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Berlin wurde wegen seiner verfassungswidrigen Besoldung verurteilt. Der Gesetzentwurf zur Reparatur ist erarbeitet. Trotzdem liegt er dem Abgeordnetenhaus bis heute nicht vor. Ob sich daran vor der Wahl noch etwas ändert, hängt nicht mehr von juristischen Prüfungen ab, sondern vom politischen Druck.
In Brandenburg liegt seit dem 2. Juli 2026 ein Referentenentwurf auf dem Tisch. Er sieht rückwirkend zum 1. Januar 2026 strukturelle Erhöhungen vor, von 7,14 Prozent in A 5 bis 17,94 Prozent in A 16, und koppelt die Besoldung künftig an den Nominallohnindex. Für 2026 ist nach Angaben des Landes kein erneuter Widerspruch erforderlich. Auch der Preis steht im Entwurf: ab März 2027 vorübergehend wieder die 41-Stunden-Woche. Darüber kann man streiten. Aber es gibt einen Entwurf, ein Datum, konkrete Zahlen und politisch Verantwortliche, die dafür geradestehen.
Dabei wurde nicht Brandenburg vom Bundesverfassungsgericht verurteilt, sondern Berlin. Der Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November, stellt fest, dass die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Das Nachbarland legt binnen weniger Monate einen Gesetzentwurf vor. Im verurteilten Land selbst hat das Parlament bis heute keinen erhalten. Die übliche Erklärung lautet, das Thema sei kompliziert und brauche Zeit. Diese Erklärung trägt nicht mehr.
Was tatsächlich passiert ist
Am 22. April 2026 berichtete der Staatssekretär der Finanzverwaltung im zuständigen Unterausschuss, das Reparaturgesetz sei erarbeitet und werde in den nächsten Tagen die Hausleitung erreichen. Im Mai erklärte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gegenüber der Berliner Morgenpost, der Gesetzestext sei „nahezu fertig geschrieben“. Die politische Grundsatzentscheidung könne er allerdings nicht allein treffen.
Solle das Gesetz noch vor der Wahl verabschiedet werden, müssten die Fraktionen es einbringen.
Am 1. Juni hielt die Finanzverwaltung in einem Ausschussbericht ausdrücklich fest: Weil das Reparaturgesetz für 2008 bis 2020 über einen Fraktionsantrag eingebracht werden solle, liege der weitere Zeitplan bei den einbringenden Fraktionen. Damit ist der Vorgang eindeutig. Der Entwurf ist geschrieben. Er wird nicht als Senatsvorlage eingebracht, sondern den Koalitionsfraktionen überlassen.
Die Fraktionen bringen ihn nicht ein. Der Senat verweist auf die Fraktionen, und die Fraktionen schweigen. Am Ende liegt ein fertiger Gesetzentwurf in der Schublade, für dessen Nichteinbringung sich formal niemand verantwortlich erklären muss.
Das ist nicht mehr bloß Verzögerung. Es ist eine Konstruktion, mit der Verantwortung verschoben wird.
Wer das für eine Unterstellung hält, lege die offiziellen Ankündigungen daneben. Am Tag der Veröffentlichung des Karlsruher Beschlusses erklärte die Finanzverwaltung, sie werde die Vorgaben „schnellstmöglich“ umsetzen. Am 25. November 2025 versicherte der Finanzsenator gegenüber der dbb-Landesleitung, er wolle „keine endlose Hängepartie“. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage vom 23. März 2026 hieß es dann, es sei „derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar“, wann der Entwurf fertiggestellt werden könne (Drucksache 19/25476). Vier Wochen später berichtete der eigene Staatssekretär, das Gesetz sei bereits erarbeitet.
Die offene Frage lautet deshalb nicht mehr, ob die Verwaltung einen Entwurf zustande bringt. Die Frage lautet, warum die politisch Verantwortlichen ihn nicht einbringen.
Zehn Jahre Zusagen
Das Muster ist nicht neu. Die Angleichung der Berliner Besoldung wurde von wechselnden Koalitionen über drei Wahlperioden hinweg schriftlich versprochen. Im Koalitionsvertrag von 2016 hieß es, die Beamtenbesoldung werde „bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst“. Der Senat unterlegte das 2018 mit einem Fahrplan: Die Anpassungen der Jahre 2019 bis 2021 sollten jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Länderdurchschnitt liegen (Drucksache 18/3285).
