Unser Artikel „Schweigen im Abgeordnetenhaus“ vom 30. August hat offenbar Wirkung entfaltet. Nach seiner Veröffentlichung haben sich mehrere Fraktionen gemeldet und Antworten auf unsere Wahlprüfsteine zur verfassungswidrigen Berliner Besoldung zugesichert. Die ersten Taten folgten bei Bündnis 90/Die Grünen: Ihre Stellungnahme, gezeichnet von den Landesvorsitzenden Nina Stahr und Philmon Ghirmai, erreichte uns heute. Wir dokumentieren das Schreiben am Ende dieses Artikels im Wortlaut.
Kritik am Senat – und ein Zeitplan für 2027
Beim Reparaturgesetz teilen die Grünen unsere Kritik ausdrücklich: Finanzsenator Stefan Evers habe rund zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis heute keinen Entwurf vorgelegt und damit eine Beschlussfassung vor der Wahl am 20. September verhindert – die die Grünen eigenen Worten zufolge „nicht nur für inhaltlich geboten, sondern auch für ehrlich und fair gegenüber den betroffenen Kolleg*innen“ gehalten hätten. Ohne Senatsvorlage sei eine Befassung im Parlament praktisch unmöglich. Ein neu zu bildender Senat müsse das Reparaturgesetz im ersten Quartal 2027 beschlussreif machen; für die nötige Strukturreform erwarten die Grünen einen Gesetzentwurf ebenfalls im ersten Quartal 2027, mit Beratung und Beschluss im ersten Halbjahr.
Der Knackpunkt: Nachzahlung nur für Widersprechende
In der zentralen Frage, ob alle Betroffenen rückwirkend entschädigt werden, legen sich die Grünen fest – und dürften damit viele Betroffene enttäuschen: Unter Verweis auf Schätzungen der Finanzverwaltung von bis zu 7 Milliarden Euro halten sie eine Nachzahlung an alle Beamt*innen angesichts der Haushaltslage für nicht finanzierbar. Die Gleichbehandlung sei zwar grundsätzlich nachvollziehbar, eine Begrenzung auf jene, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben, aber „sehr wahrscheinlich haushaltspolitisch notwendig“.
Wo sich die Grünen festlegen – und wo nicht
Klar beantwortet wurde die Frage nach der Ruhegehaltfähigkeit mit Ja: Die Nachzahlungen sollen auch bei den Versorgungsempfängern berücksichtigt werden. Ebenso beim Thema Transparenz: Methodenpapiere, Berechnungsparameter und -verfahren sollen nach dem Willen der Grünen mit dem Gesetzentwurf veröffentlicht werden.
Kein Bekenntnis gibt es hingegen zur Abschaffung der umstrittenen Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens – diese Frage müsse Teil der Strukturreform sein und könne erst „im Gesamtkontext“ entschieden werden. Auch einen automatischen Anpassungsmechanismus, etwa eine gesetzliche Indexierung oder eine unabhängige Besoldungskommission, wollen die Grünen nicht zusagen: Sie halten an der zeitnahen Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamt*innen fest, ergänzt um eine Überprüfung der Tabellen auf Verfassungskonformität.
Unsere Einordnung
Besser spät als nie: Die Grünen haben als erste Fraktion das Schweigen gebrochen und liefern die inhaltliche Festlegung, die wir von allen Fraktionen eingefordert haben – daran wird sich die Partei nach der Wahl messen lassen müssen. Und der Blick in die Antworten zeigt: Wer auf eine rückwirkende Entschädigung aller Betroffenen oder einen automatischen Anpassungsmechanismus gehofft hatte, wird nicht bedient. Die Grünen verorten sich als Hüter der Haushaltslage und vertagen zentrale Details auf die Strukturreform. Immerhin: Darüber lässt sich jetzt trefflich streiten – genau das war der Sinn unserer Wahlprüfsteine.
Die Antworten der weiteren Fraktionen veröffentlichen wir, sobald sie vorliegen. Das Schreiben der Grünen finden Sie bereits jetzt vollständig hier:
Es ist klar, auch die Grünen „wollen nicht“. Ansonsten würden einige ihrer Phantasieprojekte nicht machbar sein. Also wird jetzt halbwegs konziliant und nichtssagend orchestriert. In Österreich nennt man das Dampfplauderei.
Es bleibt zu hoffen, dass alle Gewerkschaften den Druck auf die Länderparlamente machen. Unsere Volksvertretenden😂 müssen dieses Thema jedes Tag um die Ohren kriegen
Die Antwort der ‚ Grünen ‚ lässt den Rückschluss vermuten,dass sie keine ausreichende Kenntnis vom Wortlaut des Karlsruher Urteils haben….“ Haushaltspoitische Bedenken“ bei der verfassungsgemäßen Alimentierung sind auszuschließen !!!! SenFin hat mit seiner Argumentation der Nichtfinanzierbarkeit“ ganze Arbeit“ geleistet. Schließlich waren die ‚ Grünen‘ an mehreren Regierungen in der fraglichen Zeit beteiligt !
Wenn ein Vertrauensvorschuss auf den Dienstherren ,das er rechtmäßig handeln wird ,davon abgehalten hat,regelmäßig Widerspruch einzulegen mit Nichtachtung und Ausschluss von einer Wiedergutmachung beantwortet wird,ergibt sich doch die Frage,wie dieses verlorengegangene Vertrauen zurückerlangt werden will.
Was ich mich gerade frage.
Die Frist bis zum 31.03.2027 gilt nur für das Reparaturgesetz und nicht für eine neue Besoldungsordnung?
Hallo M.,
mit Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2025 hat der Besoldungsgesetzgeber einen klaren Auftrag bekommen, diese auch sofort umzusetzen. Maßgeblich sind § 31 BVerfGG und seit 2024 auch der Art. 94 (4) GG. Insofern hätten mit der Tarifanpassung im Frühjahr auch die Maßstäbe des BVerfG angewandt werden müssen.
BG Mirko
Danke für die Rückmeldung.
Also gehts munter weiter……wie bisher.
Danke Mirko… interessant und vor der Wahl gut zu wissen ! Die Grünen sitzen definitiv mit in der neuen Regierung ob nun mit Schwarz und Rot oder mit Dunkelrot und Rot ! Vielleicht sollte der ÖD gegenüber diesen 4 mit einer „Brandmauer“ arbeiten ?!