrag schreiben würde, ist das Ergebnis sonnenklar. Ohne Rechtsgrundlage muss aus rein verwaltungsrechtlichen Gründen so ein Antrag abgelehnt werden. Das haben wir doch bereits in der Ausbildung/im Studium gelernt.
Irgendwie geistert es immer noch in den Köpfen vieler Bediensteten im öD, da man anscheinend auf die Einsicht der politisch Verantwortlichen hofft.
Ohne Bestreiten des Rechtsweges, also Widerspruch einlegen oder klagen, und vor allem ohne Druck auf die Politik wird sich hier nichts bewegen.
Und während man uns weiter hinhalten, spielen die Parteien ihre wahltaktischen Spielchen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/heftige-kritik-von-berliner-feuerwehrchef-rettungsdienst-reform-scheitert-an-uneinigkeit-zwischen-den-senatorinnen-8933092.html
https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++3a6ff1b6-5370-11ed-b26a-001a4a160100
Mal eine Frage in die Runde….
Wisst Ihr wie das mit dem Mietzuschuss für Beamte funktioniert? Gilt das auch für Landesbeamte?
Danke für Info’s
Gruß H
Hallo in die Runde, bereits früher einmal erwähnt, hab ich mich mal hingesetzt und an einige Entscheidungsträger aller Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus eine Mail verfasst ! Bisheriges Ergebnis : Zwei Antworten von der AfD, einmal die Fraktionsvorsitzende, einmal der innenpolitische Sprecher Herr Woldeit ! Nett geschrieben und dem Hinweis versehen, hier bereits mit Herrn Grashof in Kontakt zu stehen und daraufhin die eingebrachte Initiative erfolgt ist ! Keine Antworten von CDU, SPD und Grüne !!! Gestern kam eine sehr ausführliche Antwort von Herrn Czaja FDP, diese würde ich euch gerne zur Kenntnis hier nun einstellen, die Erlaubnis dazu hat mir Herr Czaja erteilt ! Falls man sich hier in den kommenden Wochen nicht mehr liest, wünsche ich euch und euren Liebsten ein frohes Weihnachtsfest !
Sehr geehrter Herr Stein,
zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die vielen Jahre bedanken, in denen Sie sich in den Dienst unserer Hauptstadt gestellt haben.
Auch bedanken wir uns für Ihre kritische und berechtigte E-Mail. Wir können die Enttäuschung und Wut geradezu aus Ihrer E-Mail herauslesen und möchten uns gern dazu positionieren.
Sie schreiben, dass Sie sich seit über 20 Jahren von den „Regierenden“ Berlins nicht fair und gerecht behandelt fühlen. Dieses Gefühl teilen wir ebenfalls und möchten darauf hinweisen, dass unter den demokratischen Parteien allein die FDP in dieser Zeit keine Regierungsbeteiligung in Berlin innehatte. Die Stadt wurde jedoch von sämtlichen anderen demokratischen Kräften heruntergewirtschaftet.
Wir Freien Demokraten unterstützen eine Überarbeitung der Besoldungsgesetze und insoweit auch eine vollständige Einarbeitung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, als unser höchstes Rechtsprechungsorgan, aus seiner Entscheidung zur Richterbesoldung. Wir sind hier ganz bei Ihnen – gerade in der Hauptstadt mit ihren besonderen Herausforderungen, muss die Besoldung vor allem derer, die für Sicherheit sorgen, mehr als angemessen sein. Der Bundesdurchschnitt, welchen wir als absolutes Minimum seit Jahren fordern, wurde endlich gerade so erreicht. Die Orientierung für die Hauptstadt muss weiter Richtung Bund gehen. Berlin steht immer in direkter Konkurrenz zum Bund und muss diesem gegenüber wettbewerbsfähig werden. Die Arbeit der Polizei und Feuerwehr in Berlin ist kaum mit der auf dem Land oder in kleineren Städten zu vergleichen. Dem muss auch finanziell endlich Rechnung getragen werden. Natürlich sind hier auch die Pensionen in den Blick zu nehmen und anzugleichen.
Wir möchten für Berlin einen ausgeglichenen Staatshaushalt erreichen. Trotzdem sind die letzten Besoldungserhöhungen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Inflation von rund 10 %, ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch über die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage müssen wir ins Gespräch kommen. Wieder macht es der Bund vor. In Berlin wäre dies ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme, um die besondere Belastung in der Hauptstadt anzuerkennen.
Gleichzeitig sind die baulichen Zustände auf vielen Abschnitten katastrophal. Die Ausstattung ist oft nicht zeitgemäß – Kolleginnen und Kollegen bringen beispielsweise ihre eigenen Taschenlampen und Kameras mit zum Dienst, Fahrzeuge sind veraltet. Das alles sind Unzumutbarkeiten, die der Hauptstadt nicht würdig sind, mit denen aber Polizei und Feuerwehr in Berlin zu kämpfen haben.
Wir wollen eine funktionierende Stadt und einen verlässlichen Rechtsstaat. Einen solchen kann es nur geben, wenn dieser seine Beamten und Angestellten wertschätzend behandelt. Eine Regierung muss hinter ihrer Polizei stehen – anders als es oft aus Teilen der Koalitionsfraktion kundgetan wird. Ein „Weiter-so“ darf es in dieser Stadt nicht geben. Wir haben all diese und viele weitere Probleme im Blick und möchten sie angehen.
Den Gipfel der Unzulänglichkeiten Berliner Regierungen zeichnet nun ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Dieser Senat hat es vollbracht, demokratische Wahlen erstmalig so mangelhaft durchzuführen, dass deren Wiederholung durch den Verfassungsgerichtshof angeordnet wurde, und das aufgrund von Fehlern, die das Gericht in einer historischen Entscheidung als „bundesweit einmalig“ einstufte. Dass dieser gescheiterte Senat jetzt hoffentlich dafür sorgt, dass die Wahlen im Februar 2023 reibungslos ablaufen, ist deshalb nicht etwa eine besondere Leistung, sondern bewegt sich am baren Minimum des Erwartungshorizonts.
Die Berlinerinnen und Berliner haben die Chance, den Kurs der Stadt zu ändern und die politischen Kräfte neu zu ordnen. Wir unterbreiten daher unser Angebot und wollen, dass Berlin eine funktionierende Stadt wird. Der Staat muss sich um seine ureigenen Aufgaben kümmern: Verlässlicher Rechtsstaat, gute Bildung, intelligente Mobilität sowie eine funktionierende, digitalisierte und bürokratiearme Verwaltung. Dies sind die Grundpfeiler, durch die dann auch der Wirtschaftsstandort Berlin attraktiver wird.
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, brauchen wir die besten Leute und die besten Leute verdienen eine anständige Bezahlung. Ihre Hinweise nehmen wir dankend in unsere zukünftige Arbeit auf und hoffen, dass Sie und die von Ihnen beschriebene „geballte Macht“ im Februar 2023 eine Wahlentscheidung für Fortschritt, Funktionalität und Freiheit trifft.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Czaja, MdA
Fraktionsvorsitzender
ui, der herr czaja hat sich ja mächtig ins zeug gelegt. klingt ja ganz anders als neulich noch, als die neuwahlen noch nicht feststanden.
das mit dem ausgeglichenen haushalt hat er leider nicht aufgeklärt. wie soll der ausgeglichen bleiben, wenn das alles wie angekündigt umgesetzt würde?
Gerade auf focus gefunden
https://amp.focus.de/politik/deutschland/bis-zu-10-000-euro-mehr-beamte-sollen-kraeftige-nachzahlungen-wegen-hoher-mieten-erhalten_id_180400320.html
Hallo Martin, Hallo Mirko, Hallo Andre
ich denke mal, Grundlage für diese Nachzahlungen ist das Urteil des BVerfG zum Familienzuschlag im Jahr 2020. In Berlin wurde darauf m.E. nach schon darauf reagiert. Der Familienzuschlag ab dem dritten Kind wurde ab 01.01.2021 deutlich angehoben. In wie weit dort auch Miete mit erfasst ist, lässt sich nicht ermitteln.
Für diejenigen die wegen des Familienzuschlags schon vor 2021 Wiederspruch eingelegt haben sollte gem. Rundschreiben SenFin 1/2021 eine Nachzahlungsregelung geben. Nachdem mir darüber niemand Auskunft geben konnte rief ich bei SenFin an und erfuhr folgendes.
Man habe es nicht geschafft, wie im Rundschreiben angekündigt, im Zuge des neuen Besoldungsgesetzes eine Regelung zu schaffen. Man entschuldigte sich wegen des Versäumnisses. Ursächlich sei dafür das man zu viel zu tun hätte und die Berechnungen so kompliziert seien. Angeblich sei dieser Umstand auch den Gewerkschaften kommuniziert worden. Im Zuge der nächsten Gesetzgebungsverfahren soll die Regelung zur Nachzahlung aber nachgeholt werden. Ich habe angeregt dies nochmal für alle Betroffenen deutlich und nicht nur über die Gewerkschaften zu kommunizieren. Eine entsprechende Meldung konnte ich aber bis heute nicht finden. Das Gespräch ist jetzt zwei Wochen her. Wer also noch in diesem Jahr mit einer Nachzahlung rechnet, wird enttäuscht sein. Eine Nachfrage bei der Familienkasse wird auch nichts bringen, da ja die gesetzliche Grundlage für Nachzahlungen fehlt.
Das ist symptomatisch. Nach nunmehr 2,5 Jahren hat es Berlin nicht vermocht, gesprochenes Recht umzusetzen.
