Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Familienzuschlag für drei und mehr Kinder verfassungswidrig?

  • Home
  • Aktuelles
  • Rechtliches
  • Familienzuschlag für drei und mehr Kinder verfassungswidrig?
24. Dezember 2017 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 3 A 1058/15 u. a.) hat mit Urteil vom 7. Juni 2017 einem Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 – über den gewährten Familienzuschlag hinaus – für sein drittes Kind einen weiteren Anspruch zugesprochen.

Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass sich ein Anspruch auf zusätzliche Besoldung für das dritte Kind aus der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 24. November 1998 (Az. 2 BvL 26/91 u.a. ) ergebe. Die Erhöhung des Nettoeinkommens durch das dritte Kind des Beamten müsse danach mindestens 115 % des sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs für dieses Kind entsprechen.

Den Betroffenen beim Bund und den Ländern mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern wird mittlerweile von mehreren Gewerkschaften empfohlen, zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember 2017 bei den jeweiligen Dienstherrn Widerspruch gegen die ihm gewährte familienbezogene Besoldung einzulegen.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles, Rechtliches
“Fahrplan” für Besoldungsanpassung bis 2021
Feuerwachenverein “‘FWave” tritt dem Aktionsbündnis bei

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Thomas zu Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen...oder hier noch ein anderes Beispiel wie die Obrigkeit gerade mit den Kollegen vom Bund verfährt ! Die jammern nach fehlender Bürgernähe, ich lach mich schlapp, es geht einzig und darum die eigenen Taschen fett zu machen...... https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-bundestag/
  • Thomas zu Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine FolgenNa passt doch wie die Faust auf's Auge...
  • Martin zu Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgenhttps://www.dbb.de/artikel/silberbach-die-bundesinnenministerin-sorgt-fuer-massive-irritationen-bei-den-beschaeftigten

_______________________________

  • Thomas bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Thomas bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Martin bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Thomas Stein bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Fragender bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Lachebajazzo bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Thomas Stein bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Fragender bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Thomas Stein bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen
  • Fragender bei Fortschritt durch Verschleierung? Der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes und seine Folgen

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz