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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Familienzuschläge und was bei Nachzahlungen zu beachten ist

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4. Januar 2025 69 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Die Senatsverwaltung für Justiz hat am 20. Dezember das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) veröffentlicht.

Hier ist insbesondere der Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien interessant. Dort sind die Nachzahlungsbeträge für Beamte und Richter mit mindestens drei familienzuschlagsberechtigten Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 festgelegt, die für die jeweiligen Jahre zeitnah Widerspruch gegen die Höhe Ihrer Besoldung eingelegt haben. Das dürfte wahrscheinlich mehrere hundert Berliner Beamte und Richter betreffen.

Insoweit werden auf dieser gesetzlichen Grundlage in den kommenden Wochen etliche Nachzahlungsbescheide ergehen in denen auch die Höhe der Nachzahlungsbeträge benannt wird.

Sofern die Nachzahlungsbeträge nicht korrekt berechnet wurden und eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte muss binnen Monatsfrist gegen den Bescheid Klage erhoben werden.

Sofern sich die Nachzahlungsbeträge für mehrere Kalenderjahre aufsummieren, könnte es zu einem Steuerschaden aufgrund der Steuerprogression kommen, der ebenfalls eingeklagt werden könnte.

Dazu könnten die Betroffenen auf die Urteilsbesprechung zum VG Weimar hinweisen: https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/.

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Aktuelles
Zur zugegebenermaßen verfassungswidrigen Besoldungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen
Vorsatz des Besoldungsgesetzgebers – Version 2025

69 Kommentare

  1. Thomas Stein
    26. April 2025    

    Euer Frust ist groß…. meiner auch ! Wir drehen uns im Kreis ! Trotz allem taucht dann bei mir immer wieder die Frage auf : wo sind sie, die Herrschaften, die UNSERE Interessen vertreten ??? wo sind die Herrschaften der Gewerkschaften und Personalräte ??? z.B. wäre da, WIR, „eure GdP“, wir haben in langwierigen Gesprächen mit Politikern, Folgendes für euch erreicht….. blablabla, einen Sch… erreicht ihr bei existenziellen Fragen !!! Laue Luft : sorry ich bleibe dabei, Leute tretet massiv aus diesen Organisationen aus ! Rechnet mal aus, was ihr jährlich dafür auf den Tisch an Kohle legt ! Der Jendro z.B. ist eine Wurst, äußert sich im TV über Missstände bei Strafverfolgung, Justiz etc. ! Den Typen habe ich im TV noch nicht ein mal sagen gehört : Leute ( Politiker ) macht euch doch mal gerade, besoldet unsere Polizisten, Feuerwehrleute vernünftig und gerecht ! Alles Würste ! Die gehören in eine Uniform gesteckt um dann Dienst in Wedding, Neukölln, Marzahn zu machen….. Noch 18 Monate Monate, dann wird es richtig lustig in der Bundeshauptstadt, wenn Linke und Grüne das Zepter übernehmen….

    Reply
  2. Thomas Stein
    16. April 2025    

    Meine Befürchtung ist, dass hier niemand deine Frage beantworten kann !? Das System des BVerfG erscheint immer merkwürdiger. Alternde, kurz vor der Pension stehende Richter, die dann erkranken, werden angesetzt ! Kannst ja mal beim BVerfG nachfragen wie es aktuell Herrn Maidowski geht und ob er bereits fleißig an einem Urteil in Sachen Besoldung arbeitet ?! Staatlich geförderte Verschleppungstaktik, aber vielleicht werden ja im nächsten Jahr NGO’s ( bezahlt von unseren Steuern ) eingesetzt, um die Problematik zu lösen….. Frohe Ostern ( und auch Weihnachten wird hier nichts Neues stehen ) !

    Reply
    • Thomas Stein
      21. April 2025    

      Hallo, ich wollte bitte nochmals unverbindlich nachfragen, ob es bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung ( Auszahlung von über 4000 Euro an JustBeamte ! ) irgendwelche Fortschritte oder neuen Erkenntnisse gibt ? Es kann doch letztlich wirklich nicht so sein, dass Senatsverwaltungen im Bundesland Berlin, dies unterschiedlich handhaben ?! Haben denn Personalräte oder Gewerkschaften dahingehend eine ( keine ) Meinung ? Oder lässt man dies einfach im Sande verlaufen ? Frohe Rest-Ostern gewünscht…..

      Reply
      • Markus F.
        23. April 2025    

        https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011

        Bis auf den Artikel habe ich bisher nichts gefunden. Auf meine Email an die GdP wurde bisher leider nicht reagiert, seit dem 21.02.
        Ich werde bei Zeiten nochmals nachhaken….

        BVerfG: ich glaube auch nicht mehr daran, dass dieses Jahr ein Urteil gesprochen wird….traurig.

        Reply
        • Thomas Stein
          24. April 2025    

          Am 14.01.25 hat „Deine GdP“ nun diese Anfrage gestellt !? Die Kollegen der Justiz haben bereits längst ihre Zahlungen in Höhe von ca 4500 Euro erhalten ! Und im Schlusssatz der Meldung steht : „Deine GdP“ wird dich auf dem Laufenden halten…… Aha, nach mehr als 3 Monaten keine Antwort ?! Ich bin gespannt was als nächstes für scheinheilige Aussagen kommen ?!