Auch die Übertragung des Tarifabschlusses von vor 12 Monaten auf die Beamtenschaft hat gefühlt ewig gedauert.
Das ist unwürdig und ein Beweis für die fehlende Wertschätzung, die uns entgegengebracht wird.
Und die Besoldungsallianz schweigt.
Völlig korrekt @ Fragender !!! Aus der mit einem immer widerkehrendem Lächeln verkauften „Wertschätzung“ ist definitiv „Missachtung“ geworden…. insofern : in 76 Tagen stehen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus an, es kann und darf kein „WEITER SO“ geben ! Rührt die Werbetrommel im Kollegen-, Familien- und Freundeskreis, auf geht’s, diese Rot-Grün-Roten haben einen erheblichen Dämpfer verdient !!!
Wenn geschlossen die Beamtenschaft in Berlin im Februar 2023 die Opposition wählen würde könnte man sicher viel Druck aufbauen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Bin gespannt wann und ob die Versorgungsempfänger auch die Energiepauschale erhalten?
Interessant werden hier die Aussagen der Regierungsparteien zu diesem Antrag sein, denn sie werden sich ja damit beschäftigen müssen.
Eins muss uns aber klar sein: Wenn eine Anpassung an die Bundesbesoldung wirklich jemals erfolgen sollte, wäre die Hauptstadtzulage gleichzeitig wieder weg.
Füttere ich den aktuellen Besoldungsrechner mit meinen Daten, würde ich bei Bundesbesoldung aktuell genau 0,32 € netto mehr pro Monat bekommen (Besoldungsrechner ab 01.01.2022 Bund und Besoldungsrechner ab 01.12.2022 Berlin).
Bei meiner jetzigen Tätigkeit im Bezirk gäbe es keine entsprechenden Zulagen wie Polizeizulage oder dergleichen.
Das Jahresbrutto wäre sogar geringer, da es bei der Bundesbesoldung keine Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) gibt.
Insofern könnte der Schuss sogar für einen Großteil des ö.D. nach hinten losgehen, sollten sich von der Regierung beauftragte Gutachter mal ernsthaft mit der Frage beschäftigen und für die gesamte Berliner Beamtenschaft nachrechnen.
Dann heißt es am Ende: „Ihr wolltet Bundesbesoldung? Hier, bitteschön, da habt ihr sie. Dafür bekommt ihr nun aber keine jährliche Sonderzahlung mehr, keine monatliche Hauptstadtzulage und außerdem müsst ihr nun 41 Stunden in der Woche arbeiten, dann ist alles wie beim Bund“.
Nee, lieber nicht…
Vielleicht solltest Du bei der Bundesbesoldung die aktuelle Tabelle vom 01.04.22 heranziehen, dann bekommst Du sicherlich andere Werte. Zumal die Bundesbesoldung wahrscheinlich auch noch zum 01.04.2023 weiter angehoben wird.
Und die Hauptstadtzulage ist uns in Berlin keineswegs sicher und kann jederzeit gestrichen werden, deine Besoldung aber nicht. Außerdem ist die Hauptstadtzulage nicht ruhegehaltsfähig, die Besoldung jedoch schon. Somit fehlt Dir also spätestens beim Ruhegehalt diese Summe.
Und zum Thema Sonderzahlung, diese kann auch nicht einfach gestrichen werden, siehe hierzu “ https://www.n-tv.de/ratgeber/Arbeitsrecht-Kein-13-Gehalt-darf-mein-Chef-das-Weihnachtsgeld-aussetzen-article23705472.html „. Das ist eigentlich schon vor einigen Jahren mehr als fragwürdig gewesen und würde sicherlich eine erneute Klagewelle zur Folge haben.
Ach ja, viele Kollegen bei Feuerwehr und Polizei arbeiten übrigens 42 oder mehr Wochenstunden, nur mal so nebenbei!!!!!!
Mick hat dazu alles gesagt, die Hauptstadtzulage gibt es nur bis 2025. Alles was im Grundgehalt drin ist, ist auch ruhegehaltsfähig. Der Bund wird seine Besoldung reformieren (siehe BT Drucksache 19/28677) und an den Beschluss des BVerfG von 2020 anpassen. Insbesondere wird der „regionalen Ergänzungszuschlag“ als eigenständiger Besoldungsbestandteil interessant für Berlin. Vom fehlenden Inflationsausgleich und der noch zu erwartenden Entscheidung für Berlin will ich erst gar nicht reden.
@Mick
Ich habe mich vertippt und meinte den 01.04.2022, also (wie ich schon schrieb) den aktuellen Besoldungsrechner auf oeffentlicher-dienst.info. Insofern stimmt die von mir angegebene Zahl.
