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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Aufruf zu einer gemeinsamen Aktion!

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  • Aufruf zu einer gemeinsamen Aktion!
28. Oktober 2020 76 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Gewerkschaften BDK, GdP, die Unabhängigen, DGB, dbb, DPolG, GEW, Verdi, die Feuerwehrgewerkschaft und die GVV wurden von uns angeschrieben und darum gebeten, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Sollte Euch diese Idee gefallen, wäre es schön, wenn Ihr Eure Gewerkschaften ansprecht und diese auffordert, sich zu beteiligen. Ihr selbst könnt natürlich auch ohne die Gewerkschaften mitmachen. Jede/r von Euch sollte am 09.11.2020 handeln. Schreibt den zur Verfügung gestellten E-Mail-Verteiler an (z.B. mittels beigefügtem Formulierungsvorschlag) und teilt mit, dass es reicht! Und mobilisiert auch die Familie, Verwandtschaft, Freunde und Bekannte dies ebenfalls zu tun. Je mehr Druck aufgebaut wird, desto eher können wir etwas bewegen.

Solltet ihr eigene kreative Texte haben, schickt sie uns bitte in CC an info@berliner-besoldung.de, damit sie anonymisiert auf dieser Webseite veröffentlicht werden können.

In Kürze wird auch der aktualisierte Widerspruch für Dezember auf der Homepage www.Berliner-Besoldung.de eingestellt sein. Vergesst bitte nicht, ihn zu nutzen und auch in diesem Jahr Widerspruch einzulegen. Auch diejenigen, die es bislang nicht getan hatten, sollten diesen Schritt gehen.

 Formulierungsvorschlag:

E-Mail Verteiler (copy & paste):

verwaltung@parlament-berlin.de; service@topradio.de; doro.manz@rs2.de; internet@rbb-online.de; presse@rbb-online.de; leserbriefe@morgenpost.de; digital@morgenpost.de; information@axelspringer.de; leserservice@berlinerverlag.com; leser-blz@berlinerverlag.com; cduberlin@cduberlin.de; post@marioczaja.de; dregger@cdu-fraktion.berlin.de; graf@cdu-fraktion.berlin.de; trapp@cdu-fraktion.berlin.de; buero@stefan-evers.de; berlin@spd.de; buero@michael-mueller-spd.de; raed.saleh@spd.parlament-berlin.de; kollatz-ahnen@berlin.de; tom.schreiber@spd.parlament.berlin.de; lgs@afd.berlin; kontakt@afd.de; info@afd-fraktion.berlin; elsholtz@afd-fraktion.berlin; woldeit@afd-fraktion.berlin; info@gruene-berlin.de; ramona.pop@gruene-fraktion.berlin; benedikt.lux@gruene-fraktion.berlin; info@dielinke.berlin; katina.schubert@dielinke.berlin; sebastian.koch@dielinke.berlin; pressestelle@cdu.de; direktkommunikation@spdfraktion.de; mail@bundestag.de; fraktion@cducsu.de; frakmail@spdfraktion.de; buerger@afdbundestag.de; dialog@fdpbt.de; fraktion@linksfraktion.de; info@gruene-bundestag.de; lokales@bz-berlin.de

Sehr geehrte Damen und Herren des Abgeordnetenhauses von Berlin,

nachdem die Beamtenschaft etwa 12 Jahre unangemessen alimentiert und die Verfassung (vorsätzlich) gebrochen wurde, ist es genug! Ich habe es satt, dass die Verantwortlichen bei Ihnen auch nach dem Urteil nicht bereit sind, die notwendigen Konsequenzen folgen zu lassen. Weiterhin agiert der Berliner Senat mit Taschenspielertricks und fehlinterpretiert das Urteil des BVerfG zur Richterbesoldung im Land Berlin. Hiermit fordere ich Sie als Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, endlich unsere Arbeit anzuerkennen und durch eine sofortige Umsetzung des Urteils zum Wohle ALLER diesen Dienst an der Bevölkerung auch wertzuschätzen.

Beenden Sie diese unwürdigen Spielchen mit der Besoldung und sorgen Sie dafür, dass eine adäquate Besoldung durchgesetzt wird. Es ist schon unglaublich, dass für diese Fehlleistungen der Politiker nicht einmal eine Entschuldigung an die Beamtenschaft geleitet wurde. Im Gegenteil werden neue schlechte Tricks in Erwägung gezogen, uns auch weiterhin finanziell zu schädigen. Das ist einem Rechtsstaat unwürdig. Daher appelliere ich an Sie, als Legislative dieser Farce endlich ein Ende zu setzen. Veranlassen Sie die Regierungsfraktionen zu einer seriösen und rechtmäßigen Handlungsweise. Rufen Sie den Senatoren in Erinnerung, dass sie einen Eid geleistet haben, die Verfassung zu schützen. Nur durch ein rechtmäßiges und anständiges Verhalten kann verhindert werden, dass neue Wellen von Widersprüchen und Klagen die Gerichte überfluten. Und die Resignation und Gefahr der Korruption weiter um sich greift.

Etwa 12 Jahre Verfassungsbruch – das ist ein Schandfleck für diese Stadt. Beenden Sie die unwürdigen Handlungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen.

In der Hoffnung, dass meine Worte zu einem Umdenken bei Ihnen und den Regierungsfraktionen führen, bedanke ich mich vorab für Ihr Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichner/in

—————————————————————————————————————–

Nur GEMEINSAM sind wir stark genug, um diesem Senat aufzuzeigen, dass wir uns weitere Dreistigkeiten nicht mehr gefallen lassen. Bitte setzt ein Zeichen!

André Grashof

www.Berliner-Besoldung.de

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76 Kommentare

  1. André Grashof
    14. November 2020    

    Hey Ihr,
    nachfolgend meine Antwort an Herrn Lux:
    Sehr geehrter Herr Lux,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung und den Versuch der Erläuterung im Sinne des Rechts handeln zu wollen. Aber im Laufe der vielen Jahre sind wir da äußerst skeptisch geworden. Leider geben Sie nicht an, welche Gerichte in Ihrem Sinne entschieden hatten. Das „zusätzliche“ Kriterium, welches Sie ansprechen ist kein neues sondern ein Kriterium, welches bereits von unserer Volksinitiative im Jahre 2015 angesprochen wurde und Ihnen auch bereits vom BVerwG im Jahr 2017 sehr deutlich vor Augen geführt wurde. Nur haben Sie es einfach nicht beachtet. Oder sagen wir besser: Mittels neuer verfassungswidrig scheinender Methoden (z.B. unterschiedliche Höhe von Sonderzahlungen in den Besoldungsgruppen und damit Aushebelung des Abstandsgebotes) versuchten Sie, dieses Problem zu beseitigen. Die Deutlichkeit des fortgesetzten Rechtsbruchs wurde jedoch vom BVerfG auf den Punkt gebracht.

    Als Sie 2015 noch in der Opposition waren, unterstützten Sie unsere Argumentation auch noch vehement. Das vermissen wir seit Sie in Regierungsverantwortung sind (wie auch von seiten der Linken). Wir vermissen konkrete Belege für Ihre Berechnungen/Behauptungen. Darin ist dieser Senat nämlich großartig. Er präsentiert Zahlen in der Öffentlichkeit, die jedoch keinerlei Herkunft/Quellen und/oder Berechnungswege aufzeigen und damit eine Überprüfbarkeit unmöglich machen. So stellen Sie in der Öffentlichkeit auch dar, dass das Land Berlin im Jahr 2021 mit einer 2,5 prozentigen Besoldungserhöhung den Länderbesoldungsdurchschnitt erreicht hätten. Im Folgenden zeige ich Ihnen auf, dass dem keinesfalls so ist. Vermutlich werden Sie aber diese Berechnungen meinerseits erneut belächeln und als Unsinn abtun, wie Ihre Fraktion (und die der Linken und der SPD) dies bereits mit den vorherigen Berechnungen getan hatten, die jetzt aber nicht nur durch das BVerwG, sondern auch durch das BVerfG bestätigt wurden! Sie sollten also – falls Sie tatsächlich die Absicht haben, rechtens zu handeln – sich damit auseinandersetzen. Gerne zeige ich Ihnen auch persönlich diese ganzen Dinge auf, was ich immer wieder auch in der Vergangenheit angeboten hatte, was aber von Ihnen (und anderen) nicht genutzt wurde. Denn – meiner Meinung nach – wussten und wissen Sie sehr genau, was Sie falsch machen!

    In der Hoffnung, dass die Zukunft für das Land Berlin durch Handlungen Ihrerseits nicht weiter gefährdet wird, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

    André Grashof
    http://www.Berliner-Besoldung.de
    …Im Anschluß folgt die Berechnung, die wir neu in der Homepage haben: 8,34 % sind erforderlich, um die Berliner Besoldung anzugleichen…

    Reply
    • Thomas Stein
      16. November 2020    

      Hallo André, prima Antwort, bin auf die Reaktion gespannt ! Im Allgemeinen muss ich sagen, dass eure/unsere Aktion langsam Früchte trägt, zwar noch sehr Kleine, aber immerhin. Man sieht das sich gewisse Gremien zumindest mit der Problematik beschäftigen und in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen wird dies immer intensiver werden….
      btw ich hatte ja Herrn Dregger geantwortet und dies hier auch so eingestellt ! Nun erhielt ich darauf eine Rückantwort, welche ich gelinde gesagt als Frechheit bezeichnen möchte :

      Sehr geehrter Herr Stein,
      besten Dank für Ihre nochmalige Rückmeldung.

      Sie können sicher sein, dass uns die Fürsorge für unsere Beamtinnen und Beamten ernsthaft wichtig ist. Das können Sie auch aus unserem Gesetzesantrag zum Landesbeamtenversorgungsgesetz ersehen, mit dem wir die Anerkennung von Dienstunfällen erleichtern wollen:

      https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabfastlink&search=(%28%28%28%28FASTW%2c1DES2%3d%28%22LANDESBEAMTENVERSORGUNGSGESETZ%22%29+OR+FASTW%2cDARTS%2c1DES2%3d%28%28%22LANDESBEAMTENVERSORGUNGSGESETZ%22%29%29%29%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d18+%7bITEMS+1%3a1000%7d)+AND+ID%3DD-313400&format=WEBDOKFL

      Sie haben es in der Hand, bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin zu einer Kurskorrektur beizutragen. Sonst geht es so weiter wie bisher. Ich will das nicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Burkard Dregger, MdA

      Ich konnte es nicht lassen und musste dazu nochmals Folgendes als Rückantwort senden :

      Sehr geehrter Herr Dregger,
      Danke für Ihre nochmalige Rückmeldung, mit der ich äußerst unzufrieden bin.
      Auf meine letzte E- Mail wurde in keiner Weise eingegangen, dafür senden Sie mir einen Link, welcher sich mit der Anerkennung von Dienstunfällen beschäftigt !
      Dazu kann ich Ihnen sagen, dass ich bereits Pensionär bin und mich dieses Thema lediglich für die noch aktiven Kollegen nebenbei interessiert.
      Diese doch, recht „schmale“ Antwort werde ich allerdings, auch in Bezug auf die anstehenden Wahlen, zum Anlass nehmen, um diese in meinem noch sehr wohl vorhandenen Kollegenkreis auszuwerten.
      Für Sie nochmals als kleinen Anhaltspunkt ein paar kurze Zahlen….
      Als „Hauptstadtpolizist“ habe ich in den Jahren 2003 ( übrigens nach der Ära Diepgen/Landowski ) bis 2020 im Gegensatz zu einem Polizisten beim Bund oder in Bayern insgesamt NETTO ein
      MINUS von ca. 90.000 – 100.000 Euro in meiner Geldbörse verbuchen dürfen ! Dies schmerzt extrem, zeugt von weinig Wertschätzung und ist so gut wie nicht mehr gutzumachen !!!
      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Stein

      Ich möchte jetzt gar nicht einen weiteren Zeitpunkt der Aktion diskutieren aber ich denke wir sollten weiter im Kollegenkreis Werbung machen und das Ziel nie aus den Augen verlieren !
      Gruß Thomas

      Reply
  2. Ingo
    13. November 2020    

    Hallo Thomas und liebe Mitstreiter!

    – hier die Mail der Grünen
    Sehr geehrter Herr Weise,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie auf die Besoldung aufmerksam
    machen und den Gesetzgeber zum Handeln auffordern.

    Ihr Anliegen habe ich unter Berücksichtigung des Datenschutzes auch
    mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger besprochen, mit der diese
    Antwort abgestimmt ist. Da ich zurzeit sehr viele, ähnlich lautende
    Nachrichten zu dem Thema bekomme, bitte ich um Verständnis für meine
    etwas allgemein verfasste Antwort. Sollten von Ihnen konkrete,
    angeführte Punkte nicht beantwortet sein, bitte ich um einen
    gesonderten Hinweis.

    Der Besoldungsrückstand der vergangenen Jahre geht nicht zuletzt auf
    den Solidarpakt zurück, der in den harten Sparjahren geschlossen
    wurde. Dieser Solidarpakt war eine schwere Belastung für alle
    Beamtinnen und Beamten, und wir sind Ihnen allen sehr dankbar dafür.
    Entsprechend sahen und sehen wir uns in der Verpflichtung, den so
    entstandenen Besoldungsrückstand wieder aufzuholen. Dafür haben wir
    als Grüne Fraktion immer gekämpft und werden es jetzt mit unserer
    Regierungsbeteiligung auch wahr machen. So ist die Besoldung A9 in
    Berlin ist in diesem Jahr monatlich knapp 400 € höher als noch im Jahr
    2016.
    Im Übrigen gab es in der Zwischenzeit schon Urteile, die Berlin
    attestierten, nicht mehr verfassungswidrig zu besolden.

    Das neue Urteil hat nun ein neues, zusätzliches Kriterium in die
    Beurteilungen eingefügt. Das – und die so attestierte
    Verfassungswidrigkeit – hat uns überrascht. Selbstverständlich
    respektieren wir die Rechtsprechung und werden die notwendigen
    Konsequenzen ziehen.

    Sehr geehrter Herr Weise, seien Sie versichert, als Grüne Fraktion
    werden wir uns an die Rechtsprechung halten. Wir werden auch an dem
    von uns beschrittenen Aufholpfad bei der Beamtenbesoldung der letzten
    Jahre festhalten, selbst wenn die Spielräume enger werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Benedikt Lux

    Hier die Antwort- Mail

    Sehr geehrter Herr Lux!
    Danke  für Ihre Antwort. Was mich daran empfindlich stört, dass sie hier einen Solidarpakt zitieren, zu dem wir im Grunde gar nicht gefragt wurden und der noch dazu grundsätzlich falsch war.
    An den Auswirkungen dieses zerstörerischen Paktes wird der öffentliche Dienst in Berlin, einschließlich die Berliner Beamten und vor allem der Bevölkerung, noch jahrelang schwer zu tragen haben.
    Zudem war der i.R. stehende und immer noch bestehende  Verfassungsbruch  schon damals erkennbar, weil es für eine amtsangemessene Besoldung eine Vorgabe u.a. aus dem Grundgesetz zu beachten gibt. Aber das wissen Sie und ihre Parteikollegen ja selber am besten. Das wurde, auch mit der Hilfe ihrer Partei, jahrelang im Abgeordnetenhaus zementiert und wäre jederzeit zu korrigieren gewesen.
    Gleichwohl darf ich Sie daran erinnern, dass sich die agierenden Parteien im Abgeordnetenhaus in den letzten Jahren bis heute, selbst ordentlich Prozente genehmigten. Die Gesetze dafür wurden innerhalb weniger Arbeitstage gefertigt und durchgewunken, im Gegensatz  zu den längst fälligen Besoldungs- und anderen Versorgungsgesetzen (Erschwerniszulagen usw.) für die Berliner Beamtenschaft. Wie glaubhaft wollen Sie und ihre Partei den noch sein. Wohl eher nicht!
    Aber es gibt immer eine Möglichkeit der Umkehr. Sie und ihre Partei im Abgeordnetenhaus haben es als „Regierungspartei“ in der Hand. Und man wird, auch in Coronazeiten, immer an den Taten gemessen.
    In diesem Sinne verbleibe ich immer noch mit freundlichen Grüßen
    Ingo Weise

    Gruß Ingo

    Reply
  3. Thomas Stein
    13. November 2020    

    …. und gleich noch hinterher, mein Antwortschreiben an due CDU ! Die Grünen kann einer von euch übernehmen, schönes Wochenende !

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort !
    Folgender Satz stammt aus dem Jahr 2012 !!! von Ihrem Herrn Frank Henkel. Ja Sie lesen richtig, 2012 mit dem Ziel 2017 ! Dies alles ist nun bereits 8 bzw. 3 Jahre her. Ich würde Ihnen gerne meine Meinung dazu sagen :
    1. man sieht einmal mehr das Aussagen von unseren Berliner Politikern Schall und Rauch sind, dass Wort Lüge nehme ich hier ungerne in den Mund !
    wer wundert sich da noch über den Unmut und die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung ?
    2. ich lese immer Anpassung, ist es nicht in Wahrheit so, dass die Hauptstadtpolizei, diejenige Polizei ist, welche deutschlandweit mit am stärksten belastet ist
    und die es immer wieder trotz notorischer personeller und materieller Schwäche, schafft, IHNEN gerecht zu werden ?
    3. die Wahlen stehen im nächsten Jahr in doppelter Hinsicht vor der Tür ! Sie, die CDU Berlin, hat eine kleine geringe Chance dort gut abzuschneiden. Das
    geht so : stellen Sie sich öffentlich hinter „IHREN Öffentlichen Dienst“, machen Sie Versprechungen, welche Sie im Nachhinein auch zu 100 % einhalten,
    ihre Krankenschwestern, Lehrer, Feuerwehrleute, Polizisten und deren Angehörige werden es Ihnen danken !

    Dienstherr der Berliner Beamten ist Innensenator Frank Henkel (CDU). „Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen“, sagte Henkel.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/hoehe-der-besoldung-berliner-beamte-drohen-mit-protestaktionen/6541546.html

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Stein

    Reply
  4. Thomas Stein
    13. November 2020    

    Eben im Spam-Ordner gefunden und Asche auf mein Haupt…. die Grünen in Form von Herrn Lux haben geantwortet ! Text kopiere ich hier ein, eine Antwort überlege ich mir, bin gerade dabei Herrn Dregger abzufertigen, smile

    Sehr geehrter Herr Stein,

    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie auf die Besoldung aufmerksam
    machen und den Gesetzgeber zum Handeln auffordern.

    Ihr Anliegen habe ich unter Berücksichtigung des Datenschutzes auch
    mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger besprochen, mit der diese
    Antwort abgestimmt ist. Da ich zurzeit sehr viele, ähnlich lautende
    Nachrichten zu dem Thema bekomme, bitte ich um Verständnis für meine
    etwas allgemein verfasste Antwort. Sollten von Ihnen konkrete,
    angeführte Punkte nicht beantwortet sein, bitte ich um einen
    gesonderten Hinweis.

    Der Besoldungsrückstand der vergangenen Jahre geht nicht zuletzt auf
    den Solidarpakt zurück, der in den harten Sparjahren geschlossen
    wurde. Dieser Solidarpakt war eine schwere Belastung für alle
    Beamtinnen und Beamten, und wir sind Ihnen allen sehr dankbar dafür.
    Entsprechend sahen und sehen wir uns in der Verpflichtung, den so
    entstandenen Besoldungsrückstand wieder aufzuholen. Dafür haben wir
    als Grüne Fraktion immer gekämpft und werden es jetzt mit unserer
    Regierungsbeteiligung auch wahr machen. So ist die Besoldung A9 in
    Berlin ist in diesem Jahr monatlich knapp 400 € höher als noch im Jahr
    2016.
    Im Übrigen gab es in der Zwischenzeit schon Urteile, die Berlin
    attestierten, nicht mehr verfassungswidrig zu besolden.

    Das neue Urteil hat nun ein neues, zusätzliches Kriterium in die
    Beurteilungen eingefügt. Das – und die so attestierte
    Verfassungswidrigkeit – hat uns überrascht. Selbstverständlich
    respektieren wir die Rechtsprechung und werden die notwendigen
    Konsequenzen ziehen.

    Sehr geehrter Herr Stein, seien Sie versichert, als Grüne Fraktion
    werden wir uns an die Rechtsprechung halten. Wir werden auch an dem
    von uns beschrittenen Aufholpfad bei der Beamtenbesoldung der letzten
    Jahre festhalten, selbst wenn die Spielräume enger werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Benedikt Lux

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin

    Reply
  5. Ingo
    12. November 2020    

    Hallo Thomas und Mitstreiter!

    Weitere Mail der CDU- Fraktion, schon vom 09.11.2020 ( ist mir bisher untergegeangen, sorry)

    Sehr geehrter Herr Weise,

    auch im Namen meiner Fraktionskollegen, die von Ihnen angeschrieben wurden, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Nachricht. Meine Fraktion und ich stimmen mit Ihnen überein, wenn Sie schreiben: „…nachdem die Beamtenschaft etwa 12 Jahre unangemessen alimentiert und die Verfassung (vorsätzlich) gebrochen wurde, ist es genug!“

    Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sprechen wir uns als CDU-Fraktion Berlin seit langem grundsätzlich für eine Anpassung der Berliner Besoldung an das Bundesniveau aus. Unsere Forderung hatten wir mit dem Antrag „Bezahlung der Berliner Verwaltungsmitarbeiter auf das Bundesniveau anheben!“ (10.10.2018, Drucksachennummer 18/1372, LINK) ins Parlament eingebracht. Während der letzten Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt hatten wir mit unseren weitreichenden Änderungsanträgen zum Haushalt ein Konzept zur Umsetzung vorgelegt. Gern lasse ich Ihnen unsere Änderungsanträge nachfolgend zukommen:

    – 11.12.2019, Änderungsantrag der CDU-Fraktion Berlin zum Doppelhaushalt 2020/2021, Drucksachennummer 18/2020-3, S.120, LINK
    – 14.12.2017, Änderungsantrag der CDU-Fraktion Berlin zum Doppelhaushalt 2018/2019, Drucksachennummer 18/0500-2, S. 157, LINK

    Der Senat hat es versäumt, die Jahre der guten Haushaltslage zu nutzen, um seine Beamten endlich fair und wettbewerbsfähig zu bezahlen. Die Aufgabe des Senats wird es sein – trotz der Folgen der Corona-Pandemie für unseren Landeshaushalt – zu einer angemessenen Besoldung zu kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkard Dregger, MdA

    Gruß Ingo
    ___________________________________________________________________

    Reply
    • Thomas Stein
      13. November 2020    

      Hallo Ingo, nochmals vielen Dank für deine Informationen ! Mittlerweile ist die CDU – Mail vom 09.11.20 auch bei mir eingetrudelt. Herrn Dregger und die CDU in allen Ehren, auch wenn die Antwort wenig zufriedenstellend ist, es ist wenigstens eine Antwort ! Alle anderen Angeschriebenen sollten sich was schämen…. Zurück zu Herrn Dregger : auf der Startseite hier hab ich eben die Aussage des feinen Herrn Henkel gefunden, mit dem Inhalt das die Koalition aus SPD und CDU bis 2017 die Anpassung durchführen wird ! Normalerweise gehört diese Aussage der CDU um die Ohren gehauen und ich bin noch am überlegen ob ich dies auch so verfassen werde……
      Ansonsten kann ich hier aktuell das Gefühl nicht loswerden, dass die Teilnahme der Kollegen an der Aktion äußerst gering gewesen sein muss, normalerweise müssten sich die Beiträge hier im Forum überschlagen. Aber Nichts „Tote Hose“ ! Vielleicht alle zu träge, zu faul, zu satt oder mit der Gesamtsituation zufrieden ! Gab ja immerhin Leistungs- und Coronaprämien, super Leute, lasst euch weiter blenden !
      Aber was hänge ich mich so rein, bzw. rege mich auf, eigentlich nicht von Nöten, Pensionär bin ich, Klage hab ich eingereicht, was schert mich der unkluge Ex-Kollege…
      Okay, genug gemeckert, bleibt stark und habt ein schönes Wochenende…..

      Reply
  6. Ingo
    12. November 2020    

    Nachtrag von Ingo auf die oben zitierte Antwort-Mail des Herrn Dregger:

    -Sie haben es in der Hand, bei den kommenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin zu einer Kurskorrektur beizutragen. Sonst geht es so weiter wie bisher. Ich will das nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkard Dregger, MdA

    Ohne Kommentar——Gruß Ingo
    ___________________________________________________________________

    Reply
  7. Ingo
    12. November 2020    

    Hallo Thomas!

    Hier die neues Antwort der CDU.

    Sehr geehrter Herr Weise,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Ich muss Ihnen widersprechen. Die Verweise zeigen unsere parlamentarischen Initiativen, um zu einer angemessenen Beamtenbesoldung zu kommen. Natürlich beziehen sie sich auf die zurückliegenden Haushaltsberatungen. Worauf denn sonst?

    Sie können sicher sein, dass uns die Fürsorge für unsere Beamtinnen und Beamten ernsthaft wichtig ist. Das können Sie auch aus unserem Gesetzesantrag zum Landesbeamtenversorgungsgesetz ersehen, mit dem wir die Anerkennung von Dienstunfällen erleichtern wollen:

    Meine Antwort:

    Sehr geehrter Herr Dregger!

    Danke für ihre Antwort. Aber ich glaube hier reden Sie am eigentlichen Thema vorbei. Es geht im Moment, trotz vieler weiterer Baustellen z.b. in der Beamtenversorgung, um nichts anderes, wie die umgehende Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, zur nicht amtsangemessenen Alimentation der Richter im Land Berlin und anhänglich in der Erwartung des Urteils der A- Besoldung der Beamtenschaft, in Berlin.
    Das ist eins der brennenden Probleme, mutierten zur höchster Priorität. Das hat, glauben Sie mir, auch Außenwirkung, auch wenn es durch die Politik und den Medien der breiten Öffentlichkeit seit langem verschwiegen wird.
    Das Thema der Besoldung ist eine tickende Zeitzünder- Bombe über kurz oder lang. Ich würde aber an Stelle der CDU nicht auf „lang“ setzen, dazu ist das Problem durch die bisher herrschenden Koalitionäre in Berlin schon zu lange ausgesessen worden und auch ihre Partei hat wegen höherer Politinteressen, u.a. wegen der GroKo, in der Vergangenheit, diese geopfert. Das haben wir nicht vergessen.
    Nichtsdestotrotz gibt es immer eine Chance zum Neuanfang. Nutzen sie und die CDU diese. Wie gesagt die nächsten Wahlen kommen…
    In Erwartung einer tatkräftigen Unterstützung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
    Ingo Weise

    Gruß Ingo

    ___________________________________________________________________

    Reply
  8. Ingo
    11. November 2020    

    Hallo Mitstreiter!
    Hier zur Kts, meine Antwort auf die Mail der CDU.
    Sehr geehrte Damen und Herren !
    Danke für ihre E-Mail. Immerhin haben sie geantwortet. Das ist bei „Volksvertreter“ oft nicht und auch gegenwärtig so. Nun zu ihrer Antwort. Diese ist wie so oft nichtssagend. Ihre Verweise sind hoffnungslos veraltet und entsprechen nicht der gegenwärtigen politischen Notwendigkeit.

    Zitat eines Kollegen: Die Änderungsanträge der CDU sind nicht aktuell und beinhalten damit keinen Verweis auf den aktuellen BVerfG Beschluss.

    Ein weiteres Zitat: Wir werden es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Auch jetzt können noch Änderungsanträge eingebracht werden die den BVerfG-Beschluss berücksichtigen! Das kommende Anpassungsgesetz als auch das angekündigte Reparaturgesetz könnten auch durch die Abgeordneten mittels Normenkontrollklagen überprüft werden. Nach 12 Jahren eine schnelle Option um Farbe zu bekennen. Wir werden sie an den Taten messen!

    Empfehlung von mir: Nutzen sie ihre Chancen und Möglichkeiten. Die nächsten Wahlen kommen………

    Gruß Ingo

    Reply
    • Thomas Stein
      12. November 2020    

      He Ingo, prima Antwort ! also bei mir und wahrscheinlich auch diversen Anderen scheint nichts eingegangen zu sein….
      btw : was haltet ihr davon einen weiteren Termin festzulegen um den Text nochmals zu versenden ?
      Gruß Thomas

      Reply
  9. Markus F
    10. November 2020    

    Und da sie von Gleichbehandlung sprechen:

    Die Beamten bekommen kein volles Weihnachtsgeld.
    Ich könnte schon wieder im Strahl kotzen

    Reply
  10. Markus F.
    10. November 2020    

    Anderes Thema aber schon wieder ein Berlinklassiker:

    https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/politik/beitrag/2020/11/berlin-hauptstadtzulage-beamte-angestellte-oeffentlicher-dienst-befristet-2025.html

    Reply
  11. Anstaltsangehöriger
    10. November 2020    

    Hallo liebe Mitstreiter!

    Die Antwortmail der CDU habe ich auch erhalten. Die Änderungsanträge der CDU sind nicht aktuell und beinhalten damit keinen Verweis auf den aktuellen BVerfG Beschluss. Und ich traue denen nicht. Sie sind wie immer sehr schwammig „zu einer angemessenen Besoldung zu kommen“. Das heißt gar nichts. „Gem. den aktuellen Vorgaben des BVerfG zu einer verfassungsgemäßen Alimentation zu kommen“ wäre Aussage gewesen. Kommt aber nicht.

    Formfehler im Anschreiben: Es ist kein Urteil des BVerfG sondern ein Beschluss.

    Reply
    • Mirko Prinz
      10. November 2020    

      Wir werden es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Auch jetzt können noch Änderungsanträge eingebracht werden die den BVerfG-Beschluss berücksichtigen! Das kommende Anpassungsgesetz als auch das angekündigte Reparaturgesetz könnten auch durch die Abgeordneten mittels Normenkontrollklagen überprüft werden. Nach 12 Jahren eine schnelle Option um Farbe zu bekennen. Wir werden sie an den Taten messen!

      Reply
  12. Markus F.
    10. November 2020    

    Antwort der CDU:

    Sehr geehrter Herr Fensch,

    auch im Namen meiner Fraktionskollegen, die von Ihnen angeschrieben wurden, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Nachricht. Meine Fraktion und ich stimmen mit Ihnen überein, wenn Sie schreiben: „…nachdem die Beamtenschaft etwa 12 Jahre unangemessen alimentiert und die Verfassung (vorsätzlich) gebrochen wurde, ist es genug!“

    Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sprechen wir uns als CDU-Fraktion Berlin seit langem grundsätzlich für eine Anpassung der Berliner Besoldung an das Bundesniveau aus. Unsere Forderung hatten wir mit dem Antrag „Bezahlung der Berliner Verwaltungsmitarbeiter auf das Bundesniveau anheben!“ (10.10.2018, Drucksachennummer 18/1372, LINK) ins Parlament eingebracht. Während der letzten Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt hatten wir mit unseren weitreichenden Änderungsanträgen zum Haushalt ein Konzept zur Umsetzung vorgelegt. Gern lasse ich Ihnen unsere Änderungsanträge nachfolgend zukommen:

    – 11.12.2019, Änderungsantrag der CDU-Fraktion Berlin zum Doppelhaushalt 2020/2021, Drucksachennummer 18/2020-3, S.120, LINK
    – 14.12.2017, Änderungsantrag der CDU-Fraktion Berlin zum Doppelhaushalt 2018/2019, Drucksachennummer 18/0500-2, S. 157, LINK

    Der Senat hat es versäumt, die Jahre der guten Haushaltslage zu nutzen, um seine Beamten endlich fair und wettbewerbsfähig zu bezahlen. Die Aufgabe des Senats wird es sein – trotz der Folgen der Corona-Pandemie für unseren Landeshaushalt – zu einer angemessenen Besoldung zu kommen.

    Reply
  13. Erik
    9. November 2020    

    Hallo kämpferische öffentliche Diener! 😁

    Ich bin nun ganz bestimmt nicht bekannt dafür, mich vor einer deutlichen Ansage zu fürchten, konfliktscheu zu sein oder öffentlichkeitswirksame Aktionen nicht zu mögen.

    Trotzdem habe ich hiermit ein kleines Problem:
    Denn was wird die Folge sein, wenn wir die persönlichen Mailadressen von Politikern und Pressemailboxen damit zuschütten? Sie werden filtern oder, im schlimmsten Fall, die Adressen ändern. Was auch dazu führt, daß mühselig aufgebaute Kontakte schwieriger werden. Auch für uns.

    Außerdem sollte man bei diesem erweiterten Empfangerkreis noch eine Erläuterung zum Thema einfügen. Nicht jeder wird gleich wissen, worum es geht.

    Ansonsten auch von mir ein Chapeau für das jahrelange Engagement!

    Erik H.
    BerlinBrennt e. V.

    Reply
    • André Grashof
      9. November 2020    

      Hey Erik,
      diese E-Mail-Anschriften sind alle öffentlich zugänglich. Und diese werten Politiker/innen sind für uns da. Denn sie vertreten die Interessen der Bürger/innen dieser Stadt und sollen – gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben -die besten Entscheidungen für diese Stadt treffen. Jahrelang haben wir uns versucht, Gehör zu verschaffen und sämtliche uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Sorry, wenn ich da wenig Skrupel habe, auf diese Weise zu versuchen, die ignoranten Verantwortlichen für diese Misere wieder zu einem rechtsstaatlichen Handeln zu bewegen. Und sicher bin ich mir, dass ALLE sehr genau wissen, worum es geht. Denn nach wie vor agieren sie in unverantwortlicher Art und Weise. Immer daran denken: Für sich selbst haben diese „Volksvertreter“ immer korrekt gerechnet und als Krönung sich eben mal vor kurzem Ihre Diäten um über 50 % erhöht … RÜCKWIRKEND!!! Die wissen sehr wohl, dass sie vorsätzlich falsch agiert haben und auch, was sie derzeit falsch machen.
      Beste Grüße, André

      Reply
      • Thomas Stein
        10. November 2020    

        Hallo liebe Mitstreiter,
        meine Meinung ist Folgende : ich kann dem letzten Beitrag von Andre voll und ganz zustimmen !
        Zu den Mail-Adressen : auch bei mir gab es die ein- oder andere Mail-Damon insofern eine Bitte an Alle, hier einstellen, ich denke Mirko wird dann weiterhin die Adressen aktualisieren !
        Diese Aktion muss sich weiterhin vermehrt rumsprechen um sie dann an einem erneuten Termin, mit noch mehr Teilnehmern zu starten usw. usw. usw.
        Bis dann endlich eine Reaktion erfolgt, sorry, wat mut dat mut !

        Reply
  14. Wolf-Dietrich Thomas
    9. November 2020    

    Hallo André,
    herzlichen Dank für dein unermüdliches Wirken! Es wäre schön, wenn deine Arbeit auch endlich Früchte tragen und der Berliner Senat sich entsprechend äußern würde.
    Auch ich habe heute das Schreiben an die von euch gesammelten e-Mail-Adressen versandt.
    Dabei konnten einige Schreiben nicht zugestellt werden. Bei der „bz“ war es überhaupt nicht möglich. Hier habe ich auch keine anderen Adressen finden können. Bei „axelspringer“ war dies nur über deren eigenen Kontakt auf der Webseite möglich, woraufhin ich das Schreiben darüber versandt habe und bei „Tom Schreiber“ habe ich gesehen, dass es richtig heißen muss „tom.schreiber@spd.parlament-berlin.de“.
    Bisher kamen von allen Adressen lediglich sechs automatisierte Antwortschreiben.
    Auf dass die Aktion Resonanz findet….
    Viele Grüße, Wolf

    Reply
    • Mirko Prinz
      9. November 2020    

      Hallo Wolf, die E-Mail-Adresse von Tom Schreiber wurde korrigiert. @alle … wenn ihr weitere offiziell zugängliche E-Mail-Adressen ausfindig macht, bitte in die Kommentarsektion. Der Verteiler wird dann ergänzt. Viele Grüße Mirko

      Reply
      • André Grashof
        9. November 2020    

        lokales@bz-berlin.de
        die hatte ich als Alternative noch gefunden…

        Reply
  15. Ingo
    8. November 2020    

    Hallo Andre‘
    Danke für die Info. Nun scheint der Dampfer tatsächlich Fahrt aufzunehmen. Dazu einen solidarischer Gruß an die Herren Dr. Schifferdecker und Dr. Bömeke, weiter auch an den DGB.
    Wie gesagt, merkwürdige Ränkespiele, von denen die uns sehr Nahe stehen und die auch einen Führungsanspruch leben sollten. Wenn ich dann lese die „Großen“ waren nicht in der Lage entsprechendes Zahlenmaterial usw. zu verarbeiten, ist das schlicht unglaublich und grenzt an Verräterei. Da brauche ich mich nicht fragen, warum sowenig Glaubwürdigkeit in das politische Tun der „Großen“, vorhanden ist. Das was wir tun, ist das woran wir gemessen werden ( nicht von mir).
    Ich sehe das Problem ja nicht nur bei uns, sondern eben auch bei den anderen Gewerkschaften, mehr oder weniger. Wichtig ist bei all dem, der Solidaritätsgedanke der Gewerkschaften untereinander. der darf und muss wieder gelebt werden, trotz vorhandener Unterschiede.
    In diesem Sinne, Vollgas zur Aktion.

    Gruß Ingo

    Reply
  16. Ingo
    7. November 2020    

    Hallo nochmal, klener Nachtrag, habe ich gerade ergoogelt….

    Ende letzter Woche haben wir uns in Person unseres Landeschefs Norbert Cioma im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit dem Richterbund und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) zusammengesetzt. Der Richterbund hat uns als Spitzenorganisationen eingeladen, um über den Beschluss des BVerfG vom 04. Mai 2020 (2 BvL 4/18) sowie dessen Umsetzung durch die Berliner Politik zu sprechen.
    Durchsetzung nur mit gewerkschaftlicher Strahlkraft
    Der Richterbund möchte seine sehr weitreichenden Erkenntnisse und Auswertungen zum Beschluss des BVerfG zur Verfügung stellen und wünscht sich eine Kooperation mit uns, da die politische Durchsetzungskraft auch aus seiner Sicht nur mit gewerkschaftlicher Rückendeckung und Vernetzung möglich ist. Selbstverständlich werden wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen. Ziel der Kooperation ist, dass der Berliner Landesgesetzgeber bis spätestens Juli 2021 (definierte Frist des BVerfG) ein Besoldungsnachzahlungsgesetz für alle Besoldungsgruppen nach den Vorgaben des besagten Beschlusses erarbeitet und in Kraft setzt. Wir werden die nachfolgenden Monate nutzen, unserer gemeinsamen Forderung Nachdruck zu verleihen.

    Da scheint der Dampfer etwas an Fahrt aufgenommen zu haben, Weitere So!!!
    Gruß Ingo

    Reply
    • Thomas Stein
      7. November 2020    

      Hallo nochmal und vielen Dank für die Mühen und die tollen Beiträge !
      Für die in zwei Tagen zu stattfindende Aktion habe ich von meiner Seite aus alles Erforderliche in die Wege geleitet ! Familienmitglieder, Freunde, Kollegen, alle informiert ! Eine gute Möglichkeit dafür fand ich ich bei WhatsApp im Status, dort alles eingestellt mit einer kleinen Anleitung !
      Macht alle mit, die angesprochenen „Herrschaften“ im Verteiler sowie die Öffentlichkeit müssen endlich gezielt angesprochen werden ….
      Gruß Thomas

      Reply
    • André Grashof
      8. November 2020    

      Hey Ingo,
      Dr. Schifferdecker und Dr. Bömeke (beide organisiert im DRB Berlin) hatten gemeinsam mit mir die Berechnungen für die Klagen durchgeführt. Wir mussten feststellen, dass die großen Gewerkschaften leider dazu nicht in der Lage waren (fehlendes Zahlenmaterial, bei vorliegendem Material keine Quellenangaben, keinerlei Berechnungswege, etc.). Als mir vor etwa zwei Monaten zugetragen wurde, dass diese großen Gewerkschaften nunmehr in die Verhandlungen mit dem Senat einsteigen wollten, bat ich beide Herren darum, sich zu bemühen, die Zügel in die Hand zu nehmen, damit wenigstens einer der Verhandlungsteilnehmer Durchblick hat.Es freut mich sehr, dass es dem DRB gelungen ist, dbb und DGB an einen Tisch zu holen. Hoffen wir mal, dass sie in der Lage sind, Einsicht bei diesem Berliner Senat zu erzeugen. Unsere Aktion könnte dabei unterstützende Wirkung entfalten, wenn genug Leute mitmachen. Alles Gute, André

      Reply
  17. Ingo
    7. November 2020    

    Hallo Fritz u. Andere!

