Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt die Vorgaben des BVerfG
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des „Abstandsgebotes“ noch hinsichtlich der „prozeduralen Anforderungen“. Kein derzeit gültiges Besoldungsgesetz ist verfassungskonform. Um es mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu sagen: “ Angesichts der „Dreistigkeit“ dieses offensichtlich …