Geehrter Herr Evers,
vielen Dank, dass Sie gestern bereit waren, sich dem Publikum zu stellen und Ihre Sichtweise der Dinge zu erläutern.
Leider jedoch fand ich es persönlich bestürzend, dass Sie tatsächlich die Meinung vertreten, dass Sie von dem Beschluss (bzw. dem Inhalt) des BVerfG zur Berliner A-Besoldung im letzten Jahr überrascht wurden.
Wie Sie auch den Reaktionen des Publikums entnehmen konnten, kamen die Aussagen in dem Beschluss keinesfalls überraschend, sondern waren eine deutlich vorauszusehende Folge der vorausgegangenen Beschlüsse. Die Deutlichkeit der Worte zur fortgesetzten absichtlichen Missachtung der Vorgaben aus dem Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2020 konnte möglicherweise überraschen, führte die aktuelle Koalition im Land Berlin aber auch seit Ihrem Bestehen NICHT zu dem erforderlichen Handeln!
Deutlich wurde vom BVerfG 2025 darauf hingewiesen, dass selbstverständlich das Land Berlin bereits 2020 hätte reagieren müssen, um die gesamte Besoldung neu zu strukturieren und die Nachzahlung durchzuführen. Genau DAS hatten wir Ihnen und auch diverse Gewerkschaften und Spezialisten vorgetragen, denn es stand klar im Text des Beschlusses aus dem Jahr 2020! Und erneut haben Sie „sehenden Auges“ nicht reagiert – weder Ihre Koalition, noch die voran gegangene!
Ebenfalls klar dokumentiert wurde von allen Seiten, dass die Besoldungsgesetze der Vergangenheit immer wieder absichtlich falsche Datengrundlagen enthalten, Falschberechnungen und die Vorgaben der Gerichte missachten. Auch darüber setzten sich die jeweiligen Koalitionen (auch die derzeitige!) einfach hinweg. Die Quittung erhielten Sie mit den beiden Beschlüssen des BVerfG aus dem Jahr 2020 und ERNEUT aus dem Jahr 2025.
Im Jahr 2015 hatte ich eine Volksinitiative ins Leben gerufen, die im Abgeordnetenhaus angehört werden musste, nachdem über 20.000 Unterschriften in nur 4 Wochen zusammen kamen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden den Abgeordneten sämtliche Daten vorgetragen, die deutlich machten, dass Sie entgegen rechtlicher Vorgaben, entgegen den verfassungsrechtlichen Prinzipien handeln. Sämtliche Daten wurden im Jahr 2017 durch das BVerwG bestätigt. Man sagte dem Land Berlin bereits zu diesem Zeitpunkt, dass es keinerlei vernünftige Zweifel daran geben kann, dass das Land Berlin verfassungswidrig handelt, da die Situation weitaus schlimmer war, als im Land Sachsen, welches vorher bereits der verfassungswidrigen Unteralimentation durch das BVerfG überführt wurde.
Berlin handelte jedoch weiterhin so, als ob es die Aussagen des BVerwG nicht geben würde und führte sein uneinsichtiges Handeln einfach fort. Dieses ignorante Handeln bestimmte den Berliner Senat dann auch nach dem Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2020. Dieser Beschluss bestand bereits, als Sie, Herr Evers, in Regierungsverantwortung traten.
Jetzt also zu behaupten, dass der Inhalt des Beschlusses aus dem Jahr 2025 für Sie überraschend kam, zeigt wohl ausschließlich, dass Sie sich mit dem Thema bislang nicht hinreichend beschäftigt hatten.
Weiterhin behaupteten Sie gestern, dass der geleakte Entwurf eines Reparaturgesetzes für die Zeit 2008 bis 2020 „Eins zu Eins“ den Vorgaben des BVerfG entsprechend umgesetzt worden wäre.
Ihnen liegt bereits unsere 35-seitige Stellungnahme dazu vor. Sofern Sie sich nur einmal mit den Angaben auseinandergesetzt hätten, würden Sie erkennen, dass auch dieser Entwurf eines Reparaturgesetzes ERNEUT (wie auch alle bisherigen Besoldungsgesetze des Landes Berlin) einen klaren Verstoß gegen allerlei Vorgaben des BVerfG darstellt. Beigefügt erhalten Sie eine Übersichtstabelle (Seite 6 von 35 unserer Stellungnahme), die deutlich belegt (inklusive der Quellen), wie weit entfernt dieser Entwurf von den tatsächlichen Vorgaben des BVerfG ist, dass er ERNEUT eigene Berechnungswege erfindet und durch gezielte vollkommen verzerrende und absurde Maßnahmen das Leistungsprinzip aushöhlt.
Beabsichtigen Sie tatsächlich, dieses Machwerk umzusetzen, wird es eine erneute Flut von Klagen und Widersprüchen geben und Sie zeigen deutschlandweit, wie die Landeshauptstadt mit Vorgaben des BVerfG umgeht. Sie werden auch ein drittes Mal vor dem BVerfG mit diesem Verhalten scheitern, welches ganz offenkundig die Prinzipien einer verfassungsgemäßen Besoldung konterkariert.
Schauen Sie doch einmal in die direkte (konkurrierende) Nachbarschaft: Die rückwirkende Korrektur der bereits für das Land Berlin zweimalig festgestellten verfassungswidrigen Unteralimentation wird im Land Brandenburg und wohl auch beim Bund umfassend (also nicht nur bis 2020 so wie in dem Ihnen vorliegenden Entwurf angeführt) bis ins Jahr 2025 erfolgen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde darüber hinaus bereits rückwirkend zum 01.01.2026 eine bis zu 20%-ige Besoldungserhöhung im Land Brandenburg beschlossen!!!