    Zuerst, die Aktion ist auf jeden Fall zu begrüßen, kann aber nur der Anfang sein.
    Die vorangestellten Artikel meinerseits sollten nur einen Weg aufzeigen, der mittlerweile ernsthaft diskutiert werden sollte. Das andere wurde schon Jahrzehnte ausprobiert und hat wie wir nun wissen, nichts gebracht.

    Was ist, wenn Politiker, die das sagen haben, sich selbst um höchstrichterliche Rechtsprechung, einen Kehricht kümmern? Was wollt ihr dann mit dem „Rechtsweg einhalten und das mit maximalen Druck“?
    Das sind wohl bisher nur Kreisel-spiele mit Pingpong Effekt.

    Wie willst du dann deine Rechte durchsetzen, in einer Zeit in der die Politik immer tiefer in die Taschen der Bevölkerung greift und damit auch in unsere, sich selbst dabei aber mehr als gut versorgt? Und das ist nur die Oberfläche, die wir hier sehen.
    Du bist „Leibeigener“ und damit verzichtest du auf eine ganze Reihe von Rechte und das bis in den Tot hinein, es sei denn du verzichtest auf diesen Status.
    Es ist für mich offensichtlich, wer einen Führungsanspruch wahrnimmt, hat nicht nur Rechte sondern eben auch verfassungsmäßig verankerten Verpflichtungen gegenüber denen, die geführt werden. Und das hast du, lieber Fritz, richtig zitiert. Wie definierst du und die anderen Kollegen, den Begriff „Wertschätzung“ und „Systemrelevant“?

    Denn diese Begrifflichkeiten sind offensichtlich nirgendwo in den politischen Führungsetagen bekannt bzw. sind dort, falls sie vorhanden waren, verlorengegangen und somit ist das Ende der Einbahnstraße erreicht, d. h. wir müssen uns nun entscheiden was wir wollen, außer weiter Bettelbriefe von einer „Betroffenenvertretung“ schreiben zu lassen, oder es hat richtig Biss, was wir zukünftig machen werden? Da kann das E-Mail schreiben eine gute Maßnahme sein.

    Dabei sehe ich in diesem Kontext auch andere Entwicklungen mit Sorge, dass z. B. durch die Regierung derzeit weitreichende Maßnahmen als Eingriff in das gesellschaftliche Leben getroffen werden, ohne das Parlament mit einzubeziehen (denn soviel Zeit wäre gewesen), die noch dazu den deutlichen Eindruck der Planlosigkeit und der Unverhältnismäßigkeit, vermitteln und das schon seit Jahren auf Bundesebene und in Berlin.

    Wie sagte der Kollege aus Bremen einmal,“Wir wollen den Laden nicht an die Wand fahren, aber ein Zeichen setzen… „ und ich ergänze, aber so dass es nachhaltig in Erinnerung beleibt.

    Gruß und bleibt alle stark
    Ingo

    Reply
  18. Anstaltsangehöriger
    6. November 2020    

    Leute wir brauchen hier nicht weiter übers Streikrecht für Vollzugsbeamte diskutieren. Das Ding ist seit dem jüngsten Urteil BVerfG durch. Und bringt uns hier in dieser Aktion nicht weiter!
    Wir haben drei Möglichkeiten uns zu wehren. Krankmachen, der Rechtsweg sowie den politischen Druck der Verbände und Gewerkschaften. Da letztere weitestgehend ausfallen und Ausgleichskrank ein unlauteres Mittel ist, bin ich weiterhin für den Rechtsweg mit maximalem Druck.
    Deswegen ist die Aktion hier nicht weniger unterstützenswert. Ich bin voll dabei. Am Ende werden die nur Geld lockermachen und für uns substanziell etwas ändern, wenn sie höchstrichterlich dazu gezwungen werden und gar kein Weg mehr daran vorbeiführt. Und dann geht die Klagewelle bei der Umsetzung vermutlich in die nächste Runde…
    Vielleicht sitzen wir unsere Vorgänge auch ein wenig länger aus. Muss ja alles ordentlich geprüft werden 😉

    Reply
    • Thomas Stein
      6. November 2020    

      …Volle Zustimmung …
      nur noch drei Tage, also bitte volle Pulle mobilisieren, ich jedenfalls gebe mein Bestes !

      Reply
  19. Fritz
    6. November 2020    

    Es fehlt ein wichtiger Literarturhinweis:

    Das Urteil des BVerfG zum Streikrecht für Beamte.

    http://www.bverfg.de/e/rs20180612_2bvr173812.html

    Auszug:

    L e i t s ä t z e

    zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018

    – 2 BvR 1738/12 –

    – 2 BvR 1395/13 –

    – 2 BvR 1068/14 –

    – 2 BvR 646/15 –

    1.Der persönliche Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG umfasst auch Beamte (vgl. BVerfGE 19, 303 ). Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist zwar vorbehaltlos gewährleistet. Es kann aber durch kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte begrenzt werden.

    2.a) Das Streikverbot für Beamte stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG dar. Es erfüllt die für eine Qualifikation als hergebrachter Grundsatz notwendigen Voraussetzungen der Traditionalität und Substanzialität.

    b) Das Streikverbot für Beamte ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsatz der Regelung des beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisses einschließlich der Besoldung durch den Gesetzgeber.
    ……..

    Reply
  20. Ingo
    5. November 2020    

    Liebe Kollegen! Achtung hier ein sehr interessannter Aufsatz zu Thema: Streikrecht für Beamte. (etwas länger gehalten, aber bitte unbedingt lesen)

