Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

Frank Dietrich (Fachmakler):         Denken Sie an SICH!

Ihre Gesundheit und Ihren Lebensstandard langfristig und nachhaltig absichern. Ohne Werbeversprechen, um das Kleingedruckte kümmern wir uns. Sie fragen wir erklären. Gemeinsam finden wir für Sie das Beste, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

Mehr

Wichtiger Termin – 31.12.2017

  • Home
  • Aktuelles
  • Wichtiger Termin – 31.12.2017
17. Dezember 2017 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Bis zum 31.12.2017 können noch Widersprüche gegen die Besoldung / Versorgung für das laufende Jahr 2017 bei den Widerspruchsstellen eingereicht werden. Welche Stelle zuständig ist, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Der Widerspruch sollte nicht einfach per Post verschickt werden. Empfohlen wird die Übersendung per Telefax mit Sendebericht oder per E-Mail mit elektronischer Signatur. In der Praxis hat sich das Versenden von Schriftstücken per Telefax mit Sendebericht bewährt.

Das Fax sollte persönlich unterschrieben oder mit einer gescannten Unterschrift versehen sein (z.B. Computerfax) , damit die Urheberschaft eindeutig erkennbar ist. Die Vorteile eines Telefaxes liegen klar auf der Hand. Die Übermittlung erfolgt zeitnah, das Porto und der Umschlag können gespart werden.

Die Einstellungen im Faxgerät (Datum und Uhrzeit) sollten jedoch korrekt sein, da diese im Sendebericht mit ausgedruckt werden.

Die persönliche Abgabe des Widerspruchs ist nur dann sinnvoll, wenn der Empfang des Schriftstückes, z.B. auf einer Kopie bestätigt wird.

Durch das Einwerfen in den Behördenbriefkasten hat man leider keinen Zugangsnachweis. Ein Einschreiben ist ebenfalls nicht zu empfehlen, da notfalls nachgewiesen werden muss, welcher Inhalt zugestellt wurde.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Aktuelles
Pensionäre aufgepasst!- Landesverwaltungsamt verweigert Eingangsbestätigung für Besoldungswidersprüche
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erreicht

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfSorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer "Verurteilung" durch das BVerfG in Betracht.
  • Matthias K. zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfVon den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie "vergessen" hat. Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.
  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfGenau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

_______________________________

  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Matthias K. bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mirko Prinz bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf
  • Mario bei Petitonsausschuss sieht keinen Handlungsbedarf

<p id=”copyright”><span class=”credits”><a href=”https://www.berliner-besoldung.de/”>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=”https://www.berliner-besoldung.de/impressum/”>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=”https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/”>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz