Mit großem medialen Getöse fordert Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) einen flächendeckenden Verfassungstreue-Check für die Berliner Beamtenschaft. Wer für den Staat arbeitet, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – das ist unstrittig. Doch wer von seinen Beschäftigten bis in die Spitzen hinein absolute Verfassungstreue einfordert, sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren.
Bei der Verfassungstreue des Dienstherrn selbst offenbart der Senat eine bemerkenswerte Doppelmoral – und diese wird von der gesamten Beamtenschaft längst durchschaut:
Das eingestandene Milliardendefizit: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Land Berlin glasklar attestiert, dass die Besoldung über viele Jahre verfassungswidrig zu niedrig war. Wie gravierend dieser Rechtsbruch tatsächlich war, hat Finanzstaatssekretär Wolfgang Schyrocki im Ausschuss selbst offengelegt: Müsste Berlin alle Beamtinnen und Beamten rückwirkend verfassungskonform und gerecht entschädigen – wie es eigentlich rechtsstaatlich geboten wäre –, stünde eine Summe von über 7 Milliarden Euro im Raum.
Ein durchsichtiges PR-Ablenkungsmanöver: Wenn die Finanzverwaltung stattdessen versucht, die Nachzahlungen mit juristischer Akrobatik auf rund 1,2 Milliarden Euro zu deckeln und sich hinter formalen Fristen zu verstecken, liegt der wahre Grund für die plötzliche Schärfe beim Thema Verfassungstreue auf der Hand. Die Berliner Beamtenschaft durchschaut diesen Vorstoß von Evers punktgenau als das, was er ist: ein klassisches Ablenkungsmanöver von den eigenen, Milliarden schweren Verfassungsverstößen.
Zweierlei Maß bei Gesetz und Verfassung: Wenn ein Beamter Pflichten verletzt, greift zu Recht das Disziplinarrecht mit voller Härte. Wenn der Senat verfassungsrechtliche Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts ignoriert und den eigenen Verfassungsbruch nach Kassenlage kleinrechnet, verkauft er das feinsinnig als „Haushaltskonsolidierung“.
Echte Verfassungstreue schafft Rechtsfrieden
Echter Verfassungsschutz und Rechtsstaatlichkeit sind kein Selektivbetrieb nach Belieben der Finanzverwaltung. Wer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich respektiert und umsetzt, schützt nicht nur das Grundgesetz vor dem Verfall, sondern stellt vor allem eines wieder her: den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsfrieden und das Fundament des Vertrauens zwischen Dienstherrn und Beamtenschaft.
Ein Senat, der BVerfG-Urteile aussitzt und seine Beschäftigten um ihre verbrieften Rechte prellt, untergräbt genau diesen Rechtsfrieden. Herr Evers, machen Sie erst Ihre eigenen Hausaufgaben. Wer Verfassungstreue verlangt, muss die Verfassung auch dann achten, wenn es das Land Geld kostet.
Ein Gruß in die Runde.
Das Plenarprotokoll von der Sitzung am 27.08.2026.
Zur Info, ab Seite 9249 geht‘s mit SenFin los.
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/protokoll/plen19-090-pp.pdf
Von mir kein weiterer Kommentar!
So long……….
Ein Nachtrag: Ab Seite 9305 geht es auch um das Thema aA.
Sorry, hatte ich glatt überlesen.
So long……….
https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-verwaltung-5-26-terabyte-mit-sensiblen-daten-im-darknet-6a9bd83d2fd03aaddb146188
Terrorismusexperte Lars Winkelsdorf spricht bei WELT TV inzwischen von einem „Super-GAU“ mit staatsgefährdender Tragweite. Besonders brisant: Der Schutz der nun exponierten Infrastruktur werde durch fehlendes Personal und abgebaute Personalreserven zusätzlich erschwert. Wer Beamte über Jahre verfassungswidrig besoldet und bekannte Defizite der Verwaltungs-IT verschleppt, verschärft solche Risiken – auch wenn die konkrete Ursache des Angriffs noch aufgeklärt werden muss.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Gut geschrieben, vielen Dank!