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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Der Druck erhöht sich – Besoldungsallianz gegründet

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  • Der Druck erhöht sich – Besoldungsallianz gegründet
25. November 2020 17 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Am 24.11.2020 hat der Hauptpersonalrat beschlossen mit dem Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin und den beiden Spitzenorganisationen DGB Berlin-Brandenburg und dbb Berlin eine Berliner Besoldungsallianz zu gründen. Das Bündnis hat ein Forderungspapier erstellt, das unter anderem eine zeitnahe Nachzahlung der Besoldung insbesondere für Beschäftigte vorsieht, die Klage oder Widersprüche eingereicht haben.

Das Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de begrüßt diese Initiative und hätte sich gewünscht, dass eine solche gewerkschaftsübergreifende Allianz bereits vor 10 Jahren ins Leben gerufen worden wäre.

 

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Aktuelles
Durchschnittsberechnung nach eigenem Gutdünken
Die Besoldungsrevolution – Aufsatz Dr. Stuttmann

17 Kommentare

  1. Mario
    2. Dezember 2020    

    Nach dem Koalitionsvertrag wird eine Änderung des LBG hinsichtlich der Verlängerung der Lebensarbeitszeit nur erfolgen wenn
    die Besoldung den Durchschnitt der Länder erreicht hat. Wenn es euch also gelingt den Nachweis zu führen das die 2,5 Prozent
    nicht ausreichen, wird das zu einer deutlichen Verzögerung der Änderung des LBG führen. Da habt ihr echte Verhandlungsmasse
    in der Hand.

    Reply
  2. Alex
    1. Dezember 2020    

    Guten Abend an alle. Ich habe eben einen sehr lesenswerten Beitrag gefunden… auch wenn dieser Thüringen betrifft:

    http://go.anwaltsblogs.de/u/http://www.anwalt-gotha.de/?p=1123

    Reply
    • Mirko Prinz
      1. Dezember 2020    

      Hallo Alex, danke, der Link hat uns schon über andere Kanäle erreicht. Der Beitrag bezieht sich auf die Meldung des dbb in Thüringen https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/default-a81155e32e/ . In Berlin ist eine solche Petition erfolglos gewesen. Diese wurde jedoch vor dem Beschluss des BVerfG zur Berliner Besoldung gestartet und ist in unserem Archiv dokumentiert. Die Kriterien des BVerfG sind im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung 2021 zu beachten. Was unsere Landesregierung daraus macht, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls werden die angedachten 2,5 % nicht ausreichend sein.

      Reply
  3. Mario
    1. Dezember 2020    

    Hallo Mirko,
    gibt es einen konkreten Fahrplan für zukünftige Gespräche mit dem Senat und wie groß sind denn dann eure Einflussmöglichkeiten?

    Reply
    • Mirko Prinz
      1. Dezember 2020    

      Hallo Mario, die Gespräche führen im Rahmen der neu gegründeten „Berliner Besoldungsallianz“ die big player (DGB, dbb und Richterbund). Wie groß deren Durchsetzungskraft ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Unserer Einflussmöglichkeiten als Aktionsbündnis „berliner-besoldung.de“ beschränken sich darin, den jahrzehntelangen Lug und Betrug des Berliner Senats gegenüber seinen Bediensteten öffentlich zu machen und immer wieder auf den höchstrichterlich dokumentierten vorsätzlichen Verfassungsbruch hinzuweisen. Ebenso werden wir weiterhin darlegen, dass mit der beabsichtigten Erhöhung von 2,5 % zum 01.01.2021 nicht der Durchschnitt der Besoldungen der Länder erreicht wird und damit auch in diesem Punkt der Koalitionsvertrag von R2G nicht erfüllt wird. Ansonsten beschränkt sich generell die Durchsetzungskraft mangels Streikrecht der Beamten auf das Beschreiten des Rechtsweges bei den Verwaltungsgerichten oder alternativ auf das Aufstellen einer brennenden Tonne vor dem Roten Rathaus 😉

      Reply
  4. Väterchen Frost
    28. November 2020    

    Natürlich haben ALLE Beamten einen Anspruch auf eine verfassungsgemäße Besoldung, auch die, die nicht einmal Widerspruch eingelegt und blauäugig darauf vertraut haben, dass der Dienstherr seine Plicht zur verfassungsgemäßen Alimentation erfüllt.

    Sollten jetzt nur diejenigen eine Nachzahlung bekommen, wäre es ein weiterer Schlag ins Gesicht derer, die treu (=blauäugig) darauf vertraut haben, dass die Besoldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Außerdem hätte dies eine dauerhafte Spaltung der Beamtenschaft zur Folge, die sich auf nicht absehbare Zeit nicht nur auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Berlin auswirken dürfte, sondern das Land bei den dringend benötigten Neueinstellungen weiter benachteiligt, wodurch sich die Leistungsfähigkeit des Landes Berlin weiter verschlechtern wird.

