2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Berlin: Wünschenswert, aber ungewiss – Dreggers Antwort auf die Besoldungsfrage

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, nennt in einer Antwort auf die Frage: „Setzen Sie sich dafür ein, dass die Besoldungsreparatur über eine Anhebung der Grundgehaltstabelle erfolgt und nicht überwiegend über Familien- und Kinderzuschläge?“auf dem Portal abgeordnetenwatch.de die Anhebung der Grundgehaltstabelle „wünschenswert“ – und bleibt doch jede Zusage schuldig. Dabei verpflichten sowohl der Karlsruher Beschluss als auch der eigene Koalitionsvertrag seine Partei längst zu mehr als einer Überprüfung.

Als das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2025 seinen Beschluss in den verbundenen Verfahren 2 BvL 20/17 u.a. verkündete, fiel die Diagnose schonungslos aus: Rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen der Jahre 2008 bis 2020 sind mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar; die Berliner A-Besoldung war über mehr als ein Jahrzehnt evident unteralimentiert, zeitweise unterschritten ganze acht Besoldungsgruppen bis hinauf zur A 11 die neu definierte Prekaritätsschwelle. Für die Reparatur hat der Landesgesetzgeber Frist bis zum 31. März 2027. Die entscheidende Weichenstellung ist dabei keine rechentechnische Randfrage:

Erfolgt die Wiederherstellung der Amtsangemessenheit über die Grundgehaltstabelle – oder überwiegend über Familien- und Kinderzuschläge, also über nicht ruhegehaltfähige Zulagen? Auf diese Frage hat Burkard Dregger heute geantwortet, man habe die Tarifabschlüsse nicht nur übernommen, sondern übertroffen, verfolge das Ziel der Anpassung an das Bundesniveau, und die Anhebung der Grundgehaltstabelle sei „wünschenswert aufgrund der Ruhegehaltsfähigkeit, aber auch aufgrund der Wettbewerbsfähigkeit Berlins“. Ob und wie dies realisierbar sei, könne er jedoch „noch nicht abschließend beurteilen“; die Frage sei „offen und Gegenstand der derzeitigen Überprüfung“.

Wer so antwortet, hat das Problem verstanden – und die Antwort dennoch verweigert. Denn der Unterschied zwischen Tabelle und Zulage ist kein Detail, sondern der Kern des Verfassungsauftrags: Besoldung und Versorgung sind, so das Gericht in Randnummer 100, „Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der Alimentation“, garantiert auf Lebenszeit und damit bis in den Ruhestand hinein. Nur das Grundgehalt ist ruhegehaltfähig; Familien- und Kinderzuschläge wirken allein im aktiven Dienst. Eine Reparatur überwiegend über Zuschläge würde die Verfassungswidrigkeit deshalb nicht beseitigen, sondern lediglich in die zukünftigen Ruhegehaltsbescheide verschieben.

Berlin hat diesen Zulagenweg mit der ebenfalls nicht ruhegehaltfähigen Hauptstadtzulage vom November 2020 bereits beschritten – ein Muster, das die Kritik erst recht provoziert, statt sie zu entkräften.

Gewiss lässt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Gestaltungsspielraum; auch eine Anhebung des Familienzuschlags kommt nach Randnummer 91 „in gewissen Grenzen“ in Betracht. Doch eben diese Grenzen zieht das System selbst: Das Abstandsgebot verlangt eine gestufte Besoldung, und das Gericht hält in Randnummer 148 ausdrücklich fest, dass das Besoldungsgefüge nach den massiven Unterschreitungen der Mindestbesoldung „nachhaltig erschüttert“ ist und die erforderliche Korrektur voraussichtlich auch die Grundgehaltssätze der nicht unmittelbar betroffenen Gruppen anheben muss.

Eine reine Zuschlagslösung kann diese Abstände nicht wahren. Und auch Dreggers Verweis auf übertroffene Tarifabschlüsse trägt nicht: Zwischen 2012 und 2020 wies, so Randnummer 130, keine einzige Besoldungsgruppe auch nur ein Jahr lang einen Besoldungsindex oberhalb des Tariflohnindex auf.

Bleibt der Haushaltsvorbehalt, auf den Dregger sich zurückzieht. Auch hier hat Karlsruhe die Antwort bereits gegeben: „Allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung vermögen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken“ (Randnummer 108). Ein Verweis auf die angespannte Haushaltslage ersetzt, wie Randnummer 156 f. betont, kein schlüssiges Konsolidierungskonzept – ein solches hat Berlin nie vorgelegt.

