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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

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"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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„Fahrplan“ für Besoldungsanpassung bis 2021

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  • „Fahrplan“ für Besoldungsanpassung bis 2021
23. Dezember 2017 8 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Mit der „VAU“- Extraausgabe vom 20.12.2017 wird für die Gewerkschaftsmitglieder von ver.di ein möglicher „Fahrplan“ für eine Besoldungsanpassung bis zum Jahr 2021 vorgestellt.

Demnach sollen – wie zum Teil schon in den Haushaltsberatungen 2018/19 beschlossen – folgende Anpassungen vorgenommen werden:

  • die Besoldung soll ab 2019 um den Durchschnitt der Besoldungserhöhungen
    der Bundesländer zuzüglich 1,1 % angepasst werden
  • in den Jahren 2018 (01.06.) und 2019 (01.04.) sollen die Besoldungsanpassungen jeweils um 2 Monate vorgezogen werden (bereits beschlossen)
  • dies wird auch für die Jahre 2020 (01.02) und 2021 (01.01.) vermutet
  • vermutlich Einführung einer allgemeinen Stellenzulage für den einfachen Dienst i.H. von 20,00 € und eine Erhöhung derselben für den mittleren Dienst von 20,38 € auf 40,00 € ab 2019
  • Wegfall der Kostendämpfungspauschale (bereits beschlossen).
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Aktuelles
10930 Eingangsbestätigungen alleine bei Polizei und Feuerwehr
Familienzuschlag für drei und mehr Kinder verfassungswidrig?

8 Kommentare

  1. Phil
    1. März 2018    

    Selbst der Rechtsweg wird nicht viel bewirken (siehe aktuelle Debatte – Kitaplatzvergabe durch Bezirksämter)! Ein furchtbarer Rechtsstaat ist das. Man bekommt Recht gesprochen, aber keine Folgen daraus. Die Politik darf unbestraft so weiter machen, ganz nach Ihrem Dünken. Wie sie bock haben… Das ist unfassbar!
    Es hilft nur der Druck über die Medien (siehe Polizeiakademie!). Konsequenzen sind endlich erfolgt! Ob nun gerecht oder nicht. Ob nun ausreichend oder nicht.
    Es muss ein fachkundiger guter Redner aus den eigenen Reihen DRINGEND die Öffentlichkeit erreichen und die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, wie es tatsächlich um unsere Besoldung, die aktuelle Rechtsprechung sowie die politische Ausrichtung dahingehend bestellt ist!!!
    Die öffentlichen Debatten und philosophischen Gesprächsführungen über Polizei und dessen Wertschätzung innerhalb der Bevölkerung verschleiern nur die eigentlichen Probleme!

    Gerade jetzt, zu Zeiten der Führungslosigkeit der Berliner Polizei sollte man die aktuelle Schwäche nutzen und die Medien IM DETAILS darauf aufmerksam machen. Alle Kollegen mit Vitamin B – ermöglicht André Grashof den Weg zum rbb Abendschau!
    Das ist meiner Meinung nach die erfolgreichste Art, die Politik unter Handlungszwang zu setzen und – neben dem erneuten Beurteilen durch das BVerfG per Entscheid – frühzeitig noch deutlicher von den Besoldungsanpassungen zu profitieren.

    André Grashof go for it – ab in die Abendschau. Wer hat das nötige Vitamin B um das mal zu gewährleisten?!
    Ich würde es mir wünschen!

    Reply
    • André Grashof
      3. März 2018    

      Hey Phil,

      vielen Dank für Deine beherzten Worte. Sicherlich wäre es schön, wenn die Öffentlichkeit sachlich über die reale Situation aufgeklärt werden könnte. Einige Vertreter der Presse hatte ich bereits informiert. Inwiefern die Chefredaktionen das Thema aufgreifen, müssen wir abwarten. Das Problem ist jedoch, dass es sich bei der Presse um ein zweischneidiges Schwert handelt. Denn u.a. ist es auch der Presse zu verdanken, dass nach wie vor viele Menschen der Auffassung sind, dass es uns Beamten viel zu gut gehen würde, da wir ja angeblich so viele Vorteile und Vergünstigungen hätten. Dies aus den Köpfen zu bekommen ist sehr schwer.