    Ich kann derzeit jedem, der sich dafür interessiert, in Berlin Beamter zu werden, nur dringend raten:

    „Schaut euch sehr genau an, mit wem ihr euch einlasst, und wie man in Berlin mit den Beamten umgeht, die unter miserabelsten Umständen versuchen, die Stadt noch wenigstens einigermaßen am Laufen zu halten. Wertschätzung wird euch hier nicht entgegengebracht und darauf zu vertrauen, dass der Dienstherr die Verfassung einhält, oder wenigstens einen „Fehler“ wiedergutmacht, darf man hier nicht.“

    Reply
  5. Mario
    26. November 2020    

    Ich drück die Daumen. Fachkompetenz muss sich gegenüber Politclowns durchsetzen. Ich hoffe noch in diesem Jahr.

    Reply
  6. Mario
    25. November 2020    

    Dem Widerspricht irgendwie die Antwort zu Frage 11. Da ist die Rede von 2,5 Prozent. Anhand der Berechnungen des DRB
    sieht man ja das der Senat falsch rechnet. Ich hoffe ihr habt in euren Reihen einen Mathelehrer der dem Senat Nachhilfe gibt.

    Reply
    • Mirko Prinz
      26. November 2020    

      Na ja, mit der Besoldungsallianz gibt es ja eine geballte Fachkompetenz. Wir werden sehen, wie die Verhandlungen ausgehen.

      Reply
      • Mario
        26. November 2020    

        Wenn das Ziel ist, die Besoldung ab dem 01.01.2021 nach euren Forderungen zu gestallten, müsst ihr mächtig Gas geben.

        Reply
        • Mirko Prinz
          26. November 2020    

          Die Spitzenorganisationen (§ 53 BeamtStG, § 7 Berliner Richtergesetz), der Hauptpersonalrat sowie der Haupterichter- und Hauptstaatsanwaltsrat werden sicherlich im Rahmen der „Berliner Besoldungsallianz“ klar Stellung beziehen. Wie das genau aussehen wird, werden wir den ggf. noch ausstehenden Stellungnahmen zum BerlBVAnpG 2021 als auch dem entsprechenden Besoldungsnachzahlungsgesetz („Reparaturgesetz“) entnehmen können.

          Reply
  7. Mario
    25. November 2020    

    Hallo Mirko,

    traurig das der Senat noch nicht mal den Fachleuten des DRB glauben schenkt. Das drückt seine besondere Arroganz aus.
    Wo finde ich die schriftliche Aussage über eine ggf. rückwirkende Besoldung 2021?

    Gruß Mario

    Reply
    • Mirko Prinz
      25. November 2020    

      Hallo Mario, hier https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2020/10/Besoldung-S18-25099.pdf Zitat: „Die Vorgaben des BVerfG werden beim Entwurf des BerlBVAnpG 2021 vollumfänglich und hinsichtlich aller Besoldungsgruppen berücksichtigt.“

      Reply
  8. Hanzenbanzen
    25. November 2020    

    Vor Juli 2021 ist mit keinem Urteil bezüglich A Besoldung zu rechnen??

    Reply
    • Mirko Prinz
      25. November 2020    

      Letzte Auskunft vom BVerfG zur A-Besoldung Herbst/Winter 2021. Aber der Senat hat in den letzten Schriftlichen Anfragen bekundet, dass alle Besoldungsgruppen bereits zum 01.01.2021 ggf auch rückwirkend angepasst werden. Und Agh-Wahlen kommen ja auch. Also wird zeitnah etwas passieren.

      Reply
      • hinnemache!
        27. November 2020    

        hallo Mirko, hanzenbanzen meint diese Textstelle des gemeinsamen Schreibens von hpr & co.: „Der Respekt vor dem Verfassungsgericht gebietet
        dem Land Berlin eine fristgerechte Umsetzung der vom Gericht auferlegten Pflichten bis Juli
        2021. Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass mit Entscheidungen zur A-Besol-
        dung vor Ablauf dieser Frist nicht zu rechnen ist.“
        Kein Beschluss vor juli 2021 zur a-besoldung.

        Reply
        • Mirko Prinz
          27. November 2020    

          Die Wahl zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus wird im Herbst 2021 stattfinden. Eine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung vom BVerfG wird im Herbst/Winter 2021 wahrscheinlich vorliegen. Ich glaube nicht, dass sich die Protagonisten im Anblick der kommenden Wahl entspannt zurücklehnen werden. Zumal die Kriterien des R-Besoldungsbeschlusses Bezug auf die A-Besoldung nehmen. Was soll da Neues kommen? Ich gehe davon aus, dass das Unvermeidliche schnellstmöglich glattgezogen wird. In berlintypischer Art wahrscheinlich auch wieder verfassungswidrig ;). Dass es auch anders geht, zeigt dieses Beispiel eines Mitstreiters aus Thüringen. Die Landesregierung Thüringen sieht ein, dass sie verfassungswidrig unteralimentiert und bessert einfach nach, nachdem dies im Petitionsausschuss dargelegt wurde. Petition … da war doch mal was in Berlin… https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/default-a81155e32e/

          Reply

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