2015 erfolgreiche Volksinitiative – bestätigte Zahlen durch das BVerwG im Jahr 2017 und klarer Appell an Berlin – 2020 sensationell deutliche Entscheidung des BVerfG, die absichtliche Verfassungswidrigkeit wird hervorgehoben – 2025 richtungsweisende Entscheidung des BVerfG, überaus mahnende Worte, und 2026 keinerlei Umsetzungswillen des Berliner Senats erkennbar – im Gegenteil: Erneut sind deutliche Verstöße gegen alle Vorgaben geplant. Was für ein Paradebeispiel für Rechtschaffenheit und Rechtstreue zeigt Berlin gerade im Vergleich zu Brandenburg?
(André Grashof, 27.08.2026, Initiator der Volksinitiative, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)
„Wenn man 17 Jahre auf ein Urteil zu seiner Besoldung warten muss, läuft in der Judikative offensichtlich einiges schief. Wenn die Verfassungswidrigkeit der A-Besoldung seit 2020 bekannt ist, aber nicht korrigiert wird, offenbart dies einen Dienstherrn, der nicht gewillt ist, seine Bediensteten ordentlich zu bezahlen. Wenn ein BVerfG-Urteil seit fast einem Jahr nicht umgesetzt wird, lässt sich die wahre Wertschätzung des Dienstherrn für die Berliner Beamten deutlich herauslesen. Wenn seit dem 18. Mai 2025 ein fertiger Entwurf für ein Reparaturgesetz von den Regierungsparteien nicht ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, kommt das exakt dem gleich, als würde der Dienstherr seinen Beamten den Mittelfinger zeigen. Wenn dieser Gesetzentwurf zur Reparatur wiederum offensichtlich verfassungswidrig ist, kommt dies einem beidhändigen Mittelfinger gleich.“
(Mirko Prinz, 27.08.2026, Aktionsbündnis berliner-besoldung.de)
Warum gibt es kaum noch freie Lehrerstellen in Brandenburg? „Weil Brandenburg Vorreiter bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung ist, hat das Land jetzt eine hohe Anziehungskraft für Lehrer. Hier verdienen sie deutlich mehr.“ Das Einstiegsgehalt steigt um 880 Euro pro Monat an."
(Hartmut Stäker, Brandenburgischer Pädagogen-Verband, 14.08.2026)
„Wir reden über finanzielle Dimensionen, die das Potential haben, den Landeshaushalt auf Jahre zu sprengen und zugleich das kollegiale Miteinander im öffentlichen Dienst zu gefährden.“ (Wolfgang Schyrocki, StS, 13.08.2026)
„Die Union wird sich immer weiter für die faire Alimentierung aller Beamtinnen und Beamten einsetzen. Das haben wir in den letzten drei Jahren mit Nachdruck getan: Dienstrechtsreform, schnelle Angleichung an Tarif und Vorziehen der 1% Abpassung, Laufbahnrechtsänderungen. Wir wollen ein Dienstverhältnis auf Augenhöhe miteinander - deswegen wird die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit zusammen mit der Besoldungsstrukturreform ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen für uns sein.“
(Dirk Stettner, CDU, 10.08.26)
"Wenn das Bundesverfassungsgerichtes Vorgaben hinsichtlich der A-Besoldung macht, setzen wir dies in Form eines Reparaturgesetzes analog zur R-Besoldung um." ... "Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben“ Koalitionsvertrag 2023 – 2026 (CDU, SPD)
"Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßige jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen." (Koalitionsvertrag 2016 – 2021 SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen)
"Wenn die Stadt funktionieren soll, dann müssen wir die Schere bei der Beamtenbesoldung zum Bund schließen." (Florian Graf, CDU, November 2017)
„Was Brandenburg angeht, ist die Lage insofern nicht mit Berlin vergleichbar, als dass verschiedene Besoldungsanpassungen, die Berlin in der Vergangenheit bereits eingearbeitet hat, in früheren Besoldungsanpassungen in Brandenburg noch nicht vorgenommen wurden. Insofern war der Handlungsbedarf in Brandenburg zunächst einmal ein größerer…“ (Stefan Evers, CDU, 2. Juli 2026)
"Soweit allerdings, wie vorliegend erneut ersichtlich, eine Staatsregierung eben dies willkürlich ausnutzt, um Beamte, Richter und Staatsanwälte über Jahre hinweg evident verfassungswidrig zu unteralimentieren, wird sich in Bälde die Frage einer notwendigen Neubewertung in Straßburg stellen müssen. Eine rechtfertigbare Ausnahme vom Grundsatz der innerstaatlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. hierzu EGMR, Urt. v. 14.12.2023 – 59433/18 u. a. –, juris, Rn. 151) wird von der Bayerischen Staatsregierung gerade vorbereitet." (Bayerischer Richterverein e.V., 2026)
"Die Beamtenschaft hat über viele Jahre Haushaltsdisziplin bewiesen und wesentlich dazu beigetragen, dass notwendige andere Ausgaben finanziert werden konnten. Dieser jahrelange Verzicht auf angemessene Gehaltserhöhungen – und das bedeutet reale Einkommensverluste – hat dem Land je nach Lesart 0,5 bis 1 Milliarde Euro gespart, manche behaupten sogar noch größere Summen, aber das ist schwer belastbar." (Frank Zimmermann, SPD, 2014, Plenarprotokoll 17/49)
"Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht."
(aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 18. Februar 2016, Drucksache 17/2707)
"Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
(Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
Auf Nachfrage, welche finanzielle Vorsorge im Haushalt getroffen wird nachdem das BVerwG die Berliner Besoldung für verfassungswidrig erklärt hat: "Das wird Sie jetzt erst mal verblüffen: Keine, weil es nicht erforderlich ist.“ (Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Finanzsenator SPD, 28.09.2017)
"Der Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der für den Fall eines nicht-erzielten Partnereinkommens eine amtsangemessene Besoldung der Beamtenfamilie gewährleisten will, verletzt das besoldungsinterne Abstandsgebot." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, eine das Mindestabstandsgebot zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf wahrende Besoldung von einem Antragserfordernis abhängig zu machen." (Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, 2025)
"Es ist richtig, dass wir als schwarz-rote Koalition die Besoldung an das Bundesniveau anpassen werden. Arbeitsbelastung und Anforderungen sind hoch, der Beruf ist nicht immer ungefährlich. Er muss besser anerkannt und wertgeschätzt werden." (Franziska Becker, StS, SPD, 2025)
"Ich glaube nicht, dass der Handlungsbedarf hier so groß sein wird wie in Brandenburg, aber es wird mutmaßlich einen geben, der dann auch im Anschluss an die Regelung der Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2020 zu entscheiden sein wird." (Stefan Evers, CDU, 02.07.2026)
"In ihrer Antragsbegründung schreibt die AfD, Ziel des Antrags sei es, eine verfassungsgemäße Alimentation der Landesbeamtinnen und -beamten sicherzustellen. Dieses Ziel haben wir bereits seit 2016 in der Umsetzung und spätestens mit dem 1. Januar 2021 geschafft und die Parameter des Bundesverfassungsgerichts erfüllt." (Hendrikje Klein, LINKE, Januar 2023)
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. [...] Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist." (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Gutachten für den SBB 2022)
„Die Sparmaßnahmen werden so drastisch sein, dass die ganze Stadt quietscht.“ (Wowereit, SPD, 2001)
"Vielmehr bestätigt sich der Eindruck, dass das Land Berlin die Besoldung sehenden Auges hinter die von ihm ausgehandelten Tariflöhne hat zurückfallen lassen."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
"Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 % der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind."
(BVerfG, 2 BvL 5/18 u.a., Rn.158)
7 Kommentare zu „Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?“
Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:
100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.
Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:
Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.
Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.
Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.
Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.
Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html
Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!
Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die „Richterschaft“ in der Stadt dies so mitmachen.
Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.
In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.
8% hört sich aber viel dramatischer an.
Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.
Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André
Geht man davon aus, dass die Erhöhung der Besoldung zeit- und wirkungsgleich erfolgt, und nimmt man zur Vereinfachung 100 € monatliches Einkommen an, kommt man bei einer Gehaltssteigerung von 3,01% im gesamten Jahr 2019 auf eine Erhöhung um 36,12 €:
100 × 1,0301 x 12 = 1236,12 €, abzüglich der 1200 € (die man ohne Besoldungserhöhung bekommen hätte) ergibt absolut eine Erhöhung um 36,12€.
Erfolgt die Erhöhung aber erst zum 01.04.2019, sieht das schon ganz anders aus:
Dann ergibt sich nämlich folgende Rechnung: 100 × 3 + 9 × 100 × 1,0301 = 1227,09 € Dies entspricht nur noch einer tatsächlichen Erhöhung um 2,25% im Jahr 2019. Durch diesen Trick spart der Senat, (wieder auf 100 € bezogen) genau 9,03 € ein, was 25 % der Besoldungserhöhung entspricht, und natürlich eine weitere Abkopplung der Beamtengehälter in Berlin mit den bereits bekannten Konsequenzen zur Folge hat. Wieviel jeder dabei persönlich einbüßt, lässt sich sehr leicht selbst ausrechnen.
Dass der Senat mit diesem Taschenspielertrick schnell und gerne bei uns mal ein paar Millionen einspart, die er dann gerne für seine Klientelpolitik verwendet, liegt auf der Hand. Denn in dem Moment, in dem die Erhöhung nicht mehr zeitgleich erfolgt, ist sie auch nicht mehr wirkungsgleich. Und so kommt es, dass wir mit der verzögerten Besoldungserhöhung schnell mal kräftig die Wohltaten für die Wähler des Senats finanzieren.
Wenn man sich diese Zahlen anschaut, spielt es auch kaum noch eine Rolle, ob der Senat dann noch etwas oben drauf packt. Denn der Anschluss an die anderen Bundesländer kann so nicht in dem vom Senat behaupteten zeitlichen Rahmen geschafft werden. Das dürfte wohl auch nicht beabsichtigt sein, denn sonst könnte man den Anschluss ja sofort herstellen und stünde bei Gericht besser da.