          Reply
          • Markus F.
            25. April 2025    

            Da wird nichts bei rauskommen, die werden sich darauf berufen, dass der Verwaltungsakt abgeschlossen ist und man hätte Klagen müssen.
            Es wird nichts gezahlt werden, kein einziger Cent. Berlin ist und bleibt halt ein höchst asoziales Bundesland was den Umgang mit seinen Bediensteten betrifft.

          • Mike64
            25. April 2025    

            @ Markus F. – Nicht nur Berlin, auch das BVerfG wird wieder kein Urteil fällen und somit die Missachtung und Herabwürdigung sehr vieler deutscher Beamte erwirken. Asozial ja, aber vollumfänglich, sowohl Berlin als auch die deutsche Justiz. Man stelle sich mal vor, diese deutsche Justiz würde über 9 Jahre benötigen, um ein Urteil in einem Migrationsverfahren zu sprechen…was für ein Aufschrei würde durch die Republik gehen. Aber es sind ja nur ein paar tausend Beamte, also Bedienstete die diesem Staat dienen, ihm vollumfänglich zur Verfügung stehen, einen Eid auf die Rechtmäßigkeit ihres Handelns geschworen haben, hunderte von Überstunden vor sich hinschieben haben und …na klar, diesen Staat und seine Bürger mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit schützen, verteidigen und retten. Gemäß den Worten eines ehemaligen Finanzsenators „Deutschland schafft sich ab“ kann man nur sagen…“es ist vollbracht“.

  3. justme
    15. März 2025    

    Ich habe heute per PZU eine Aufforderung bekommen, bis zum 31.3. ein Formular für die Beitzstandswahrung des Verheiratetenzuschlags auszufüllen. Darin sind Angaben zum Ehepartner etc. zu machen, Daten, die eh schon in der Personalakte stehen, da ich ja vorher den Verheiratetenzuschlag bekam. Wenn ich bis zum 31.3. diese Angaben nicht mache (weil z.B. im Urlaub in Afrika etc.), dann werde ich nie und nimmer diesen Ausgleichsbetrag (halber Verheiratetenzuschlag) bekommen, niemals nicht, so ungefähr der Wortlaut… Schon sehr dreist.
    Meine Freundin (gleiches Bezirksamt, gleiche Personalstelle) hat dieses Schreiben noch gar nicht, somit verbleibt ggf. vielleicht eine Woche Reaktionszeit , die man hat.
    Wir warten ewig auf Reaktionen vom Dienstherrn, aber andersrum muss es dann ganz fix gehen…. Zumal dieser Ausschluss echt fies ist, sollte man es nicht bis zum 31.3. schaffen, aus welchen Gründen auch immer. Etwas,das gesetzlich zusteht, würde dann vorenthalten werden.
    Vielleicht sollte ich meinem Dienstherrn auch mal 10 Tge Frist geben gegen meinem (falschen ) Urlaubsanspruch von 100 Tagen pro Jahr zu widersprechen, ansonsten gilt es als genehmigt…
    Unglaublich dieses Verhalten.

    Reply
    • Daniel
      11. April 2025    

      Es gibt jetzt dieses Rundschreiben ab dem 3. Kind. Wenn ich die Ausführungsvorschriften ab Seite 25 richtig verstehe, reicht hier nur ein Widerspruch gegen die Besoldung aus, egal in welchem Haushaltsjahr, es muss nur im Zeitraum 2008 bis 2020 geschehen sein.
      Dann würde man volle Ansprüche ab dem 3. Kind haben.

      Sehe ich das richtig?

      Reply
      • Mirko Prinz
        11. April 2025    

        Hallo justme, nun für einen Antrag/Widerspruch gilt ja immer die zeitnahe Geltendmachung (https://www.sdrb.de/zeitnahe-geltendmachung/). Also wenn ich 2012 einen Anspruch geltend gemacht habe, sei es als Antrag oder Widerspruch gilt dieser frühestens für das Haushaltsjahr 2012. Die Zeit von 2008-2011 würde dann nicht berücksichtigt. Sofern der Rechtsbehelf sich auch auf die Zukunft bezog, wären auch die Folgejahre bis 2020 abgedeckt, d.h. der eine Antrag hätte dafür ausgereicht.

        BG Mirko

        Reply
        • Daniel
          11. April 2025    

          Hallo Mirko,

          könnte ich Dir mal meinen Antrag/Widerspruch irgendwie per Email schicken, dass Du mal raufschauen könntest.
          ich wäre Dir sehr dankbar dafür.

          VG
          Daniel

          Reply
      • Mario
        11. April 2025    

        Das ist Richtig. Wenn du im Zeitraum 2008-20020 einen Widerspruch (oder anderer statthafter Rechtsbehelf) gegen die Besoldung eingereicht hast, hast du Anspruch, sofern du Familienzuschläge bekommen hast.
        Beispiel:
        Widerspruch für das Jahr 2011= Anspruch für 2011 und für jedes Jahr in dem du erneut Widerspruch eingereicht hast bis 2020.
        Widerspruch für das Jahr 2011 oder auch schon 2008 mit einer in die Zukunft gerichteten Formulierung= Anspruch ab dem Widerspruchsjahr bis 2020. Die Nachzahlung richtet sich nach den im Gesetz aufgeführten Tabellen und sind Nettonachzahlungen.
        BG Mario.

