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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

2023 Richtlinien der Regierungspolitik

"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Das Land Baden-Württemberg erweist sich als fairer Verlierer

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  • Das Land Baden-Württemberg erweist sich als fairer Verlierer
24. Februar 2019 2 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Nachdem durch das Bundesverfassungsgericht die baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, für nichtig erklärt wurde (2 BvL 2/17), hat sich das Land entschieden, rund 210 Millionen Euro an alle 48.000 betroffenen Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auszuzahlen. Die Nachzahlung erfolgt ohne Antragstellung, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen.

Das Land geht damit über die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, verzichtet auf die Einrede der Verjährung und damit auch auf den durch die Rechtsprechung geprägten Grundsatz der „zeitnahen Geltendmachung“.

Finanzministerin Edith Sitzmann dazu: „Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, deren Eingangsbesoldung 2013 bis 2017 abgesenkt war“.

Sitzmann weiter: „Es spielt keine Rolle, ob jemand Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Alle erhalten die abgesenkten Beträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig zurück.Als Land stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Deshalb zahlen wir schon seit 1. Januar 2018 völlig unabhängig vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Eingangsbesoldung wieder in voller Höhe aus“

Diese politische Entscheidung sollte auch Maßstab für das Land Berlin sein!

Quelle: baden-württemberg.de – Absenkung der Eingangsbesoldung von 2013 bis 2017 wird ausgeglichen

 

 

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Aktuelles
Richterbesoldung – BVerfG entscheidet in diesem Jahr
Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?

2 Kommentare

  1. Bezirkshandstempel
    25. Februar 2019    

    In Berlin wird es sowas nicht geben, dass liegt nicht mal an der Finanzverwaltung, sondern an den bekennden „Beamtenhassern“ Michael Müller und Rahed Saleh, beide von der sozialdemokratischen Partei Berlins.
    Dies sollte jede/r Beamtin/Beamter des Landes Berlin mit seinen Familienanhörigen wissen. Ich hatte es schon mal ausgerechet, je nach Besoldungsgruppe hat diese sozialdemokratische Politik jedem Beamten der Stadt mehrere Zehntausend Euro gekostet.
    Im Gegenzug hat sich die politische Klasse Berlin in den letzten 10 Jahren bereichert und sich gegenseitig in den B-Besoldungen befördert.
    Es wurden massenweise Stellen angehoben, obwohl die Arbeit die gleiche geblieben ist.
    Man sorgt halt füreinander besonders bei den Genossen. Da gilt das „Gießkannenprinzip“.
    Ich hoffe, dass diese Menschen irgendwann zur Veranwortung gezogen werden.

    Reply
  2. AV
    24. Februar 2019    

    Tja… vieles, was gerichtlich entschieden wurde bzw. in anderen Bundesländern nunmehr gängige Praxis ist, sollte Maßstab für Berlin sein.
    Ob es das sein wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Man sehe sich nur die Erschwerniszulagenverordnung an, die der Berliner Senat in Selbstbeweihräucherung als Zeichen der Zeit verkauft. Um mich nicht falsch zu verstehen… die Erhöhung der Zulagen für die Spezialeinheiten war dringend geboten. Jedoch wird nur ein kleiner Kreis der Kolleginnen und Kollegen in den Genuss kommen, von de erhöhten Zulagen zu profitieren. Ein überwiegender Teil der bedarfsorientiert Duenstverrichtenden, z. B. StrD K, bleiben außen vor.
    Und so verfährt der Berliner Senat in Salamitaktik weiter, um sich selbst gut zu fühlen bei gleichzeitig möglichst geringen finanziellen Aufwand.
    Und genauso wird es sein, sollte das BVerfG urteilen, dass Berlin nicht amtsangemessen besoldet. Ich erwarte von Senat, vertreten von Kollatz und Co. nur noch das, was er gezwungen ist zu zahlen, um nicht gänzlich als verlogen dazustehen.

    Reply

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  • Thomas Stein zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Entschuldigung, dass gerät doch jetzt aber aus dem Ruder.... hab es jetzt nicht recherchiert aber ab wann darf denn eine Rüge eingereicht werden ? und seit wann liegt denn der Klagefall beim BVerfG vor ? das sind doch mE erstmal die zwei wichtigsten Parameter !!! Und warum kommt Väterchen Frost auf diese Lösung und nicht die in dem Klagefall unterstützende Gewerkschaft ? EMRK unfassbar, was es alles gibt, ich lach mich hier nur noch kaputt und halte es weiterhin mit Markus F. ! Berlin's Beamte werden vom BVerfG und seinem eigenen Senat verarscht....
  • Väterchen Frost zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?Scheinbar gibt es Möglichkeiten, etwas gegen die offensichtlich übermäßig lange Verfahrensdauer zu unternehmen: 1. Verzögerungsrüge nach § 97b BVerfGG unter Hinweis darauf, dass das BVerfG gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG verstößt und trotz Verfahrensreife seit [Datum] keine Anhaltspunkte für eine zügige Entscheidung vorliegen und nunmehr der zweiter Berichterstatter vor Abschluss des Verfahrens in den Ruhestand geht. Geht Herr Maidowski in den Ruhestand ohne das Verfahren zum Abschluss zu bringen, müsste der dritte Berichterstatter eingearbeitet werden. danach: 2. Verzögerungsbeschwerde nach § 97b Abs. 2 BVerfGG unter Nachweis des konkreten Nachteils (z.B. finanzielle Einbußen durch die anhaltende Rechtsunsicherheit, die der Berliner Senat offen dazu nutzt, die Besoldung weiterhin absichtlich niedriger zu halten, als es geboten ist und keine Nachzahlungen zahlen zu müssen). danach: 3. Europäische Menschenrechtsbeschwerde (Art. 6 EMRK) nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges, also erfolgloser Verzögerungsbeschwerde. Bestimmt kennt Herr Schwan sich besser mit der Materie aus, als Google und co.
  • Markus F. zu Vor die Lage kommen oder wieder 15 Jahre warten?22.05.2025 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html "Weitere Nachbesetzungen in Karlsruhe Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden." Es wird NIE eine Entscheidung geben, wenn das so weitergeht. Es müsste eine Möglichkeit geben, das BVerfG zu "verklagen" :-D

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