Am 12. Dezember 2019 bekräftigte der damalige Fraktionsvorsitzende der Linken, Udo Wolf, das Versprechen im Plenum. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 werde gesichert, dass die Koalition ihr Versprechen halte und die Gehälter im öffentlichen Dienst am Ende der Legislaturperiode wieder „den Durchschnitt der anderen Bundesländer erreichen“ (Plenarprotokoll 18/51, S. 6019). Bemerkenswert ist vor allem das Datum. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Berliner Besoldungsfälle bereits seit über zwei Jahren beim Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22. September 2017 vorgelegt, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 11. Oktober 2017. Der Berliner Senat hat zu diesen Verfahren Stellung genommen und wird im späteren Beschluss ausdrücklich als Äußerungsberechtigter aufgeführt. Die Angleichung wurde also versprochen, während in Karlsruhe längst geprüft wurde, ob die Berliner Besoldung überhaupt verfassungsgemäß ist.
In derselben Sitzung verteidigte der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh die neue Hauptstadtzulage. Sie sei kein Almosen, sondern „eine Frage der Wertschätzung“ (Plenarprotokoll 18/51, S. 6012). Im Dezember 2023 hielt das Verwaltungsgericht Berlin
ausgerechnet diese Zulage für verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht vor.
Bis 2021 erreichte Berlin bestenfalls das Mittelfeld der Länder. Der Koalitionsvertrag von 2023 erneuerte das Versprechen deshalb: Die Vergütung solle „binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau“ angehoben werden. Am 1. Oktober 2024 beschloss der Senat dann eine Besoldungsanpassung, aus der die beiden vorgesehenen Angleichungsschritte von je 0,76 Prozent gestrichen worden waren. Der dbb berlin nannte das „an Kurzsichtigkeit kaum noch zu überbieten“. Gleichzeitig wurde das Pensionseintrittsalter schrittweise auf 67 angehoben, obwohl die Bedingung, die der Koalitionsvertrag 2016 daran geknüpft hatte, nicht erfüllt war.
Die Pflichten wurden erhöht. Das dazugehörige Versprechen wurde nicht eingelöst.
Wie es andere Länder machen
Der Karlsruher Beschluss betrifft unmittelbar Berlin. Seine Maßstäbe gelten jedoch für alle Dienstherren, und andere Länder haben darauf reagiert.
Nordrhein-Westfalen hat in sein Besoldungsanpassungsgesetz aufgenommen, dass es für das Jahr 2026 „keiner Geltendmachung eines Anspruchs“ bedarf (Landtagsdrucksache MMD18-19697). Schleswig-Holstein hebt die Besoldung rückwirkend ab 2025 an, ausdrücklich antrags- und widerspruchsunabhängig. Brandenburg verlangt für 2026 keinen erneuten Widerspruch. Diese Länder haben ihre Besoldung strukturell angehoben und ihre Beamten damit von der Pflicht befreit, Jahr für Jahr vorsorglich zu widersprechen. Thüringen zahlt für 2025 allen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern nach, unabhängig davon, ob sie widersprochen oder geklagt haben; für die zurückliegenden Jahre bleibt es dort allerdings bei einer Nachzahlung nur an diejenigen, die ihren Anspruch zeitnah geltend gemacht haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist – eine Beschränkung, die tbb und GdP dort scharf kritisieren. Hessen hat im Mai einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, der sich ausdrücklich auf den Berliner Beschluss stützt.
Dass auch andere Länder für zurückliegende Jahre auf fristgerechte Widersprüche abstellen, ist richtig – Thüringen ist dafür das deutlichste Beispiel. Der Unterschied liegt anderswo: Dort endet diese Logik mit dem Jahr, in dem die Besoldung repariert wurde. In Berlin ist dieses Jahr noch nicht gekommen. Berlin hat weder das eine noch das andere getan. Eine strukturelle Anhebung gibt es nicht, also läuft die Widerspruchspflicht unverändert weiter. Und für die beanstandeten Jahre 2008 bis 2020 hat der Finanzsenator im November 2025 klargestellt, dass nachgezahlt wird, wer widersprochen hat, und nur der.
In Berlin ist dieses Jahr noch nicht gekommen. Man kann die Berliner Position juristisch vertreten. Man kann aber nicht behaupten, sie sei alternativlos. Sie ist eine politische Entscheidung, und andere haben anders entschieden.
Warum der 27. August etwas bewirken kann
Am Donnerstag, dem 27. August 2026, von 16 bis 18 Uhr ruft die GdP Berlin zu einer Kundgebung auf dem Margot-Friedländer-Platz direkt vor dem Abgeordnetenhaus auf.
Der GdP-Landesvorsitzende hat den Anlass so zusammengefasst: In Berlin gebe es „keinerlei Plan, keinerlei Entscheidung, keinerlei Eingeständnis des jahrelangen Verfassungsbruchs“.
Zwei Punkte halten erfahrungsgemäß manche Betroffene vom Kommen ab.
Erstens: Die Kundgebung wird von der GdP organisiert, ist aber keine Veranstaltung nur für Gewerkschaftsmitglieder. Betroffen ist die gesamte A-Besoldung — Polizei und Feuerwehr ebenso wie Lehrkräfte, Justiz, Bezirksämter, LABO, LEA und Hauptverwaltung.
Auch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen sind angesprochen, ebenso Beamte anderer Länder und des Bundes, die ihre Solidarität zeigen wollen.
Zweitens: Eine Kundgebung in der Freizeit ist keine Arbeitsniederlegung. Das beamtenrechtliche Streikverbot wird dadurch nicht berührt, und das Mäßigungsgebot verbietet es niemandem, öffentlich für eine amtsangemessene Alimentation einzutreten. Zu dienstplanbezogenen Fragen und zum Auftreten in Uniform informiert die GdP im Rahmen ihres Aufrufs.
Entscheidend ist aber etwas anderes. Das Reparaturgesetz scheitert derzeit nicht an fehlenden Berechnungen, nicht an juristischen Prüfungen und nicht an einem fehlenden Entwurf. Nach den eigenen Aussagen der Finanzverwaltung liegt der Ball bei den Fraktionen. Genau deshalb kann öffentlicher Druck jetzt etwas bewegen — und zwar in einem Zeitfenster, das sich mit der Wahl am 20. September wieder schließt.
Eine gut besuchte Kundgebung macht sichtbar, dass die Betroffenen die Verzögerung nicht länger hinnehmen. Sie erzeugt Aufmerksamkeit bei Abgeordneten, Parteien und Medien. Und sie erhöht den politischen Preis dafür, einen fertigen Gesetzentwurf weiter liegen zu lassen.
Niemand kann garantieren, dass eine einzelne Kundgebung zu einem Gesetz führt. Aber ein leerer Platz bestätigt das Kalkül, dass sich das Problem aussitzen lässt. Ein voller Platz widerlegt es.
Der 28. August: vier Fragen an die Fraktionen
Einen Tag nach der Kundgebung endet die Frist, innerhalb derer die fünf Fraktionen des Abgeordnetenhauses die ihnen übermittelten Wahlprüfsteine beantworten sollen. Gefragt wird nichts Unzumutbares:
Wann wird der fertige Gesetzentwurf eingebracht? Welchen Zeitraum soll er erfassen? Sollen nur diejenigen eine Nachzahlung erhalten, die Widerspruch eingelegt haben? Und werden die Nachzahlungen ruhegehaltfähig sein?
Vier Fragen, auf die jede Fraktion drei Wochen vor einer Wahl eine Antwort haben sollte. Die erste kann seit Juni ohnehin nur noch von den Fraktionen selbst beantwortet werden — und für eine von ihnen mit besonderem Gewicht: Seit dem 11. Juli führt der Finanzsenator, in dessen Haus der Entwurf entstanden ist, als Spitzenkandidat den Wahlkampf der CDU. Die Auskunft, die politische Grundsatzentscheidung liege nicht bei ihm allein, sondern bei den Fraktionen, stammt aus der Zeit davor.
Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Die ausgebliebenen ebenfalls. Daraus folgt keine Wahlempfehlung. Versprochen und nicht geliefert haben in den vergangenen zehn Jahren Regierungen unterschiedlicher Zusammensetzung; die
Verantwortung verteilt sich, und jeder mag sie für sich zuordnen. Was man erwarten darf, ist Verbindlichkeit: Zusagen gegenüber der eigenen Beamtenschaft sollten denselben Stellenwert haben wie die Pflichten, die der Dienstherr ihr auferlegt. Wie voll der Margot- Friedländer-Platz am 27. August ist, entscheidet mit darüber, wie ernst die Fragen des Folgetags genommen werden.
