Nach der Anhörung in den Ausschüssen (Innenausschuß + Hauptausschuß) am 07.12.15 (s.Wortprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-070-wp.pdf ) und am 09.12.15 (s. Wortprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/protokoll/h17-098-wp.pdf) mußten wir uns als Volksinitiative entscheiden, was weiter geschehen kann bzw. muß.
Wer die Wortprotokolle liest (und das sollte jeder im Öffentlichen Dienst), insbesondere die Redebeiträge der Abgeordneten der damaligen Regierungsparteien, wird feststellen, daß uns eigentlich nur der Weg blieb, den wir als jetzige 5 Kläger beschritten haben. Die damaligen Nicht-Regierungsparteien äußerten Unterstützungswillen (“…wir sollen dran bleiben…”).
Was uns am meisten enttäuschte war die Tatsache, daß Andre Grashof in der Erklärung unserer Volksinitiative Zahlen und Fakten einschl. entsprechender Quellen angab, jedoch nichts vergleichbares seitens der Ausschüsse angeboten wurde. Im Gegenteil, wir mußten uns u.a. anhören, daß wir bewußt Tatsachen falsch dargestellt bzw. andere bewußt weggelassen hätten (s. hierzu insbesondere die Redebeiträge der Abgeordneten Goiny (CDU) und Schneider (SPD) im Hauptausschuß).
Auf jeden Fall waren die Anhörungen eine positive Erfahrung und ich freue mich schon auf den angekündigten Brief des Abgeordneten Torsten Schneider (SPD), in dem er seinen Irrtum bzgl. der angeblich verfassungskonformen Alimentation einräumt (sofern das BVerfG nicht anders entscheidet als das BVerwG) !
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