Der Senat hat mit Sicherheit schon längst die möglichen Szenarien bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich sein Verhalten für ihn rechnet, wobei ihm offensichtlich die Mitarbeiter herzlich egal sind. Hauptsache der Mindestlohn in Berlin wird angehoben.
Also bleibt tatsächlich nur zu hoffen, dass die Richter gerade an dem aktuellen Verhalten die Tendenz des Senates erkennen, weiterhin die Verfassung zu brechen, als wäre nichts geschehen.
Sollte es dann endlich dazu kommen, dass die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Berlin festgestellt wird, hoffe ich inständig, dass das Gericht den Senat verpflichtet, den gesamten rechtswidrig vorenthaltenen Sold nachzuzahlen. Denn in dem Moment, indem nur ein kleiner Teil der Kollegen signifikante Wiedergutmachung erfährt, der größere Teil, aber nicht, stellt sich die Frage, ob dann nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Denn alle haben dasselbe Recht auf eine verfassungsgemäße Alimentation, und darum geht es ja. Ein Urteil, dass große Teile der Kollegen ausschließt, und damit den Verfassungsbruch des Senats belohnt, dürfte mit Sicherheit eine Spaltung der Behörde nach sich ziehen und die Zusammenarbeit erschweren.
Auch ein guter Artikel, der die Tariferhöhung aufschlüsselt. Es gibt unterschiedliche prozentuale Erhöhungen der einzelnen EG und würde man das auf die Besoldung übertragen, wäre da für manch einen noch mehr dabei. Falls es denn übertragen wird:S
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinigung-oeffentlicher-dienst-109.html
Wieder ein eindrucksvoller Beitrag von den Kollegen der Polizei.
https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_DGB-Besoldungsreport-2019-Berlin-holt-auf-bleibt-aber-in-der-Abstiegszone?open&ccm=000
Der unglaubliche Abstand von 7.000 € im Jahr eines A 13 gegenüber dem Bund spricht Bände.
Was hier passiert ist meiner Meinung nach Demokratie schädigend. Und Rechtsbruch!
Mich wundert, dass der höhere Dienst und auch die „Richterschaft“ in der Stadt dies so mitmachen.
Wenn ich im höheren Dienst Mitarbeiter von Herrn Müller in der Senatskanzlei wäre, würde ich Ihn täglich daran erinnern.
Gut wahrscheinlich würde ich mich dann auch rausschmeißen.
Aber dieser Wahnsinn muss doch mal ein Ende haben.
Dazu habe ich ein interessanten Artikel entdeckt :
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201903/04/318377.html
Ich frage mich wie die das nachverhandeln wollen. Es wird Zeit für ein deutliches Machtwort durch das BVerwG. Weiter so André……!
Gruß Hanzenbanzen
In Berlin wird sowieso nur getrickst und getäuscht in Sachen Beamtenbesoldung. Brandenburg zahlt 2% über dem Abschluss, Rheinland Pfalz 4% über den Abschluss. Der Durchschnitt des Besoldungsrückstandes von angeblichen 4,3% von Herrn Kollatz ist somit wieder obsolet.
Die ziehen Ihr Ding durch, dass heißt die Erhöhung gibt es erst zum 01.04. Kann mir vorstellen, dass Herr Kollatz wieder von der Pensionsrücklage spricht und 0,5% abzieht.
8% hört sich aber viel dramatischer an.
Die Art der Frage an den Twitter-Kanal der Senatsverwaltung für Finanzen gefällt mir.
Das wird sicherlich eine Weile dauern. Dass es einen neuen Tarifvertrag und die Notwendigkeit der Übertragung des Ergebnisses auf die Landesbeamten geben wird, kam völlig überraschend. Da ist bestimt dem ein oder anderen vor Schreck der Kaffee übergelaufen.
Auch wenn es überall in der Presse hervorgehoben wird, dass der öffentliche Dienst PLUS 8 % bekommt, ist das nur Augenwischerei. Bei objektiver Berichterstattung hätte man mitteilen müssen, dass eine Steigerung um 3,2 % im Jahr nur eine geringfügige Anhebung im Verhältnis zu den stark gestiegenen Verbraucherpreisen in Berlin in Höhe von 2 % im Jahr 2018 bedeutet (s.a.: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/01/berlin-brandenburg-verbraucherpreise-hoher-anstieg.html). Dabei sind die horrenden Preissteigerungen für Miete in Berlin nicht adäquat in der Statistik abgebildet, denn in keiner Stadt der Welt steigen die Immobilienpreise stärker als in Berlin! (s. dazu: Seite 3 von https://content.knightfrank.com/research/1026/documents/en/global-residential-cities-index-q4-2017-5413.pdf)
Schön wäre es also, wenn die Presse wieder zu einer objektiveren Berichterstattung zurückfinden könnte… wir kämpfen unbeirrt weiter und hoffen noch in diesem Jahr auf einen Verhandlungstermin beim BVerfG. Uns ALLEN alles Gute, André