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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Neuigkeiten von der HPR-Konferenz

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  • Neuigkeiten von der HPR-Konferenz
24. Mai 2018 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Auf der heutigen HPR-Konferenz in der Urania äußerten sich der Regierende Bürgermeister Michael Müller als auch der Senator für Finanzen und Personal Dr. Kollatz-Ahnen zum Thema Berliner Besoldung.

Neu war die Forderung des Regierenden, dass der Maßstab für die Berliner Besoldung zukünftig nicht der Durchschnitt der Länderbesoldungen, sondern das Bundesniveau sein soll. Demnach soll in die Durchschnittsberechnungen auch die Bundesbesoldung mit einbezogen werden.

Bezüglich der Zeitpunkte der zukünftigen Besoldungsanpassungen (1.06.18, 01.04.19, 01.02.20, 01.01.21) stellte der Senator Dr. Kollatz-Ahnen  die kühne These auf: „Kann dann gut sein, wenn die anderen Bundesländer bei dem Datum bleiben, bei dem sie jetzt sind, was wir nicht wissen, dass wir dann überdurchschnittlich bezahlen, weil die Bundesländer liegen zur Zeit bei MÄRZ.“ 

Über diese Aussage lässt sich trefflich streiten, aber da sie ja eh im Konjunktiv geäußert wurde, erübrigt sich das. Fraglich bleibt aber, wie der März als Durchschnitt „berechnet“ wurde.

 

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Aktuelles
Nachtrag zum 10. Offenen Brief – Vergleichbarkeit der Länderbesoldungen
Beherzte Worte eines Vorsitzenden Richters

2 Kommentare

  1. Olli
    27. Mai 2018    

    Wenn jetzt noch die Bundesbesoldung einbezogen werden soll und auch noch ein Vorziehen einer eventuellen Besoldungsanpassung als super Bevorteilung ins Spiel gebracht wird, dann sollte auch die freie Heilfürsorge mit ins Boot geholt werden.
    Brandenburg macht es ab 2019 vor und für Altbestands Kollegen gab es sie schon immer.

    Reply
  2. Andreas Veith
    26. Mai 2018    

    Fraglich ist für mich nicht nur, wie Herr Dr. Kollatz-Ahnen seine These stützt, sondern was die Gewerkschaften zu tun gedenken, um den Senat dazu zu bringen, die Besoldung ab dem kommenden Jahr bereits ab Januar anzupassen und das verfassungsgemäße Abstandsgebot dabei einzuhalten.
    Der jetzige Plan des Senats ist aus meiner Sicht weiterhin das Bewegen in Tip-Top-Schritten bei Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze.

    Reply

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