In eigener Sache: Widerspruch bis zum 31. Dezember
Solange Berlin an der Linie festhält, nur Widerspruchsführer zu berücksichtigen, gilt: Wer für das Jahr 2026 noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte das bis zum 31. Dezember 2026 nachholen — schriftlich, eigenhändig unterschrieben, an die zuständige Personalstelle, mit Nachweis über den Zugang. Der Widerspruch sollte sich nicht nur auf die Jahre 2008 bis 2020 beziehen, sondern ausdrücklich auch die laufende Besoldung umfassen.
Wer 2026 in den Ruhestand tritt oder bereits getreten ist, muss zusätzlich beachten: Der Widerspruch als Versorgungsempfänger ist ein eigener Vorgang und sollte zeitnah nach dem Ruhestandseintritt an den Versorgungsservice des Landesverwaltungsamts gerichtet werden. Wer das versäumt, riskiert seine Ansprüche für die Zeit nach dem Übergang – selbst wenn er zuvor zwanzig Jahre lang zuverlässig widersprochen hat.
Am 27. August um 16 Uhr, Margot-Friedländer-Platz. Zwei Stunden garantieren kein Gesetz. Aber sie sorgen dafür, dass weiteres Aussitzen politisch nicht mehr kostenlos ist.
@ Mirko
Und ein freundliches Hallo in die Runde:
Zitat Anfang:
„In eigener Sache: Widerspruch bis zum 31. Dezember
Solange Berlin an der Linie festhält, nur Widerspruchsführer zu berücksichtigen, gilt: Wer für das Jahr 2026 noch keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte das bis zum 31. Dezember 2026 nachholen — schriftlich, eigenhändig unterschrieben, an die zuständige Personalstelle, mit Nachweis über den Zugang. Der Widerspruch sollte sich nicht nur auf die Jahre 2008 bis 2020 beziehen, sondern ausdrücklich auch die laufende Besoldung umfassen.
Zitat Ende
Ich bin der Meinung, das jetzt (2026) ein Widerspruch für die Jahre 2008 – 2020 keinerlei Wirkung erzielen kann.
Die Formulierung könnte möglicherweise zu Irritationen führen.
Wie in diversen Urteilen beschieden, muss der Widerspruch innerhalb des entsprechenden Jahres eingereicht werden.
Also würde es für 2026 zutreffen, für 2008 – 2020 niemals berücksichtigt werden.
Die restlichen Formalien sind ja nun hinreichend bekannt.
Sollte jemand anderer Meinung sein, sehr gerne, niemand lernt aus.
So long und beste Grüße…………..
Hallo Pensionär 2020,
es gibt hier keine eigene Meinung.
ES GIBT EINE KLARE DEFINITION VOM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT !!!
SIE SOLLTE MITTLERWEILE ALLEN BEKANNT SEIN !!!
Jegliche DISKUSSION SIND NUTZLOS
!!!
Die Politik wird sich wahrscheinlich daran halten, NUR DANN GEHEN FAST ALLE LEER AUS ODER EIN GROßER
TEIL.
Der AUFSCHREI KOMMT NOCH.
Gruß
Olaf
Wurde mit der AfD-Fraktion Kontakt aufgenommen, um den Entwurf am 27.08. medienwirksam einzubringen? Sie ist ja die einzige unbelastete Fraktion, was den Betrug der Vergangenheit angeht.
Hallo in die Runde,
eins im Voraus, ich möchte die beschissene Stimmung, nicht noch weiter vermiesen.
Ich werde mich nur an Fakten halten.
Fakt ist, es gibt nur noch zwei Parlamentssitzungen !
27.08.26 und 10.09.26.
Wie von Mirko richtig beschrieben, der Entwurf muss von den Fraktion, ins Parlament gebracht werden.
Dann muss sich noch der Hauptausschuss damit befassen.
Ich weiß nicht, ob in diesem Fall noch die Gewerkschaften eingebunden werden müssen.
Es liegt noch keine Tagesordnung für den 27.08.26 vor.
Jetzt zu meiner REIN persönlichen Meinung.
Das Zeitfenster bis zum 20.09.26,
ist schon längst geschlossen.
Die CDU und SPD werden diesen Entwurf vor der Wahl NICHT einbringen. Sie sitzen schon auf einem sehr dünnen Ast und sie werden diesen nicht noch selbst absägen.
