Berlin: Wahlprüfsteine zur Umsetzung des BVerfG-Beschlusses

Das Bundesverfassungsgericht hat klare Worte gesprochen: Die Berliner A-Besoldung war von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig. Bis zum 31. März 2027 muss der Gesetzgeber nun für verfassungskonforme Verhältnisse sorgen. Genau in diese heiße Phase fällt die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 – und damit rückt die Frage ins Zentrum, wie das künftige Parlament diese historische Aufgabe angehen wird.

Um Licht ins Dunkel der politischen Positionen zu bringen, wurden Wahlprüfsteine an alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen verschickt. Die Fragen zielen auf das Herzstück der Umsetzung: Wann kommt das Reparaturgesetz, und wer profitiert davon? Während der Bund betroffenen Bundesbeamten bereits ab 2021 rückwirkend zahlt – ohne dass ein individueller Widerspruch nötig war – hinkt Berlin hinterher. Sollen wirklich nur diejenigen nachbezahlt bekommen, die rechtzeitig widersprochen haben? Und werden die Nachzahlungen ruhegehaltfähig gestaltet, damit auch Pensionäre nicht leer ausgehen?

Besonders brisant ist die Frage nach der Methodik. Der Senat hält bislang an einem umstrittenen Hinzuverdienermodell fest, das ein fiktives Partnereinkommen anrechnet – ein Verfahren, das ein DGB-Gutachten für verfassungswidrig hält. Transparenz sieht anders aus: Während Berechnungsgrundlagen bisher zurückgehalten werden, fordern die Wahlprüfsteine eine frühzeitige Offenlegung von Methodenpapier und Parametern.

Langfristig geht es um mehr als nur Reparatur: Wie kann Berlin verhindern, dass sich eine solche Unteralimentation wiederholt? Die Abgeordnetenentschädigung wird längst automatisch an den Nominallohnindex angepasst. Warum nicht auch die Besoldung durch eine gesetzliche Indexierung oder eine unabhängige Kommission absichern?

Bis zum 28. August 2026 haben die Fraktionen Zeit zu antworten. Dann werden die Positionen nebeneinander gestellt – und Wählerinnen und Wähler können prüfen, wer die verfassungswidrige Besoldung wirklich ernst nimmt und wer nur auf Zeit spielt.

Wahlprüfsteine an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses

15 Kommentare zu „Berlin: Wahlprüfsteine zur Umsetzung des BVerfG-Beschlusses“

  1. Aus meiner Sicht ist ein relevanter Aspekt noch nicht zur Sprache gekommen.

    Wenn also bis Ende März 2027 das Reparaturgesetz in Kraft sein wird und dann nur die einzelnen Widersprüche abgearbeitet werden. Also vermutlich erst 2028 erste Zahlungen kommen werden. Mithin rund 20 Jahre später als 2008.

    Dann handelt es sich bei den Zahlungen ja um Arbeitsentgelt für rückwirkende Jahre. Es müssen dann auch konsequenterweise die Sozialabgaben von vor bis zu 20 Jahren zugrundegelegt werden.

    Also der richtige Beitragssatz zur damaligen gesetzlich freiwilligen Krankenkasse, der richtige Beitragssatz zur damaligen gesetzlich freiwilligen Pflegekasse. Ggf. relevant die damaligen Beitragsbemessungsgrenzen.

    Ganz zu schweigen vom zutreffenden Prämienhöhen damaligen privater Versicherungen.

    Würde einfach nur eine Nachzahlungssumme dann im Heute bezahlt werden, wären die Beiträge beziehungsweise Prämien deutlich teurer und auf einmal fällig. Das könnte ja nicht richtig sein und würde in einem Folgeschritt die Beamten finanziell benachteiligen

    Ich bin gespannt, wie der Dienstherr das lösen will mit IPV. Sonst dürfte es weitere Widersprüche und Klagen geben müssen.

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    • Hallo Martin,
      nehme es mir nicht Übel. Wo hast dieses herausgegramt ?
      Ich hatte vor 20 Jahren und bis heute
      nichts mit Sozialabgaben zu tun und werde es auch in der Zukunft nicht.
      Natürlich gibt es die Möglichkeit sich als Beamter freiwillig gesetzlich zu versichern.
      Also kannst Du mal konkret erläutern,
      wo darin ein Problem liegt.
      Und was möchtest Du einklagen?
      Du müsstest eine konkrete Forderung haben.
      Wie sieht diese aus ?
      Gruß
      Olaf

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    • P.S.
      Wenn das Gehalt steigt, steigt auch der Beitrag in der gesetzlichen freiwilligen Versicherung.
      Bis zur Beitragsbemessungsgrenze/
      Höchtsgrenze.
      Oder gehst Du davon aus, dass man
      rückwirkend zahlen muss ?
      Und die private Krankenversicherung interessiert es nicht, was ich verdiene
      und spielt keinerlei Rolle !!
      Gruß
      Olaf

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  2. @ Mirko Prinz
    Hallo Mirko,
    habe ich etwas falsch verstanden oder interpretiere ich deinen Beitrag falsch?
    Zitat:
    „Besonders brisant ist die Frage nach der Methodik. Der Senat hält bislang an einem umstrittenen Hinzuverdienermodell fest, das ein fiktives Partnereinkommen anrechnet – ein Verfahren, das ein DGB-Gutachten für verfassungswidrig hält. Transparenz sieht anders aus: Während Berechnungsgrundlagen bisher zurückgehalten werden, fordern die Wahlprüfsteine eine frühzeitige Offenlegung von Methodenpapier und Parametern.“

    Meinst du damit die Methodik ab 2008 oder ab 2021?
    Ab 2008 bis 2020 gilt bekanntlich folgendes:
    Steht im Urteil vom 17.09.2025 als Rn 70
    Zitat:
    (3) Die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung ist eine vierköpfige Familie, die aus dem Beamten, seinem Ehegatten und zwei Kindern, von denen eines jünger als 14 Jahre ist, besteht, deren alleiniges Einkommen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG die Besoldung – einschließlich der Familienzuschläge für den Ehegatten und die ersten beiden Kinder – ist. Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf (vgl. BVerfGE 155, 1 ; Blackstein/Diesterhöft, in: Müller/Dittrich, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 6, 2022, S. 153 ).

    Also von 2008 bis 2020 mache ich mir diesbezüglich (also fiktives Partnereinkommen) keine große Sorgen oder habe ich etwas übersehen?
    Ab 2021 könnte es natürlich ganz anders aussehen, da würde ich dir durchaus Recht geben wenn SenFin damit kalkulieren sollte.
    Aber dazu gab es ja schon recht viele Beträge mit ähnlichen und durchaus berechtigten Bedenken.

    So long………….

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    • Kurzfassung:

      In die Vergangenheit verlagert kann kein Partnereinkommen angelegt werden, da Alleinverdienermodell. Ein Partnereinkommen für die Zukunft hat der Beschluss des BVerfG nicht verneint, aber die gesetzten verfassungsrechtlichen Schranken für den Gesetzgeber aufgrund der theoretischen und praktisch tatsächlichen vorhandenen Problematiken ist davon auszugehen, dass das Partnereinkommen nicht zur Anwendung kommen, also tot sein wird.

      Die genannte „Methodik“ 2021 wird von den selben Problemen, den gleichen Parametern und der Fortschreibung der Rechtsprechung der Vergangenheit des Ersten und Zweiten Senats des BVerfG in Sachen Sozialgesetzgebung und Alimentation umfasst bzw. umklammert. Die Neuausrichtung der Rechtsprechung vollzieht sich mit dem Beschluss des Zweiten Senats von September 2025 und bildet nunmehr eine eigene Fortschreibungslinie, von dem das BVerfG m.M.n. nicht mehr abweichen wird.