Wie meinen Sie wird von Ihrem öffentlichen Dienst im Land Berlin Ihre derzeitige Handlungsunfähigkeit oder Handlungsunwilligkeit bewertet? Oder Ihre bisherige Weigerungshaltung, die Vorgaben des BVerfG die gesamten letzten Jahre über umzusetzen?
Wir dürfen wohl alle sehr gespannt sein, wie sich Ihre Haltung (bzw. die der neuen Koalition) zu den Vorgaben des BVerfG im Reparaturgesetz tatsächlich ausdrücken wird.
Gruß von einem der etlichen Geschädigten Ihrer bisherigen Politik,
André Grashof
www.Berliner-Besoldung.de

Ich finde es krass, dass Herr Evers bei einer derartigen Kundgebung allen Ernstes von den Versammelten verlangt, ihm dafür zu danken, dass er Beamte gefunden hat, um Ansprüche derer abzuwenden, die nicht, nicht rechtzeitig, nicht statthaft oder lückenhaft Widerspruch eingelegt haben. Wir sollen ihm dafür danken, dass das Land durch diesen Taschenspielertrick die zu zahlenden Beträge minimiert und sich so im Nachhinein bereichert. Ich finde das selbstgerecht, arrogant und kurzsichtig. Ich denke die Politiker begreifen noch nicht ganz, welche Konsequenzen ein solches Handeln bei jenen bewirkt, die es betrifft.
Hallo!
mich beschäftigt aktuell eine Grundsatzfrage zur verwaltungsgerichtlichen Verfahrensweise der „haushaltsnahen Geltendmachung“:
Wenn der Senat der gesamten Beamtenschaft über Jahre hinweg Beträge in Milliardenhöhe verfassungswidrig vorenthalten hat, geschah dies nicht aus einem versehentlichen Rechenfehler, sondern systematisch und bewusst.(was natürlich zu beweisen wäre)
Daraus ergibt sich für mich eine fundamentale Informationsasymmetrie:
Als einzelner Beamter war man, ohne Zugang zu den aggregierten Gesamtdaten und den internen Berechnungsmodellen der Finanzverwaltung überhaupt nicht in der Lage, das reale Ausmaß der Unteralimentation zu durchschauen oder fundiert zu beziffern.
Meine Frage:
Gibt es in der aktuellen verfassungsrechtlichen Debatte (oder bei kommenden Musterklagen) Ansätze, den Einwand des fehlenden Jahres-Widerspruchs über den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bzw. wegen vorsätzlicher Amtspflichtverletzung und Beweisvereitelung anzugreifen?
Kann sich der Dienstherr (oder die ‚Dienstherrin‘ Frau Spranger 🤣) der das Informationsmonopol gezielt nutzt, um das Ausmaß der Rechtswidrigkeit zu verschleiern, im Nachhinein überhaupt noch darauf berufen, dass der Beamte, mangels Detailwissens, nicht rechtzeitig widersprochen hat?
Danke fürs Teilnehmen
und beste Grüße!
Tom
Hallo in die Runde,
danke an alle Organisatoren und Unterstützer. Ich war auch dabei und war von der Zahl der Teilnehmenden etwas enttäuscht. Besonders das Durchschnittsalter sprach Bände!
Von den Sprechbeiträgen, bezüglich Frau Spranger und Herrn Evers war ich mehr als baff.
Was gesagt wurde, wie es gesagt wurde haben mir zumindest eines klargemacht….ich habe noch 12 Jahre….ich habe noch Zeit einen Plan umzusetzen.
Ich werde nicht betrogen in meine Pension gehen…. nicht nach alldem was uns die letzten zwanzig Jahren vorenthalten wurde.
Der Pakt von Fürsorge für Treue ist gekündigt!
Meinerseits seit gestern endgültig, Seitens Berlin seit Zwanzig Jahren!
Wir sehen uns bei der nächsten Demo…und einen lieben Dank an die nette Dame von euch welche die Trillerpfeifen verteilt hat.
Uns allen das Beste!
„…und einen lieben Dank an die nette Dame von euch welche die Trillerpfeifen verteilt hat.“
Werde ich meiner Frau ausrichten 😉
Man kann gespannt sein 🙂
Die Anwälte in der Sache freuen sich schon.
Hallo,
ja, die Anwälte können sich vielleicht „freuen“, weil dieser Topf nie versiegen wird und das Land Berlin, vertreten durch verantwortungslose und dickfellige Politiker, dieses „üble Spie“l bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiter betreiben können -immer ein neuer Reparatur-Entwurd, angeblich verfassungskonform, dann beklagt und kassiert und schwupps, auf ein Neues. Für uns als Betroffene aber, ist es zermürbend und frustrierend, geradezu Gift für das Beamtenverhältnis und die gegenseitige Treuepflicht. Das „Streikverbot“ für Beamte entspringt der rechtsstaatlichen Prämisse, dass man als Beamter den Rechtsweg beschreiten kann, wenn man sich rechtswidrig/mißbräuchlich in seinen Rechten vom Dienstherren behandelt führt. Der Rechtsweg muss aber irgendwann auch zum Erfolg führen in zumutbarem Zeitrahmen, ansonsten wäre das eine Farce und als Beamter in Berlin wäre man damit der Depp…….
Danke André ! Dem ist, wieder einmal, nichts hinzuzufügen….