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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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R-Besoldung – Reparaturgesetz ist demokratiegefährdend!

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  • R-Besoldung – Reparaturgesetz ist demokratiegefährdend!
1. Mai 2021 15 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Das auf Grund des Beschlusses vom BVerfG geforderte Reparaturgesetz wurde zwecks Stellungnahme in der Entwurfsfassung den Beschäftigtenvertretungen sowie die Gewerkschaften / Berufsverbänden übersandt.

„Der Gesetzentwurf lässt durch seinen zu engen Fokus zudem den gebotenen Respekt gegenüber der Verfassung und dem BVerfG vermissen. Die Missachtung der aus der Entscheidung des BVerfG zwingend zu ziehenden Schlüsse empfinden wir als demokratiegefährdend.“

Der Deutsche Richterbund (LV Berlin) kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss:

Mit der Vorlage knüpft der Senat an die Verfahrensweise der letzten Jahre an. Es  wird nur das vermeintlich Nötigste geregelt.

Nachbessungspflichten sieht die Landesregierung demnach nur für die R-Besoldung und auch nur für den Zeitraum von 2009 – 2015 vor, der vom Beschluss des BVerfG erfasst wird. Die darauffolgenden Jahre werden nicht nachberechnet und werden wiederum Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen sein.

Abweichend von den Vorgaben des BVerfG wird im Reparaturgesetz für die Berechnung nicht die „Beamteneckfamilie“ sondern ein „Beamtensingle“ zur Berechnung der Mindestalimentation sowie Unterkunftskosten herangezogen.

Die Berliner Gegebenheiten mit den erhöhten Unterhaltskosten finden dabei keine Berücksichtigung. Die Nachzahlungsansprüche von kinderreichen Familien werden erst gar nicht betrachtet und das über alle Besoldungsgruppen durchgreifende Abstandsgebot wird nicht berücksichtigt.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass vor den Abgeordnetenhauswahlen der „Supergau“ für den Haushalt vermieden werden soll und die Problematik auf die „lange Bank“ geschoben wird.

Das Votum der anderen Mitglieder der „Besoldungsallianz“[1] fällt entsprechend aus. So sieht der DGB[2] die „Spartenreparatur“ als Ungerechtigkeit, der dbb sieht eine Missachtung des Verfassungsgebotes[3].

Durch das Aktionsbündnis berliner-besoldung.de wurde bereits im Januar ein Gutachten[4] in Auftrag gegeben, welches darstellt, welche materiellen und prozeduralen Anforderungen von einem verfassungskonformen Gesetzesentwurf zu erfüllen sind. Das hier vorgelegte Reparaturgesetz wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

Allein für die Nachzahlung bei der R-Besoldung werden 10,8 Mio. Euro veranschlagt.

Nachzahlungsbeträge R1-Besoldung je Jahr

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
1,7% 3,38% 6,82% 6,72% 7,45% 7,24% 4,73%

Spannend bleibt, wie sich die Fraktionen im Abgeordnetenhaus verhalten. Ansatzpunkte zu intervenieren sind im Gesetzesentwurf zur Genüge vorhanden und vor der Wahl sollte man eigentlich Farbe bekennen!

[1] https://berlin-brandenburg.dgb.de/presse/++co++72d3b15e-2e6b-11eb-b5ac-001a4a160127

[2] https://berlin-brandenburg.dgb.de/themen/++co++da4d32b6-9de6-11eb-8031-001a4a160123

[3] https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/senat-missachtet-verfassungsgebot/

[4] https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Untersuchung-von-BerlBVAnpG-2021-24.01.21.pdf

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15 Kommentare

  1. Peter
    26. Mai 2021    

    Hallöle,

    Ich melde mich mal als vermutlich Betroffener aus NDS! Auch hier werden wir sicher zu solchen Konstrukten kommen!

    Reply
    • Mirko Prinz
      26. Mai 2021    

      Das ist naheliegend, da Bewährtes einfach kopiert wird. Ich denke es gibt einen Hoffnungsschimmer. Ein Kollege aus dem Saarland ist sehr rührig. 😉 Und das BVerfG muss letztendlich dem Treiben ein Ende setzen.

      Reply
      • Hotte
        27. Mai 2021    

        1. Mirko, kannst Du Deinen Hoffnungsschimmer bitte mit uns teilen? 🙂
        2. Was geht im Saarland?

        Reply
        • Mirko Prinz
          27. Mai 2021    

          Hallo Hotte ;), der Kollege ist selbst Kläger und wird zur gegebenen Zeit (müssen noch das Procedere abwarten) einen Artikel dazu verfassen, der hier veröffentlicht wird.

          Beste Grüße Mirko

          Reply
  2. Mario
    21. Mai 2021    

    Also ich werde mich für den Rechtsweg entscheiden. Das erscheint mir die sicherste Variante. Alles andere wird vom Senat ignoriert
    Ich hoffe, dass in dem laufenden Verfahren der A-Besoldung umfänglich dargelegt werden kann wie der Senat das BVerfG verscheißert. Er tritt die Würde des höchsten Gerichts mit Füßen. Es muss nun endlich mal ein Machtwort vom BVerfG gesprochen werden. Alles andere hilft leider nichts.
    Weitere Spende erwünscht? Kein Problem.

    Reply
  3. Neuer
    20. Mai 2021    

    Das meint die liebe GDP dazu
    https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Das-Pferd-springt-nicht-hoeher-als-es-muss

    Reply
    • Fragender
      21. Mai 2021    

      Ich zitiere aus der Meldung der GdP:
      „Ein gutes Pferd springt bekanntermaßen stets nicht höher als es muss…“
      Im weiteren Verlauf dient dieser Vergleich, um den Entwurf des R-Gesetzes des Berliner Senats zu beschreiben, der mit dem vorliegenden Entwurf wirklich nur das Allernötigste macht, um dem Beschluss des BVerfG gerecht zu werden. Und obgleich das BVerfG bereits das gesamte Besoldungsgefüge Berlins moniert hat, wird auf Zeit gespielt.

      Nach dem Lesen der GdP-Meldung bleiben zwei Gedanken zurück:
      1) Es gibt keinen Hinweis, inwieweit die GdP dem Senat entgegentreten möchte, damit dieser endlich mal ein Zeichen der Wertschätzung setzt. Das eben jenes Zeichen nicht gesetzt wird, kritisiert zwar die GdP. Sie bleibt aber die Antwort schuldig, ob man nunmehr für die Recht der Kolleginnen und Kollegen kämpft. Es fällt kein Wort zu möglichen Aktionen. Die Besoldungsallianz findet nicht mal ansatzweise Erwähnung.
      2) Der Vergleich des minimalistisch formulierten Entwurfs des R-Gesetzes mit einem Pferd, dass nur so hoch springt, wie es muss, ist an und für sich klar verständlich. Genauso klar wird mir nun auch, warum von der GdP kein weiterer Widerstand zu erwarten ist. Denn schließlich vergleicht man das Handeln des Senats mit einem „guten“ Pferd.
      Dieses eine Wort spricht – zumindest für mich – Bände.

      In diesem Sinne… ohne Aktionen werden wir nichts erreichen bzw. warten nochmal 10 Jahre, bis uns Gerechtigkeit widerfährt. Es liegt in unseren eigenen Händen.

      Reply
  4. Fragender
    20. Mai 2021    

    https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1086040.php

    Das Reparaturgesetz ist beschlossen. Der Senat feiert sich wieder selbst.

    Und wie man hört, hört man nichts… DGB, DBB, DRB und HPR… die sagenumwobene Besoldungsallianz scheint ein mystisches Konstrukt zu sein.

    Jetzt kann jeder für sich selbst entscheiden, was schlimmer ist… ein sich auf die Schultern klopfender Senat oder eine schweigende Besoldungsallianz?