        Reply
        • Daniel
          11. April 2025    

          Lieber Mirko,

          ich habe mal den Text vom LVWA hier reingestellt. Würde das so ausreichen, um eine Nachzahlung für das 3. Kind zu erhalten, dass 2026 geboren wurde?

          Ihr Antrag / Widerspruch gegen die Höhe der Berliner Besoldung und / oder
          amtsangemessene Besoldung unter Bezugnahme auf das Urteil des
          Bundesverfassungsgerichtes vom 05. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a.)
          Rundschreiben I Nr. 8 / 2015 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

          Sehr geehrter Herr ……..
          Ihr Antrag / Widerspruch vom 12.12.2014 zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen
          amtsangemessener/verfassungsmäßige Alimentation ist am 16.12.2014 eingegangen.
          Sie haben Ihren Antrag / Widerspruch mit der Bitte versehen, diesen derzeit nicht zu
          bescheiden und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. In Absprache mit Ihrer
          Dienststelle komme ich dieser Bitte nach.
          Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg oder einer
          Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der
          Besoldungsordnung A ruhend gestellt und es wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
          Soweit Sie gebeten haben, Ihren Antrag / Widerspruch derzeit nicht zu bescheiden, weise ich
          darauf hin, dass zur Sicherung evtl. Nachzahlungsansprüche eine verwaltungsgerichtliche
          Klage und ggf. eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sein kann.
          Weitergehende Ausführungen entnehmen Sie bitte dem o.g. Rundschreiben.
          Ich bitte Sie von Nachfragen abzusehen und weise vorsorglich darauf hin, dass durch das
          Landesverwaltungsamt Berlin keine rechtliche Beratung erfolgen kann.
          Mit freundlichen Grüßen
          Im Auftrag

          Reply
          • Mirko Prinz
            11. April 2025    

            Hallo Daniel, das hängt wohl davon ab, wie du den Antrag / Widerspruch formuliert hast. Ist dieser auf die Zukunft ausgerichtet?

            Gerne per Mail an info@berliner-besoldung.de. Aber keine Rechtsberatung, die gibt es bei uns nur für Mitglieder;)

            BG Mirko

        • Daniel
          11. April 2025    

          Ich korrigiere, dass 3. Kind ist natürlich 2016 geboren!

          Reply
          • Mike64
            15. April 2025    

            Mal abgesehen von der ganzen FZ-Sache, hat denn jemand irgendwelche Infos, ob ( falls noch jemand daran glaubt) und wann vielleicht mit einer grundsätzlichen Entscheidung des BVerfG zu rechnen ist ?? Es hieß ja, es wird auf jeden Fall dieses Jahr entschieden, aber wir haben nun schon bald Mai und es gibt immer noch keinen Termin. Wann kann denn die ganze Sache mal angemahnt werden oder an den EuGH weitergeleitet werden ? Hat hier jemand irgendwelche Infos ??

  4. Thomas
    15. Februar 2025    

    Hallo, wir haben soweit ich weiß alle den von den Gewerkschaften vorformulierten Vordruck abgegeben.
    Hat die Gewerkschaft das nicht für alle Betroffenen gemacht? Und dann sollte wohl ein Schreiben mit der Aussetzung des Verfahrens reichen…
    Irgendwie müssen eigentlich Alle gleich behandelt werden oder nicht?
    Na mal abwarten. Antwort der Gehaltsstelle gab es in der Sache noch gar nicht.
    Man müsste ja wenigstens eine Eingangsbestätigung haben, die nicht kam.

    Reply
    • Hans
      13. März 2025    

      Von Verdi sind momentan Anwälte dran .Ich selber hab auch einen aktiviert .Würde dann wenn es soweit ist das AZ .: bekannt geben .Ihr solltet einfach mal auf das Datum schauen von dem Widerspruchsbescheid.Ein verfahren wird angestrebt zwecks erneuter Diskriminierung .Ich hoffe es findet mal jemand die Musse den Eugh anzuschreiben (Beschwerdestelle)um so mehr um so besser .Einfach mal googeln .

      Reply
  5. Mario
    13. Februar 2025    

    Moin, für alle die keinen Zugriff auf Interna haben hier ein Auszug aus dem aktuellen Schreiben des Personalservice:

    …..Mit vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben wurde bereits begonnen.
    Aktuell werden im Personalservice die anspruchsberechtigten Personen ermittelt.
    Für alle aktiven Dienstkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr mit drei oder mehr
    Kindern in den Jahren 2008 bis 2020 startet durch die Mitarbeitenden der Personalaktenhaltungen
    die Prüfung, für welche der relevanten Haushaltsjahre ein statthafter Rechtsbehelf
    vorliegt. Auf dieser Basis werden die Kolleginnen des Bereichs Dir ZS Pers B 42 – Familienbezogene
    Leistungen – die Zeiträume in den festgestellten Jahren sondieren, in denen bei den
    Dienstkräften drei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt waren, sich ggf. zur
    Vermeidung von Doppelzahlungen mit anderen Behörden im Land Berlin austauschen und die
    Höhe der Nachzahlungsbeträge ermitteln. Hierbei sind 1.937 Einzelfälle zu bearbeiten.
    Entsprechende Prüfungen für weitere anspruchsberechtigte Personen werden sich anschließen.
    Hierzu gehören Dienstkräfte, die zuversetzt, entlassen oder in andere Bundesländer versetzt
    wurden. Eine Klärung zur Zuständigkeit für in den Ruhestand eingetretene bzw. versetzte
    Dienstkräfte steht noch aus.
    Auch wenn die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Nettonachzahlungen
    voraussichtlich bereits zum Abrechnungsmonat März 2025 geschaffen werden, kann aufgrund
    der umfangreichen Einzelfallprüfungen und zeitintensiven Berechnungen der Nachzahlungsbeträge
    verbunden mit unseren begrenzten personellen Kapazitäten sowie des Abwartens auf
    konkrete Verfahrenshinweise der Senatsverwaltung für Finanzen derzeit noch keine Aussage über
    den Zeitpunkt einer erforderlichen Bescheidung und die damit verbundene tatsächliche
    Zahlbarmachung getroffen werden.
    Hierfür bitten wir um Verständnis!
    Über aktuelle Sachstände und Aktivitäten werden wir zu gegebener Zeit erneut informieren. Bitte
    sehen Sie daher von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen ab.