      Feierlaune ist bestimmt angesagt, denn wir haben mit diesen Vorlagebeschlüssen enorm viel erreicht. Die überaus deutlichen Worte der Bundesverwaltungsrichter sind ein heftiger Schlag ins Gesicht für den Berliner Senat und auch das OVG Berlin-Brandenburg! ABER es handelt sich nur um einen Etappensieg. Die Schlacht ist noch nicht gewonnen, denn wir müssen beim Bundesverfassungsgericht erreichen, dass diese Sichtweise geteilt wird. Erst dann können wir die Korken knallen lassen. Erst dann ist Berlin verpflichtet zu reagieren.

      Herr Dr. Kollatz-Ahnen gab im Abgeordnetenhaus bereits zur Presseveröffentlichung des BVerwG im September 2017 bekannt, dass er NICHTS tun wird, da die Richter am BVerwG das Urteil vom BVerfG falsch interpretieren würden. Rücklagen für Nachzahlungen müssten nicht geschaffen werden, da unsere Klagen beim BVerfG abgewiesen werden – so die Meinung unseres Finanzsenators. Sicher bin ich mir, dass auch nach den überaus deutlichen Worten der jetzt vorliegenden Vorlagebeschlüsse, unser Senat nicht in angemessener Form reagieren wird und sich weiterhin ignorant zeigt. Damit müssen wir leben bei diesem Senat.

      Daher rufen wir ALLE auf, uns weiter zu unterstützen, denn wir wollen noch weitere Argumente bis zum BVerfG tragen, um dort das wahre Ausmaß dieser verfassungswidrigen Situation in Berlin aufzuzeigen. Wir bleiben am Ball und werden bis zum Schluss für alle Berliner Beamten kämpfen!

      Alles Gute,

      André Grashof

      Reply
  2. Thomas
    17. Januar 2018    

    Mit der Ansicht, 1,1 % über welchem Durchschnitt auch immer, sei schon ein Erfolg, werden wir den Druck auf unser aller Gesetzgeber nicht erhöhen. Hier hilft nur der Rechtsweg! Im besten Fall sollte ihn jeder Betroffene beschreiten. Das bringt Druck!

    Reply
  3. Mirko Prinz
    27. Dezember 2017    

    Es scheint so als wenn ver.di (DGB) und die Politik dies als Erfolg zu verkaufen versuchen. Der „Fahrplan“ ist ein Witz angesichts der rechtlichen Zwänge, die das BVerfG auferlegen wird. Aber Zeit ist Geld und je weniger Anspruchsteller, umso weniger muss Berlin nachzahlen. In Brandenburg dauern die Gespräche noch an und hier hat man schon aufgegeben. Dort haben sie die Zeichen der Zeit erkannt, analysieren die Urteile des BVerfG und schaffen es sogar eine ausführliche Gesetzesbegründung aufzuschreiben. Es wird sogar über eine Nachbesserung des Nachzahlungsgesetzes nachgedacht. Und hier? Hier scheint sich der DGB – obwohl dieselben handelnden Personen (Berlin-Brandenburg) – mit den marginalen Verbesserungen abzufinden. Dieses Gehabe ist schon seit über einem Jahrzehnt zu beobachten. Dank Internet auch gut recherchierbar.

    Reply
  4. Andreas Veith
    27. Dezember 2017    

    Danke für die Informationen.
    Nur… Möchte ver.di diese Tipp-Topp-Schritte nach nahezu 15 Jahren „Sparen, bis es quietscht“ etwa als Erfolg verkaufen? Diesen Eindruck habe ich zumindest.
    Ganz ehrlich… angesichts der großmäuligen Ankündigungen des Regierenden „Jetzt kommt das Jahrzehnt der Investitionen“ Bürgermeisters und seines Innensenators fühle ich mich mit derartigen Hinhaltetaktiken mehr als verarscht. Solche Art von Fahrplänen werden wohl nicht zur Motivation der Beamtinnen und Beamten beitragen.

    Es ist – liest man den heutigen Artikel in der BZ: https://www.bz-berlin.de/berlin/wird-die-arbeit-unserer-berliner-polizisten-zu-wenig-gewuerdigt – schier zum Kotzen, mit welcher Selbstbeweihräucherung Herr Momper der Öffentlichkeit suggerieren möchte, welch großartige Dinge die SPD für uns Beamte realisiert. Insbesondere der letzte Absatz ist doch eine Farce.