Pointiert wird der Vorbehalt vollends durch die Ressortverteilung der eigenen Koalition: Den Senat für Finanzen stellt nach dem Koalitionsvertrag die CDU. Wer die Haushaltsfederführung innehat, kann den Haushalt nicht zugleich als Entschuldigung gegenüber der Verfassung ins Feld führen; auch das Koalitionsziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts spätestens 2028/29 ändert daran nichts, weil Konsolidierung allein die Alimentation eben nicht begrenzt.

Vor allem aber ist die Frage, die Dregger für „offen“ erklärt, auf dem Papier seiner eigenen Koalition längst entschieden. Der Koalitionsvertrag 2023–2026 verpflichtet im Kapitel zu Haushalt und Personal, die Vergütung der Beschäftigten „binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau“ anzuheben, und verspricht ausdrücklich: „Wenn das Bundesverfassungsgericht Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, setzen wir dies in Form eines Reparaturgesetzes analog zur R-Besoldung um.“ Mit dem Beschluss vom 17. September 2025 ist genau diese Vorgabe eingetreten; das Reparaturgesetz nach dem Vorbild des RBesRepG 2009–2015 ist damit Koalitionsauftrag, nicht Ermessen. Ebenso vertraglich verankert ist der Hinweis, dass Berlin im Wettbewerb um die besten Köpfe „in einem Konkurrenzverhältnis zu den zahlreichen Bundesbehörden“ steht – jenes Wettbewerbsargument, das Dregger selbst anführt. Was der innenpolitische Sprecher als offene Prüffrage beschreibt, ist mithin ein Regierungsauftrag der Koalition, an der seine Fraktion selbst beteiligt ist.

Knapp sieben Monate vor Ablauf der Frist am 31. März 2027 ist „Überprüfung“ deshalb keine Politik, sondern eine Vertagung. Dregger, der die Bezahlung der Berliner Polizei schon 2018 öffentlich kritisierte, sollte seine zutreffende Analyse nun in ein Bekenntnis überführen: für die Reparatur über die ruhegehaltfähige Grundgehaltstabelle, nicht überwiegend über Familien- und Kinderzuschläge – so, wie es das Alimentationsprinzip verlangt und wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.

Alles andere wäre keine Haushaltsdisziplin, sondern die Verschiebung eines Verfassungsverstoßes – vom Haushalt in die Ruhegehaltsbescheide von morgen.

17 Kommentare zu „Berlin: Wünschenswert, aber ungewiss – Dreggers Antwort auf die Besoldungsfrage“

  1. Ich glaube wir sollten uns mental darauf vorbereiten dass sämtliche Bundesländer inklusive Berlin (interne Absprache??) mit dem FZ und fiktiven Partnereinkommen uns abspeisen werden!! Anstatt jetzt konform zu reparieren und amtsangemessen zu besolden ist es augenscheinlich ihr Vorhaben lieber wieder mit einem Rechtsbruch Zeit und Geld zu gewinnen, sparen!!
    Meine Hoffnung nach dem Urteil Anfang 2026 ist mittlerweile weg und es macht sich Wut und Frust bemerkbar.

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    • @Hanzen
      Lieber Kollege, Deine Einschätzungen teile ich zu 100%.
      Politische Skandale, Wahrheiten und oder Unwahrheiten, wer weiß das schon, sind heute wohl an der Tagesordnung.
      Mich macht sehr betroffen, wie sehr die Demokratie im Sinne unserer Gründungsväter in einen Strudel der Verwirrten geraten ist.
      Es ist gefährlich geworden. Mein Appell: Bleibt im Euren Mikrokosmos; die eigene Familie.Sie ist besonders schützenswert.
      .

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      • Ps. Noch ein Tip :

        Es gibt ein überliefertes indianisches Sprichwort: Wenn Du merkst, das Du auf einem toten Pferd reitest: „ Spring ab“.

        Hat mich über Jahrzehnte meines dienstlichen und machmal auch privaten Lebens gut begleitet.

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    • Liebe Leidensgemeinschaft,

      So viele Facetten der ungleichen Besoldung sind skandalös.
      Gibt es ein Licht am Ende des Tunnels?
      Das Gummiband des Vertrauens reißt an vielen Enden der Republik.
      Vernunft ist abgehängt. Es zählt der Moment.
      Wir, die Beamtenschaft, sind der demokratische Fels in der Brandung.
      Ergo: wer nicht mit uns ist, ist gegen das System.

      Traut euch!

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      • @Detlef

        Nicht ohne Grund warnte Prof. Ulrich Battis bereits vor Jahren davor, dass die fortgesetzte Missachtung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung „rechtsstaatsgefährdend“ sei und die Besoldungsgesetzgeber damit letztlich eine „Verfassungskrise“ herbeiführten. Dr. Torsten Schwan hat diese Einschätzung nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und spricht inzwischen von einer „dräuenden Verfassungskrise“.

        Vor diesem Hintergrund hat es schon eine gewisse Ironie, wenn Finanzsenator Evers jetzt einen Verfassungstreue-Check für angehende Beamte fordert, während der Senat bei der Erfüllung seiner eigenen verfassungsrechtlichen Pflichten seit Jahren hinterherhinkt.

        Denn das eigentliche Problem beschränkt sich längst nicht mehr auf die Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung von 2008 bis 2020. Auch die aktuelle Berliner Besoldung ist bis heute noch gar nicht anhand der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überprüft worden. Die Erhöhung um 3,8 Prozent zum 1. April 2026 ist lediglich die Übertragung des Tarifergebnisses – einschließlich eines aus 2028 vorgezogenen Prozentpunkts. Die eigentliche Überprüfung der Besoldung ab 2021 will der Senat nach eigener Aussage erst nach dem Reparaturgesetz vornehmen.

        Brandenburg zeigt, dass es auch anders geht: Dort sollen die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 berücksichtigt und die Bezüge je nach Besoldungsgruppe deutlich angehoben werden. Die dortige Landesregierung sagt selbst, ein weiteres Aufschieben wäre verfassungsrechtlich angreifbar und würde das Problem lediglich in die Zukunft verschieben.

        Berlin dagegen verschiebt genau diese Prüfung weiter. Sollte sich dabei – wie vieles erwarten lässt – herausstellen, dass auch die Besoldung 2026 zu niedrig war, haben die Berliner Beamten ihrem Dienstherrn wieder einmal über Monate oder Jahre einen faktisch zinslosen Kredit gewährt.

        Verfassungstreue kann keine Einbahnstraße sein. Wer sie von seinen Beamten zu Recht verlangt, muss sich bei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Pflichten am selben Maßstab messen lassen.

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        • So ist es.

          Und mehr noch. Im Umgang mit Widersprüchen bleibt so einiges sicherlich verborgen. Ich hoffe, dass es nicht zu einem bösen Erwachen kommt, wenn die Nachzahlungsbescheide ins Haus flattern. Man sollte nicht davon ausgehen, dass im Zweifel für den Beamten entschieden wird. Andersrum wird wohl eher ein Schuh draus.
          Wer zudem meint, das Abgeordnetenhaus würde nach der Wahl großzügig allen Beamten nachzahlen, wird recht schnell geerdet werden.

          Im Wahlkampf wird zwar, mal diffus, mal etwas konkreter, einiges versprochen. Die Halbwertszeit des Gesagten dürfte allenfalls im Wochenbereich liegen.

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  2. https://www.tagesspiegel.de/berlin/besoldung-verfassungstreue-personal-die-programme-der-parteien-zur-berlin-wahl-im-beamten-check-16030332.html

    Zitat:
    Die Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen von Besoldung, Personalpolitik und Verwaltung. Bei der möglichen Nachzahlung in Milliardenhöhe legt sich vor der Berlin-Wahl nur eine Partei fest.

    Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber in der Hauptstadt. Fast 140.000 Menschen arbeiten für die Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die Landesbehörden. Im Wahlkampf spielt diese Gruppe nicht immer die größte Rolle. Dennoch formulieren alle Parteien in ihren Programmen Ideen, wie die Berliner Verwaltung in Zukunft aufgestellt werden soll und was die Beschäftigten erwartet.

    AfD für Nachzahlung für alle – Finanzierung bleibt offen
    Die Nachzahlungen infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind aktuell das Thema, das die Beamtinnen und Beamten mit am meisten umtreibt. Im vergangenen Jahr kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Großteil der Besoldung zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig niedrig war. Ein Reparaturgesetz, das die Nachzahlung regelt, muss bis Ende März stehen.