    Reply
    • Thomas S
      13. Februar 2025    

      Vielen Dank!
      Wenn was Neues kommt, gerne berichten.

      Reply
    • Thomas
      26. März 2025    

      Hallo in die Runde,
      wurde einem von euch bezüglich der Nachzahlung von Familienzuschlägen schon irgendetwas zugestellt?
      Ich für meinen Teil habe weder mit dem Lohnzettel vom März und auch April etwas erhalten. Auch nicht gesondert.
      Danke und Gruß.
      Thomas

      Reply
      • Mario
        27. März 2025    

        Leider noch nichts. Still ruht der See. Es gibt auch keine Erkenntnisse ob mit dem Gehalt gezahlt wird oder separat. Es gibt bei Dir ZS Pers B 42 auch nur 10 Sachbearbeiter. Ich glaub es wird schon noch bis Sommer dauern. Leider.
        Hat jemand andere Erkenntnisse?

        Reply
        • Chris
          8. April 2025    

          Nun ist durch SenFin dazu das Rundschreiben IV Nr 13/2025 ergangen, welches für die Personalstellen alles Weitere regelt.
          Es geht also hoffentlich nun weiter und es können bald die ersten Bescheide erlassen werden.

          Reply
          • Mirko Prinz
            8. April 2025    

            https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613

          • Mario
            8. April 2025    

            Im Monat Mai kommen erstmal die Hinweise für die Eingabe ins IPV. Denke mal es dauert noch. Selbst wenn vorgearbeitet wurde müsste, für den Fall einer Auszahlung mit dem Gehalt, eigentlich die Zahlbarmachung zum 15. des Monats angewiesen werden. Oder irre ich mich?

  6. Kersten
    27. Januar 2025    

    Schön, dass es im Gesetz geschrieben steht, dass es rückwirkend für das dritte und vierte Kind Nettonachzahlungen gibt. Doch wird schon daran gespart, dass nur Anspruch besteht, wenn Widerspruch gegen die unzureichenden Zulagen eingereicht wurde. Da bleiben doch Fragen, was ist mit den Widersprüchen, die sich lediglich auf die Besoldung beziehen oder bei den Kollegen, die zudem Zeitpunkt keinen Widerspruch eingereicht haben. Ich dachte, für das Gesetz sind alle Menschen gleich oder gilt das Urteil des BVerfG nicht einheitlich, sondern nur für die Widersprüchler?

    Und vor allem, wann kann mit einer Zahlung gerechnet werden. Oder ignoriert der Gesetzgeber nun auch schon seine eigenen Gesetze?

    Reply
    • Mario
      27. Januar 2025    

      Ich denke mal es liegt an den Vorgaben des BVerfG. Es verlangt einen Widerspruch für das jeweilige Haushaltsjahr. Nach dem Besoldungsgesetz reicht der jährliche Widerspruch gegen die Besoldung oder ein in die Zukunft gerichteten Widerspruch aus um anspruchberechtigt zu sein. Ein expliziten, auf den Familienzuschlag gerichteten Widerspruch ist nicht nötig.

      Reply
    • Thomas S
      2. Februar 2025    

      Woher stammt die Information? Ich habe die Auskunft der Personalstelle, dass für den Familienzuschlag der normale Widerspruch gegen die Besoldung ausreichen soll!
      Grüße

      Reply
      • Mario
        2. Februar 2025    

        Das ist Richtig. So hatte ich das geschrieben……….Nach dem Besoldungsgesetz reicht der jährliche Widerspruch gegen die Besoldung oder ein in die Zukunft gerichteter Widerspruch aus um anspruchsberechtigt zu sein. Ein expliziter, auf den Familienzuschlag gerichteten Widerspruch ist nicht nötig.

        Reply
    • H. Schmidt
      6. Februar 2025    

      Hallo,
      ich habe eine Frage zum ergänzenden Familienzuschlag.
      Das Folgende steht in der alten Version drin (in der neuen sind die Beträge ab 02/2025 verringert)
      Ein ergänzender Familienzuschlag in Höhe von
      1. 437,46 Euro wird gewährt, wenn kein Familienzuschlag für
      ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt wird,
      2. 912,64 Euro wird gewährt, wenn ein Familienzuschlag für
      ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt wird,
      3. 1 005,29 Euro wird gewährt, wenn ein Familienzuschlag für
      zwei berücksichtigungsfähige Kinder gewährt wird.

