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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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DGB Besoldungsreport 2019 veröffentlicht

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  • Aktuelles
  • DGB Besoldungsreport 2019 veröffentlicht
5. März 2019 4 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Diese Entwicklung im öffentlichen Dienst nimmt der DGB in seinem aktuellen Besoldungsreport “Besoldungspolitik – Quo vadis?” in den Blick und legt zudem die deutschlandweiten Unterschiede bei der Jahresbruttoalimentation zwischen den Dienstherren offen. Diese können mehrere Tausend Euro betragen.

 

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Aktuelles
Tarifabschluss der TdL – