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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Wenn ihr euch fragt, zu wessen Lasten der Haushalt saniert wird …

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  • Wenn ihr euch fragt, zu wessen Lasten der Haushalt saniert wird …
27. März 2019 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Senator #Kollatz zum #Jahresabschluss 2018 der Berliner Bezirke: Der Abschluss ist eine gute Nachricht für die Bezirke und damit auch für das Land Berlin. Die zum Teil hohen Guthaben eröffnen Spielräume für neue Projekte, Maßnahmen & Personaleinstellungen.https://t.co/XZCDAKdndk pic.twitter.com/eQJTonxmOM

— SenFin (@senfin) 27. März 2019

Senat gab 115 Mio. Euro nicht für neue Stellen bei Polizei und Feuerwehr aus

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Aktuelles
Nichts Neues – Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamte/innen
15. Offener Brief – und jährlich grüßt das Murmeltier!

2 Kommentare

  1. alfalfa
    28. März 2019    

    Dass die vorhandenen Personalmittel nicht ausgenutzt werden, ist kein Wunder.
    Wenn die sowieso schon wenig vorhandenen (qualifizierten) Bewerber die Wahl haben, sich auch bei einer der in Berlin zahlreich vertretenen Bundesbehörden oder im Umland bei einer Landesbehörde bewerben zu können, weil sie dort für die gleiche Arbeit mehr Geld bekommen, dann werden die Personalmittel auch zukünftig weiter ungenutzt bleiben.
    Die Last haben die verbliebenen Mitarbeiter zu schultern, weil die Stellen um sie herum unbesetzt bleiben, die Arbeit aber nicht weniger wird.

    1878 unbesetzte Stellen nur in den Bezirken – wundert sich noch jemand darüber, wenn das Ordnungsamt nicht da ist, wo es gebraucht wird, oder man ewig auf einen Termin im Bürgeramt warten muss?
    Damit badet man die Sache gleich zweimal aus. Einmal als Bediensteter und einmal als Bürger.

    Reply
    • André Grashof
      30. März 2019    

      Absolut richtig. Und diese Katastrophe verkauft Sen Fin als „gute Nachricht für das Land Berlin“. Entweder liegt totaler Realitätsverlust vor oder aber auch hier wird versucht, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen. Hoffen wir mal auf eine bessere Zukunft NACH dem Tag des Urteils vom BVerfG! Alles Gute, André Grashof

      Reply

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