BVerfG – verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse ist ein ungerechtfertigte Benachteiligung

Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse in Sachsen für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen. Zwar erscheine auf den ersten Blick die Begründung nachvollziehbar, dass Empfänger höherer Bezüge von der allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich …

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BVerwG und OVG – Was ist zu tun?

Was ist geschehen? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig sowie das OVG Berlin Brandenburg haben entschieden, dass die Besoldung der Beamten und Richter in Berlin seit Jahren verfassungswidrig zu niedrig bemessen sein könnte. Im Ergebnis haben die Gerichte das erkannt, was viele schon seit Jahren vermutet haben. Die wesentlichen Erwägungen ergeben …

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Hauptpersonalrat führt Gespräch mit der Finanzverwaltung

Der Hauptpersonalrat berichtet in den „Notizen aus dem Hauptpersonalrat“  mit dem Titel „Berliner Besoldung verfassungswidrig, die Zweite“ darüber, dass mit dem Finanzsenator und Vertretern der Verwaltung am 10.10.2017 ein Gespräch zu den Vorlagebeschlüssen beim BVerfG geführt wurde. „Wir [HPR] haben deutlich gemacht, dass die Berliner Beamtinnen und Beamten erwarten, für die Jahre der …

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Besoldungsnachzahlungen – Niemand soll sagen, dass habe er nicht gewusst!

Im Juli 2017 wurde im Brandenburger Landtag das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 beschlossen. Wurde noch in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt in Folge der BVerfG-Urteile ein Gesetz für rückwirkende Zahlungen an alle betroffenen Landesbediensteten erlassen, wird mit Artikel 5 …

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Senat zur Berliner Besoldung – Ignoranz, Dummheit oder politisches Kalkül?

Die Aussagen der Pressemeldung Nr. 65/2017 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2017 sind eindeutig. Schon aus der Überschrift „Berliner Besoldung nicht amtsangemessen“ wird klar, dass das Land Berlin als Dienstherr dem Alimentationsprinzip als eines der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht gerecht geworden ist. Die inhaltlichen Ausführungen der Pressemeldung …

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