2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Wie alles begann …

Nach der Anhörung in den Ausschüssen (Innenausschuß + Hauptausschuß) am 07.12.15 (s.Wortprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-070-wp.pdf )  und am 09.12.15 (s. Wortprotokoll: https://www.parlament-berlin.de/ados/17/Haupt/protokoll/h17-098-wp.pdf) mußten wir uns als Volksinitiative entscheiden, was weiter geschehen kann bzw. muß.

Wer die Wortprotokolle liest (und das sollte jeder im Öffentlichen Dienst), insbesondere die Redebeiträge der Abgeordneten der damaligen Regierungsparteien, wird feststellen, daß uns eigentlich nur der Weg blieb, den wir als jetzige 5 Kläger beschritten haben. Die damaligen Nicht-Regierungsparteien äußerten Unterstützungswillen („…wir sollen dran bleiben…“).

Was uns am meisten enttäuschte war die Tatsache, daß Andre Grashof in der Erklärung unserer Volksinitiative Zahlen und Fakten einschl. entsprechender Quellen angab, jedoch nichts vergleichbares seitens der Ausschüsse angeboten wurde. Im Gegenteil, wir mußten uns u.a. anhören, daß wir bewußt Tatsachen falsch dargestellt bzw. andere bewußt weggelassen hätten (s. hierzu insbesondere die Redebeiträge der Abgeordneten Goiny (CDU) und Schneider (SPD) im Hauptausschuß).

Auf jeden Fall waren die Anhörungen eine positive Erfahrung und ich freue mich schon auf den angekündigten Brief des Abgeordneten Torsten Schneider (SPD), in dem er seinen Irrtum bzgl. der angeblich verfassungskonformen Alimentation einräumt (sofern das BVerfG nicht anders entscheidet als das BVerwG) !

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