Die Senatsverwaltung für Justiz hat am 20. Dezember das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) veröffentlicht.
Hier ist insbesondere der Artikel 2 Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien interessant. Dort sind die Nachzahlungsbeträge für Beamte und Richter mit mindestens drei familienzuschlagsberechtigten Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 festgelegt, die für die jeweiligen Jahre zeitnah Widerspruch gegen die Höhe Ihrer Besoldung eingelegt haben. Das dürfte wahrscheinlich mehrere hundert Berliner Beamte und Richter betreffen.
Insoweit werden auf dieser gesetzlichen Grundlage in den kommenden Wochen etliche Nachzahlungsbescheide ergehen in denen auch die Höhe der Nachzahlungsbeträge benannt wird.
Sofern die Nachzahlungsbeträge nicht korrekt berechnet wurden und eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte muss binnen Monatsfrist gegen den Bescheid Klage erhoben werden.
Sofern sich die Nachzahlungsbeträge für mehrere Kalenderjahre aufsummieren, könnte es zu einem Steuerschaden aufgrund der Steuerprogression kommen, der ebenfalls eingeklagt werden könnte.
Dazu könnten die Betroffenen auf die Urteilsbesprechung zum VG Weimar hinweisen: https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/.
Auskunft der Persolänslstelle. Ab März ist mit der Nachzahlung zu rechnen. Hoffen wir das Beste
Die Senatsverwaltung für Justiz mal wieder….. Aha ! Und die legen eine Nachzahlung für kinderreiche Familien fest…. Okay so weit so gut oder auch nicht gut ??? War es nicht ebenfalls die Senatsverwaltung für Justiz, die letztlich bei der altersdiskriminierenden Besoldung, für ihre eigenen A-Beamte, Richter, Staatsanwälte, anders entschieden hat, als SenFin bzw. SenInn für A-Besoldete Beamte ? Gibt es hier einen Flickenteppich in Berlin, wo das eine Resort nicht mit dem anderen spricht ? Werden Bedienstete aus dem Bereich Justiz bevorzugt behandelt ? ( wir hatten das Thema ja bereits schon einmal hinsichtlich Karlsruhe und dem Urteil zur R-Besoldung ) Was ist hier los ? Verstehe ich alles falsch und kann mich da einer aufklären ??? Was ist eigentlich mit Menschen / Paaren, die gerne eine Familie gegründet hätten, wo aber ein Teil der Beziehung nicht zeugungsfähig ist ? unglaublich dieses Land ! Zeit das sich was dreht…….
Hallo Thomas Stein. Als Betroffener ist mir nur folgendes Bekannt. Mit dem neuen Berliner Besoldungsgesetz werden auch die Nachzahlungen des Familienzuschlags ab dem 3. Kind, auf Grund des Urteils BVerfG, geregelt. Im Gesetz sind alle Familienzuschlagsempfänger, egal ob Richter, Feuerwehr, Polizei usw., erfasst. Es gibt dort eine Tabelle, in welcher die Beträge für die Haushaltsjahre 2008 bis 2021 festgesetzt sind. Die jeweiligen Personalstellen (bzw. ehemals Familienkasse) müssen jetzt Prüfen in welchen Jahren du gegen die Besoldung Allgemein oder den Familienzuschlag explizit Widerspruch erhoben hast. Je nach Ergebnis bekommst du dann (so jedenfalls bei Pol.) einen Bescheid, der dir Jahr, Monat und Nachzahlungsbetrag auflistet. Grundlage für alle ist wie gesagt das o.a. Besoldungsgesetz das die Höhe der Nachzahlungen für alle Beamten in Berlin regelt. Hast du Erkenntnisse das die eine oder andere Senatsverwaltung das anders berechnet?
Hallo Mario ! Nein, hab ich nicht. Ich war nur erstaunt, dass SenJust diese Anpassung veröffentlicht. Warum dann nicht auch SenInn oder SenFin ? Aber dafür hab ich zu wenig Ahnung, eventuell ist das ja alles so korrekt…..
