Das Bundesverfassungsgericht hat klare Worte gesprochen: Die Berliner A-Besoldung war von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig. Bis zum 31. März 2027 muss der Gesetzgeber nun für verfassungskonforme Verhältnisse sorgen. Genau in diese heiße Phase fällt die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 – und damit rückt die Frage ins Zentrum, wie das künftige Parlament diese historische Aufgabe angehen wird.
Um Licht ins Dunkel der politischen Positionen zu bringen, wurden Wahlprüfsteine an alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen verschickt. Die Fragen zielen auf das Herzstück der Umsetzung: Wann kommt das Reparaturgesetz, und wer profitiert davon? Während der Bund betroffenen Bundesbeamten bereits ab 2021 rückwirkend zahlt – ohne dass ein individueller Widerspruch nötig war – hinkt Berlin hinterher. Sollen wirklich nur diejenigen nachbezahlt bekommen, die rechtzeitig widersprochen haben? Und werden die Nachzahlungen ruhegehaltfähig gestaltet, damit auch Pensionäre nicht leer ausgehen?
Besonders brisant ist die Frage nach der Methodik. Der Senat hält bislang an einem umstrittenen Hinzuverdienermodell fest, das ein fiktives Partnereinkommen anrechnet – ein Verfahren, das ein DGB-Gutachten für verfassungswidrig hält. Transparenz sieht anders aus: Während Berechnungsgrundlagen bisher zurückgehalten werden, fordern die Wahlprüfsteine eine frühzeitige Offenlegung von Methodenpapier und Parametern.
Langfristig geht es um mehr als nur Reparatur: Wie kann Berlin verhindern, dass sich eine solche Unteralimentation wiederholt? Die Abgeordnetenentschädigung wird längst automatisch an den Nominallohnindex angepasst. Warum nicht auch die Besoldung durch eine gesetzliche Indexierung oder eine unabhängige Kommission absichern?
Bis zum 28. August 2026 haben die Fraktionen Zeit zu antworten. Dann werden die Positionen nebeneinander gestellt – und Wählerinnen und Wähler können prüfen, wer die verfassungswidrige Besoldung wirklich ernst nimmt und wer nur auf Zeit spielt.
Auf die Antworten kann man eh nichts geben.
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?!“
Es wird viel versprochen, nichts gehalten. Siehe Angleichung an den Bund, um nur 1 Beispiel zu nennen.
Wir können auf die Antworten gespannt sein. Allerdings sind meine Erwartungen an den Inhalt der jeweiligen Antworten nicht besonders hoch.
Lebens- und Berufserfahrung halt.
Meine Erwartung ist eigentlich nicht niedrig – nur eine andere. Ob die Antworten gehaltvoll ausfallen oder ausbleiben:
Aussagekräftig ist beides.