    Die Gretchenfrage für viele Beamte lautet: Bekommen alle die Nachzahlung oder nur jene, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben? Laut Gerichtsbeschluss haben nur Letztere einen rechtlichen Anspruch darauf.

    In den Wahlprogrammen der Parteien findet sich zu der Frage nichts. Auf Tagesspiegel-Anfrage an alle im Parlament vertretenen Parteien teilt lediglich die AfD mit, dass „die Reparatur einer verfassungswidrigen Besoldung für alle Betroffenen gelten muss, egal ob sie Einspruch eingelegt haben oder nicht“. Wie die Partei das finanzieren will, bleibt vage. Laut Berechnungen der Finanzverwaltung würde eine Nachzahlung an alle betroffenen Beamten mehr als sieben Milliarden Euro kosten.

    Aussagen, wo das Geld herkommen soll, könnten „erst nach den Wahlen und einem umfassenden Kassensturz vorgenommen werden“, teilte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Ralf Wiedenhaupt, mit. „Punkte, die wir uns besonders anschauen müssen, sind die Migrationskosten, die Frage, welche Aufgaben von öffentlicher Verwaltung zu übernehmen sind, und welche Projektfinanzierungen wirklich sinnvoll sind.“

    Grüne und Linke verweisen auf Haushaltslage
    Grüne und Linke kritisieren, dass die schwarz-rote Koalition noch keinen offiziellen Entwurf für das Reparaturgesetz vorgelegt hat. Bislang gibt es lediglich einen Referentenentwurf, der jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode im Parlament beraten werden wird.

    Eine Nachzahlung an alle Beamten sehen die beiden Oppositionsparteien eher skeptisch. Die Frage des Kreises der Anspruchsberechtigten sei „komplex“, teilte Tonka Wojahn, Sprecherin für Haushaltspolitik der Grünenfraktion, dem Tagesspiegel mit. Es müsse abgewogen werden zwischen einer Gleichbehandlung aller Beamten und der Finanzierbarkeit.

    Mit Blick auf die Kosten von sieben Milliarden Euro sagt Wojahn: „Dies ist eine finanzielle Größenordnung, die das Land Berlin vor dem Hintergrund der Haushaltslage nicht stemmen kann.“

    Auch die Linke signalisiert, dass eine Nachzahlung an alle den Haushalt überfordern könnte. Die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben müsse „mit einer langfristig tragfähigen Haushaltsstrategie vereinbar sein“, teilte Fraktionssprecher Thomas Barthel mit. Die Nachzahlungen müssten rechtssicher umgesetzt werden, „ohne die Handlungsfähigkeit des Landes dauerhaft zu gefährden“.

    CDU und SPD wollten sich auf Anfrage nicht konkret festlegen. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach sagte, die Frage könne „nicht seriös beantwortet werden ohne verlässliche Grundlage für die Umsetzung und Finanzierung“. Dies sei Aufgabe von Finanzsenator Stefan Evers.

    Der ist bekanntermaßen auch Spitzenkandidat für die CDU. Sein Sprecher Michael Ginsburg sagte, man wolle „auch die Beamten in den Blick nehmen, die in der Vergangenheit keinen Widerspruch eingelegt haben“. Was genau das bedeutet, bleibt offen. „Wie eine Lösung konkret aussehen kann, werden wir anhand der rechtlichen Vorgaben und der finanziellen Möglichkeiten des Landes seriös bewerten.“

    CDU fordert „Verfassungstreuecheck“ und „Leistungswettbewerb“
    Unabhängig von der Beamtenbesoldung äußern sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen in unterschiedlicher Länge dazu, wie sie sich die Zukunft der Berliner Verwaltung und ihrer Mitarbeiter vorstellen.

    Die CDU setzt sich unter anderem für einen „Verfassungstreuecheck im Öffentlichen Dienst“ ein. Vor der Einstellung soll es eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz geben. In Brandenburg ist das bereits der Fall.

    Um die Verwaltung effektiver zu machen, plant die Partei zudem „einen neuartigen Leistungswettbewerb“. Der Senat soll für alle Politik- und Querschnittsfelder jährlich ein Hauptziel und zur Überprüfung der Zielerreichung Kennzahlen festlegen. „In Betracht kommen etwa die Anzahl neuer Gewerbeansiedlungen, die Durchschnittsdauer von Baustellensperrungen oder die Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungen“, heißt es im CDU-Wahlprogramm.