    RA Dr. Rolf Geffken
    http://www.DrGeffken.de
    Die Legende vom Streikverbot für Beamte
    – Vortrag bei der ver.di und GEW Südhessen
    Die Einschüchterung
    Allerorten heisst es: Beamte dürfen nicht streiken. Wo „steht“das ? Die Frage war immer
    berechtigt, wurde aber selten gestellt. Die wenigen, die es doch wagten, die Arbeit als Beamte
    niederzulegen, erhielten jedenfalls vom Bundesverwaltungsgericht dafür deutliche Antworten.
    In seinem sogenannten Fluglotsenurteil vom 03.12.1980 (1 B 86.79) meinte der 1. Senat des
    höchsten deutschen Verwaltungsgerichts, dass die damaligen streikähnlichen Aktionen der
    Fluglotsen selbstverständlich rechtswidrig gewesen seien. Die Rechtswidrigkeit sei „evident“
    gewesen. Selbstverständlich mussten die Fluglotsen deshalb disziplinarrechtlich mit
    Sanktionen rechnen, „denn es leuchtet jedem vernünftigen (!) und vorurteilsfreien (!)
    Betrachter „ein, dass „der Versuch, die Regierung … durch Nicht- oder Schlechterfüllung von
    Amtspflichten zur Befriedigung von materiellen Forderungen … zu zwingen, mit der
    Funktionsfähigkeit des … Berufsbeamtenverhältnisses schlechterdings nicht vereinbart
    werden kann.“Juristisch korrekte Begründungen enthält das Urteil wenig. Eigentlich werden
    in ihm nur Thesen vertreten, die zudem noch so sehr als „selbstverständlich“untermauert
    werden, dass jede andere Meinung gewissermaßen als „nicht zitierfähig“erscheint. So heißt
    es unter anderem, „dass das Berufsbeamtentum … ohne das Streikverbot begrifflich (!) nicht
    denkbar (!) und jedenfalls in der Praxis nicht funktionsfähig (!) wäre.“Wie mittelmäßig die
    Kenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes von der Art und Weise eines Arbeitskampfes
    beziehungsweise seiner „Funktionsfähigkeit“sind, unterstreicht es dann ,wenn es – schlimmer
    als Arbeitgeber es täten – das „Leid“Dritter beschreibt: Den Beamten wird vorgeworfen, sie
    hätten „Tausenden von unbeteiligten Fluggästen ein stunden- beziehungsweise tagelanges
    würdeloses (!) und strapaziöses (!) Warten auf den Flughäfen zugemutet“. Dies habe ein
    „besonders hohes Maß an Rücksichtslosigkeit (!) in der Durchsetzung eigener Ziele“
    erkennen lassen, mit denen an den „Grundfesten des Berufsbeamtentums gerüttelt worden sei.
    Und zu guter Letzt eine zynische Kehrtwende im Urteil selbst, indem dem Kläger unterstellt
    wird: „Er verdient noch einen Rest von Vertrauen und rechtfertigt die Erwartung, dass das
    schwerbeeinträchtigte Vertrauensverhältnis allmählich wieder hergestellt werden kann“. Er
    habe im Laufe des Verfahrens immerhin „einen deutlichen Läuterungsprozess (!)
    durchgemacht.“Würde man die Quelle nicht angeben, so würde man nach nun über 60 Jahren
    Geltungskraft des Grundgesetzes nicht glauben können und nicht glauben wollen, dass dies
    die Diktion des höchsten Verwaltungsgerichtes eines demokratisch verfassten Rechtsstaats ist.
    Wenn es denn gar kein Argument für das Beamtenstreikrecht gäbe: D i e s e Sprache, Diktion
    und Begrifflichkeit verlangen geradezu die Widerlegung eines angeblichen Verbots..
    Der Rechtsvergleich
    Das angebliche Streikverbot für Beamte baut zunächst auf der scharfen Trennung zwischen
    dem Status von Beamten und sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf. Diese
    2
    scharfe Trennung im Status zwischen Beamten und Angestellten bei gleichzeitiger
    Verweigerung des Streikrechts für Beamte existiert nur in Deutschland, Österreich und
    Dänemark.
    In allen anderen Kernländern der EU ist das Streikrecht auch für Beamte in der Verfassung
    garantiert, unabhängig davon, in welcher Weise sich der Status von Beamten gegenüber dem
    Status von anderen Beschäftigten unterscheidet. In Portugal ist das Beamtenstreikrecht in der
    Verfassung garantiert, in Griechenland ist es gesetzlich geregelt, in Frankreich gilt das
    (ungeschriebene) Streikrecht in der privaten Wirtschaft genauso wie im öffentlichen Dienst.
    Gleiches gilt für die Niederlande (unter dem Druck der Europäischen Konvention für
    Menschenrechte sowie von Gerichtsentscheidungen) und auch in Belgien. Für Spanien gilt
    der Beamtenstreik seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 08.04.1981 als
    rechtmäßig. In Italien ist das Streikrecht auch verfassungsrechtlich verankert. In
    Großbritannien wurde das Streikrecht grundsätzlich gesetzlich nie ausdrücklich gewährt. De
    facto ergab es sich aus der Immunität der Gewerkschaften gegenüber Haftungsansprüchen der
    Unternehmer. Ansätze zur gesetzlichen Beschränkung von Arbeitskämpfen im öffentlichen
    Sektor wurden allerdings nicht durchgeführt. In Schweden gilt das Streikrecht für die
    Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ebenso wie für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft.
    Gleiches gilt für Finnland. Zahlreiche Länder kennen ein Beamtenstreikverbot für spezielle
    Beamte, wie Richter, Polizisten und Militärangehörige. Dieser Umstand hat nicht nur
    Bedeutung für die politische Argumentation, ob ein Streikverbot überhaupt akzeptabel ist, es
    stellt auch nicht nur die hinter dem angeblichen Streikverbot bestehende Ideologie in Frage.
    Vielmehr hat dieser (west-) europäische Konsens auch erhebliche juristische Bedeutung.
    Denn er muss – wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst ausgeführt hat –
    bei der Auslegung etwa der Normen der Europäischen Menschenrechtskonventionen
    berücksichtigt werden (vgl. weiter unten III.2.)
    Die Rechtslage in Deutschland
    .Art. 9 III Grundgesetz garantiert das Streikrecht als Teil der Koalitionsfreiheit für
    „jedermann“und „alle Berufe“. Ausnahmen kennt die Verfassung nicht. Nach der hessischen
    Landesverfassung von 1946 ist es sogar ausdrücklich garantiert. Nach herrschender
    Rechtsauffassung ergibt sich das Streikverbot aus den „hergebrachten Grundsätzen des
    Berufsbeamtentums“nach Art. 33 Abs. 5 GG Ein ausdrückliches gesetzliches Streikverbot
    existiert nicht. Es wird von der „herrschenden Auffassung“allerdings aus den allgemeinen
    beamtenrechtlichen Treuepflichten abgeleitet:
    Die gegenteilige Auffassung von Wolfgang Däubler in seiner umfassenden Untersuchung aus
    dem Jahre 1971 wurde bislang nicht anerkannt. Er lehnte es ab, das Streikverbot als
    hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums anzuerkennen (S. 105ff.). Art. 33 Abs. 5
    stelle nur eine Leitlinie an den Gesetzgeber ohne unmittelbare Rechtswirkung dar („zu
    berücksichtigen“). Der Streik verstoße auch nicht gegen eine Treuepflicht der Beamten (S.
    114ff.). Die Treuepflicht des Beamten habe keine personale Bindung zum Inhalt. Jedenfalls
    unterscheide sich diese beamtenrechtliche Treuepflicht nicht von der des Arbeitnehmers. Sie
    bedeutet lediglich die Pflicht zur Förderung der Belange des Dienstherrn. Ferner stelle der
    Streik keine Verletzung der öffentlich-rechtlichen Natur des Beamtenverhältnisses dar (S.
    123ff.)
    Wenngleich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt die Rechtswidrigkeit des
    Beamtenstreiks hervorgehoben hat, weicht die Rechtsprechung des
    Bundesverfassungsgerichts davon zumindest insoweit ab, als das Bundesverfassungsgericht –
    3
    anders als das Bundesverwaltungsgericht – ausdrücklich Streikbrecherarbeit von Beamten im
    Falle von Arbeitskämpfen der Arbeiter und Angestellten als rechtswidrig eingestuft hat.
    1
    Gilt internationales Recht?
    Nach Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) gilt das
    Streikrecht a u c h für Beamte. Eine Einschränkung besteht nur für eine ganz bestimmte
    Gruppe von Staatsbediensteten, nämlich Angehörige von Streitkräften, der Polizei und der
    Staatsverwaltung. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hatte zuletzt
    mehrfach entschieden, dass die Vertragsstaaten der Konvention dann rechtswidrig handelten,
    wenn sie die Teilnahme von Beamten an einem Streik sanktionierten. Solche Eingriffe seien
    „in einer demokratischen Gesellschaft (nicht) notwendig“
    2
    (EGMR vom 27.03.2007 Nr.
    6615/03). Die Entscheidungen ergingen interessanter Weise zur Rechtslage in der Türkei und
    nicht etwa zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Dass ein an die Türkei
    adressiertes Urteil allerdings unmittelbar auch für Deutschland Bedeutung erlangt hat, sagt
    einiges über den zutiefst reaktionären Charakter und die undemokratische Tendenz der
    bisherigen Rechtssprechung in Deutschland aus.
    Nach Art. 23 Abs. 4 der UN-Menschenrechtsdeklaration hat jedermann das Recht zum
    Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten. Die Frage,
    ob diesem Menschenrecht auch das Streikrecht inne wohnt kann allerdings insoweit offen
    bleiben, als die Deklaration nur den Charakter einer Empfehlung und nicht den einer rechtlich
    bindenden Anweisung oder einer unmittelbar für die Bürger rechtswirksamen Norm enthält.
    Das ILO-Abkommen Nr. 87 von 09.07.1948 enthält nach Art. 1 lediglich Pflichten der
    Unterzeichnerstaaten. Nach Art. 2 des Abkommens gewährleistet es das Recht der
    Arbeitnehmer ohne jeden Unterschied (!) und ohne vorherige Genehmigung Organisationen
    nach eigener Wahl zu bilden und solchen Organisationen beizutreten. Nach Däubler liegt die
    kategorische Formulierung einer Ausdehnung auf Beamte nahe, zumal Art. 9 lediglich die
    Anwendung auf Heer und Polizei dem Ermessen des innerstaatlichen Gesetzgebers überlässt.
    Das ILO-Abkommen Nr. 98 vom 01.07.1949 stellt eine Ergänzung und Verstärkung der durch
    das Abkommen Nr. 87 gewährten Rechte dar. Dabei wird jede Diskriminierung wegen der
    Gewerkschaftszugehörigkeit untersagt. Eine Beschränkung der Garantie auf bestimmte
    gewerkschaftliche Betätigungsformen existiert nicht.
    Schließlich bestimmt Art. 6 der Europäischen Sozialcharta (ESC) vom 18.10.1961 dass sich
    die Vertragsparteien verpflichten, das Recht der Arbeitnehmer auf kollektive Maßnahmen
    einschließlich des Streikrechts anzuerkennen. Nach richtiger Rechtsauffassung enthält
    Art. 6 Ziffer 4 der ESC innerstaatlich verbindliches Recht. Die einzige Frage ist, ob von dem
    Begriff „Arbeitnehmer“auch Beamte erfasst sind. Bei der Abfassung des Art. 5 bestand
    zwischen den Vertragsparteien Einigkeit, dass mit dem Begriff „Travailleur“bzw. „Worker“
    auch Beamte gemeint seien
    3
    . Auf jeden Fall enthält die Charta keine Einschränkung
    hinsichtlich der Berufe und hinsichtlich des Status. Andererseits gewährt sie das Streikrecht
    auch nicht unbegrenzt. Art. 6 der ESC ist auch die Rechtsgrundlage für das Streikrecht für
    Beamte in den Niederlanden und in Belgien. Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes
    für Menschenrechte oder einer „Debatte“ zum Beamtenstreikrecht bedurfte es in diesen
    Kernländern der EU jedenfalls nicht.
    1 BVerfG v. 2.3.1993, Az.: 1 BvR 1213/85
    2 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 27.03.2007, Az.: 6615/03, EGMR vom
    12.11.2008, Az.: 34503/97, EGMR v. 21.4.2009, Az.: 68959/01.
    3
    vgl. Däubler, Der Streik im öffentlichen Dienst, 19701 S. 183
    4
    Neue Entscheidungen der deutschen Verwaltungsgerichte
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte in seinem Urteil vom 15.12.2010 (Aktenzeichen
    31 K 3904/10.0) fest, dass die Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofes zwar nicht
    unmittelbar verbindlich seien, aber aufgrund der „Völkerrechtsfreundlichkeit des
    Grundgesetzes“ auch vor den deutschen Gerichten berücksichtigt werden müssten. Im
    konkreten Falle bedeutete dies, dass die Teilnahme an einem bloßen Warnstreik „von dem
    durch den EGMR anerkannten Streikrecht erfasst“sei. Zugleich stellte das Gericht aber fest,
    dass auch nach der neueren Rechtssprechung des EGMR es dabei bleibe, dass in Deutschland
    Beamte nicht streiken dürften. Beamte, die dieses dennoch täten, würden ein Dienstvergehen
    begehen, das die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach sich ziehe. Danach besteht das
    Streikverbot in Deutschland für Beamte weiterhin. Wer sich an einer Arbeitsniederlegung
    beteiligt, begeht ein Dienstvergehen. Aber eine Disziplinarmaßnahme ist dann unzulässig,
    wenn der Beamte oder die Beamtin nicht zur hoheitlichen Staatsverwaltung gehören. In
    solchen Fällen müsste das Disziplinarverfahren eingestellt werden.
    Ganz anders das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 22.08.2011 (Az.: 9 A
    1/11), das die Klagen zweier Lehrer abwies, die sich gegen eine von der Schulbehörde
    auferlegte Geldbuße wegen der Teilnahme an einer Streikmaßnahme gewendet hatten. Das
    VG Osnabrück begründete seine Entscheidung mit den hergebrachten Grundsätzen des
    Berufsbeamtentums, welche auch das allgemeine Streikverbot für Beamte enthalten würden.
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Falle des
    türkischen Streikverbotes für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sei trotz
    völkerrechtsfreundlicher Auslegung der deutschen Verfassung mit dem Kernbestand des
    Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.
    Dem gegenüber entschied das Verwaltungsgericht Kassel durch Urteil vom 27.07.2011
    (Az.: 28 K 574/10.KS.D) genau anders: Während das VG Düsseldorf es noch vermieden
    hatte, den Beamtenstreik grundsätzlich für zulässig zu erklären und lediglich die Einleitung
    von Disziplinarmaßnahmen ablehnte, entschied das VG Kassel, dass aus Art. 11 EMRK folge,
    „dass nunmehr nur noch solche Beamtinnen und Beamte einem Streikverbot unterfallen, die
    im hoheitlichen Bereich tätig sind. Nur diese Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG im Lichte der
    Europäischen Menschenrechtskonvention verhilft den Grundfreiheiten zur vollen Geltung und
    gewährleistet ein konventionskonformes Verhalten aller staatlichen Behörden.“Lehrer fielen
    als Beamte nicht unter das Streikverbot des Art. 33 Abs. 5 GG.
    Recht und Politik
    Entscheidungen der zweiten Instanz, insbesondere des Niedersächsischen
    Oberverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster
    und des Hessischen Oberverwaltungsgerichts existieren noch nicht. Es muss allerdings
    bezweifelt werden, ob die aus der GEW laut gewordene Forderung nach einer „gerichtlichen
    Grundsatzentscheidung“die richtige Forderung ist. Angesichts der bislang sehr konsistenten
    herrschenden Rechtsauffassung dürfte vor allem zweierlei diese ins Wanken bringen: Zum
    einen die massive und flächendeckende Wahrnehmung des Streikrechts, zum anderen die
    Anrufung weiterer Verwaltungsgerichte mit entsprechender gutachterlicher Begleitung (hier
    sei auf die sogenannten Massenklagen der IG Druck und Papier und der IG Metall zum
    Thema Aussperrung Ende der 70er Jahre verwiesen).
    5
    Vor allem geht es um etwas Grundsätzliches: Die Unterscheidung zwischen geltendem Recht
    und der Rechtsinterpretation. Würde in einer baldigen Grundsatzentscheidung festgehalten
    werden, dass nach geltendem Recht ein Streikrecht für Beamte n i c h t existiert, so würde
    alles auf eine Gesetzesänderung hinauslaufen. Eine solche Gesetzesänderung aber ist unter
    den gegenwärtigen Umständen und selbst nach den bisherigen Umständen und selbst nach
    den bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetzgeber in diesem Bereich definitiv nicht zu
    erwarten. Dies hätte angesichts der hohen Legitimation, die Grundsatzentscheidungen auch
    unter Gewerkschaftsmitgliedern und vor allem unter Beamten genießen zur folge, dass auf
    lange Sicht sowohl die politische wie die juristische Debatte beendet wäre.
    „Man muss die Praxis praktisch üben“. Dieser Satz von Wilhelm Raimund Bayer gilt auch für
    das Verhältnis von Recht und Politik sowie von Streikrecht und Streikrechtsprechung.
    Obwohl es die Justiz am wenigsten zugibt: Rechtslagen, Rechtsverhältnisse und
    Rechtsinterpretationen sind in entscheidender Weise abhängig vom gesellschaftlichen und
    politischen Kräfteverhältnis. Das hat sich auch und gerade im Bereich des Arbeitsrechts
    immer wieder gezeigt. Nur zwei Beispiele verdeutlichen dies: Als im September 1969
    plötzlich fast 200.000 Arbeiter in der ganzen Bundesrepublik spontan zur Überraschung von
    Unternehmern wie von Gewerkschaften und Politik die Arbeit niederlegten, musste sich die
    rigide Rechtsprechung zum sogenannten „wilden Streik“plötzlich damit auseinandersetzen,
    dass diese Streiks alles waren, nur eins nicht: Wild. Und siehe da: Der konservative
    Arbeitsrechtler Albrecht Zeuner vertrat in einer Fachzeitschrift die Auffassung: „Der wilde
    Streik verdankt seine Wildheit dem Bundesarbeitsgericht.“
    4
    Seitdem gab es eine Debatte zum
    Streikrecht, die an Substanz gewonnen hatte. „Schuld“daran waren nicht kritische oder linke
    Juristen (die gab es schon seit einiger Zeit) sondern das in den Betrieben unmittelbar
    veränderte Kräfteverhältnis.
    Ähnliche Schlussfolgerungen kann man aus der sogenannten Emmely-Kampagne ziehen:
    Eine Rechtsprechung, die fast über 50 Jahre unverändert galt (und auf die sich zum Beispiel
    auch die Gewerkschaft ver.di im Falle ihrer Kollegin Emmely zunächst berief), geriet
    plötzlich ins Wanken, als eine Vielzahl von Medien die harsche Kritik des Emmely-Komitees
    an dieser Rechtsprechung übernahm und die Rechtsprechung selbst sowie die herrschende
    Meinung zur sogenannten Bagatellkündigung in eine regelrechte Legitimitätskrise stürzte.
    5
    Die Instanzgerichte und die Berufungsinstanzen reagierten darauf nicht. wohl aber das
    Bundesarbeitsgericht, das sehr genau erkannte, welche Bedeutung es hat, wenn eine
    Rechtsprechung in der Öffentlichkeit einen massiven Legitimitätsverlust erleidet: Zwar wurde
    die Rechtsprechung nicht generell geändert, im konkreten Einzelfall aber führte das vom
    Bundesarbeitsgericht plötzlich ins Spiel gebrachte „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ beim
    Ausspruch solcher Kündigungen dazu, dass die Verkäuferin Emmely weiterbeschäftigt
    wurde…. Die Wahrnehmung von Rechten hat also weit größere Bedeutung als die bloße
    Interpretation von Rechten. Beides allerdings muss „Hand in Hand“gehen.
    Praktische Probleme
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die nach
    richtiger Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Kassel nunmehr als entscheidender
    Maßstab zugrunde zu legen ist, kann das Streikrecht von Beamten nicht zulässig ausgeübt
    werden durch solche Beschäftigte, die unmittelbar hoheitliche Funktionen ausüben. Solche
    hoheitliche Funktionen werden bei Lehrern oder solchen Beamten, die unmittelbar
    4 Albrecht Zeuner, Arbeitskampf und einstweilige Verfügung, in: Recht der Arbeit 1971, S. 1 ff.
    5 Rolf Geffken, Eine stand auf –Über die rechtspolitische Bedeutung des Emmely-Urteils und Lehren aus der
    Kampagne, in: express Nr. 8/2010, S. 2 ff.
    6
    arbeitsteilig mit Angestellten zusammenarbeiten, nicht ausgeübt. Gleiches gilt auch für
    Kommunalbeamte, da allein schon die „Kommune“selbst nach der Verfassung nicht als
    „Staatsverwaltung“ anzusehen ist. Unmittelbare hoheitliche Funktionen üben demnach
    allenfalls die Polizei und Justizorgane aus. In gar keinem Falle aber kann hoheitliches
    Handeln etwa den noch für die Post und die Telekom tätigen Beamten unterstellt werden.
    Dies aus mehreren Gründen: Die sogenannten in-sich-beurlaubten Beamten, die mit einem
    zusätzlichen Arbeitsverhältnis dort beschäftigt sind, üben schon begrifflich keine hoheitlichen
    Funktionen aus. Aber auch die übrigen Beschäftigten haben als Dienstherren eine
    Aktiengesellschaft, was die Ausübung von hoheitlichen Funktionen – um bei der
    Begrifflichkeit des Bundesverwaltungsgerichts zu bleiben – bereits begrifflich „ausschließt“.
    Bei der Gesamteinschätzung der Problematik muss auch der Europäische Rechtsvergleich
    berücksichtigt werden, wonach bis auf Österreich und Dänemark in keinem weiteren
    westeuropäischen Land eine solche Trennung zwischen dem Beamtenstatus und den
    Angestelltenstatus existiert. Dies muss nicht nur bei der Auslegung der Bestimmungen der
    Europäischen Konvention für Menschenrechte beachtet werden, sondern auch bei der
    Auslegung aller weiteren gesetzlichen und völkerrechtlichen Bestimmungen im Bezug auf das
    Streikrecht und das Verhandlungsrecht. Schließlich ist weder die EMRK im „luftleeren
    Raum“entstanden, noch sind deren Interpretationen isoliert von der jeweiligen Situation in
    den unterschiedlichen Ländern zu betrachten. Auch deshalb sollte nicht zu sehr auf eine
    „höchstrichterliche Entscheidung“orientiert werden, wohl aber darauf, dass die deutsche
    Situation weiterhin ein Ausnahmefall im europäischen Raum ist und deshalb geradezu zu
    einer vermehrten Wahrnehmung des Streikrechts durch Beamte verlangt. Auch das
    Kriterium der sogenannten „tariffähigen“Forderungen kann nicht zu einer Rechtswidrigkeit
    des Beamtenstreikes führen. Es ist zwar richtig, dass das Bundesarbeitsgericht bis heute von
    einem zulässigen Streik verlangt, dass das Streikziel in einem Tarifvertrag verankert werden
    kann. Tarifverträge für Beamte existieren bisher nicht. I s t aber der Beamtenstreik
    grundsätzlich zulässig (und daran kann nunmehr kein Zweifel mehr bestehen), dann kann
    dieses vom BAG entwickelte Kriterium nicht zur Rechtswidrigkeit des internationalrechtlich
    zulässigen Streikrechts für Beamte führen. Im Gegenteil: Da es in soweit einen rechtsfreien
    Raum gibt, wird es darauf ankommen, zu welchen konkreten Regelungen Gewerkschaften
    und öffentliche Arbeitgeber kommen. Ob es sich dabei um Tarifverträge handelt oder um
    kollektive Vereinbarungen bei Fortgeltung des Beamtenrechts, wird die Zukunft zeigen. Alles
    läuft darauf hinaus, dass es zu einer Reform des Beamtenrechts kommen wird etwa in dem
    Sinne, wie die ÖTV es schon vor vielen Jahren gefordert hatte, nämlich einem sogenannten
    Statusrecht, das dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt und einem sogenannten Folgerecht, das
    auf kollektiven Vereinbarungen beruht. In jedem Falle aber muss der Streikaufruf von einer
    Gewerkschaft erfolgen, sofern die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei als
    Konsens zugrunde gelegt wird. Die Dialektik von Recht und Politik, der unmittelbare
    Zusammenhang zwischen dem ausgeübten Streikrecht und den sich aus dem Streik
    entwickelnden kollektiven Vereinbarungen, ist historisch belegt und wird auch im Falle des
    Beamtenstreiks nicht außer Kraft gesetzt werden.
    Entscheidend aber ist nicht die formale oder abstrakte Rechtslage auch nicht die juristische
    Auseinandersetzung. Entscheidend ist vielmehr, dass das angebliche Streikverbot nach wie
    vor in den meisten Köpfen der Beamten existiert und d o r t überwunden werden muss. H i e r
    f ü r liefern die hier zusammengetragenen Argumente genügend Material, um zu zeigen: Du
    darfst. Das ist der erste Schritt zur Auflösung dieser Legende und zur Durchsetzung des
    Rechtes selbst.
    7
    Literaturhinweise:
    Wolfgang Däubler, Der Streik im öffentlichen Dienst, Tübingen 1971
    Reinhard Hoffmann, Beamtenstreik und Verfassungsverständnis vom Sozialstaat, in:
    Kritische Justiz 1971, S. 45 ff.
    Rolf Geffken, Eine stand auf –Über die rechtspolitische Bedeutung des Emmely-Urteils und
    Lehren aus der Kampagne, in: „express“Nr. 8/2010, S. 2 ff.
    Rolf Geffken, Urteil zum Beamtenstreikrecht: Fortschritt –aber keine Umkehr, in: Lunapark
    21, Heft 13, 2011, S. 26 ff.
    Ilse Schaad – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Aktuelles aus der Rechtsprechung,
    Die EGMR Urteile zum Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen und Streik –auch bei
    Beamten, o.J.
    Ilse Schaad, Streikrecht ist Menschenrecht –Disziplinierung streikender Beamter beenden, in:
    Der Personalrat 2010, S. 466 ff.
    DGB (Hrsg.), Öffentliche Dienste in Europa, Perspektiven für Beamtinnen und Beamte,
    Berlin o.J. (2002)