Nach der Wahl werden die Karten neu gemischt. Es ist mir völlig EGAL wer an die Macht kommt. ABGERECHNET WIRD AM 31.03.27.
Viel Erfolg am 27.08.26.
Ich hoffe nur für Euch, dass die Veranstaltung nicht zum Rohrkrepierer wird.
Jeder möge sich eine eigene Meinung bilden, ob vor der Wahl, dieser Entwurf noch ins Parlament eingebracht wird.
Gruß
Olaf
Eins voraus, genau das machst du aber. Deine Motivation oder der Grund Deiner Beiträge zum Teil unklar.
Fakt ist ebenso: Man verzögert, verspricht, hält hin und das seit fast zwei Jahrzehnten in Dauerschleife.
Wer sind wir denn, Deppen, die man abspeisen kann, während man sich selbst immer wieder einen ordentlichen Schluck aus der (eigentlich ja leeren) Pulle gönnt bzw. gegönnt hatte?
Ohne uns (Beamte) funktioniert der Staat nunmal eher nicht.
Das Urteil ist nunmehr bald ein Jahr veröffentlicht und man verzögert komplett weiter.
Es ist Zeit zu handeln und wenn es ein Tag vor den Wahlen ist….Kopf in den Sand ist keine Alternative!
Und mir ist nicht egal wer „an die Macht kommt“.
Hallo Marko,
Ich respektiere deine Meinung.
Ich stecke den Kopf nicht in den Sand.
Ich bin nur Realist. Träume und Wünsche, sowie die Vergangenheit zählen hier nicht.
Und ich habe mich klar und einfach
ausgedrückt.
Gruß
Olaf
P.S.
Um nur sein Gewissen zu beruhigen, ich habe es ja VERSUCHT, reicht in diesem Fall nicht.
Der große AUFSCHREI wird erst noch kommen, sobald ein Reparaturgesetz
bekannt geworden ist bzw. verabschiedet wurde.
Gruß
Olaf
@ Marko
Ja, sehe ich auch so.
Ein Gruß in die Runde.
Hier mal der Wortlaut einer Anfrage des Abgeordneten Derya Çağlar (SPD) am 02.07.2026 und die Antwort von SenFin Evers, als Info gedacht.
Plenarprotokoll 19/89 Seite 9118
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/PlenarPr/p19-089-wp.pdf#page=38
Fazit: Es wird nichts mehr vor der Wahl passieren, definitiv nichts.
Und da wird es völlig egal sein ob nun 1.000 oder 10.000 oder noch mehr Menschen an der Demo teilnehmen, das ist denen völlig schnuppe.
Bestenfalls gibt es die üblichen Labersülz Blabla Beschwichtigungen und das war’s.
So sieht‘s aus.
So long………..
Hallo Pensionär 2020,
was siehst Du genauso. Kannst Du mir dies näher erläutern?
Oder redest Du Marko nur zu Munde. Deine eigene Meinung ist gefragt.
Du hast sicherlich meine Beiträge/Antworten alle gelesen.
Sollte Dir dabei etwas im Unklaren geblieben sein, dann zeige es mir auf.
Gruß
Olaf
P.S.
was schreibst Du in deinem Fazit?
Ich gehe davon aus, dass Du nichts
von mir gelesen hast.
Ich hoffe nur, dass Du begreifst was ich meine.
Ansonsten kann ich weiterhelfen.
Gruß
Olaf
P.S.
sind meine Beiträge, schwer zu lesen ? Du hast sie sicherlich alle gelesen?
Dann zeige mir meine möglichen Unstimmigkeiten auf. Ich gebe meine eigenen Antworten auf die EINZELNEN Post und folge nicht der Masse, was man am liebsten hören möchte. Es ist NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG. UND DAZU STEHE ICH.
Gruß
Olaf
@Olaf
Zwei Ergänzungen zu Deinen Zahlen, Olaf, die ich wichtig finde.
Erstens: Der Termin steht inzwischen fest. Am 27. August tagt das Abgeordnetenhaus, Plenarsitzung Nr. 90, von 10 bis 20 Uhr. Die Kundgebung fällt also mitten in eine laufende Sitzung – wir stehen nicht vor einem leeren Gebäude.
