2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)

Nachtrag zum 10. Offenen Brief – Vergleichbarkeit der Länderbesoldungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

von verschiedenen Seiten wurden wir gebeten ein paar Zeilen zu schreiben zu der möglichen Vergleichbarkeit der Besoldungen der Bundesländer. Diesem Ersuchen sind wir nachgekommen und bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

 

Länderbesoldungen nicht vergleichbar.pdf

 

1 Kommentar zu „Nachtrag zum 10. Offenen Brief – Vergleichbarkeit der Länderbesoldungen“

  1. Hallo André,
    vielen Dank für deine umfassenden und gut dargestellten Informationen.
    Es bleibt letztlich festzustellen, dass die Anfang der 2000er umgesetzte Föderalismusreform nur einer Seite dienlich war – den Länderregierungen.
    Mein Widerspruch gegen die Besoldung geht heute zum widerholten Male auf Reisen…

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