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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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11. Offener Brief – Rede im Abgeordnetenhaus vom 17.05.2018 – Schriftliche Anfrage Frau Dr. Brinker

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  • 11. Offener Brief – Rede im Abgeordnetenhaus vom 17.05.2018 – Schriftliche Anfrage Frau Dr. Brinker
7. Juni 2018 3 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie eine Mitteilung des Aktionsbündnisses Berliner-Besoldung.de zu Ihren Reden im Abgeordnetenhaus, wie auch eine kurze Stellungnahme zu den Antworten von Sen Fin auf die Anfrage der Frau Dr. Brinker.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen auch gerne eine Berechnung der Besoldungsentwicklung im 15-Jahreszeitraum 2002 bis 2017 für die Besoldungsgruppe A 12, die belegt, dass durch die Streichung/Kürzung von Zulagen und Sonderzahlungen, wie auch die mehrjährigen Nullrunden und geringen Besoldungserhöhungen erst im Jahr 2012 der Verlust der Streichungen/Kürzungen aufgefangen wurden. Es ist mittels Besoldungsnachweisen dokumentiert, dass erst zehn Jahre nach dem Eingriff durch Herrn Wowereit und seiner amtierenden Regierung im Jahre 2003 wieder derselbe Jahresbruttoverdienst inkl. Sonderzahlungen erreicht wurde.

Eine durchschnittliche Besoldungserhöhung von unter einem Prozent im Verlauf dieser aufgezeigten 15 Jahre ist wohl kaum eine adäquate Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Berlin. Dies wurde ja entsprechend auch vom BVerwG in den Vorlagebeschlüssen an das BVerfG dokumentiert.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Uns ALLEN Alles Gute,

André Grashof

 

Vergleich der Besoldungen von Berlin, Brandenburg und dem Bund

 

 

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Aktuelles, Briefe an die Abgeordneten
Senatspressemeldung – The same procedure as every (half) year
12. Offener Brief an die Abgeordneten des Petitionsausschusses

3 Kommentare

  1. Knoll
    7. Juni 2018    

    Hallo André und alle Mitstreiter,
    seit langer Zeit beobachte ich euer Engagement lese regelmäßig und eure Beiträge. Ich finde es phantastisch, dass ihr euch für uns so intensiv einsetzt. Damit meine ich tausende von Kollegen, die zum Ende hoffentlich den Erfolg daraus ziehen. Und das ist dann in erster Linie euch zu verdanken. Es erfordert viel Arbeit und Schweiß, sich so einzusetzen. Mit Sicherheit geht dafür eine Menge Freizeit drauf, die ihr auch mit euren Familien verbringen könntet. Stattdessen setzt ihr euch für eine Sache ein, die richtig und wichtig ist. Eure Arbeit erfordert viel Informationen, Wissen, Stärke und Überzeugung. Dafür kann ich mich bei euch nur bedanken. Euren Spendenaufruf, der leider in der heutigen Zeit notwendig sein muss, komme ich regelmäßig mit kleinen Beträgen nach. Ich hoffe, dass noch mehr Kollegen euch mit geringen Zahlungen unterstützen würden. Vielleicht solltet ihr dafür noch „aggressiver“ werben. Gleichwohl mir bewusst ist, dass das nicht einfach ist. Für die zukünftige Zeit wünsche ich euch Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem, bleibt Gesund. Viele Kollegen stehen hinter der Sache, viele als stille Beobachter. Aber seit gewiss, jeder interessiert sich für euch.
    Viele Grüße
    Carsten Knoll

    Reply
    • André Grashof
      8. Juni 2018    

      Hallo Carsten,
      vielen Dank für Deine netten und motivierenden Worte. Nachdem der Großteil der Beamtenschaft bezüglich der Altersdiskriminierung fehlerhaft beraten wurde, wollten wir das nicht noch einmal mit der Besoldung erleben. Daher erolgt unser Engagement in dieser Sache. Denn hier geht es neben einer amtsangemessenen Besoldung auch noch um die Zukunft dieser Stadt. Ja, es kostet eine Menge Energie und noch mehr Zeit im Kampf gegen diesen mächtigen Gegner zu bestehen. Wir hoffen inständig, dass das BVerfG die Auffassung der Bundesverwaltungsrichter teilen werden. Hier hatten wir ja bereits überzeugen können. Richter Stuttmann ist mit uns einer Meinung, wie auch viele andere Richter. Leider werden unsere Informationen aber von vielen – sagen wir einmal – senatstreuen Menschen unterdrückt und gelangen nicht an alle Betroffenen. Aber wir arbeiten weiter daran, möglichst viele mit ins Boot zu holen. Denn nur wer selbst aktiv wird und Widerspruch einlegt, wird auch etwas davon haben, wenn die Bundesverfassungsrichter unsere Auffassung ebenfalls teilen. Daher uns allen alles Gute, André

      Reply
  2. Olli
    10. Juni 2018    

    Jetzt wird sich zeigen, welche “Qualität” an Bewerbern sich noch in Berlin melden werden oder doch lieber auf ein Ausbildung in Brandenburg warten…

    “Polizeibeamte Brandenburg: Von A 7 auf A 8
    Im Polizeibereich ist die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Polizeivollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 vorgesehen. Im Justizbereich gilt das für das Eingangsamt des mittleren Justizvollzugsdienstes gleichermaßen. Die freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird zum 1. Januar 2019 als Option eingeführt, Die entsprechenden Regelungen sollen bis dahin geschaffen beziehungsweise angepasst werden. Den Bediensteten der Bereitschaftspolizei wird ab dem 1. Januar 2018 – gegebenenfalls rückwirkend – eine Zulage in Höhe von monatlich 60 Euro gezahlt.”

    Reply

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  • Thomas Stein zu Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?... Hallo mal wieder ! Fragt doch mal beim RBB nach, evtl. liegen denen ja nähere Erkenntnisse vor wann in Deutschland wieder Gerechtigkeit einkehren wird ? mit diesem kleinen Schmankerl darf ich allen "Senatsknechten" ein schönes Wochenende wünschen....
  • Fragender zu Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/evg-und-dgb-konzept-fuer-verfassungskonforme-besoldung-gefordert-9961/ Der letzte Satz sagt alles... Mit solchen Gewerkschaften gewinnt man keinen Blumentopf.
  • Fragender zu Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?Naja... 6% mehr Besoldung, unabhängig von den bereits vereinbarten Tarifabschluss, sind zumindest ein erster Schritt. Und auch die Erhöhung der Kinderzuschläge ab dem 1. Kind und unabhängig der Besoldungsstufe ist positiv zu bewerten. Man muss bedenken, dass Berlin hier gänzlich ignorant ist und nur erhöhte Kinderzuschläge für die untersten Besoldungsstufen zahlt, weshalb das Abstandsgebot auf gröbste Art und Weise missachtet wird. Berlin wird seinen "besonderen" Weg so nicht fortführen können. Die Grundgehaltssätze blieben ja sogar unverändert. Der Beschluss sei BVerfG zur Bremer Besoldung steht dieses Jahr an. Für Berlin wird hoffentlich nächstes Jahr Karlsruhe ein Machtwort sprechen. Und spätestens mit der Einführung des Bürgergeldes und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der Transferleistungen ändern sich die Bezugsgrößen für eine verfasungsmäßige Besoldung. Das wird noch spannend und. 2020 war in der Tat ein Zäsur für die Besoldungspolitik.

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  • Thomas Stein bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
  • Fragender bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
  • Fragender bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
  • Mario bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
  • Fragender bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
  • Matthias K. bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
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  • Ali bei Hagelt es zukünftig Vorlagebeschlüsse an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation von Beamten bereits in der ersten Instanz?
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