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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Pressemitteilung GdP – Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung

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  • Pressemitteilung GdP – Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung
19. Juli 2018 3 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Vorab erst einmal vielen Dank für die weitere Unterstützung des Kampfes für eine amtsangemessene Alimentation in Berlin!

Aufgrund einiger Nachfragen zu dem Inhalt der GdP-Pressemeldung „Klageverfahren verfassungswidrige Besoldung“ möchten wir hier nur ergänzend ein wenig Erläuterung bieten:

Nur zwischen den Zeilen der Pressemeldung ist zu lesen, dass der Dank selbstverständlich einer Vielzahl von Unterstützern gilt. Der Erfolg des Verfahrens des Kollegen HSU resultiert aus einer wundervollen Zusammenarbeit diverser Organisationen, wie z.B. der GdP, dem BDK, dem Deutschen Richterbund in Berlin, der DKV, der BVG, einer Mitarbeiterin, die sich um sämtliche steuerlichen Berechnungen kümmerte (die erforderlich waren für die Vergleiche mit den Hartz-IV-Empfängern) und natürlich den zig hundert Unterstützern, die uns nicht nur finanziell, sondern auch mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben!

Dank der finanziellen Unterstützung ALLER Beteiligten konnten wir über den gesamten Zeitraum unseren Rechtsanwalt bezahlen, der sich auch weiterhin mit großem Engagement dem Erfolg unserer Klagen verschrieben hat. Da der Kollege HSU mit seiner Klage bislang am weitesten gekommen war, konzentrierten wie unsere umfangreiche Arbeit vorrangig auf die Fertigstellung seiner Revisionsbegründung und der Erweiterung für sein Verfahren. Wie wir alle wissen, war diese akribische Arbeit letztlich von Erfolg gekrönt und gipfelte in den für alle Beamten dieser Stadt überaus vorteilhaften Vorlagebeschlüssen des BVerwG.

Gemeinsam arbeiten wir jetzt weiter daran, dem BVerfG die verfassungswidrige Besoldungssituation im Land Berlin umfassend vor Augen zu führen. Dabei wollen wir aber keinen Druck auf das BVerfG ausüben, sondern die gesamte Situation mit den für das Land Berlin absolut spezifischen Eigenheiten im Detail darstellen. Auch hier sind erneut erhebliche Arbeiten seitens des Rechtsanwalts und uns Klägern erforderlich, die erneut ERST EINMAL dem Verfahren des Kollegen HSU zugute kommen werden. Denn nur wenn das BVerfG das gesamte Ausmaß der verfassungswidrigen Unteralimentation in Berlin erläutert bekommt, kann es auch eine gerechte Entscheidung treffen. Das wiederum kommt dann allen Beamten Berlins zugute.

In diesem Sinne sollte immer wieder betont werden:

Nur GEMEINSAM sind wir stark! Vielen Dank allen Beteiligten!!!

 

André Grashof

www.Berliner-Besoldung.de

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Aktuelles
Wer klagt denn so alles? – Auskunft des BVerfG
Was bisher geschah – Historie der Besoldungsklagen

3 Kommentare

  1. Martina Foote
    20. Juli 2018    

    Einfach nur;

    DANKE ☺

    Reply
  2. Berger
    20. Juli 2018    

    Immer weiter so! Irgendwann wird sich immer mehr Wirkung entfalten….
    Gibt es denn schon irgendeine Ahnung, in welchem Zeitrahmen das BVerfG anfangen wird sich konkret damit zu beschäftigen?

    Reply
    • André Grashof
      23. Juli 2018    

      Hallo Kollegin Berger,
      vielen Dank für Deine Mitteilung. Wir hatten bereits beim BVerfG angefragt, erhielten aber nur die Mitteilung, dass noch kein Termin festgelegt wurde. Wir hoffen, dass bis spätestens Herbst 2019 ein Termin angesetzt wird. Wir werden auf unserer Seite berichten, sobald wir mehr dazu erfahren. Alles Gute,
      André Grashof

      Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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