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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

2023 Koalitionsvertrag CDU/SPD

"Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben."

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?

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  • Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?
3. März 2019 7 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

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Aktuelles
Das Land Baden-Württemberg erweist sich als fairer Verlierer
DGB Besoldungsreport 2019 veröffentlicht

7 Kommentare

  1. Väterchen Frost
    5. März 2019    

    Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:

    100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.

    Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:

    Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.

    Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
    Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.

    Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
    Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.

    Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.

    Reply
  2. Schöneberger
    5. März 2019    

    Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html

    Reply
  3. Bezirkshandstempel
    5. März 2019    

    Wieder ein eindrucksvoller Beitrag von den Kollegen der Polizei.

    https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_DGB-Besoldungsreport-2019-Berlin-holt-auf-bleibt-aber-in-der-Abstiegszone?open&ccm=000

    Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
    Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!

    Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die „Richterschaft“ in der Stadt dies so mitmachen.
    Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
    Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
    Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.

    Reply
  4. Hanzenbanzen
    5. März 2019    

    Dazu habe ich ein interessanten Artikel entdeckt :
    https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201903/04/318377.html
    Ich frage mich wie die das nachverhandeln wollen. Es wird Zeit für ein deutliches Machtwort durch das BVerwG. Weiter so André……!
    Gruß Hanzenbanzen

    Reply
  5. Bezirkshandstempel
    5. März 2019    

    In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
    Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.

    Reply
  6. Thomas Schilling
    4. März 2019    

    8% hört sich aber viel dramatischer an.
    Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
    Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.

    Reply
  7. André Grashof
    4. März 2019    

    Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
    Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André

    Reply

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  • Alex zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo allerseits, in einem anderen Forum wurde Folgendes gepostet (allerdings ohne die Herkunft dieser Information näher zu verifizieren): "Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen." In Anbetracht des drohenden Ruhestands des Hrn. Maidowski könnte dies jedoch u.U. realistisch klingen. Beste Grüße Alex
  • Mirko Prinz zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Thomas, eine Antwort liegt noch nicht vor. Ob die GdP was bekommen hat, weiß ich leider auch nicht. Die sind ja nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Ein "Gentlemen agreement" mit mir gab es auch nicht (die gebotene Summe war zu niedrig ;)). Vermutlich prüfen sie gerade, ob das 2. Schreiben als Widerspruch zu werten ist. Ich bleibe weiter am Ball. BG Mirko
  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen – Klappe die ZweiteHallo Mirko, gibt es denn bereits eine Antwort auf dein Schreiben vom 02.06.25 ? Ich vermute mal NEIN !?!?!? Vielleicht ergeht es dir ja genau so, wie den Herrschaften der GdP ?!?!?! In folgendem Artikel VOM 14. Januar 2025 teilten sie ihren Mitgliedern mit, dass sie nun eine Antwort bezüglich der altersdiskriminierenden Besoldung von Herrn Evers erwarten und diese Antwort dann ihren Mitgliedern mitteilen werden.... https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250114-altersdiskriminierende-besoldung-2006-2011 Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder haben sie wirklich nie eine Antwort erhalten oder aber es gibt ein "Gentlemen agreement" dieses Thema ganz einfach "totzuschweigen" ! Alternative Zwei ist mein Favorit, ist ja heutzutage Gang und Gebe ! Apropos Agreement : Herr Maidowski, dem ja unser Fall am BVerfG zugeteilt wurde, geht im September in Ruhestand. Ob er sich überhaupt noch im Dienst befindet, wissen wohl nur Insider des BVerfG. Wie viele der Mitstreiter hier, hatten noch zu Jahresbeginn die große Hoffnung auf ein Urteil in diesem Jahr. "Pustekuchen" mit System..... So ist es, wenn Mägde und Knechte des Staates verarscht werden. Aber oh Wunder es keimt Hoffnung auf !!! Noch in diesem Jahr sollen drei neue Richter am BVerfG installiert werden ! Alle drei von der SPD vorgeschlagen und von den "Linken" toleriert.... was für ein krankes Land, was für ein krankes System ( das nennt man dann strikte Trennung von Legislatur und Judikatur ) https://www.vorwaerts.de/inland/wahl-der-verfassungsrichter-warum-spd-kandidaten-stimmen-der-linken-brauchen

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