      Die Punkte 2 und 3 verstehe ich.
      Den Punkt 1 verstehe ich nicht.: Wie kann Kein Familienzuschlag für ein berücksichtigungsfähiges Kind gewährt werden?
      Was müsste da vorliegen?
      Ich muss das programmieren und finde nirgendwo eine Erläuterung dafür.
      Kann mir das jemand erklären?

      Reply
      • Inkog Nito
        6. Februar 2025    

        Wenn man kein Kind hat, aber Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag.

        Reply
        • Interesse
          7. Februar 2025    

          Wird der ergänzende Familienzuschlag nur für aktive Beamte bezahlt oder auch für Pensionäre ?

          Reply
  7. Mario
    27. Januar 2025    

    Ich bin kein Steuerexperte aber auf Nachfrage ob denn eine eventuelle Klage bezüglich eines Steuerprogressionsschadens in Betracht kommt, bekam ich folgenden Hinweis: Der im Gesetz benannte Betrag ist eine Nettonachzahlung. Der Begriff „Nettonachzahlung“ wurde bewusst gewählt. Durch diesen wird zum Ausdruck gebracht, dass den anspruchsberechtigten Personen eine Brutto-Nachzahlung in einer solchen Höhe zusteht, dass nach Abzug der Steuern netto der für den jeweiligen Zeitraum festgelegte Nettobetrag zur Verfügung stehen wird. (Im genannten Urteil aus Weimar handelte es sich um eine Bruttonachzahlung). Das heißt für mich, dass je nach individuellem Steuerverhältnis die zu zahlenden Steuern ausgehend vom Nettobetrag berechnet werden. Die Steuern werden vom Land Berlin gezahlt, der Nettobetrag bleibt als Auszahlungsbetrag.
    Eine eventuelle Klage prüfen zu lassen kann jeder trotzdem selbst entscheiden.

    Reply
  8. Thomas Stein
    23. Januar 2025    

    Läuft doch weiterhin hervorragend im Ländle !!! „Mägde und Knechte“ dürfen gemolken werden und hoffentlich werden sich bald alle in Richtung BVG bewerben….. Das sind dann mal Forderungen, „Hut ab“ :
    750 Euro mehr pro Monat für alle Beschäftigten
    300 Euro Fahrdienst-/Wechselschichtzulage
    200 Euro Schichtzulage
    ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtszuwendung

    Reply
  9. Marcel95
    21. Januar 2025    

    Müsste denn die pkv nicht eigentlich die monatliche Prämie reduzieren ? Wenn die berliner beihilfe dann bundesbeihilfe Niveau hat? lt rechner würde ich knapp 30 Euro weniger bezahlen, wenn ich Bundesbeamter wäre.

    Reply
  10. Annika
    20. Januar 2025    

    Das Land Berlin spart ja nun ab diesem Jahr weiter, in dem es den 1. von 15 Kind-krank-Tagen (Sonderurlaub) nicht mehr besoldet.
    Ist das rechtens ?Lohnt sich dafür ein Widerspruch?
    Danke

    Reply
    • Schöneberger
      20. Januar 2025    

      Ist es nicht der zehnte Tag von zustehenden 10 Tagen, der nicht mehr besoldet werden soll? So meine ich es in einem Schreiben von SenFinn gelesen zu haben. An sich aber wirklich ein Unding, Arbeitnehmern wurde nach Corona dauerhaft auf 15 Tage erhöht und bei uns gekürzt. Sicher, wir zu 100% bisher, Arbeitnehmer nur 65, aber es ist ein weiterer Schritt rückwärts und die Konsequenz für alle Eltern mit kranken Kindern zuhause bei der im Raume stehenden Inanspruchnahme eines unbezahlten 10 SU-Tages kennt ja auch jeder.

      Reply
    • Markus F.
      21. Januar 2025    

      Hab das Rundschreiben gerade mal überflogen. Das ist eine absolute Frechheit, was hier mit uns gemacht wird.
      Und es gibt keinen Aufschrei der Gewerkschaften, wahnsinn.

      Reply
      • Markus F.
        21. Januar 2025    

        Ich muss meinen vorherigen Kommentar zurücknehmen nachdem ich mich kurz bei der GdP informiert habe:

        Ja, es ist ärgerlich, wenn einem etwas weggenommen wird. Aber letztendlich ist es eine Angleichung an „normale“ Arbeitnehmer, die Kinderkrankengeld in Höhe von 90% erhalten. Wenn die 10 Tage nicht voll ausgeschöpft werden, sind Beamte dennoch besser gestellt, da erst der 10. Tag nicht vergütet wird, wenn ich das richtig interpretiert habe.

        Für 2024 (rückwirkend) und 2025 erhalten Beamte ebenfalls 15 Tage.

        Kurze Info zur Beihilfe:
        Laut GdP werden die Beihilfesätze demnächst an das Bundesniveau angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2021.

        Reply
        • Interessierter
          21. Januar 2025    

          Bundesniveau bedeutet was???

          Reply
          • Schöneberger
            21. Januar 2025    

            Die Beihilfesätze sind dort höher, beispielsweise Physiotherapie. Die private KV orientiert sich an den Beihilfesätzen und zahlt nur bis zur dortigen Grenze. Bei mir kostet Physio beispielsweise immer mehr, so dass ich im Schnitt auf 20-30% der Kosten hängen bleibe, da auch bei mir der Beihilfeergänzungstarif nicht greift (mir wurde damals auf Nachfrage erläutert, dass er nur bei Medikamenten und Zahnbehandlungen greift!?wtf…)
            Also im Ergebnis kann es dann zu einem geringeren Defizit kommen, da die Grenzen dann noch oben korrigiert werden könnten, wenn es denn tatsächlich so kommt😅

        • Schöneberger
          21. Januar 2025    

          Sehe ich persönlich anders. Einerseits wird Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung bis 15 Tage gewährt bei 90%. Berechne ich 15 Tage x 90 % komme ich auf eine Leistung von 1350 Prozent auf 15 Tage addiert. Beamte 9 Tage x 100 Prozent (9 bezahlte Tage, 1 unbezahlt und weitere 5 Freistellungstage existieren nicht) Ergebnis 900 %. Da sehe ich einerseits Beamte finanziell benachteiligt, weiterhin ist die Reduzierung des bezahlten Tages ein Schritt in die falsche Richtung. Treibt letztlich die Quote der eigenen Krankheitstage in die Höhe, das wirkt sich entsprechend negativ auf andere Statistiken aus, die gelegentlich auch mal medial genutzt werden, wie zuletzt beim Bundeskanzleramt (meine ich zumindest).
          Was die Gewerkschaft da wieder versucht als positiv zu verschleiern, erschließt sich mir nicht.
          Aber, immerhin, in der neuen Sonderurlaubsverordnung gibt es für Dienstjubiläen einen Sonderurlaubstag…

          Reply
          • Markus F.
            22. Januar 2025    

            Angestellte erhalten auch nur für 2024 und 2025 15 Tage….wurde bei uns jetzt auch auf 15 Tage für 2024 und 2025 erhöht…..

            Physio:
            Bei meiner Versicherung (ARAG) greift der Beihilfeergänzungstarif auch bei der Physio und nicht nur bei Meikamenten und Zahnbehandlungen. Meine Tochter ist bei der DEBEKA versichert und gleiches gilt dort…..
            Ich würde definitiv nochmals nachhaken bzw. die Police durchlesen…

          • alfalfa
            22. Januar 2025    

            Ich überlege gerade, ob es den Tag Urlaub für das Dienstjubiläum vorher nicht auch schon gab?
            Hat man die Pramie in Geld auch belassen, nachdem sie zwischenzeitlich weg und dann wieder da war?

            Dieses Jahr mache ich die 25 Jahre voll und würde mich natürlich über beides freuen.
            Thema Wertschätzung und so…

        • Alrik2002
          21. Januar 2025    

          Ist trotzdem eine Frechheit. Man setzt mal wieder ein Zeichen, dass man jeden erdenklichen Strohhalm ergreift um zu sparen. Hat jemand sich die Mühe gemacht die Einsparungen den Erfüllungskosten gegenüber zu stellen? Alle reden angesichts des Personalmangels von Aufgabenkritik und auf der anderen Seite werden Regeln unnötig verkompliziert. Wenn man zu der Verordnung eine AV mit zig Berechnungsbeispielen herausgeben muss ist das ein Armutszeugnis. Die 9/10 bei den sog. KindKrank-Tagen ist ja nur einer der Fälle.

          Ganz abgesehen von dem Zeichen was davon wieder ausgeht. Ein paar Kröten sparen koste es was es wolle.

          Reply
        • Schöneberger
          23. Januar 2025    

          Kannst du mir zufällig sagen, woraus sich die 15 Tage für Beamte Berlins 2024/25 ergeben? Gab es da eine Personalinfo? Meines Erachtens gab es nur eine Info, dass die Corona bedingten höheren Tage abgelaufen sind🤷‍♂️

          Reply
          • Norris
            24. Januar 2025    

            Die Ausführungsvorschriften über den Urlaub der beamteten Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter aus besonderen Anlässen (AV Sonderurlaubsverordnung – AV SUrlVO) in der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2024 sind am 27. Dezember 2024 im Amtsblatt für
            Berlin (ABl. Seite 4360)
            https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/_assets/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/abl_2024_55_4355_4442_online.pdf?ts=1735281290

          • Schoeneberger
            25. Januar 2025    

            @Markus F.
            Danke, dann müsste mit den ersten 9/10 da sicher auch angewendet werden und man hätte sozusagen 13 Tage bezahtt SU, die anderen beiden Tage dann aber ohne Sold (in der Annahme, man rundet das letzte unbezahlte Zehntel SU mit 1,5 auf 2 auf).

        • Schoeneberger
          24. Januar 2025    

          @norris:
          Sollte sich deine Antwort auf meine Anfrage beziehen, so erschließen sich hier keine 15 Tage SU Kind für 2024+2025, da hier nur die AV für die Anpassung der allgemeinen Sonderurlaubsverordnung veröffentlicht wurde, auf der 10 Tage SU Kind erfasst sind (und das letzte Zehntel ohne Besoldung)…
          Für mich wäre interessant, welches Rundschreiben o.ä. auf 15 Tage für 2024 + 2025 verweist. Im normalen Internet konnte ich da nichts finden, obwohl das dann ja für alle Beamten Berlins theoretisch recherchierbar sein sollte…

          Reply
          • Markus F.
            25. Januar 2025    

            @Schoeneberger:

            hier: https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329451

            „(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 sind in den Urlaubsjahren 2024 und 2025
            1. bei den nicht alleinerziehenden beamteten Dienstkräften sowie nicht alleinerziehenden Richterinnen und Richtern für jedes Kind 15 Arbeitstage, für alle Kinder zusammen jedoch höchstens 35 Arbeitstage im Urlaubsjahr“

        • justme
          31. Januar 2025    

          ja schon, aber z.B. werden A5-A10 nicht ausreichend alimentiert, sind ggf. unter Sozialhilfeniveau.
          Nun werden sie ggf. für den 10. Kindkranktag nicht besoldet, müssen aber die Arztrechnung und ggf. Medikamente für diesen Arztbesuch auslegen… wovon eigentlich, wenn sie vorher schon unter Sozialhilfeniveau waren und mit der Kürzung dann noch weiter darunter?
          Arbeitnehmer sind pflichtversichert, geben ihre Karte ab und müssen die Arztrechnung nicht begleichen.
          Ich finde es ein Unding und es ist nicht mit der Alimentationspflicht zu vereinbaren.
          Und wenn wir bei Angleichung an Arbeitnehmer sind, dann bitte auch Weihnachtsgeld und Streikrecht angleichen, das wird vom Besoldungsgesetzgeber leider vergessen, da hört der Gerechtigkeitsgedanke dann auf.
          Aber insgesamt Danke für die Klarstellung.

          Reply
  11. Thomas S
    9. Januar 2025    

    Auskunft der Persolänslstelle. Ab März ist mit der Nachzahlung zu rechnen. Hoffen wir das Beste

    Reply
    • Toni K.
      7. Februar 2025    

      Hallo Thomes S., habe ebenfalls gerade bei der Personaldienststelle angerufen. Ab März gibt es die Nachzahlung der Schichtzulagen rückwirkend ab 1/2024. Bzgl. der Nachzahlung 2008-2020 für Familienzuschläge ab dem dritten Kind, kann es sich noch einige Monate hinziehen.
      Die Sachbearbeiterin teile mir weiterhin mit, dass die Nachberechnung nicht elektronisch erfolgen kann, sondern dass dies zeitaufwendig manuell erfolgen muss. Hat denn jemand schon Post bzgl. der Nachzahlung erhalten?

      Reply
      • Thomas S
        10. Februar 2025    

        Hey! Ich hab per Email die Antwort bezüglich des Familienzuschlages , dass ab März damit zu rechnen ist…….abwarten. Man weiß es erst, wenn es passiert ist..
        Grüße

        Reply
  12. Thomas Stein
    9. Januar 2025    

    Die Senatsverwaltung für Justiz mal wieder….. Aha ! Und die legen eine Nachzahlung für kinderreiche Familien fest…. Okay so weit so gut oder auch nicht gut ??? War es nicht ebenfalls die Senatsverwaltung für Justiz, die letztlich bei der altersdiskriminierenden Besoldung, für ihre eigenen A-Beamte, Richter, Staatsanwälte, anders entschieden hat, als SenFin bzw. SenInn für A-Besoldete Beamte ? Gibt es hier einen Flickenteppich in Berlin, wo das eine Resort nicht mit dem anderen spricht ? Werden Bedienstete aus dem Bereich Justiz bevorzugt behandelt ? ( wir hatten das Thema ja bereits schon einmal hinsichtlich Karlsruhe und dem Urteil zur R-Besoldung ) Was ist hier los ? Verstehe ich alles falsch und kann mich da einer aufklären ??? Was ist eigentlich mit Menschen / Paaren, die gerne eine Familie gegründet hätten, wo aber ein Teil der Beziehung nicht zeugungsfähig ist ? unglaublich dieses Land ! Zeit das sich was dreht…….

    Reply
    • Mario
      9. Januar 2025    

      Hallo Thomas Stein. Als Betroffener ist mir nur folgendes Bekannt. Mit dem neuen Berliner Besoldungsgesetz werden auch die Nachzahlungen des Familienzuschlags ab dem 3. Kind, auf Grund des Urteils BVerfG, geregelt. Im Gesetz sind alle Familienzuschlagsempfänger, egal ob Richter, Feuerwehr, Polizei usw., erfasst. Es gibt dort eine Tabelle, in welcher die Beträge für die Haushaltsjahre 2008 bis 2021 festgesetzt sind. Die jeweiligen Personalstellen (bzw. ehemals Familienkasse) müssen jetzt Prüfen in welchen Jahren du gegen die Besoldung Allgemein oder den Familienzuschlag explizit Widerspruch erhoben hast. Je nach Ergebnis bekommst du dann (so jedenfalls bei Pol.) einen Bescheid, der dir Jahr, Monat und Nachzahlungsbetrag auflistet. Grundlage für alle ist wie gesagt das o.a. Besoldungsgesetz das die Höhe der Nachzahlungen für alle Beamten in Berlin regelt. Hast du Erkenntnisse das die eine oder andere Senatsverwaltung das anders berechnet?

      Reply
      • Thomas Stein
        9. Januar 2025    

        Hallo Mario ! Nein, hab ich nicht. Ich war nur erstaunt, dass SenJust diese Anpassung veröffentlicht. Warum dann nicht auch SenInn oder SenFin ? Aber dafür hab ich zu wenig Ahnung, eventuell ist das ja alles so korrekt…..