    Das von Rot-Grün-Rot verabschiedete Partizipationsgesetz will die Partei abschaffen. Es besagt unter anderem, dass bei der Einladung zu Auswahlgesprächen mindestens so viele Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es dem Anteil in der Berliner Bevölkerung entspricht, also rund 40 Prozent.

    Laut CDU muss die Verwaltung in Zukunft mit weniger Personal auskommen. „Wir streben an, die Stellen in allen Senatsverwaltungen um mindestens zwei Prozent pro Jahr zu reduzieren“, heißt es im Programm. Bei der Bearbeitung von standardisierten Aufgaben soll noch stärker als bisher Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen.

    SPD will Vielfalt in der Verwaltung stärken
    Die SPD setzt sich für gleiche Bezahlung auf Bezirks- und Landesebene ein. „Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – unabhängig davon, ob sie im Bezirk oder auf Landesebene geleistet wird“, heißt es im Wahlprogramm. Beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis soll sichergestellt werden, dass erworbene Versorgungsansprüche erhalten bleiben.

    Weiterhin plant die SPD zahlreiche Maßnahmen für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung in der Verwaltung. So soll eine neue „Leitstelle Diversity“ eingerichtet werden, die „die Wertschätzung der kulturellen Vielfalt“ und „die Sensibilisierung der Beschäftigten“ voranbringen soll.

    Transitionsrichtlinien für die Berliner Verwaltung sollen „die Situation für trans*, inter* und nicht-binäre Beschäftigte des Landes Berlin verbessern“. Die SPD unterstützt eine geschlechterinklusive Verwaltungssprache. „Ein Verbot der Verwendung von Sonderzeichen lehnen wir ab“, heißt es im Wahlprogramm.

    Grüne wollen „sprachliche Zugangshürden“ in der Verwaltung abbauen
    Anders als die CDU wollen die Grünen den Personalbestand des Landes Berlin „stabilisieren“. Um die Verwaltung für mehr Menschen attraktiv zu machen, wollen die Grünen „sprachliche Zugangshürden im Einstellungsprozess senken“. Demnach könne „die Probezeit zum Ausbau von Deutschkenntnissen“ genutzt werden, indem die Mitarbeitenden an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.

    Zudem heißt es im Programm: „Wir wollen den gesellschaftlichen Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismus- und Antisemitismuserfahrung in der Verwaltung durch verbindliche positive Maßnahmen erhöhen und als Zielvorgabe bis 2030 mindestens den Durchschnitt der Berliner Bevölkerung erreichen.“ BIPoC steht für „Black, Indigenous, People of Color“. Ferner fordert die Partei die Einrichtung einer „Hauptfrauenvertretung analog dem Hauptpersonalrat“.

    Linke nimmt Hauptstadtzulage in den Fokus
    Die Linkspartei will die Hauptstadtzulage deutlich ausweiten. Diese soll nicht nur für direkt beim Land Beschäftigte gelten, sondern auch Beschäftigten an den Hochschulen und bei freien Trägern und im mittelbaren Landesdienst gewährt werden. Bisher wird die Zulage von 150 Euro im Monat nur an Beamte bis zur Besoldungsgruppe A14 gezahlt. Die Linke will die Zulage „für alle umsetzen“, also auch für Topbeamte. Zudem fordert die Partei, Modellprojekte für eine Viertagewoche oder eine Dreißigstundenwoche bei vollem Lohnausgleich zu prüfen.

    Einen Fokus legt die Linkspartei auch auf die Ausbildung. Alle Aufgaben für Personal und Ausbildung sollen gebündelt bei der Senatsfinanzverwaltung liegen. Bisher sind die Aufgaben zwischen Finanz- und Innenverwaltung aufgeteilt.

    Evers will Verfassungstreue-Check für Beamte in Berlin
    Ein „AusbildungsLAB“ soll zusammen „mit Teilen der Stadtgesellschaft, Trägern der Daseinsvorsorge, der Wirtschaft und der Wissenschaft an konkreten Lösungen für eine attraktive und zukunftsorientierte Ausbildung“ arbeiten. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften sollen zusätzliche Wohnungen für Auszubildende in der Verwaltung bereitstellen, die Mietpreise sollen an die Vergütung angepasst werden.

    AfD lehnt „Quotenregelung“ ab
    Die AfD fordert im Wahlprogramm „die Fortführung der Anhebung der Zulagen sowie eine leistungsgerechte Alimentierung der Beamten“. Für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten bei Polizei und Feuerwehr soll es zudem „besondere finanzielle Anreize“ geben.

