Berliner-Besoldung.de
Berliner-Besoldung.de
  • Über uns
  • Service
    • Daten und Fakten
    • FAQ
    • Widerspruch
    • Kontakt
  • Spende
  • Abgeordnetenhaus
    • Briefe an die Abgeordneten
    • Aus dem Abgeordnetenhaus
    • Dokumente
  • Presse
  • Impressum / Disclaimer
  • Datenschutzerklärung
Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

Mehr
2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

Mehr
2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

Mehr
2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

Mehr
2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

Mehr
2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

Mehr
2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

Mehr
2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

Mehr
2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

Mehr
2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

Mehr

2. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses

  • Home
  • Briefe an die Abgeordneten
  • 2. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses
9. Januar 2016 Kommentieren Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Abgeordnete,

ergänzend zum ersten offenen Brief an Sie haben wir festgestellt, dass eine Anfrage an Sen Fin gestellt wurde, um Zahlenmaterial zu erhalten, welches geeignet sein soll festzustellen, ob die Alimentation auch nach diesen von Sen Fin erlangten Daten als verfassungswidrig angesehen werden muss.

Da die Volksinitiative kein Rederecht mehr hat, war es uns wichtig, Sie kurz über folgenden Umstand zu informieren, der aus unserer Sicht fundamental für einen „realistischen Besoldungsvergleich“ zwischen den Ländern ist:

Es erschließt sich der Volksinitiative nicht, aus welchen Quellen Sen Inn die Angaben eines angeblichen nur 6%-igen Unterschiedsbetrages der Berliner Besoldung zur durchschnittlichen Besoldung der Länder errechnet hat. Die Quellenangaben der Volksinitiative befinden sich im handout, welches den Abgeord-neten übergeben wurde und einen durchschnittlichen 15%-igen Unterschiedsbetrages ausweist.

Äußerst wichtig erscheint uns darauf hinzuweisen, dass in der Urteilsbegründung zu dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 sehr detailliert folgendes  zur Berechnung der Beamten-besoldung aufgeführt wurde (sinngemäß und verkürzt dargestellt):

  • Mindestbeträge einer Krankheitskostenversicherung sind vom Gehalt in Abzug zu bringen
  • Eine Berechnung muss unter Beachtung etwaiger Sonderzahlungen – oder Kürzungen erfolgen
  • Die Amtsangemessenheit der Alimentation ist ferner im Lichte des Niveaus der Beihilfeleistungen zu bewerten (besondere Beachtung einer „Salami-Taktik“)

Dies bedeutet, dass es vollkommen falsch und entgegen der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Berechnungsrichtlinien wäre, nur die Grundgehälter der verschiedenen Länder und Besoldungsgruppen miteinander zu vergleichen. Analog zum vorliegenden neuen Urteil des BVerfG müssen gerade die in Berlin vorliegenden finanziellen Benachteiligungen der Beamten Berücksichti-gung finden und vom Grundgehalt in Abzug gebracht werden, BEVOR ein Vergleich mit anderen Ländern durchgeführt werden kann.

So gibt es in Berlin keine freie Heilfürsorge dafür aber eine erhöhte Kostendämpfungspauschale und stetige Reduzierung von Beihilfeleistungen; zusätzlich muss der Mindestbetrag der Krankenver-sicherungsbeiträge in Abzug zur Besoldung gebracht werden. Finanzielle Benachteiligungen sind auch im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen zu verzeichnen. Gerichtlich wurde festgestellt, dass Berliner Beamte im Zeitraum von 2006 bis 2011 fehlerhaft besoldet wurden, was zu einem Verlust von bis zu 6000 Euro geführt hat. Das Bewegungsgeld wurde gestrichen und die Arbeitszeit erhöht. Auch die Streichung des Urlaubsgeldes und die extreme Kürzung des Weihnachtsgeldes in Berlin sind bei einem Besoldungsvergleich mit anderen Bundesländern zu berücksichtigen (was auch vom BVerfG deutlich gewertet wurde). Erst NACH Abzug all dieser finanziellen Benachteiligungen bei der Berliner Besoldung kann man den dann errechneten Betrag mit der Besoldung der anderen Länder vergleichen.

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Sie VOR einer zu treffenden Entscheidung überprüfen, ob die Ihnen zuliefernden Dienststellen/Institutionen diese vom BVerfG vorgeschriebenen Richtlinien bei der Berechnung und Auflieferung der Daten berücksichtigt haben und danken Ihnen vorab für Ihre Mühe.

  • twittern 
  • teilen 
  • teilen 
  • RSS-feed 
Briefe an die Abgeordneten
1. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses
3. Offener Brief an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Melde dich für unseren Newsletter an!

Spende für das Aktionsbündnis

Wofür werden die Spenden verwendet?

Neueste Kommentare

  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

_______________________________

  • Thomas Stein bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Väterchen Frost bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Markus F. bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Fragender bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • André Grashof bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Tim1 bei Altersdiskriminierung – ein Versuch, die Angelegenheit aufleben zu lassen – Suche nach Mitstreitern
  • Hanzen bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
  • Thomas Stein bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

<p id=“copyright“><span class=“credits“><a href=“https://www.berliner-besoldung.de/“>Berliner Besoldung.de</a>&nbsp;&nbsp;unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung &nbsp;&nbsp; <a href=“https://www.berliner-besoldung.de/impressum/“>Impressum / Disclaimer</a>&nbsp;&nbsp;<a href=“https://www.berliner-besoldung.de/datenschutzerklaerung/“>Datenschutz</a></span>

Berliner Besoldung.de  unterstützt vom Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Hauptstadtbesoldung    Impressum / Disclaimer  Datenschutz