Unter der Überschrift “Leistung honorieren – keine Einrede der Verjährung gegenüber den Berliner Feuerwehrleuten” hat die FDP Fraktion im Abgeordnetenhaus am 21.06.2017 beantragt, dass das Parlament beschließen solle:
“Der Senat wird aufgefordert, von der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber den Berliner Feuerwehrleuten, welchen ein Ausgleich für geleistete Mehrarbeitszeiten zusteht, abzusehen.”
Der Antrag muss noch in den Ausschüssen beraten werden, jedoch ist der Umgang des Senates mit den Ansprüchen der Feuerwehrleute interessant, da auch hier Analogien zum Umgang mit zurückliegenden Besoldungsansprüchen erkannt werden könnten.
Hierzu die Ausführungen des Abgeordneten Luthe (FDP) im Plenarprotokoll 18/13 vom 06.07.2017:
Marcel Luthe (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat lässt in Prozessen mit Berliner Feuerwehrleuten wegen der Bezahlung für geleistete Überstunden die Einrede der Verjährung erheben, obwohl ausdrücklich und ohne Einschränkung in der Mitarbeiterinformation vom 21. April 2008 erklärt wurde, keine Verjährung einzuwenden. Im Jahr 2013 hat der Polizeipräsident hingegen – nach den mir vorliegenden Unterlagen wahrheitswidrig – erklären lassen, der Verzicht vom 21. April 2008 auf die Verjährungseinrede sei nur eingeschränkt erklärt worden für „Forderungen, die nicht bereits verjährt waren“, so wird es zitiert. Warum hält der Senat trotzdem, Stand der Innenausschusssitzung vom Montag, an dieser Behauptung fest?
Vorgang Einrede der Verjährung bei der Berliner Feuerwehr – Parlamentsdokumentation
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