    Gruß Ingo

    Reply
  21. Ingo
    4. November 2020    

    Hallo Andre und alle Miteinander!

    Danke Andre‘, dass du mich zum obigen Text verstanden hast. Der Inhalt sollte zum Nachdenken anregen und hat meiner Meinung nach, nichts an Aktualität verloren.
    Ich bin mittlerweile überzeugt davon, dass die vorgeschlagene Aktion richtig und zugleich zu zahm ist. Da muss mehr her…….
    Wir haben kein Gewicht bei den Verantwortlichen im Senat. Das muss mittlerweile jeden klar sein. Gigantische 12, es wurde auch schon von 17 Jahren unzureichende Alimentierung in Berlin gesprochen und erinnern wir uns, es war die Zeit der Einführung und Erprobung des BMO.

    Ich will damit sagen, seit 1995 hat ein stetiger Anstieg von Aufgaben in der Berliner Polizei stattgefunden. Das Gehalt wurde im deutlichen Verhältnis dazu, immer weniger. Viel Arbeit wenig Ehr! Andre‘ hat dazu genug gerechnet, Danke nochmal!. Dazu wurden durch den Senat unglaublich viele Stellen gestrichen.

    Dazu haben in den Jahren die Berliner Abgeordneten, sich ordentliche Prozente gut geschrieben. Zugleich wurden durch den Senat im öffentlichen Dienst 10% Prozent Gehalt gekürzt, mit der offensichtlichen Drohung, sonst keinen sozialverträglichen Stellenraubbau, äh Pardon, Stellenabbau, durch zuführen. Die verhandelnden Gewerkschaften haben mitgemacht,d.h sich erpressen lassen. Das sehen bis heute viele Betroffene und Mitarbeiter anders, vornehmlich als Verrat.
    Und nun jüngst die Spitze, 50 % als parlamentarische“Leistungsprämie% natürlich auch noch rückwirkend.
    Für was eigentlich? Für eine Management, was noch nicht einmal die einfachsten Befindlichkeiten zum Funktionieren einer Stadt zu regeln im Stande war und ist, weder in Echtzeit noch vorausschauend und dazu noch notwendigerweise ohne Strategie angelegt, dafür umso mehr mit Visionen vielleicht aus dem Jahre 1880.
    Und nun verlassen die Ersten das sinkende Schiff und brüsten sich anlässlich einer möglichen Bundestagsbewerbung damit, noch nie einen Skandal/Affäre im Anhang gehabt zu haben.
    Ich kann mich erinnern und teile hier mit: Der Verkünder dieser Mär soll als Macher die Doktorarbeit geschützt haben, die eine gewisse Frau verfasst hat, deren geistige Leistung in inhaltlichen Teilen, mit zweifelhafter Urheberschaft ausgewiesen wurde und nun, wie schon damals, auf dem Prüfstand der Lauterkeit steht. Man schämt sich für gar nichts. Die denken wirklich, wir sind alle Blöd.

    Aber zurück, ich vermisse hier eine glaubhafte politische Führungskraft, das kann auch eine Gewerkschaft sein, aber die labern bisher nur und schreiben schöne bis garstige Artikel über mittlerweile wirklich dringliche Ding bzw. lassen schreiben.
    Es fehlen mir die richtige Maßnahmen unsererseits und das wären ganz einfache Maßnahmen, die ich hier nicht besonders erwähnen will. Denn mittlerweile haben wir auch eine Kultur des Abkanzelns und des Fertigmachens und wer nicht mitschwimmt im Mainstream der Meinungen, der ist plötzlich Nazi und wer sich nicht bekehren lässt ist ein rechter Nazi (möglicherweise ist das schon so oder ähnlich geschrieben oder gesagt worden, ich will mich hier nicht mit fremden Federn schmücken). Das Thema ist dabei völlig egal, von Erneuerbarer Energie bis wer weis noch was, einschließlich der Coronathematik.

    Was ich sagen will, die Herren und Damen da oben ,fühlen sich sehr sicher, indem sie tun was sie tun. Dabei schwafeln sie den ganzen Tag von Demokratie. Recht und Ehre ist verkommen.
    Die Berliner Politik geht hier mit großen Beispiel voran. Die hatten ja auch einen, eine richtige Leuchte im Lampenladen, der diese Politik fast bis zur Perfektion gebracht hat. Und der Verkünder der o.g. Mär war ganz dicht dran an ihm und seinem politischem Wirken. Das Wort Dekadenz bekommt hierbei eine, völlig neue Bedeutung. Woher kommt nur der Hass auf die eigene Polizei und dem öffentlichen Dienst? Denn das muss es ja sein, wenn man wie ein Abtreter in seiner Berufsgruppe behandelt wird und das in dieser Stadt.
    Und eine tatsächliche Systemrelevanz der Staatstragenden Säulen, hier die Exekutive, ist wohl unbestritten.
    Und da könnte man ansetzten.

    Vielleicht sollte man auch trotzdem mal über ein Streikrecht ernsthaft diskutieren.
    Die Schweizer haben es, die Schweden und die Belgier und auch die Niederländer. Dabei gibt es zur Umsetzung der Streikwillens immer etwas andere Abläufe in den jeweiligen Ländern.

    Das Argument, das die GdP früher, bei ähnlichen Anlässen mit nachfolgenden Diskussionen (z.b.1968) in Deutschland, angeführt hatte, dass hier immer die Bevölkerung unter dem Streik der Polizei leiden würde, wirkt z.b. bei einer sogenannte Grundsicherung der Polizeilichen Arbeit nicht mehr.
    Wie sieht die aus? Ein Teil der Beamten geht zum Dienst, der andere z.b. zur Demo, oder trifft andere Maßnahmen. Das wäre ein Anfang zum Diskutieren und vielleicht auch mehr.

    Ein schönes Beispiel dazu. In einem Europäischem Land wollte die Regierung vor nicht allzu langer Zeit, 10% der Stellen von Polizeibeamten kürzen. Das nahmen die nicht hin und drohten den Streik mit dem Hinweis an, dass die 10% der Polizeibeamten zu Hause bleiben würden. Das wurde wohl sehr glaubhaft vorgetragen, den die Regierung nahm die beabsichtigte Sparmaßnahme auf dem Rücken der Polizei und der Bevölkerung sofort zurück.

    Vielleicht ist auch das Stellen Berlins unter einer Sonderverwaltungszone durch den Bund eine Option. Dann wären einige Probleme weg vom Tisch der Mahnungen.
    Aber ach, ich vergaß. Wenn wollen wir es den antragen? Einer Bundesregierung, dieser Kanzlerin…..?

    Reply
    • André Grashof
      5. November 2020    

      Hey Ingo,
      man sieht anhand Deiner Zeilen, dass Du gut drauf bist… ICH kann Dich sehr gut verstehen. Die rechtlich legitimen Möglichkeiten für uns Staatsdiener sind enorm beschränkt. Und wir haben wohl rechtlich alles ausgeschöpft. Sicherlich kann man neu und weiter klagen, aber es fehlt an Einsicht bei den Politikern und vor allen Dingen daran ZU WOLLEN. Sie wollen sich leider auch nicht an das Recht halten. Und Ja, auch da gebe ich Dir Recht, die anstehende Aktion ist relativ zahm, aber zumindest legitim. Danach würde nur noch der Schritt möglich sein, zu überlegen, wie man in einem Land noch Dienst versehen kann, in dem der Senat durchweg rechtswidrig agiert und zwar ohne jegliche Skrupel. Aber das wäre erst der nächste Schritt…
      Alles Gute, André

      Reply
  22. Ingo
    31. Oktober 2020    

    Aus dem „WESER- Kurier“
    zur Inneren Sicherheit in Bremen.

    Polizisten wollten streiken
    Rose Gerdts-schiffler 07.11.2012 10 Kommentare
    Bremen. Die Stimmung innerhalb der Polizei ist explosiv: Wie jetzt bekannt geworden ist, hat die Polizeiführung am Sonntag vor einer Woche gerade noch einen geplanten, wilden Streik der Beamten verhindern können.

