André hat sich mal die Mühe gemacht, die Geschichte der Berliner Besoldung seit 2008 aufzuschreiben bzw. zu aktualisieren.
Das Fazit ist ernüchternd und zeigt auch auf, dass systematisch geltendes Recht missachtet wurde:
„Diese massive Häufung aller hier dargelegten Beweise kann nur zu dem Schluss führen, dass hier geltendes Recht durch den Besoldungsgesetzgeber vorsätzlich seit spätestens dem Jahr 2008 dauerhaft bis heute gebrochen/missachtet wurde und wird – trotz der bereits erlassenen Vorgaben durch das BVerfG!“
Hallo Mirko
Ich hab ein Plan um die ganze Angelegenheit eventuell zu beschleunigen.Ich kann das aber hier nicht schreiben .Falls du eine Telefonnummer hast würde ich dich gerne kontaktieren.Es geht auch noch um die Altersdiskriminierung 😉
21888@gmx.de
Mit freundlichen Grüßen
Hans
Leider etabliert sich dieser Vorsatz in vielen Bereichen, wobei erschreckend deutlich wird, dass unabhängig von der Farbe des Parteibuches bewusst bestehendes Recht nicht angewendet wird.
Bei Lehrkräften – egal nun on als Angestellte oder als Beamte – wird die Erhebung der Arbeitszeit verweigert. Sicherlich räumt man in den Ministerien ein, dass diese zu hoch sei, messen mag man aber nicht )z.B. https://www.news4teachers.de/2024/11/erfolgreich-ausgesessen-die-kultusminister-brauchen-ein-gesetz-zur-arbeitszeiterfassung-das-lehrkraefte-betrifft-erstmal-nicht-mehr-zu-fuerchten/).
Die obersten Verwaltungsebenen verweigern auch hier die Umsetzung einer richterliche Vorgabe.
Die Umsetzung der Inklusion in den Schulen ist ein weiteres Beispiel: Arbeitsgruppen der KMK erarbeiten Verhinderungsstrategien, die deutlich auch von der UN als rechtswidrig bezeichnet werden.
Hallo OMG,
das soll einer noch verstehen.In der aktuellen Migrationsdebatte wird da s Europarecht hoch gehalten und andererseits wird wird dies bei der Arbeitszeiterfassung ignoriert.
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129#:~:text=Der%20Europ%C3%A4ische%20Gerichtshof%20(EuGH)%20hat,sorgen%20und%20ausufernde%20Arbeitszeiten%20eind%C3%A4mmen.
Über die Beweggründe kann man wohl nur spekulieren.
Mangels einer Glaskugel habe ich bei „Deepseek“ mal nachgefragt, wie das Bundesverfassungsgericht zur Berliner Beamtenbesoldung wohl urteilen wird.
Hier die Antwort:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird voraussichtlich die Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2016 bis 2019 bestätigen, da das Verwaltungsgericht Berlin (VG) bereits festgestellt hat, dass die Besoldung in den Gruppen A4 und A5 sowie bis hin zur Stufe A10 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach. Das VG hat dem BVerfG diese Frage zur abschließenden Entscheidung vorgelegt, da nur das BVerfG über die Verfassungswidrigkeit von Besoldungsregelungen urteilen kann .
### Gründe für die erwartete Entscheidung des BVerfG:
1. **Verletzung des Alimentationsprinzips**: Das BVerfG hat in früheren Urteilen klargestellt, dass die Besoldung von Beamten einen Mindestabstand von 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau für eine vierköpfige Familie gewährleisten muss. Dieses Prinzip wurde in Berlin für die Jahre 2016 bis 2019 nicht eingehalten, da die Nettovergütung in den Besoldungsgruppen A4 und A5 sogar unter dem Grundsicherungsniveau lag .
2. **Systematische Unteralimentation**: Das VG Berlin hat festgestellt, dass nicht nur die Besoldungsgruppen A4 und A5, sondern auch die Stufen bis A10 in diesem Zeitraum den geforderten Abstand zum Grundsicherungsniveau nicht einhielten. Dies deutet auf eine systematische Verfassungswidrigkeit hin, die das BVerfG wahrscheinlich bestätigen wird .
3. **Rückwirkende Korrektur**: Das BVerfG könnte auch eine rückwirkende Anpassung der Besoldung für die betroffenen Jahre anordnen, ähnlich wie in anderen Fällen, in denen verfassungswidrige Besoldungsregelungen korrigiert wurden .
4. **Auswirkungen auf höhere Besoldungsgruppen**: Da das VG Berlin auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung bis zur Stufe A10 geäußert hat, könnte das BVerfG seine Entscheidung auf diese Gruppen ausweiten und eine umfassende Reform der Besoldungsstrukturen fordern .
5. **Zeitnahe Geltendmachung**: Das BVerfG könnte auch klare Vorgaben dazu machen, wann eine verfassungswidrige Unteralimentation zeitnah geltend gemacht werden muss, da dies im Fall der Klage für die Jahre 2020 bis 2022 ein entscheidender Punkt war .
### Fazit:
Das BVerfG wird voraussichtlich die Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2016 bis 2019 bestätigen und eine Anpassung der Besoldung anordnen, um den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau sicherzustellen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Besoldungsstrukturen anderer Bundesländer und des Bundes haben, da ähnliche Probleme dort ebenfalls bestehen .
das haben wir alles hinter uns (5 Kinder). Haben in Karlsruhe gewonnen. Beamtenalimentierung, über 80000 DM + Zinsen hat man uns damals nicht ausgezahlt – WEIL man ins Urteil nachträglich einen Termin eingebaut hat (es galt für alle Kinder die nach dem 31.01.1977 geboren wurden – unser damals jüngster Sohn war am 30.01.1977 geboren worden!)So bekamen wir unser Geld nicht! Jetzt läuft es immer noch so!
Hey Barbara Seidl,
das ist ein erschreckendes Ergebnis! Und es macht betroffen. Persönlich denke ich, dass erst zu etwa 2015 ein Umdenken stattgefunden hatte, zumindest beim BVerfG. Man bemerkte, dass die Besoldung aus dem Ruder läuft, nachdem man nicht mehr bundeseinheitlich besoldet. So wurden aber leider auch erst seit 2015 richtungsweisende Beschlüsse gefasst, die – wenn auch rückwirkend bis 2008 – Zeiträume von früher nicht mit einschließen. Da nun bereits die Richterbesoldung zumindest in einem kleinen Teil korrigiert ist (wenn auch nicht im Ansatz so, wie es das BVerfG sicherlich erwartet hatte), kommt es nun darauf an, was die Richterinnen und Richter am BVerfG für ein Zeichen setzen wollen, um unsere Politiker dazu zu bringen, wieder auf einen rechtmäßigen Besoldungsweg zurück zu finden. Herzliche Grüße, André Grashof
Vielen Dank an alle Beteiligten! Vielen Dank für den langen Atem, die immer wieder aufgebrachte Motivation trotz der frustrierenden Ausgangslage.
Könnte es (dienstrechtlich) ein Problem geben, wenn man derartige Artikel bzw. den Verweis auf die hiesige Seite in (gemeinsamen) WhatsApp-Gruppen postet? Es ist ja aber keine politische Äußerung, oder was meint ihr?
Hallo Olli,
denke nicht. Die Beitrage sind regelmäßig in meinem WhatsApp-Status und werden auch in Gruppen von mir geteilt. Das Grundgesetz garantiert Meinungs- und Koalitionsfreiheit. Und das ist hier die Webseite eines Berufsverbandes. (§ 52 BeamtStG) Insoweit steht der Verteilung nichts entgegen.
BG Mirko
Hey Olli,
es tut mir leid, doch schreibe ich Dir hier etwas mehr, damit es auch allen Leserinnen und Lesern klar wird:
es handelt sich bei meiner Darstellung nicht um ein aus der Luft gegriffenes Meinungsbild meinerseits und auch nicht um Mutmaßungen, sondern um belegbare und belegte Fakten, die nicht nur ich allein vertrete, sondern angesehene Persönlichkeiten und Institutionen unserer Zeit, wie der DRB, die Besoldungsallianz, der HPR, der DGB, der dbb und weitere Organisationen.
