DRB- Berlin empfiehlt – Widerspruch einlegen!
In der neuesten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutscher Richterbundes – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V. „VOTUM“ Nr. 3/17 wird empfohlen, dass die Betroffenen gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen sollen. Der Landesverband fordert ein Nachzahlungsgesetz für alle Berliner Kolleginnen und Kollegen und begründet dies u.a. so: „Denn der …