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      • Hallo Tim,
        es ist nicht persönlich gegen Dich.
        Nur grundsätzlich, jeder einzelne weiß es besser und gibt seinen Kommentar ab. Soweit so gut, er sollte nur nicht an der Realität vorbeigehen.
        Ich war Kripo- Beamter.
        Und für mich zählen nur Fakten oder Beweise !!!
        Fakt ist, es gibt einen Beschluss vom
        Bundesverfassungsgericht !!!
        Fakt ist der Senat/ die Politik ignoriert diesen bis jetzt !!!
        Man kann sich also die Köpfe heiß reden und jeder weiß es besser.
        Es ist nur so, es interessiert den Senat/ die Poliker nicht.
        Das muss doch jeder Einzelne mittlerweile begriffen haben.
        Abgerechnet wird am 31.03.27.
        Danach muss jeder für sich selbst entscheiden, wie es weiter geht.
        Spekulationen und Besserwisserei
        helfen NICHT, sie sind nur schädlich.

        Gruß
        Olaf

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        • stimmt und wir haben keine lobby in berlin wen interessiert es denn dass wir hohe nachzahlungen bekommen sollen im gegenteil, alle werden in berlin dagegen sein .

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          • Hallo Ute,
            ich bzw. wir Beamten brauchen keine Lobby. Jeder Beamter, ob Polizei, Feuerwehr, Justiz und auch die Lehrer, haben in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet und leisten sie immer noch, egal unter welchen
            b….. Umständen.
            Ich möchte auch keine Almosen.
            Es geht darum das Berlin endlich Recht und Gesetz anerkennt.
            Wir waren in der Vergangenheit,
            was die Besoldung betrifft, der Willkür ausgesetzt. Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben .
            Aber dies Willkür möchte die Politik in Berlin beibehalten.
            Mal sehen, wie lange dies GUT geht.
            Am 31.03.27 wird abgerechnet .
            Und da spielt es für mich auch keine Rolle, wer zu diesem Zeitpunkt an der Macht ist.
            Wir müssen also noch Geduld haben, auch wenn dies schwer fällt.
            Blinder Aktionismus bringt NICHTS.
            Gruß
            Olaf

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    • Hallo Pensionär 2020,
      eigentlich meine ich die „Berechnungs-Methodik“ ab 2024 (2021 betrifft den Bund, der das fP rückwirkend einführen möchte) als Berlin mit dem Besoldungsanpassungsgesetz den ergänzenden Familienzuschlag und damit auch das fiktive Partnereinkommen (fP) eingeführt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt – so sieht es das BVerfG – sind auch die Nachzahlungen zwingend nach dem Alleinverdienermodell auszurichten. M.E. ist das fiktive Partnereinkommen rechtlich nicht haltbar, welches ja auch Gegenstand von weiteren Vorlagen beim BVerfG ist. Dennoch scheinen die Dienstherren an diesem Modell festzuhalten.

      BG Mirko

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      • @ Tim
        @ Mirko
        danke für die Klarstellung.
        Das Thema fP wurde ja auch ausgiebig im „Forum Öffentlicher Dienst“ teilweise sehr kontrovers bearbeitet.
        Ja, da betrifft es den Bund ab 2021.
        Das Berlin ab 2024 die von dir beschriebene „Berechnungs-Methodik“ eingeführt hat war mir allerdings so nicht bekannt.
        Danke nochmals,
        so long………….

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  3. Es werden keine oder nichtssagende
    Antworten geben .
    Man braucht nur in die Vergangenheit
    zurückschauen.
    Abgerechnet wird am 31.03.27.

    Gruß
    Olaf

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  4. Auf die Antworten kann man eh nichts geben.
    „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?!“

    Es wird viel versprochen, nichts gehalten. Siehe Angleichung an den Bund, um nur 1 Beispiel zu nennen.

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  5. Wir können auf die Antworten gespannt sein. Allerdings sind meine Erwartungen an den Inhalt der jeweiligen Antworten nicht besonders hoch.
    Lebens- und Berufserfahrung halt.

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    • Meine Erwartung ist eigentlich nicht niedrig – nur eine andere. Ob die Antworten gehaltvoll ausfallen oder ausbleiben:

      Aussagekräftig ist beides.

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