Und noch etwas, das mir erst beim Nachsehen aufgefallen ist: Für diese Sitzung sind über den Besucherdienst des Abgeordnetenhauses stundenweise Zuschauerplätze im Plenarsaal frei. Wer an dem Tag Zeit hat, aber nicht erst um 16 Uhr, kann sich also einen Platz reservieren und die Sitzung von der Tribüne aus verfolgen. Eine über Stunden gut besetzte Besuchertribüne dürfte schwerer zu übersehen sein als eine Kundgebung, die zwei Stunden dauert. Und sie befindet sich direkt im Saal, nicht davor.
Die Plätze können hier direkt reserviert werden:
https://www.parlament-berlin.de/termine/ticket-reservation/plenum/5120
Zweitens zur Frage, ob die Kundgebung überhaupt etwas bringt: Du hast wahrscheinlich recht, dass vor dem 20. September nichts beschlossen wird. Aber das ist aus meiner Sicht nicht der entscheidende Punkt. Wichtig ist eher, zu welchen Bedingungen bis zum 31. März 2027 entschieden wird.
Nach Angaben der Finanzverwaltung liegt die dafür gebildete Rücklage bei knapp 500 Millionen Euro. Eine Nachzahlung an alle Betroffenen – egal ob mit oder ohne Widerspruch – würde dagegen rund 3,4 Milliarden Euro kosten (Berliner Morgenpost vom 18.05.2026). Dazwischen liegt die eigentliche politische Entscheidung – und die ist eben noch offen.
Wer meint, dass es dabei keine Rolle spielt, wie sichtbar die Betroffenen bis dahin sind und wie klar sie ihren Anspruch öffentlich machen, kann natürlich zu Hause bleiben. Ich sehe das ehrlich gesagt anders.
Hallo Väterchen Frost,
ich respektiere deine Meinung.
Anmerkung: Ich habe nicht geschrieben, dass an diesem Tag keine Sitzung stattfindet, sondern, dass noch keine Tagesordnung dafür
bekannt ist.
Und ob jemand auf der Tribüne sitzt,
spielt auch keinerlei Rolle.
Ich wiederhole mich, abgerechnet wird am 31.03.27.
Und das was Du träumst, dass ALLE eine Nachzahlung bekommen, WIRD NICHT EINTETERN.
P.S Es gibt drei Optionen und das ALLE eine Nachzahlung bekommen,
soll angeblich 7,2 Mrd. betragen.
Gruß
Olaf
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/schwierige-haushaltslage-in-brandenburg-deutlich-weniger-beamte-konnen-auf-beforderung-hoffen-15925694.html
Hallo Tim,
es war zu erwarten, dass man sich das Geld versucht anderweitig zurückzuholen, also setzt man dort an,
wofür man es ausgibt.
Es bleibt ein ewiger Teufelskreislauf.
Oder man könnte auch sagen, es ist wie bei Hase und Igel.
Gruß
Olaf
Guten Abend Mirko, als Betroffener bitte ich die Angaben zu Thüringen zu verifizieren. Gleichbehandlungszusage 2007-2021? Nach Bediensteten-Info des dortigen Finanzministeriums vom 01.12.2025 erhalten ausschließlich Widerspruchsführer (je Haushaltsjahr) und Kläger, deren Verfahren noch nicht abschließend erledigt sind, eine Nachzahlung!
Danke!
Wird gemacht, der Einwand ist berechtigt und es wurde korrigiert, danke für die Rückmeldung! BG Mirko
Ich sage nur ,
am Do., 27.08.2026 vor das Abgeordnetenhaus!!!!
Vielleicht können wir so diese unerträgliche Behörden-Lethargie überwinden.
Erscheinen ist fast schon Pflicht!!!
Hallo Andreas Glasny,
wen meinst Du mit Behörden?
Sicherlich nicht das Parlament , dieses ist nämlich keine Behörde.
Das Parlament ist NICHT IN ART LETHARGIE bzw. CDU UND SPD, sondern
die beiden Parteien handeln im VOLLEN BEWUSSTSEIN, in dem sie NICHTS TUN. Du musst dich MAL in ihre Köpfe versetzen.
Zu welchem Ergebnis könnte man kommen.
Ein Reparaturgesetz wird vor der Wahl NICHT eingebracht.
ICH WÜRDE MICH SEHR, SEHR, SEHR
LÜGEN STRAFEN LASSEN.
Gruß
Olaf
P.S.
im StGB nennt man dies Vorsatz oder die höchste Form davon ABSICHT.
Gruß
Olaf