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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

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Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

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"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Senatspressemeldung – The same procedure as every (half) year

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  • Senatspressemeldung – The same procedure as every (half) year
6. Juni 2018 Kommentieren Geschrieben von Mirko Prinz

Unter der Überschrift “Senat will Umgang mit Anträgen, Widersprüchen und Klageverfahren zur amtsangemessenen Besoldung vereinheitlichen” wurde am 05.06.2018 eine Pressemeldung veröffentlicht, in der angekündigt wird, dass eine landeseinheitliche Verfahrensweise im Umgang mit Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation angestrebt wird.

Was bedeutet diese Senatsvorlage – die noch nicht beschlossen wurde – in der Praxis?

Bereits in der Vergangenheit wurden von der Innenverwaltung mit dem Rundschreiben I Nr. 8 / 2015  Empfehlungen hinsichtlich der Bescheidung von Widersprüchen gegeben.

Jedoch wurde die Ermessensentscheidung über die Aussetzung von Verwaltungsverfahren den einzelnen Dienstbehörden überlassen. Dies hatte zur Folge, dass bei einigen Behörden die Betroffenen den Klageweg beschreiten mussten bzw., wenn sie nicht reagierten, ihre Ansprüche verfielen.

Durch die nun angestrebte Verfahrensweise soll dieser Klagezwang vermieden werden. Nebenbei kann mit dieser Regelung jedoch auch das Prozesskostenrisiko des Landes Berlin im Falle eines Obsiegens der Betroffenen vermindert werden.

An der eigentlichen Prozedur – dem Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen und dem Schreiben von Widersprüchen – ändert diese Vorlage anscheinend nichts.

Die Äußerung vom Finanzsenator Kollatz-Ahnen, “… dass Berlin – wenn überhaupt – nur Gehälter im Umfang von unter zehn Millionen Euro nachzahlen muss.” ( Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/30573284 ©2018) lässt darauf schließen, dass, wie in Brandenburg, lediglich die Forderungen der Anspruchsteller bedient werden.

 

 

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  • Fragender zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenIn Berlin müsste sich diesbezüglich dringend was bewegen und zwar in Form der unverzüglichen Schaffung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Nur... Die Politik ist mit sich selbst beschäftigt. Man bangt um seinen Platz am steuerfinanziertem Futtertrog. Angesichts der bevorstehenden Wahlwiederholung hätten die Gewerkschaften vortrefflich den Protest auf die Straße bringen können. Die Öffentlichkeit hätte mit der Rechtslage konfrontiert werden müssen. Wieder und immer wieder. Aber hey... unterhaltsame Geschichtchen schreiben ist auch ganz nett und sollte fürs Erste reichen. Findet jedenfalls der HPR...
  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.

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