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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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7. Offener Brief – Konkurrent Brandenburg ist deutlich attraktiver

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  • 7. Offener Brief – Konkurrent Brandenburg ist deutlich attraktiver
22. November 2017 1 Kommentar Geschrieben von André Grashof

Schönen guten Abend,

beigefügt ist ein link, der Sie darüber informiert, wie das Land Brandenburg als Nachbar Berlins und direkter Konkurrent um den Nachwuchs für den öffentlichen Dienst agiert, um SEINE Attraktivität zu erhöhen:

https://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_Einigung-erzielt?open&ccm=150

Nicht genug, dass das Land Brandenburg ohnehin schon um einige hundert Euro monatlich besser besoldet, als das Land Berlin,

zusätzlich die Besoldungserhöhung auch jeweils zum 01. Januar eines Jahres beschlossen hat,

zusätzlich auch für die Jahre 2017 – 2020 eine Attraktivitätsprämie zahlt,

sind jetzt noch weitere Maßnahmen beschlossen worden, die die Brandenburger Besoldung im Ranking derart weit nach vorne katapultiert, dass die bereits als verfassungswidrig erkannte Berliner Besoldung vollkommen abgeschlagen wird. Freie Heilfürsorge wäre für mich ein Finanzplus von ca. 350,00 € im Monat (sicherlich für jeden unterschiedlich)!

Im Konkurrenzkampf mit dem Bund in Berlin und dem Nachbarland Brandenburg dürfte es jetzt noch weitaus schwieriger werden, qualitativ gute Bewerber in ausreichender Anzahl nach Berlin zu locken. Schon jetzt ist die Lage in Berlin bedenklich und Bewerbungsfristen müssen mehrere Male verlängert werden. Über die sinkende Qualität der eingestellten Bewerber im Land Berlin möchte ich mich hier gar nicht weiter auslassen.

Die gebetsmühlenartig vorgetragenen Hinweise auf eine angebliche Angleichung der Berliner Besoldung an ein fiktiv (und fehlerhaft) errechnetes Durchschnittsniveau der Länder für das Jahr 2021 reicht keinesfalls aus, um den öffentlichen Dienst in Berlin vor dem Kollaps zu bewahren. Sie müssen SOFORT und ADÄQUAT handeln, um weiteren Schaden für das Land Berlin zu verhindern.

Beste Grüße, André Grashof

https://www.berliner-besoldung.de

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Abgeordnetenhaus, Briefe an die Abgeordneten
Landesverwaltungsamt kämpft mit Widersprüchen der Pensionäre
Ergebnisniederschrift der Brandenburger Attraktivitätsgespräche

1 Kommentar

  1. M. Klein
    23. November 2017    

    Während die Senatsverwaltung für Finanzen in der Klosterstraße sehnsüchtig den Volltext der Entscheidung des BVerwG vom 22.09.2017 erwartet und anscheinend immer noch darüber lamentiert wird, wie mit der Besoldungswiderspruchsschwemme im Sinne einer optimalen Schadensbegrenzung umgegangen wird, schreiten die Brandenburger Gewerkschaften munter voran und machen ihren Öffentlichen Dienst konkurrenz- und zukunftsfähig.

    Nun, die handelnden Spitzenverbände sind ja auch für Berlin zuständig. Vermutlich sitzen die auch hier schon monatelang zusammen.

    Reply

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  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfSorry, da steht Besoldungs und Anpassungsgesetz 2022 welches ja sowieso wegen der Tarifabschlüsse verabschiedet werden muss. Wäre also ein Abwasch.. Nur im Entwurf steht dazu nichts. Ein Reparaturgesetz kommt, ähnlich wie bei den Richtern, bei einer "Verurteilung" durch das BVerfG in Betracht.
  • Matthias K. zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfVon den SenFin wurde ja ein Rundschreiben (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4326904) im Jahre 2021 veröffentlich, dass das Reparaturgesetz (Punkt V.) in Aussicht stellt. Es schaut so aus, als wenn SenFin das irgendwie "vergessen" hat. Hier sind nun tatsächlich die Gewerkschaften/Personalräte gefragt.
  • Mario zu Petitonsausschuss sieht keinen HandlungsbedarfGenau das ist ja meine Befürchtung. Hier müssten die offiziellen Personalvertretungen und Gewerkschaften SenFin mal unter Druck setzen. Je nach Einlassung weiß man dann ob man Klagen muss.

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