    Eine „Quotenregelung“ für Beschäftigte bei der Polizei und in der Justiz lehnt die AfD ab, wobei sie offen lässt, auf welche Merkmale sich dies genau bezieht.

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  3. Losgelöst vom Wahltermin zeigt sich erneut, daß wohl über einen Widerspruchstsunami (Aktivierung aller ruhenden Widerspruchsverfahren) und eine Klagewelle der Druck erhöht massiv werden müßte.

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  4. nach Haushalt also… Kotz.. dann kriegen sie meine stimme nicht

    habe in letzter Zeit mit Kollegen besprochen, wie viele Jahre wir das eigentlich schon machen und wie das damals alles anfing mit den Widersprüchen usw. habe den ganzen papierkrieg mal zusammengetragen und dabei bemerkt, wie unterschiedlich wir behandelt wurden. Insbesondere 2015.
    Von 9 Widersprüchen von uns sind 5 akzeptiert worden, 4 wurden abgewiesen. Mit nem Dreizeiler. „Höhe der Besoldung entspricht dem Gesetz“ oder so. Ich hatte es dann 2016 wieder probiert und irgendwann dann auch eine Bestätigung bekommen. mache es seitdem jedes Jahr.
    zwei andere reichen erst wieder seit 2023 ein.
    viele Jahre verloren, weil sie damals so verunsichert wurden.
    wie ist es bei euch gewesen? Gibt das große Ganze vielleicht ein ähnliches Bild ab?.

    diese Ungleichhandlung ist eine Riesen sauerei

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    • Ich habe als abgeordneter „Finanzexperte“ von Mitte Juli bis Ende August Widersprüche beim LVwA elektronisch erfasst. Es gab zum Anfang keine einheitliche Bearbeitung der Widersprüche. Teilweise wurden da selbst als Widerspruch gekennzeichnete Schreiben als Antrag gewertet, abgelehnt mit Rechtsbehelfsbelehrung. Hätte man wohl nochmal Widerspruch einlegen sollen, was aber nur wenige tatsächlich gemacht haben. Es kam also immer auf den jeweiligen Bearbeiter an. Alles in allem ein großer Beschiss.

      Zum Ende hin wurden auch die Anweisungen, wie Widersprüche zu erfassen sind, geändert. Eigentlich müssten alle Widersprüche nochmal geprüft werden.

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      • Man hatte alle Zeit der Welt. Allerspätestens nach dem Urteil zur R-Besoldung!
        Nein…Man wollte ja auf das Urteil zur A-Besoldung warten. Und war dann aber sowas von überrascht, dass man erstmal zig Beamte in die Keller schickte um irgendwie Widerspüche auszuzählen, die man auch erstmal finden musste.
        Rücklagen mussten natürlich auch keine gebildet werden, war ja auch nicht zu erwarten, dass doch tatsächlich noch ein Urteil „so plötzlich“ kommt.
        Aber auf den richtigen Text der Widersprüche wird offensichtlich sehr viel Wert gelegt.
        Apropos Wert….aber lassen wir das.
        6 Jahre hängen wir allein dem Urteil zur R-Besoldung nach.
        Und man beschwert sich dann tatsächlich über den Alleingang Brandenburgs über die (auf Grund des ganzen Desasters halbwegs hinnehmbare) Befriedung, in dem man rückblickend für dieses (also das laufende) amtsangemessen besoldet?!

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      • ich dachte, diese Prüfung findet zur Zeit statt? durch Finanzexperten 🙂

        Es spricht meines Erachtens viel dafür, dass der Beschluss vom BverwG 2 B 5.26 vom 07. Mai 2026 im Grundsatz auch für Widerspruchsführende gilt, nicht nur für Kläger. Also Fortwirkung des jeweils ersten Widerspruchs.

        also steht die anfänglich(?) totale -willkürliche-, Ungleichbehandlung der Widersprüche fest? Was machen wir daraus?

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    • Als FW Beamter hatte ich in der Cause unzulässigen Mehrarbeit ganz ,,tolle “ Erfahrungen mit den Widersprüchen( Verjährung), Gewerkschaften und Personalrat gemacht, sprich ein paar tausend Euro gingen flöten.
      Daher meine Empfehlung, alles einem Anwalt übergeben, der sich in dem Materie auskennt.

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