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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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OVG-Beschlüsse vom 11.10.17 liegen vor – A4-Familie im Schnitt 120 Euro zu wenig

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30. Oktober 2017 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg liegen nunmehr im Volltext vor. Demnach wurde das durch das BVerfG definierte Abstandsgebot, dass sich die Beamtenbesoldung  eines A 4 – Beamten (unterste Besoldungsgruppe) vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben müsse, nicht eingehalten.

Verglichen wurde eine Familie mit zwei Kindern, die Leistungen nach dem SGB II erhielt mit einer A 4-Beamtenfamilie mit zwei Kindern. Die monatlichen Unterschreitungen des Abstandsgebotes betrugen über die Jahre 2009-2016 43,84 – 153,77 Euro. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden damit nicht eingehalten. Im Schnitt wurden der A4-Beamtenfamilie über den gegenständlichen Zeitraum monatlich ca. 120 Euro zu wenig bezahlt.

(Anm.: Nach Auffassung der Klägergemeinschaft sind die vom OVG benutzten Zahlen falsch, so dass die Differenzbeträge noch größer wären, siehe Bericht aus der Verhandlung)

Jahr Jährliche
Unterschreitung
Monatliche
Unterschreitung
2009 -954,14 -79,51
2010 -526,10 -43,84
2011 -1.717,96 -143,16
2012 -1.754,98 -146,25
2013 -1.845,26 -153,77
2014 -1.783,50 -148,62
2015 -1.601,58 -133,47
2016 -1.428,76 -119,06

Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, OVG 4 B 33.12, OVG 4 B 34.12

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Einrede der Verjährung am Beispiel der Berliner Feuerwehr
Wie alles begann …

2 Kommentare

  1. Andreas Veith
    31. Oktober 2017    

    Ja. Es ist schier unglaublich, wie uns die Berliner Politik vorführt. Angesichts der bisherigen erstinstanzlichen Urteile hatte ich schon den Glauben an Gerechtigkeit verloren. Zum Glück scheinen die Gerichte doch noch zugänglich für Argumente und Fakten zu sein und ich bin fest überzeugt, dass wir recht bekommen vor dem BVerfG.

    Dir, lieber Kollege Grashof, kann ich nicht genug danken für deinen unermüdliche Einsatz für uns alle. Und ich bin zuversichtlich… mit der Unterstützung von vielen Kolleginnen und Kollegen werden wir der Berliner Politik ihre Grenzen aufzeigen. Daher von mir ein Appell an alle: unterstützt die Initiative für eine amtsangemessene Besoldung in Berlin. Jetzt!

    Reply
  2. André Grashof
    31. Oktober 2017    

    In der Folgezeit werde ich den Vorlagebeschluss des OVG Berlin-Brandenburg noch genauer unter die Lupe nehmen, doch hier schon einmal zwei WESENTLICHE Kritikpunkte, die zu einem falschen Ergebnis führen:
    1. – „Der Senat hat sich ausgehend von dieser Betrachtungsweise dafür entschieden, zur Vereinfachung für jedes Kalenderjahr den Monat Dezember als Referenzmonat auszuwählen und bei seinen Berechnungen auf die in diesen Monat geltenden bzw. ermittelten Werte bzw. Beträge abzustellen.“
    WARUM gerade der Monat Dezember? Kann es sein, dass hier zugunsten des Berliner Senats gerade dieser Monat ausgewählt wurde, wohlwissend, dass in Berlin erst ab dem Monat August eine Besoldungserhöhung gewährt wird? Warum wurde nicht der Monat Januar gewählt, in dem auch die Hartz-IV-Sätze angepasst werden (und im Übrigen auch die Diäten steigen)? Warum wurde nicht zumindest ein Jahresmittelwert der Besoldung ausgerechnet, der wesentlich realer das Jahresgehalt der Beamten abgebildet hätte?
    2. – „297,06 €“ wurden als monatlicher Aufwand im Jahr 2016 für eine private Krankenversicherung einer VIERKÖPFIGEN BEAMTENFAMILIE berücksichtigt. Bitte wertes OVG sagt mir, welche private Krankenversicherung diese lächerlichen Gebühren verlangt – ich werde SOFORT dahin wechseln! Das ist absurd und stellt weder einen Mittelwert dar, noch auch nur ansatzweise ein Abbild der Realität! Vom Pressesprecher der PKV liegt mir eine Erklärung vor, dass die dem OVG mitgeteilten Daten keine Durchschnittswerte darstellen und auch keinerlei Aussagen bieten, welche Leistungen in den Kosten enthalten sind, da die PKV derlei Aussagen gar nicht treffen kann! Damit sind diese Daten aber vollkommen ohne Aussagekraft und für einen Vergleich nicht heranzuziehen! Wir Kläger haben detaillierte Daten der Krankenversicherung DKV. Auch der Richter Stuttmann, der vom BVerfG als Vergleich angeführt wird, hatte in seinen Berechnungen Durchschnittswerte für sein Bundesland ermittelt, die unseren Daten ähneln.
    ALLEINE DIESE BEIDEN KRITIKPUNKTE würden ein vollkommen anderes Ergebnis für die Abstandsberechnungen bringen, hätte das OVG Berlin-Brandenburg versucht, die Realität abzubilden!!!
    Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt müssen wir den gesamten Vorlagebeschluss auseinandernehmen. Da findet sich sicherlich noch mehr… Man kann nur im Sinne des Rechts hoffen, dass das BVerwG und später das BVerfG zu einem gerechten Urteil kommen.

    Reply

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  • Hanzen zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweitePünktlich zum Jahresbericht der Berliner Feuerwehr bei Twitter X nochmal das Thema amtsangemessene Besoldung als Erinnerung gepostet 😉 https://x.com/Hanzen1970/status/1940336398034485338?t=NSSJIEpcx3lI1rpz9UHVYg&s=19
  • Marc zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteGibt es eigentlich Erkenntnisse, ob es dieses Jahr noch was wird mit der Rechtssprechung zur Alimentation der Beamten in Berlin?
  • Alex zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo allerseits, in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren): "Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen." In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen. Beste Grüße Alex

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