All das, was ich hier zusammenfasste wurde bereits in etlichen offenen Briefen über Jahre hinweg den Abgeordneten, den Senatoren, dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses und auch dem Bundespräsidenten zur Kenntnis gegeben. Es ist halt nur für uns und unsere Demokratie katastrophal besorgniserregend, dass sich unsere Besoldungsgesetzgeber, also die jeweils gewählten Abgeordneten und unser Dienstherr, vertreten durch den Innensenator, jahrzehntelang so darstellen und positionieren, wie sie es tun. Um nur kurz die Worte von Frau Anne Groß, Präsidentin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu zitieren:
„Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden.“
Denn leider agiert nicht nur das Land Berlin so befremdlich. Berlin war nur das leuchtende Beispiel, dem die anderen Bundesländer nacheiferten, um auch in den finanziellen Genuss zu kommen, den die Berliner Verhaltensweise im verabscheuungswürdigen Umgang mit seiner Beamtenschaft liefert. Daher diagnostizierte der überaus angesehene Besoldungsexperte Dr. Torsten Schwan im Jahr 2022 auch bereits:
„Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des „Abstandsgebotes“ noch hinsichtlich der „prozeduralen Anforderungen“.
Um es auch mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu bestätigen:
“Angesichts der „Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht (Ergänzung durch den Verfasser: und damit vorsätzlich!) die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG, offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundes-verfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.“
Auch seine weiteren Ausführungen besagen, dass die Besoldungsgesetzgeber die Autorität des Bundesverfassungsgerichts schädigen und das Land in eine Verfassungskrise führen. Aus meiner Sicht kann man es deutlicher wohl nicht ausdrücken, was unsere Politiker uns, dem Land und unserer Demokratie antun.
Der vors. Richter am VG Düsseldorf Dr. Martin Stuttman schrieb noch in seiner Darstellung „Die Besoldungsrevolution des BVerfG“ am 02.10.2020 NVwZ-Beilage 2020, 83 folgendes:
„Die Parlamente sind als Besoldungsgesetzgeber nach GG Art. 20 III an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Nachdem das BVerfG im Einzelnen mit Gesetzeskraft dargelegt hat, was eben diese verfassungsmäßige Ordnung von der Besoldung verlangt, erscheint es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik schlechterdings ausgeschlossen, dass die Besoldungsgesetzgeber die Besoldung der Jahre 2021 ff. nicht grundlegend nach oben anpassen. Ebenso undenkbar ist es, dass die nach GG Art. 20 III an Gesetz und Recht gebundenen Finanzministerien, die die Besoldungstabellen ausarbeiten, an den nunmehr klar verdeutlichten Vorgaben des Grundgesetzes vorbeigehen. Es besteht für beide die objektive, unmittelbar aus der Verfassung folgende Pflicht, die Besoldungen so an GG Art. 33 V anzupassen, wie das BVerfG es vorgibt.“
Wie sehr sich doch auch ein anerkannter Verwaltungsrichter, der oftmals in Beschlüssen des BVerfG zitiert wurde, täuschen kann. Mit einem derart arroganten und ignoranten Verhalten sämtlicher Politiker hat auch er nicht gerechnet.
Von daher ruhen alle meine Hoffnungen auf den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Denn auch sie müssen bestürzt sein, wie unsere demokratischen Errungenschaften systematisch zerstört werden. Seitdem unser Grundgesetz verabschiedet wurde haben noch nie in der Geschichte Deutschlands zuvor im Zusammenhang mit den katastrophalen Entscheidungen unserer Politiker so viele anerkannte Gutachter und Institutionen von Rechtsstaats- und Demokratiegefährdung gesprochen, wie derzeit! Hoffen wir also für uns alle nur das Beste. André Grashof
Danke für die tolle aber auch deprimierende Zusammenfassung!
Hoffentlich wird es am Ende oder besser Anfang 2025 ein für uns alle positives Ergebnis geben.
Gemäß dem Sprichwort „Was lange währt wird gut“
Gruß H