Die Kollegen bei Feuerwehr und Polizei erhalten entsprechende Zulagen und ich bezog mich auf den Wald- und Wiesenbeamten in der gewöhnlichen öffentlichen Verwaltung Berlins, der nicht im Polizei- oder Feuerwehrdienst ist und wöchentlich 40 Stunden Sollarbeitszeit hat.
@Mirko
Was das Ruhegehalt angeht, hast du natürlich Recht und deshalb sprach ich auch nur davon, was es aktuell im Hier und Jetzt für mich bedeuten würde, 1:1 eine Bundesbesoldung zu bekommen. -> Gehaltseinbuße bei höherer Arbeitszeit
Na ja, so betrachtet hast du recht. Aber wir werden ja alimentiert und nicht wie Tarifbeschäftigte nach Stunden vergütet. Die Arbeitszeit ist eine andere Baustelle. Da vertraue ich den etablierten Gewerkschaften, die ja u.a. auch eine 35-Stunden-Woche fordern. Oder doch nicht? https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/obk2022_gdp-fordert-35-stunden-woche-fuer-die-polizei
An Heiko, ich weiß nicht wie Du auf diese Differenz kommst, aber laut Tabelle liegt das Grundgehalt für den Bund im Jahr 2022 für A9 in der Stufe 1 bei 2985,,-€, für das Land Berlin gemäß Tabelle für 2023 ebenfalls A9 Stufe 1 bei 2762,-€. Dass entspricht für mich einer Differenz von 223,-€. Dazu kommt, dass die Bundesbeamten sicher wieder zum 01.04. eine weitere Erhöhung bekommen, für die Berliner Beamte wird das sicher wieder wesentlich später passieren. Von der Freien Heilfürsorge für Bundesbeamte will ich gar nicht weiter reden, aber diese müsste noch obendrauf gerechnet werden. Und je höher die Besoldungsstufe, umso größer wird auch die Differenz.
Also das mit deinem Spruch von wegen „feucht durchwischen“ würde ich mir an Deiner Stelle nochmals ganz langsam durch den Kopf gehen lassen. Auch wenn ich nicht unbedingt ein Freund der AFD bin, bin ich dankbar für jede Unterstützung. Denn von den regierenden Parteien haben wir gar nichts zu erwarten. In diesem Sinne auch vielen Dank an alle wirklich sehr engagierten Aktiven hier.
Der Bund hat doch unlängst festgestellt, dass die Bundesbesoldung ebenfalls nicht verfassungskonform ist. Das Problem würde damit eben gerade nicht behoben sondern wieder nur verdeckt werden. Zumal der Unterschied zwischen 2023 Berlin und 2021 Bund in der A9 Stufe 1 ohne Zulagen derzeit nur ca. 80€ betragen würde. Ich präferiere einmal feucht durchwischen gegenüber solch‘ medienwirksamen Kunstgriffen.
Hey Heiko,
ich hatte nur mal für meine Besoldungsgruppe nachgeschaut, als ich in die Gespräche mit AfD und CDU gegangen bin und folgendes Ergebnis dabei errechnen können:
Quelle: https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldungsvergleich.html
Für meine Besoldungsgruppe A 13 bedeutet der Besoldungsvergleich mit dem Bund gemäß der vorliegenden Quelle im Jahr 2020 ca. 4.942,32 € weniger und im Jahr 2021 ca. 4.171,80 € weniger Besoldung – zu beachten ist dabei aber insbesondere: der Vergleich erfolgt OHNE Berücksichtigung der freien Heilfürsorge, die im Bund bei der Bundespolizei existiert.
Auch wenn die freie Heilfürsorge kaum vergleichbar ist mit der Beihilfe bedeutet sie einen enormen finanziellen Vorteil bei der Netto-Besoldung – zumindest für die aktiven beamteten Mitarbeitenden. Das wären bei mir etwa 400 € MONATLICH Netto mehr.. Der Vorstoß in Richtung Bundesbesoldung wäre also – aus meiner Sicht – ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl ich persönlich die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung präferieren würde.
Bis dann, beste Grüße, André
„Feucht durchwischen“ !!! Hab ich getan…. Ergebnis : alles in Allem wurde ich durch einen Sechs ( 6 ) stelligen Betrag von diesen regierenden Nichtsnutzen betrogen…. so, und jetzt du Heiko
Leider wissen wir ja ALLE, was die AfD für eine Abneigung im Parlament genießt (aber trotzdem DANKE)!!! Am Kräfteverhältnis wird auch die Neuwahl in Berlin leider nichts ändern……………………
Hallo, dann liegt es doch an jedem Einzelnen von uns, dem entgegenzuwirken, Mund-zu-Mund-Propaganda im Freundes- und Kollegenkreis könnte Wunder bewirken ! Es ist wahrlich an der Zeit, dass diese Rot-Rot-Grünen „Gesetzesmissachter“ einen derben Schuss vor den Bug erhalten 1