    Reply
  5. André Grashof
    24. Dezember 2017    

    Gezielt wird versucht, durch kleine Zugeständnisse der Öffentlichkeit zu suggerieren, man hätte alles getan, um den Beamten entgegen zu kommen. Das ist jedoch falsch und jeder Abgeordnete weiß das auch! Diese Täuschungen sind aber billiger für das Land Berlin, als tatsächlich allen Beamten eine verfassungsgemäße Besoldung zukommen zu lassen. Plus 1,1 % auf eine (wie auch immer vorab zu berechnende) Länderdurchschnittserhöhung ist ein kleiner Anfang, aber es reicht NICHT. Eine Erhöhung im Juni eines Jahres ist ebenso eine farce, denn es bedeutet nichts anderes als eine Halbierung der Besoldungserhöhung auf das Kalenderjahr gesehen. Auch das wissen mittlerweile ALLE. 10 Bundesländer Deutschlands, die alle schon wesentlich höher besolden als Berlin, zahlen ihren Beamten ab Januar die Erhöhungen! Aber was kümmert es die Abgeordneten wenn sie 2021 feststellen, dass es doch nicht reichte… wie auch in den Vorjahren ist es denen schnuppe, denn es resultieren aus diesen erneuten Lügen keine Konsequenzen für dieses niederträchtige Handeln! Auch eine erneute Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht hat keinerlei Konsequenzen für die Abgeordneten. Auch das ist diesen Volksvertretern bekannt. Möglicherweise scheren sie sich auch deshalb nicht um die neuesten Leitsätze, die vom BVerfG aufgestellt wurden. Bezüglich der Berechnungen verweise ich auf meinen achten offenen Brief. Da ist alles aufgeschlüsselt, was man benötigt, die verfassungsrechtlich gebotenen Wege zu beschreiten. SOFORT AB JANUAR 2018 EINE ERHÖHUNG DER BESOLDUNG UM MINDESTENS 5 % jährlich – durchgehend bis zum Jahr 2021. Das wäre ein geeigneter Weg, das wäre das richtige Zeichen, das sind Investitionen in die Zukunft eines funktionsfähigen öffentlichen Dienstes. Darüber würde ich mich weitaus mehr freuen, als über Taschenspielertricks der Politiker oder aufwendige Symbol-Geschenke zu Weihnachten… Übrigens: Besinnliche Feiertage und einen guten Start in das Jahr 2018 wünsche ich allen

    Reply
    • Felix
      30. Dezember 2017    

      Sei froh wie es ist, bin selber Polizist, und 1,1% über dem Durchschnitt ist schon außerordentlich gut , für ein Bundesland wie Berlin….

      Reply
      • André Grashof
        2. Januar 2018    

        sorry Felix, aber das sehe ich komplett anders. Gerade weil sich unsere Politiker mit dem Bemerken, dass SIE nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden dürften, KRÄFTIG bedient hatten in der Vergangenheit…(und auch weiterhin durch die automatisch steigenden Diäten mitsamt der Kostenpauschale…) – gerade deshalb WISSEN DIESE VERANTWORTLICHEN, dass WIR vollkommen unterbezahlt sind. Das hat ja jetzt auch schon einmal das BVerwG bestätigt und TROTZDEM tun diese Volksvertreter so, als ob sie uns etwas tolles gönnen würden. Nach wie vor spielen sie mit falschen Zahlen. Das ist schon ein unglaubliches Verhalten und lässt durchaus Zweifel daran aufkommen, ob hier noch ausreichend Rechtsbewusstsein vorhanden ist, um ein solches Amt zu bekleiden. Da ich selbst aber NICHTS mehr an Rechtschaffenheit von diesen verantwortlichen Politikern erwarte, werden wir auf die Entscheidung des BVerfG warten müssen. Wir dürfen uns nicht mehr mit Almosen abspeisen lassen, sondern müssen massiv dafür eintreten, dass uns eine verfassungsrechtlich einwandfreie Besoldung zusteht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordern wir als Interessengemeinschaft und Kläger! Alles Gute, André

        Reply

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