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- HighTower zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des BundesverwaltungsgerichtsUnd dann als nächster Artikel diese Info.... https://www.bz-berlin.de/berlin/senat-zahlt-reparatur-bonus Was soll dieser unnötige Aktionismus??
- Fragender zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichtshttps://www.bz-berlin.de/berlin/sparen-haushalt-berlin-kuerzungen Statt Investionen drohen Sparmaßnahmen. Einfach sich die Liste mal zu Gemüte führen.
- alfalfa zu Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des BundesverwaltungsgerichtsJa, das stimmt. Bei A12 sind es knapp 650 €. Das ist aber schon länger bekannt und beinhaltet hauptsächlich die übertragenen Erhöhungen aus den Tarifverhandlungen. Und wenn wir die Erhöhungen zum 01.11.2024 und zum 01.02.2025 erhalten, haben die Bundesbeamten das schon längst und bei den Bundesangestellten laufen die nächsten Arbeitskämpfe und Tarifverhandlungen.
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- HighTower bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
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- alfalfa bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Hanzen bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
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- Martin bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Interessierter bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
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- Inkog Nito bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
- Fragender bei Übersteigt die Alimentation noch regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau? Ein offensichtlich fundamentaler Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts
Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:
100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.
Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:
Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.
Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.
Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.
Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.
Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html
Wieder ein eindrucksvoller Beitrag von den Kollegen der Polizei.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_DGB-Besoldungsreport-2019-Berlin-holt-auf-bleibt-aber-in-der-Abstiegszone?open&ccm=000
Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!
Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die “Richterschaft” in der Stadt dies so mitmachen.
Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.
Dazu habe ich ein interessanten Artikel entdeckt :
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201903/04/318377.html
Ich frage mich wie die das nachverhandeln wollen. Es wird Zeit für ein deutliches Machtwort durch das BVerwG. Weiter so André……!
Gruß Hanzenbanzen
In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.
8% hört sich aber viel dramatischer an.
Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.
Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André