    Bereits bei einer Demonstration vor wenigen Wochen machten die Polizisten ihrem Ärger Luft und rechneten mit Innensenator Ulrich Mäurer ab.
    Bereits bei einer Demonstration vor wenigen Wochen machten die Polizisten ihrem Ärger Luft und rechneten mit Innensenator Ulrich Mäurer ab. (Photo, Frank Thomas Koch)
    Bremen. Die Stimmung innerhalb der Polizei ist explosiv: Wie jetzt bekannt wurde, hat die Polizeiführung am Sonntag vor einer Woche gerade noch einen geplanten, wilden Streik der Beamten für den darauf folgenden Montag verhindern können.

    Nach Informationen des WESER-KURIER wollten sich viele Bremer Polizisten kollektiv an diesem Tag krank melden. Die Beamten der Inspektion Nord wollten sich demnach zu 90 Prozent, aus anderen Inspektionen zu gut 50 Prozent beteiligen. Auch die Mitarbeiter des Einsatzdienstes, die nach Notrufen im Lagezentrum zum Tatort eilen, hätten zur Hälfte bei dem indirekten Streik mitmachen wollen.

    „Ich bin Schutzmann mit Leib und Seele, und viele von uns machen, wenn Not am Mann ist, alles möglich und haben ein Helfersyndrom, aber das wird von der Politik gnadenlos ausgenutzt“, kritisierte ein Beamter des Einsatzdienstes, der anonym bleiben möchte. „Es ist link, wie die uns die Taschen greifen wollen. Dabei können wir argumentieren, wie wir wollen, es wird auf Teufel komm raus entschieden.“ Mit der Aktion habe man nicht den „Laden an die Wand fahren, aber ein Zeichen setzen wollen. Denn: „Viele fühlen sich wahnsinnig ohnmächtig.“

    Der Protest hatte sich ursprünglich an der geplanten Entscheidung des Senats entzündet, Polizeibeamte künftig finanziell an der Freien Heilfürsorge zu beteiligen. Die Entscheidung ist auf Bitten von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) noch einmal verschoben worden, um mit den Betroffenen Gespräche führen zu können. Doch längst scheint es den Polizeibeamten nicht mehr nur um die Heilfürsorge zu gehen. „Das war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt“, ist sich Horst Göbel sicher. Allein seit 2002 sei das Einkommen der Beamten um 11,2 Prozent verringert worden. Den Bremer Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die geplante Aktion nach eigenen Worten selbst völlig überrascht. Als er davon am Sonntag erfuhr, habe er zunächst „einen Schreck bekommen“. Zugleich zeigte Göbel auch Verständnis für die „maßlose Empörung“ unter seinen Kollegen. „Da werden Millionen für eine Privat-Uni, für einen Klinikneubau oder für einen Offshore-Windpark rausgehauen. Aber Polizei und Feuerwehr sollen mit Einkommenseinbußen zur Sanierung des Haushalts beitragen.“

    Polizeipräsident Lutz Müller lehnte die Protestform der kollektiven Krankmeldung kategorisch ab. „Ganz klar, das geht gar nicht.“Allerdings könne man den Unmut in der Belegschaft nicht einfach wegdiskutieren. Wer gut führen wolle, müsse zudem auch die Gefühle seiner Mitarbeiter berücksichtigen. „Es zerfrisst sie, wenn sie einen guten Job machen wollen und eigentlich noch mehr machen möchten, aber nicht mehr hinterherkommen und sie dann von Bürgern negative Rückmeldungen bekommen. Für die Gemütslage in der Belegschaft habe ich deshalb Verständnis.“ Der Protest geht offenbar weiter. „Wir haben noch einige Aktionen vor“, sagt der Mitarbeiter des Einsatzdienstes.

    Reply
    • Thomas Stein
      1. November 2020    

      … Du sag mal, die Meldung ist aus Bremen und 8 Jahre alt, was möchtest du uns mitteilen ?

      Reply
      • André Grashof
        1. November 2020    

        Hey Thomas,
        auch wenn diese Mitteilung ein wenig ins Alter gekommen ist, so dürfte sie nach wie vor aktuell sein. AUCH die Besoldung aus Bremen liegt mittlerweile zur Entscheidung dem BVerfG vor und wurde vorab bereits durch die unteren Instanzen als verfassungswidrig zu niedrig erkannt. Anhand des Berliner Urteils zur R-Besoldung kann sich bereits jedes Land ausrechnen, wie heftig sie jeweils daneben liegen. Und da wird es in der Folgezeit noch etliche Bundesländer geben, die ihre Besoldungen drastisch nach oben korrigieren müssen. Gespannt dürfen WIR darauf sein, wie das Land Berlin seine Durchschnittsberechnung der Länderbesoldungen korrigieren wird, nachdem im R-Urteil sehr deutlich drin steht, dass Länder, die ebenfalls verfassungswidrig erklärt wurden NICHT in einen Durchschnitt einzubeziehen sind. Wir werden sehen, wie dieser Senat mit dem Urteil umgeht und daraus dann Konsequenzen folgen lassen müssen…wie immer diese aussehen. Dafür ist das von Ingo veröffentlichte Vorgehen nur eines von vielen möglichen Szenarien… Danke, André

        Reply
    • André Grashof
      1. November 2020    

      Hey Ingo,
      vielen Dank für diese Mitteilung. Finde ich sehr gut, zu lesen, dass auch bei anderen der Hals schwillt. „Das geht gar nicht“… diese Worte des Polizeipräsidenten Lutz Müller sind auch bei mir immer gegenwärtig.Aber mir liegen diese Worte auf den Lippen, wenn ich das Verhalten unserer verantwortlichen Abgeordneten im Land Berlin betrachte. Da uns vom BVerfG verboten wurde, zu streiken und WIR uns an höchstrichterliche Urteile halten, muss man überlegen, welche Mittel uns Staatsdienern denn noch bleiben, wenn wir auch nach derlei Urteilen veralbert werden und die Politiker sich nicht mehr an Recht und Gesetz halten…
      Schauen wir mal, was die Zukunft bringt. Aber so wie bisher, kann und darf es nicht mehr weitergehen!!!
      Alles Gute, André

      Reply
  23. Manfred
    31. Oktober 2020    

    Hallo!

    Hat einer der Gewerkschafter hier schon Informationen darüber, ob der Senat auch eine sofortige Corona-Sonderzahlung (in Anpassung an die Tarifverhandlungen der Länder) plant, so wie der Bund es für seine Beamten (geplant kurzfristig) im November bzw Dezember tut?

    A1-A8 sollen 600 Euro steuerfrei bekommen, A9-A12 400 Euro, Rest 200 Euro.

    Sonst wird der rechnerische Abstand ja (mal) wieder (noch) größer.

    Danke!

    Reply
  24. Thomas Stein
    28. Oktober 2020    

    Guten Morgen,
    gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass das Besoldungsanpassungsgesetzt 2021 für Berlin in Arbeit sein müsste ? Und wenn ja, ist jemandem bekannt, bis wann dies verabschiedet sein müsste ? Eventuell hat ja der ein- oder andere Kollege Kontakte in die politische Szene ! Danke und Gruß

    Reply
    • Hans
      28. Oktober 2020    

      Hallo ..
      Eventuell sollte man den Begriff ,,ungerechtfertigte Bereicherung nach BGB!!!
      Im Anschreiben hinzufügen ..
      Geht ja seit 12 Jahren so …
      Und hier ist der Anlass dafür :
      Gruß Hans 2
      https://www.gdp.de/gdp/gdpbe.nsf/id/DE_Rueckforderung-der-Sonderzahlung-Weihnachtsgeld-bei-Pensionaeren?open&ccm=000

      Reply
  25. Thomas Stein
    26. Oktober 2020    

    Hallo Thomas, dann müssen wir eben bissiger werden…. Was wäre dein Beitrag dazu ?

    Reply
  26. Fragender
    25. Oktober 2020    

    Liebe Initiatoren und Kollegenschaft,

    ich finde den Formulierungsvorschlag gut. Er muss zornig klingen. Denn wir haben allen Grund, wütend auf die politisch Verantwortlichen zu sein.

    Ich finde aber, wir sollten die Adressaten bei ihrer Ehre packen. Noch vor einigen Monaten war ein Wort nahezu minütlich in aller Munde… systemrelevant. Genau so wurden die Mitarbeitenden des öD sozusagen lobgepriesen. Von daher schlage ich vor, dass wir eben genau darauf abzielen…
    Wir sind systemrelevant. Und geht man mit Systemrelevanten so um, wie der Berliner Senat es seit 12 Jahren macht?

    Die heutige Schlagzeile der Welt trifft es genau auf den Punkt:

    „Wenn wir ausfallen, geht das Licht aus“.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article218522852/Corona-Die-Angst-dass-zu-viele-Polizisten-selbst-erkranken.html

    Denn in diesem Falle hätten die Damen und Herren im Abgeordnetenhaus nicht eine ruhige Minute mehr. Das sollten wir Herrn Wieland und Co. mit aller Deutlichkeit sagen.

    Reply
    • Thomas S
      25. Oktober 2020    

      Das wissen sie! Sie haben gelernt, dass wir zwar kläffen, aber nicht beißen.

      Reply
  27. Tim Drage
    25. Oktober 2020    

    Da ist leider noch ein Fehler drin: „agieren der Berliner Senat“… Richtig wäre „agiert“. Und „fehlinterpretieren“, richtig „fehlinterpretiert“.
    Super Aktion, bin dabei.

    Reply
    • Mirko Prinz
      25. Oktober 2020    

      Danke, geändert.

      Reply
  28. Markus F.
    24. Oktober 2020    

    Das sehe ich genauso…..in 5 Jahren holen sie sich die 150€ auf ihre Art und Weise wieder zurück und heulen dann wieder rum, dass sie keinen Nachwuchs bekommen 😉

    Reply
  29. Thomas Stein
    24. Oktober 2020    

    Also ich sehe es sogar so, dass man den Rauswurf, mit dem „Durchziehen“ der Pauschale wohlwissentlich provoziert hat, dann kann man endlich wieder seine „Landesknechte“ selbständig an der kurzen Leine halten, pfui Teufel …

    Reply
    • Mirko Prinz
      24. Oktober 2020    

      Sehe ich genauso, gab es schon 2008. Das war Kalkül! Gut, dass die Abgeordneten sich vorher kräftig bedient haben. (Ironie off)

      Reply
  30. Fragender
    24. Oktober 2020    

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/10/berlin-auschluss-aus-tarifgemeinschaft-wegen-hauptstadtzulage.htm/alt=amp.html

    Angesichts solcher Meldungen ist es um so mehr von Bedeutung, dass diese Aktion gelingt…
    Die Berliner Politik ist an Dilettantismus nicht zu übertreffen.

    Reply
  31. Mirko Prinz
    24. Oktober 2020    

    Fleißaufgabe, wer möchte. Extrahieren der Abgeordneten-Emails https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Abgeordnete/alphabetische-Suche

    Reply
    • Thomas Stein
      24. Oktober 2020    

      Puh, das sind roundabout 170 ! Davon hatte ich lediglich die aus meiner Sicht „Wichtigsten“ rausgepickt….

      Reply
  32. André Grashof
    24. Oktober 2020    

    Hey Ihr,
    meint Ihr wirklich, dass wir das BVerfG damit zutexten sollten? Die können ja nun mal recht wenig dafür, dass der Berliner Senat die Weisungen so dermaßen einseitig interpretiert und ausschließlich wieder zu unserem Nachteil. Das halte ich für nicht angebracht. Dem BVerfG hatte ich zwischendurch bereits Bericht erstattet, wie der Berliner Senat mit dem Urteil umzugehen gedenkt und kann nur hoffen, dass es beachtet wird. Aber dieses Gericht jetzt möglicherweise zuzuschütten mit Post halte ich nicht für den richtigen Weg.
    Ich würde mich schon sehr freuen, wenn wir genug Leute mobilisieren könnten, um meinen ursprünglichen Plan, Herrn Wieland zu belasten, umsetzen könnten. Im Übrigen denke ich, dass die meisten Leute von zuviel Text abgeschreckt werden. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
    Alles Gute, André

    Reply
    • Thomas Stein
      24. Oktober 2020    

      Alles gut Andre, ich dachte lediglich die sollten davon Kenntnis erhalten wie mit Recht und Gesetz in der Bundeshauptstadt umgegangen wird, schließlich ist es ja die Rechtsprechung unseres höchsten Gerichtes und könnte noch etwas Nachhaltigkeit in Bezug auf die A-Besoldung bewirken. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht das du bereits Bericht erstattet hattest. Insofern, na logo, man brauch ja bloß diese beiden Adressen wieder entfernen…. Gruß Thomas

      Reply
  33. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    Hallo Mirko, hat sich erledigt, bereits gesehen ! danke

    Reply
  34. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    Hallo Mirko, nochmal kurz um sicher zu gehen : die Mail-Adressen sind bei euch angekommen aber erscheinen hier nicht als offizielle Antwort ?! Korrekt so ? hatte mich nämlich gewundert und hoffe nun ist alles gut, ebenfalls hoffe ich das die Mühe lohnt, ich denke mal es wird dann noch ein überarbeitetes Musterschreiben geben ? Gruß Thomas

    Reply
    • Mirko Prinz
      24. Oktober 2020    

      hab den Beitrag angepasst, wenn jemanden etwas auffällt bitte per Mail info@berliner-besoldung.de Gruß Mirko

      Reply
  35. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    … habe eben in mühsamer Kleinarbeit zig Mail-Adressen eingegeben, nachdem ich die Mail abgeschickt hatte, kam in englisch die Meldung, dass die Meldung noch in Prüfung sei, hoffe sie kommt an ? ansonsten müsste ich dies am Wochenende nochmal wiederholen, in der Hoffnung das es dann funktioniert …

    Reply
  36. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    Hausaufgaben erledigt ! Alles offizielle Adressen aus dem Internet recherchiert !

    presse@bundesverfassungsgericht.de
    bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    service@topradio.de ( Berliner Rundfunk )
    doro.manz@rs2.de
    internet@rbb-online.de
    presse@rbb-online.de
    leserbriefe@morgenpost.de
    digital@morgenpost.de
    information@axelspringer.de
    redaktion@bz-berlin.de
    leserservice@berlinerverlag.com ( Berliner Zeitung )
    leser-blz@berlinerverlag.com ( Berliner Kurier )
    cduberlin@cduberlin.de
    post@marioczaja.de
    dregger@cdu-fraktion.berlin.de
    graf@cdu-fraktion.berlin.de
    trapp@cdu-fraktion.berlin.de
    buero@stefan-evers.de
    berlin@spd.de
    buero@michael-mueller-spd.de
    raed.saleh@spd.parlament-berlin.de
    kollatz-ahnen@berlin.de
    tom.schreiber@spd-parlament-berlin.de
    lgs@afd.berlin
    kontakt@afd.de
    info@afd-fraktion.berlin
    elsholtz@afd-fraktion.berlin
    wodeit@afd-fraktion.berlin
    info@gruene-berlin.de
    ramona.pop@gruene-fraktion.berlin
    benedikt.lux@gruene-fraktion.berlin
    info@dielinke.berlin
    katina.schubert@dielinke.berlin
    sebastian.koch@dielinke.berlin
    pressestelle@cdu.de ( Bund )
    direktkommunikation@spdfraktion.de
    mail@bundestag.de
    fraktion@cducsu.de
    frakmail@spdfraktion.de
    buerger@afdbundestag.de
    dialog@fdpbt.de
    fraktion@linksfraktion.de
    info@gruene-bundestag.de

    Reply
    • Mirko Prinz
      23. Oktober 2020    

      Hallo Thomas,
      schneller als die Polizei erlaubt 😉 Wird eingebaut in den Beitrag.
      Besten Dank!

