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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"Allen Beamten und Richtern kann nur dringend ans Herz gelegt werden, weiterhin jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einzulegen, um die zu erwartenden rückwirkenden Besoldungserhöhungen nicht zu verpassen."

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Neue Spendenaktion

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7. März 2021 24 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Nachdem von allen Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses das Besoldungsanpassungsgesetz 2021 einstimmig verabschiedet wurde, obwohl dieses nachweislich verfassungswidrig ist, wird zur Mitte des Jahres die Verabschiedung das Reparaturgesetz für die R-Besoldung erwartet.

Auf dieses Nachzahlungsgesetz wartet auch unser Rechtsanwalt, der auf Basis der Geschehnisse in Berlin und den Umgang mit dem BVerfG-Beschlusses aus dem Mai 2020 eine weitere Stellungnahme fertigen wird. Eingang in diese Stellungnahme wird auch das herausragende Gutachten von Dr. Schwan haben.

Die noch zu fertigende Arbeit wird dann dem BVerfG übersandt, zu der noch nicht entschiedenen Klage des Feuerwehrmannes (A-Besoldung), die dort vorliegt.

Die gesammelten Spendengelder werden ausschließlich für die Arbeit des Rechtsanwaltes bzw. des Aktionsbündnisses verwendet.

Für Überweisungen nutzt bitte das Konto des Berufsverbandes,

Unabhängige in der Polizei e.V.
Institut: Sparkasse Märkisch Oderland
IBAN: DE88 1705 4040 0020 0599 81
BIC: WELADED1MOL,

Verwendungszweck: Aktionsbündnis Berliner-Besoldung.de

 

 

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Aktuelles
Sie wussten, was sie taten.

24 Kommentare

  1. Thomas
    8. März 2021    

    Vielen Dank für eurer Engagement,
    eine kleine Spende ist unterwegs.

    Grüße aus Hessen und weiter so!
    Thomas

    Reply
    • Mario
      8. März 2021    

      Eine Spende aus Hessen. Wie Großartig. Letztendlich betrifft ein Urteil ja auch alle anderen Bundesländer.
      Schön wäre daher eine Ausweitung der Spendenaktion auf alle Bundesländer. Kräftig teilen Bitte.
      Also, herzlich Willkommen.

      Reply
  2. Tristan
    8. März 2021    

    Vielen Dank für Eure hervorragende Arbeit! Mein Beitrag ist auf dem Wege.

    Reply
  3. Detlef
    9. März 2021    

    Ich bin dabei, mein Betrag ist unterwegs.

    Reply
    • Markus F.
      10. März 2021    

      Meine Spende ging auch grad raus….

      Reply
  4. Andy
    9. März 2021    

    Bin auch dabei.
    Habe dafür extra ein PAYPAL Konto eröffnet.

    Reply
  5. Mario
    9. März 2021    

    Möge diese Liste noch deutlich länger werden!!!!

    Reply
    • Hotte peng
      10. März 2021    

      Ich hab auch schon! Shakaa

      Reply
  6. D.H.
    9. März 2021    

    Bin auch dabei. Das ist der Weg

    Reply
  7. Neuer
    9. März 2021    

    DITO

    Reply
    • Tsc
      16. März 2021    

      Betrag ist heute raus….tolle Arbeit, weiter so!

      Reply
  8. Simone
    10. März 2021    

    Auf jeden Fall – Bloß nicht aufgeben!!!!!!

    Reply
  9. Mö
    11. März 2021    

    Mein Beitrag ist auf dem Weg

    Reply
  10. Welle
    12. März 2021    

    Vielen Dank für Eure hervorragende Arbeit! Mein Beitrag ist auf dem Wege.

    Reply
  11. Fragender
    15. März 2021    

    Auch mein Beitrag ist auf dem Weg. Zusammen für unser Recht kämpfend können und werden wir gewinnen.

    Ich hoffe, dass neben dem Klageweg auch das Aktionsbündnis aktiv ist und öffentlichkeitswirksam auf den anhaltenden Rechtsbruch hinweisen wird.

    Reply
  12. Knoll
    15. März 2021    

    Hab auch schon, hoffe es kommt genug zusammen.

    Reply
  13. Nobbe
    16. März 2021    

    Habe meinen Beitrag auch schon überwiesen.

    Reply
  14. Hajdi
    18. März 2021    

    Meine Spende ist auch Unterwegs. Danke für eure Arbeit.

    Reply
  15. Martin
    21. März 2021    

    Auch gespendet:-)

    Reply
  16. Maik
    22. März 2021    

    Ich schreibe mal für die Leute,die gespendet haben ,ohne es zu schreiben 🙂

    Reply
    • Mario
      22. März 2021    

      Hallo Maik, kannst du sagen wie viele es ca sind?

      Reply
  17. juc
    22. März 2021    

    ich

    Reply
  18. Mario
    22. März 2021    

    Hallo Juc, herzlich willkommen. Ich hoffe es melden sich noch mehr.

    Reply
  19. R.Frank
    8. April 2021    

    Etwas spät aber von mir ist nun auch Geld unterwegs.
    🙂

    Reply

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  • R.Frank zu Neue SpendenaktionEtwas spät aber von mir ist nun auch Geld unterwegs. :-)
  • Christian zu Sie wussten, was sie taten.Hallo Mirko, ich komme auf einen anderen Betrag... FZ1 146,01 + FZ2 124,89 + FZ3 124,89 + FZ4 819,76 = gesamter Familienzuschlag: 1215,55 € (ab A9) Bei A5 bis A8 kommen dann noch die Erhöhungsbeiträge der FZ 2 und 3 dazu....
  • Mirko Prinz zu Sie wussten, was sie taten.Da große Manko dieses Gesetzes, keine Berechnungen und deshalb schon prozedural verfassungswidrig. Sollte das BVerfG aufgreifen.

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