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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Nachtrag zum 10. Offenen Brief – Vergleichbarkeit der Länderbesoldungen

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22. Mai 2018 1 Kommentar Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren,

von verschiedenen Seiten wurden wir gebeten ein paar Zeilen zu schreiben zu der möglichen Vergleichbarkeit der Besoldungen der Bundesländer. Diesem Ersuchen sind wir nachgekommen und bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

 

Länderbesoldungen nicht vergleichbar.pdf

 

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Aktuelles, Briefe an die Abgeordneten
Es dauert noch – Verhandlung beim BVerfG noch nicht terminiert
Neuigkeiten von der HPR-Konferenz

1 Kommentar

  1. Andreas Veith
    23. Mai 2018    

    Hallo André,
    vielen Dank für deine umfassenden und gut dargestellten Informationen.
    Es bleibt letztlich festzustellen, dass die Anfang der 2000er umgesetzte Föderalismusreform nur einer Seite dienlich war – den Länderregierungen.
    Mein Widerspruch gegen die Besoldung geht heute zum widerholten Male auf Reisen…

    Reply

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Neueste Kommentare

  • HighTower zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023Die Hauptstadtzulage ist ja eh ein Auslaufmodell. Nach den 5 Jahren wird diese sicherlich nicht in dieser Form der Zulage fortgesetzt werden, da es ja im Tarifverbund deswegen schon Ärger gab und bei einer Weiterzahlung der Ausschluss Berlins aus dem Tarifverbund bevorstehen würde. Diese 150 Euro, ja ich lasse mir das Geld wegen meiner dienstlichen Verwendung auszahlen da das Firmenticket für mich keinen Sinn macht, müssen endlich ins Grundgehalt eingefügt werden, damit sie auch für die spätere Pension Sinn ergibt.
  • Martin zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023Bei mir sind es 7% bei A9
  • Finanzamtsmensch zu Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023uff, gespannt bin ich da nicht. Wenn er im gleichen Atemzug sagt, dass die Berliner ja nur ca. 2,5 % weniger kriegen als der Bund, und da ist noch nicht mal die Hauptstadtzulage berücksichtigt, dann merkt man direkt, dass da sich ggü. der letzten Jahre nicht viel tun wird. Ich frag mich auch immer, wie die Politik jedes Mal andere, komplett falsche, Zahlen raushaut und damit letztlich den Unmut der Bürger auf die Beamten zieht (a la "was fordern die so viel, es sind doch nur 2,5 % und mit der Zulage haben die bestimmt eh schon mehr!!11"). Für mich liest sich das tatsächlich als dicken Mittelfinger gegen seine Mitarbeiter

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  • HighTower bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Martin bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Finanzamtsmensch bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Väterchen Frost bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Interessierter bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Matthias K. bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Thomas Stein bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Sangerhause bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • juc bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023
  • Alex bei Rückantwort auf Schreiben SenFin vom 13.01.2023

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