      Reply
  37. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    Hallo Mirko, Danke für den Zuspruch ! Thema Fleißaufgabe : ich werde recherchieren und meinen Beitrag leisten ! Melde mich hier neu….

    Reply
  38. Thomas Stein
    23. Oktober 2020    

    Hallo in die Runde,
    leider geht meine Vermutung in die Richtung, dass diese Aktion an dem Wieland „abprallen“ wird, es wird ihn einen „feuchten Kehricht“ interessieren !
    Bitte nicht falsch verstehen, ich mache ( obwohl Pensionär ) auch mit und kann die Aktion nur befürworten aber sie hat einen großen Schwachpunkt : sie ist nicht medienwirksam !!!!
    Regierende und Oppositionelle sind von der 4. Gewalt den „Medien“ abhängig, wie sich ihre Staatsdiener ( egal ob Angestellt oder Beamte ) fühlen ist ihnen „Latte“ ! Es zählt einzig und allein in der Öffentlichkeit gut dazustehen und nicht in Verruf zu geraten ! Dies ist als besonders wichtig zu betrachten, wenn es langsam in Richtung WAHLEN geht !
    Und nun zum Detail : diese Aktion ist gut, praktisch zielführend. Wie gesagt der Fehler ist, sie bleibt quasi „intern“ !! Wie kann ich so etwas abstellen ? Ganz einfach : der „Verteiler“ MUSS erheblich erweitert werden, er muss locker 20 Adressaten beinhalten, angefangen natürlich im Abgeordnetenhaus, hier alle Parteien, in der Bundespolitik, ebenfalls alle Parteien, Abgeordnete haben auch eigene ( politische ) E-Mail-Adressen, das BVerfG, Fernsehsender, Rundfunksender und die schreibende Presse !
    Wenn dann die Aufstellung komplett ist, muss man sich natürlich die Mühe machen, alle in den Verteiler einzugeben und abzusenden.
    Des weiteren würde ich die Mail nur von meinem privaten Account abschicken, dienstlich könnte das mal wieder zu einem faden Beigeschmack und zu Verboten führen. Zumindest aber zu der Rückfrage ob man dienstlich nichts anderes zu tun hätte.
    Ich persönlich würde nicht mit Briefen arbeiten, dies ist zu umständlich und verursacht zu viele Arbeitsschritte, kostet zu dem noch 80 Cent. ALLE per Mail und zwar geballt ! Zudem hätte eine Mail den Vorteil, eine Vielzahl von Personen des öffentlichen Interesses zu erreichen und nicht nur Herrn Wieland !
    GRUNDVORAUSSETZUNG : IHR / WIR müssen alle mitmachen !!! Werbung hierfür ist das A und O !!! Wirbt im Familien – und Freundeskreis, macht die Kollegen heiß… und lasst Eines nicht gelten : na am 9.11. bin ich im Urlaub, krank etc. ! Wie gesagt geht alles auch von zu hause oder aus dem Urlaub heraus.
    Und jetzt kommt’s : ist es nicht so, dass es Viele gar nicht mögen, volle Postfächer zu haben ?!
    Insofern die Frage, warum denn nur am 9.11. ? Per mail ist alles möglich, smile….. und zwar wöchentlich und falls kein Interesse an uns aufkommen sollte, dann eben täglich ! Hunderte, vielleicht tausende Mails wöchentlich oder täglich zu erhalten wird einige bestimmt nicht in Freude versetzen…..
    So das war es erstmal von meiner Seite, wie gesagt alles zunächst Denkanstöße, bei gesteigertem Interesse könnte man in die „Feinplanung“ gehen !!!! Gruß vom Tom

    Reply
    • Mirko Prinz
      23. Oktober 2020    

      Hallo Thomas,
      ich muss dir da recht geben, deswegen auch der Vorschlag, dass Briefe hier auf der Seite veröffentlicht werden. Ich denke dein Ansatz ist aufzugreifen und wir sollten einen Verteiler von E-Mail-Adressen, die öffentlich im Internet verfügbar sind, aufbauen. Eine Fleißaufgabe, die ich nicht stemmen kann und auf mehreren Schultern lasten sollte. Gerne E-Mails in die Kommentare diese Artikels einstellen und ich füge den Verteiler zusammen. Dies bitte nur für E-Mails die wirklich öffentlich sind und den Datenschutz nicht tangieren, z.B. die E-Mails der Abgeordeneten und Fraktionen. Wer macht mit? Der Verteiler könnte dann mit past & copy übernommen werden.

      Der 09.11. sollte nur Tag des Beginns der Aktion sein, meinetwegen kann die Aktion bis zur Besoldungs- /Versorgungsanpassung andauern 😉

      Gruß Mirko

      Reply
  39. Andrea Hauch
    22. Oktober 2020    

    Guten Tag,
    Gibt es denn ein ähnliches Schreiben bzgl der ungerecht u nicht an alle Außendienst leistenden Kollegen verteilten Corona Prämie? In meiner Direktion wurde drastisch selektiert was die angeht!

    Reply
    • André Grashof
      22. Oktober 2020    

      Hey Andrea,
      es gibt sicherlich mächtig viele Baustellen im Land Berlin, aber wir können leider nicht alle bedienen. Ja, Du hast vermutlich Recht, dass auch die Corona-Prämien sicherlich nicht immer gerecht verteilt wurden. Da es aber auch nur eine beschränkte Anzahl gab, musste selektiert werden. Ob das immer gut umgesetzt wurde, mag dahingestellt bleiben.
      Wäre trotzdem schön, wenn Du Dich an dem Aufruf beteiligen würdest und es auch großflächig verteilst. Vielen Dank vorab, beste Grüße,
      André

      Reply
    • Martin
      22. Oktober 2020    

      Bei uns hieß es erst, dass wir auf unserer Dienststelle sie nicht bekommen. Ich hatte damit abgeschlossen. Durch corona hatte ich nicht mehr oder weniger Arbeit. Mein Dienst und der Bürgerkontakt haben sich nicht verändert. Letzte woche habe ich den brief erhalten, dass mit der novemberzahlung die prämie ausgezahlt wird. Ich sag jetzt nicht nein, aber es gibt auch leute die sie mehr verdient haben.

      Reply
  40. Dagmar
    22. Oktober 2020    

    Vielen, vielen Dank für Dein Arrangement seit vielen Jahren und das Du immer dran geblieben bist! Es wird Zeit dem Senat mal zu zeigen, dass wir nicht nur zum Ausquetschen da sind. Ich finde den Vorschlag gut formuliert und nur mit bitten und betteln kommt man hier in Berlin nicht weiter.

    Reply
  41. Simone Rensner
    21. Oktober 2020    

    Dankeschön, für all die Mühen! Ich bin fassungslos und auf jeden Fall dabei!!!

    Reply
  42. Frank Beinker
    21. Oktober 2020    

    Ich bin auch regelmäßig auf der Seite des BuVerfGE und warte auf das Urteil die Berliner A-Besoldung.
    Ich glaube damit wird die Sache dann erst richtig rund.

    Reply
    • Mario
      22. Oktober 2020    

      So sehe ich das auch., So lange das Urteil zur A-Besoldung fehlt, hat der Senat immer das Argument des fehlenden Urteils auf seiner Seite.
      Dennoch finde ich die Aktion ist ein starkes Signal. Ich vermisse aber, dass sich die Opposition dem Thema annimmt. Immerhin reden wir hier von einem langjährigen Verfassungsbruch, bewusst und gewollt. Der normale Arbeitnehmer würde mit einem Urteil bei seinem Arbeitgeber seinen vorenthaltenen Lohn pfänden können.
      @Andre
      @Mirko
      Sind Zwangsmaßnahmen gegen den Senat denkbar und möglich?

      Reply
      • Mirko Prinz
        22. Oktober 2020    

        Hallo Mario,

        der Senat äußert sich in der Drucksache 18/25099 (Frage 3) ausgiebig zum Thema Amtshaftung und Schadensersatzforderungen, welcher bei einer „normalen“ verbeamteten Dienstkraft bei Vorsatz und Fahrlässigkeit greift. Diese Ansprüche seien ausgeschlossen, da der Primärrechtsschutz greift. Das heißt, man verweist auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die zeitnahe Geltendmachung. Dies würde in Berlin wieder ein Jahrzehnt dauern, da die Vorinstanzen – aus welchen Gründen auch immer, vielleicht politisch motiviert – keine Vorlageverfahren beim BVerfG anstreben. Selbst die Geltendmachung von Verzugszinsen ist per BBesG BE ausgeschlossen. Eine Politikerhaftung gibt es nicht und der Amtseid der Senatoren ist nur deklaratorisch. Übrig bleibt die moralische Verwerflichkeit, die in der heutigen Zeit anscheinend nicht so eng gesehen wird. Die Abgeordneten und auch die Opposition hätten schon längst reagieren können und im Rahmen einer Normenkontrollklage relativ kurzfristig die verfassungswidrigen Gesetzesentwürfe stoppen können. Aber anscheinend war der Wille über alle Parteien hinweg nicht vorhanden. mfG Mirko Prinz

        Reply
  43. Thomas Stein
    21. Oktober 2020    

    … sauber ! bin dabei und Danke !
    am besten gleich noch die Herrschaften vom Axel-Springer-Verlag, den rbb, alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus, die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes und und und Cc setzen !

    Reply
    • André Grashof
      22. Oktober 2020    

      Hey Thomas,
      für all diejenigen, die gute Kontakte zur Presse haben, wäre es sicherlich sinnvoll, diese einzubinden!
      Beste Grüße, André

      Reply
  44. Jetzt_langts!
    21. Oktober 2020    

    Hallo Andre! Klasse Aktion!

    Dein Formulierungsvorschlag ist sehr bissig. Ich denke wir sollten zumindest den Beschluss mit Aktenzeichen und ein paar Sätze inhaltlich hier mit einbauen. Der Wieland lebt eh auf einem anderen Planeten. Jedenfalls ist sicher davon auszugehen, dass er nicht tief in der Materie ist.

    Jetzt langts! Macht alle mit!

    Reply
    • André Grashof
      22. Oktober 2020    

      Hey Jetzt_langts!,
      wir können sicherlich davon ausgehen, dass Herr Wieland sehr genau weiß, worum es geht. Außerdem ist es wichtig, dass keinesfalls mehr als eine Din-A-4 Seite gefüllt wird – inklusive Absender. Selbstverständlich aber kannst Du alles aufschreiben, was Dir wichtig ist. Niemand ist an den Formulierungsvorschlag gebunden. Ist ja nur ein Vorschlag, den man mal schnell über „kopieren“ und „einfügen“ nutzen kann…
      Größtmögliche Verteilung dieses Aufrufs erhöht die Erfolgschancen!
      Alles Gute, André

      Reply
  45. es reicht
    20. Oktober 2020    

    ich bin dabei 🙂
    könnt ihr nochmal erläutern, was es mit dem Datum 09.11. auf sich hat? (GPR Wahl? Mauerfall?)
    Sollten wir die Briefe ggf. getimt (time) und geballt (zum 09.11.? )senden? 🙂

    Reply
    • Mirko Prinz
      20. Oktober 2020    

      Hallo es reicht,
      die GPR-Wahl der Polizei hat damit eigentlich nichts zu tun. Eher die Chance den Gewerkschaften die Gelegenheit zu geben, die Aktion in ihren Gremien zu besprechen und mitzumachen. Die UNABHÄNGIGEN sind dabei und die anderen Personalvertretungen können sich gerne anschließen und dies auch im PR-Wahlkampf aufgreifen. Geballte Ladung ist ja auch nicht verkehrt 😉

      mfG Mirko Prinz

      Reply

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