Es kam zu einer interessanten Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar.
Ein Polizeibeamter beantragte im Zuge der Nachzahlung von Erschwerniszulagen die Erstattung des ihm entstandenen Schadens, der ihm infolge der steuerlichen Mehrbelastung aufgrund der Einmalzahlung der Zulagen für mehrere Kalenderjahre entstanden ist.
Durch die Steuerprogression sei seine Steuerbelastung durch die Nachzahlung in den späteren Jahren insgesamt höher gewesen, als sie ursprünglich bei der monatlichen Auszahlung in den früheren Jahren gewesen wäre. Den ihm dadurch entstandenen Steuerprogressionsschaden bezifferte der Kläger unter Bezugnahme auf eine Berechnung seiner Steuerberaterin auf insgesamt 1.983,41 €.
Die Leistungsklage des Beamten hatte Erfolg. Der Dienstherr wurde verpflichtet, den durch die Nachzahlung der Erschwerniszulagen entstandenen Schaden nebst Zinsen ab Rechtshängigkeit zu ersetzen. Das Dienst- und Treueverhältnis gemäß § 45 Satz 1 BeamtStG verpflichte den Dienstherrn dazu, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
In Analogie zu den noch ausstehenden Besoldungsnachzahlungen sollte man also das Weimarer Urteil im Hinterkopf behalten und die “Folgeschäden” ggf. im Rahmen der Leistungsklage einfordern.
Der Gesetzgeber wäre gut beraten, wenn er diese kalkulierbaren Schäden bei einem Nachzahlungsgesetz berücksichtigt, damit nicht die nächste Klagewelle die Verwaltungsgerichte belastet.
VG Weimar 1. Kammer 1 K 1721/19 We
Familienzuschlag 1 Kind in Brandenburg 377€.
Familienzuschlag 1 Kind in Berlin 128 €.
Soll das Konkurenzfähigkeit zeigen?
Man darf davon ausgehen, dass im Ergebnis des Karlsruher Beschlusses zur Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung ein Weg gefunden wird, der quasi pauschale und vermutlich steuerfreie Nachzahlungen zum Gegenstand haben wird.
Anders wird es jedenfalls kaum bis gar nicht möglich sein, zeitnah Nachzahlungen zu leisten.
Insofern ist dieses Urteil zwar äußerst interessant, aber für das Thema verfassungsgemäße Besoldung vermutlich nicht von Relevanz.
Das glaube ich nicht. Oder wird man das EStG mit einem Nachzahlungsgesetz aushebeln? Wäre mal ganz innovativ. Weißt du mehr?
Vielleicht läuft es so ähnlich wie einst mit der Altersdiskrminierung. Es gab damals pauschal 100 EUR Nachzahlung pro Monat. Meines Erachtens war das steuerfrei, da es sich um eine Art Entschädigungszahlung handelte.
Zumindest wird es nicht möglich sein, nach einem Karlsruher Beschluss zur A-Besoldung die jeweiligen Nachzahlungsbeträge dezidiert auszurechnen und nachzuzahlen. Das würde mehrere Jahre dauern.
Daher wird man eine einfache und pauschale Lösung bevorzugen, die den Haushalt Berlins nicht gänzlich zusammenbrechen lässt.
Sehr unwahrscheinlich, die Entschädigung war nach AGG. Die Besoldungsgesetze werden aufgehoben und neu erlassen. Wie bei den Richtern halt Prozente rauf. Sie können gerne pauschale Vorschüsse anweisen, aber die genaue Berechnung bleibt nicht außen vor. Eine andere Verfahrensweise als bei der R-Besoldung geht nicht, da dann der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.
Der Haushalt ist mir ziemlich egal. Ob nun 65 Mrd. oder 120 Mrd. Euro Schulden, das hat keinen Einfluss auf die Pflichtausgaben. Es wurde rechtwidrig Sold vorenthalten. Spätestens seit der Entscheidung zur R-Besoldung vorsätzlich über mehrere Jahre. Dies in dem Wissen, dass man über den Personalhaushalt eine Menge Geld einspart und für andere Projekte ausgeben werden kann. Zusätzlich hat die Inflation das Geld entwertet, Verzugszinsen brauchen nicht gezahlt werden, und die Anspruchsteller sterben reihenweise weg.
Genau. Zeit kostet Geld – in diesem Falle dien Beamten, die jahrzehntelang zu niedrig besoldet wurden.
Und angesichts dessen, wird es ohne eine pragmatische Lösung nicht gehen. Sonst warten wir nach einem Beschluss und einem Reparaturgesetz nochmal mehrere Jahre, ehe der Personalservice die Nachzahlungen berechnet hat.
Und wenn das Land Berlin de facto zahlungsunfähig werden würde, ist niemandem geholfen. Vor diesem Hintergrund wird wohl eine Nachzahlung mit Augenmaß erfolgen. Die jedem von uns vorenthaltene Summe erhalten wir eh nicht in voller Höhe zurück. Das sollte allen klar sein. Und die Verantwortlichen sind schon lange nicht mehr im Amt und werden für diesen eklatanten Rechtsbruch nicht belangt.
Meine Hoffnung ist, dass Karlsruhe den Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber begrenzt und dieser unsäglichen Praxis, über Zuschläge etc verfassungskonform besolden zu wollen, einen Riegel vorschiebt. Dann wäre zumindest zukünftig kein Rechtsmissbrauch mehr möglich. Und die Grundgehälter müssten deutlich angehoben werden.
Am besten wäre die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung.
Ich kann mir angesichts der Vorgeschichte überhaupt nicht vorstellen, dass das Land Berlin diesen Aspekt von sich aus berücksichtigen wird. Schließlich bekommt es auf diese Weise, also durch die erhöhte Besteuerung, einen nicht unerheblichen Teil der Nachzahlung wieder zurück und es kann seinen “Verlust” weiter minimieren, wie es schon durch den inflationsbedingten Verlust an Kaufkraft geschehen ist.
Es sei denn, das BVerfG stellt klar, dass die Nachzahlung im Sinne des Urteils aus Weimar erfolgen muss, also dem Beamten durch die verfassungswidrige Besoldung insgesamt keine Nachteile entstehen.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, diesen Aspekt im Rahmen eines Schriftsatzes zu thematisieren?
Danke für die Info !!!