        Reply
        • Thomas Stein
          14. Januar 2025    

          Guten Morgen ! Wie sieht es aus ? Hat jemand Ahnung ab wann Karlsruhe seinen Jahresterminkalender veröffentlicht ? Ich freue mich schon jetzt auf das Essen und den Austausch mit einem lieb gewonnenen Forumsteilnehmer, smile

          Reply
          • Der Niedersachse
            14. Januar 2025    

            Hi Thomas,
            bei Voßkuhle war es anfang März, bei Harbarth ist es am Ende des Monats.
            Gruß aus Niedersachsen

          • Marko
            14. Januar 2025    

            Wenn etwas eigentlich im Jahre 2024 (na gut…eigentlich anno 20xx) entschieden werden sollte und man (in diesem Fall niemand geringeres als der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts) es im avisierten Jahr nicht schafft, dann könnte man ja meinen, sowas dann zumindest schnellstmöglich Anfang des darauf folgenden Jahres entschieden würde.
            Nee. Wir warten also wieder auf die Veröffentlichung eines Entscheidungstermines.
            Gelinde gesagt ist das eine Frechheit. Und auch wenn ich immer an die bzw. UNSERE staatlichen Institutionen fest „geglaubt“ habe, hat das Ganze mittlerweile Geschmäckle, zumal in anderen Bundesländern schon längst entsprechende Urteile gefällt wurden. Und die R-Besoldung ja auch.

          • Mario
            14. Januar 2025    

            Schau mal hier: BVR Dr. Maidowski

            https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

          • Fragender
            14. Januar 2025    

            Hallo Marko,

            die Jahresvorschau des BVerfG ist in den vergangenen Jahren stets innerhalb des ersten Quartals veröffentlicht worden.

            Und bereits in 2024 war klar, dass die Entscheidung zur A-Besoldung frühestens in 2025 veröffentlicht werden wird. Es gibt Anzeichen, dass es bis Ende des ersten Quartals 2025 einen Beschluss geben wird.

            Man hat zwar allen Grund dazu, ungeduldig zu sein. Bei bestem Willen möchte ich dem BVerfG aber ein Kalkül unterstellen.
            Der Ärger, meinetwegen auch Zorn, sollte sich an die politisch Verantwortlichen richten, welche weiterhin auf Zeit spielen und mittels eigentümlicher Berechnungen uns weis machen wollen, dass verfassungsgemäß besoldet wird.

            Leider muss man aber feststellen, dass der Großteil der Beamtenschaft weiterhin lethargisch jegliche Ungerechtigkeiten hinnimmt oder jener Großteil ist damit zufrieden, was ihm zugestanden wird. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass man die Füße still hält und nicht aufbegehrt.

            Hallo Mario,

            der Link führt zur Jahresvorschau für 2024. Also nichts Neues. Wir müssen also noch etwas warten und hoffen, dass das BVerfG endlich abschließend urteilt. Es dürfte schließlich auch im Interesse der Verfassungsrichter sein, wenn das unsägliche Thema Beamtenbesoldung in Karlsruhe kein Dauerthema mehr ist.

          • Mario
            14. Januar 2025    

            sorry, da hab ich gepennt.

          • Thomas Stein
            16. Januar 2025    

            https://www.merkur.de/wirtschaft/beamte-verdienen-in-deutschland-nicht-genug-geld-abstand-zum-buergergeld-gering-zr-93517462.html

  13. Thomas S
    6. Januar 2025    

    Wow! Das hört sich ersteinmal gut an. Wird die Personalstelle automatisch erkennen,, dass bei zwischenzeitlich sich geänderter Anspruchsberechtigung ( Trennung und Kindernleben jetzt bei der verbeamteten Mutter) an den zum Zeitpunkt der Nachzahlung Berechtigten ( mich ) nachzuzahlen ist und nicht an den jetzt Berechtigten?!

    Reply
  14. Tim1
    5. Januar 2025    

    Die Regelungslage zur kinderreichen Familie und der damit einhergehenden Besoldung dürfte aufgrund der kommenden und bereits vorhandenen Rechtsprechung des BVferG in Hinblick auf die kommenden Urteile keinen (weiteren) Bestand haben,

    Ich würde die Zahlungen, welche sich daraus ergeben, zunächst bis zur endgültigen Klärung auf ein Sparkonto packen.

    Reply
    • Fragender
      6. Januar 2025    

      Guten Morgen Tim1,

      bitte erkläre deinen Kommentar. Ich verstehe nicht,
      weshalb zu der Annahme kommst, dass die von dir thematisierten Regelungen keinen (weiteren) Bestand haben werden.

      Viele Grüße

      Reply
  15. Hanzen
    5. Januar 2025    

    Heute in der BILD
    https://www.bild.de/politik/inland/tarifverhandlungen-beamte-wollen-11-prozent-mehr-lohn-677916f99d87ab7cec3f9a52

    Schönen Sonntag Euch
    Gruß H

    Reply
    • Norrin Radd
      6. Januar 2025    

      Der Bild-Klassiker. Und dann unter dem Artikel schreiben: „Haben Sie Fehler entdeckt?“
      Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll.

      Reply

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