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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Das Land Baden-Württemberg erweist sich als fairer Verlierer

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  • Das Land Baden-Württemberg erweist sich als fairer Verlierer
24. Februar 2019 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Nachdem durch das Bundesverfassungsgericht die baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, für nichtig erklärt wurde (2 BvL 2/17), hat sich das Land entschieden, rund 210 Millionen Euro an alle 48.000 betroffenen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auszuzahlen. Die Nachzahlung erfolgt ohne Antragstellung, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen.

Das Land geht damit über die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, verzichtet auf die Einrede der Verjährung und damit auch auf den durch die Rechtsprechung geprägten Grundsatz der “zeitnahen Geltendmachung”.

Finanzministerin Edith Sitzmann dazu: „Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, deren Eingangsbesoldung 2013 bis 2017 abgesenkt war“.

Sitzmann weiter: „Es spielt keine Rolle, ob jemand Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Alle erhalten die abgesenkten Beträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig zurück.Als Land stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Deshalb zahlen wir schon seit 1. Januar 2018 völlig unabhängig vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Eingangsbesoldung wieder in voller Höhe aus“

Diese politische Entscheidung sollte auch Maßstab für das Land Berlin sein!

Quelle: baden-württemberg.de – Absenkung der Eingangsbesoldung von 2013 bis 2017 wird ausgeglichen

 

 

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Aktuelles
Richterbesoldung – BVerfG entscheidet in diesem Jahr
Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?

2 Kommentare

  1. Bezirkshandstempel
    25. Februar 2019    

    In Berlin wird es sowas nicht geben, dass liegt nicht mal an der Finanzverwaltung, sondern an den bekennden “Beamtenhassern” Michael Müller und Rahed Saleh, beide von der sozialdemokratischen Partei Berlins.
    Dies sollte jede/r Beamtin/Beamter des Landes Berlin mit seinen Familienanhörigen wissen. Ich hatte es schon mal ausgerechet, je nach Besoldungsgruppe hat diese sozialdemokratische Politik jedem Beamten der Stadt mehrere Zehntausend Euro gekostet.
    Im Gegenzug hat sich die politische Klasse Berlin in den letzten 10 Jahren bereichert und sich gegenseitig in den B-Besoldungen befördert.
    Es wurden massenweise Stellen angehoben, obwohl die Arbeit die gleiche geblieben ist.
    Man sorgt halt füreinander besonders bei den Genossen. Da gilt das “Gießkannenprinzip”.
    Ich hoffe, dass diese Menschen irgendwann zur Veranwortung gezogen werden.

    Reply
  2. AV
    24. Februar 2019    

    Tja… vieles, was gerichtlich entschieden wurde bzw. in anderen Bundesländern nunmehr gängige Praxis ist, sollte Maßstab für Berlin sein.
    Ob es das sein wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Man sehe sich nur die Erschwerniszulagenverordnung an, die der Berliner Senat in Selbstbeweihräucherung als Zeichen der Zeit verkauft. Um mich nicht falsch zu verstehen… die Erhöhung der Zulagen für die Spezialeinheiten war dringend geboten. Jedoch wird nur ein kleiner Kreis der Kolleginnen und Kollegen in den Genuss kommen, von de erhöhten Zulagen zu profitieren. Ein überwiegender Teil der bedarfsorientiert Duenstverrichtenden, z. B. StrD K, bleiben außen vor.
    Und so verfährt der Berliner Senat in Salamitaktik weiter, um sich selbst gut zu fühlen bei gleichzeitig möglichst geringen finanziellen Aufwand.
    Und genauso wird es sein, sollte das BVerfG urteilen, dass Berlin nicht amtsangemessen besoldet. Ich erwarte von Senat, vertreten von Kollatz und Co. nur noch das, was er gezwungen ist zu zahlen, um nicht gänzlich als verlogen dazustehen.

    Reply

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  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
  • Onkel Fester zu 22 Fragen und die dazugehörigen Antwortenhttps://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

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