BVerfG – verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse ist ein ungerechtfertigte Benachteiligung
Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse in Sachsen für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen. Zwar erscheine auf den ersten Blick die Begründung nachvollziehbar, dass Empfänger höherer Bezüge von der allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich …