In der neuesten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutscher Richterbundes – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V. “VOTUM” Nr. 3/17 wird empfohlen, dass die Betroffenen gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen sollen.
Der Landesverband fordert ein Nachzahlungsgesetz für alle Berliner Kolleginnen und Kollegen und begründet dies u.a. so:
“Denn der Senat handelt nicht ohne Druck. Und er wird keinen Cent an diejenigen nachzahlen, die der Höhe ihrer Besoldung nicht widersprochen haben.”
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