Guten Morgen ! Wie sieht es aus ? Hat jemand Ahnung ab wann Karlsruhe seinen Jahresterminkalender veröffentlicht ? Ich freue mich schon jetzt auf das Essen und den Austausch mit einem lieb gewonnenen Forumsteilnehmer, smile
Hi Thomas,
bei Voßkuhle war es anfang März, bei Harbarth ist es am Ende des Monats.
Gruß aus Niedersachsen
Wenn etwas eigentlich im Jahre 2024 (na gut…eigentlich anno 20xx) entschieden werden sollte und man (in diesem Fall niemand geringeres als der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts) es im avisierten Jahr nicht schafft, dann könnte man ja meinen, sowas dann zumindest schnellstmöglich Anfang des darauf folgenden Jahres entschieden würde.
Nee. Wir warten also wieder auf die Veröffentlichung eines Entscheidungstermines.
Gelinde gesagt ist das eine Frechheit. Und auch wenn ich immer an die bzw. UNSERE staatlichen Institutionen fest „geglaubt“ habe, hat das Ganze mittlerweile Geschmäckle, zumal in anderen Bundesländern schon längst entsprechende Urteile gefällt wurden. Und die R-Besoldung ja auch.
Schau mal hier: BVR Dr. Maidowski
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Hallo Marko,
die Jahresvorschau des BVerfG ist in den vergangenen Jahren stets innerhalb des ersten Quartals veröffentlicht worden.
Und bereits in 2024 war klar, dass die Entscheidung zur A-Besoldung frühestens in 2025 veröffentlicht werden wird. Es gibt Anzeichen, dass es bis Ende des ersten Quartals 2025 einen Beschluss geben wird.
Man hat zwar allen Grund dazu, ungeduldig zu sein. Bei bestem Willen möchte ich dem BVerfG aber ein Kalkül unterstellen.
Der Ärger, meinetwegen auch Zorn, sollte sich an die politisch Verantwortlichen richten, welche weiterhin auf Zeit spielen und mittels eigentümlicher Berechnungen uns weis machen wollen, dass verfassungsgemäß besoldet wird.
Leider muss man aber feststellen, dass der Großteil der Beamtenschaft weiterhin lethargisch jegliche Ungerechtigkeiten hinnimmt oder jener Großteil ist damit zufrieden, was ihm zugestanden wird. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass man die Füße still hält und nicht aufbegehrt.
Hallo Mario,
der Link führt zur Jahresvorschau für 2024. Also nichts Neues. Wir müssen also noch etwas warten und hoffen, dass das BVerfG endlich abschließend urteilt. Es dürfte schließlich auch im Interesse der Verfassungsrichter sein, wenn das unsägliche Thema Beamtenbesoldung in Karlsruhe kein Dauerthema mehr ist.
sorry, da hab ich gepennt.
Wow! Das hört sich ersteinmal gut an. Wird die Personalstelle automatisch erkennen,, dass bei zwischenzeitlich sich geänderter Anspruchsberechtigung ( Trennung und Kindernleben jetzt bei der verbeamteten Mutter) an den zum Zeitpunkt der Nachzahlung Berechtigten ( mich ) nachzuzahlen ist und nicht an den jetzt Berechtigten?!
Die Regelungslage zur kinderreichen Familie und der damit einhergehenden Besoldung dürfte aufgrund der kommenden und bereits vorhandenen Rechtsprechung des BVferG in Hinblick auf die kommenden Urteile keinen (weiteren) Bestand haben,
Ich würde die Zahlungen, welche sich daraus ergeben, zunächst bis zur endgültigen Klärung auf ein Sparkonto packen.
Guten Morgen Tim1,
bitte erkläre deinen Kommentar. Ich verstehe nicht,
weshalb zu der Annahme kommst, dass die von dir thematisierten Regelungen keinen (weiteren) Bestand haben werden.
Viele Grüße
Heute in der BILD
https://www.bild.de/politik/inland/tarifverhandlungen-beamte-wollen-11-prozent-mehr-lohn-677916f99d87ab7cec3f9a52
Schönen Sonntag Euch
Gruß H
Der Bild-Klassiker. Und dann unter dem Artikel schreiben: „Haben Sie Fehler entdeckt?“
Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll.