Die „Potsdamer Neueste Nachrichten“ stellen auf ihrer Webseite die Ergebnisniederschrift der sogenannten Brandenburger Attraktivitätsgespräche zur Verfügung.
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Neueste Kommentare
- Thomas zu Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten istHallo in die Runde, wurde einem von euch bezüglich der Nachzahlung von Familienzuschlägen schon irgendetwas zugestellt? Ich für meinen Teil habe weder mit dem Lohnzettel vom März und auch April etwas erhalten. Auch nicht gesondert. Danke und Gruß. Thomas
- ursus zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Hallo Mirko, prima Aktion! Insbesondere die Überschrift gefällt mir: "Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?". In der Vergangenheit haben sich die Beamt*innen wenn überhaupt frühestens nach Ablauf eines Jahres um ihre zu niedrigen Alimentationsansprüche des verstrichenen Jahres gekümmert. Mit Deiner Aktion wird Zeit gewonnen. Natürlich führen "viele Wege nach Rom". Immer nur abwartend auf das BVerfG zu verweisen ist wenig zielführend. Hilf Dir selbst dann hilft Dir Gott. Nach meinem Kenntnisstand kann man zumindest nach fruchtlos verstrichenen 3 Monaten eine Untätigkeitsklage in Form einer Leistungsklage einreichen. Ein Verweis auf die unmittelbar / jeweils gegenwärtig / sofort zu erfüllende Gewährleistungspflicht des Besoldungsgesetzgebers und auf die Schutzverpflichtung der Judikative wird sicherlich nicht schädlich sein. Lassen wir uns überraschen wie viele das Heft des Handelns in die Hand nehmen!
- InnereKündigung2006 zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Hallo! Vielen Dank für die Anregung. Leider wird das aus meiner Sicht nichts: Die Besoldungsgesetzgeber spielen ein uneheliches Spiel. Die Pflicht zur Prozeduralisierung besteht schon lange. Wenn es denn (je nach Land) überhaupt gemacht wird, dann mit frisierten Zahlen. Musterprozesse oder Verzicht auf jährliche Widersprüche etc. ? Alles Fehlanzeige. Die spielen auf Zeit und wir sollen und zwischenzeitlich gehackt legen oder das Zeitliche segnen. Und ihr glaubt in diesem Kontext, dass ihr darauf eine Antwort mit Anspruchsgrundlage erhalten werdet? Wenn überhaupt gibt es eine Eingangsbestätigung mit ausgestrecktem Mittelfinger. Nur Karlsruhe kann es richten und das hoffentlich bald!
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- Thomas bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- ursus bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- InnereKündigung2006 bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- Interessierter bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- Mirko Prinz bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- Interessierter bei Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?
- Interessierter bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- justme bei Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist
- Markus F. bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
- Thomas Stein bei Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025
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