2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

DRB- Berlin empfiehlt – Widerspruch einlegen!

In der neuesten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift des Deutscher Richterbundes – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e.V. „VOTUM“ Nr. 3/17 wird empfohlen, dass die Betroffenen gegen ihre Besoldung Widerspruch einlegen sollen.

Der Landesverband fordert ein Nachzahlungsgesetz für alle Berliner Kolleginnen und Kollegen und begründet dies u.a. so:

„Denn der Senat handelt nicht ohne Druck. Und er wird keinen Cent an diejenigen nachzahlen, die der Höhe ihrer Besoldung nicht widersprochen haben.“

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