    Reply
    • Mirko Prinz
      20. Mai 2021    

      Na ja, das Gesetz müsste noch durchs Plenum. Aber von den Abgeordnet:innen ist wird wohl auch kein Widerstand zu erwarten. Und das Konstrukt „Besoldungsallianz“ dient anscheinend dazu Widerstand zu kanalisieren und ins Leere laufen zu lassen. Wird wohl nur der Rechtsweg herhalten müssen.

      Reply
      • Fragender
        20. Mai 2021    

        Wenn dem wirklich so wäre, wäre dies ein Skandal und ein Verrat an allen gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden…

        Aber im Endeffekt könnte eine geschlossene Basis dem entgegentreten und aufbegehren. Wenn man es denn will.

        Reply
      • Neuer
        21. Mai 2021    

        Hallo Mirko,

        es ist sehr still um André geworden :-(. Geht es ihm gut und wie ist sein Statement zu den Entwicklungen?

        Reply
  5. Fragender
    7. Mai 2021    

    https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-thueringen-wird-nachgebessert-mehr-kinderzuschlag/

    Zwar regelt auch Thüringen die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung maßgeblich über die Erhöhung der Kinderzuschläge. Zumindest scheinen aber im Gegensatz zu Berlin zumindest alle Besoldungsgruppen von den Zuschlagserhöhungen zu profitieren.
    Bermerkenswert ist auch, dass in den Besoldungsgruppen 6 und 7 die Erfahrungsstufe 1 gestrichen wird. Rücken dann jetzt alle eine Erfahrungsstufe hoch?

    Wie auch immer… es bleibt auch in Thüringen ein fader Beigeschmack übrig, wenn man diesen Gesetzentwurf konsumiert hat.

    Ich frage mich betreffend der in Berlin geschmiedeten Besoldungsallianz langsam, was nun kommt. Mehr als ein paar schön geschriebene Pressestatements war bisher nicht zu vernehmen. Langsam scheine ich zu verstehen, warum Berlin seit Jahrzehnten auf einfache und perfide Weise seine Beamtenschaft vorführen konnte. Es gibt einfach keinen Gegenwind. Das laue Lüftchen, was seicht dahinweht, ist nicht erwähnenswert.

    Reply
    • Thomas Stein
      9. Mai 2021    

      Hallo Fragender,
      dein letzter Absatz ist bemerkenswert ! Natürlich ist es so, dass es kaum Gegenwind gab in den letzten 20-25 Jahren, warum ? ganz einfach, viele Gewerkschafts- sind eben auch Parteimitglieder und eine Krähe kratzt der Anderen nicht die Augen aus ! Insofern hatte ich damals ( vor ca 25 Jahren ) mit meiner Entscheidung Glück, aus der GdP ausgetreten zu sein ! Hochgerechnet auf den gesamten Zeitraum waren das dann doch einige tausend Euro ! Feuertonne hin, Kundgebung am Roten Rathaus und wo sonst auch immer, her, bringt alles nichts, nur Geschwafel ! E-Mail-Welle bringt auch nichts, alle sind abgehangen und überheblich !
      Eine massive Austrittswelle – gewerkschaftlich und politisch – das würde wehtun und zwar mal richtig !!! Erst dann würden die Herrschaften erwachen !

      Reply
  6. taxfahnder041
    1. Mai 2021    

    Ich habe gerade unserer Corona-WhatsApp-Gruppe auf unsere Seite verwiesen, auch mit dem Hinweis auf Spenden. Bin selbst Kläger und Spender und staune immer wieder über das Phlegma der Berliner Beamtenschaft, Im Ernst, da zahlen die zum 31.12 2015 Sagenhafte 38,04 % mehr an Besoldung (o.k. Im R-Bereich) um am 01.01.2016 davon nichts mehr wissen zu wollen.
    Das geht doch gar nicht!

    Reply
    • Mirko Prinz
      1. Mai 2021    

      Ein bewährtes Spiel auf Zeit. Anspruchsberechtigt sind ja nur die Widerspruchführer und Kläger. Und sicherlich rechnet man auch damit, dass so manche/r vorher das Zeitliche segnet. Also beginnt man das Spiel 2016 neu und treibt es wieder bis zum BVerfG.

      Reply

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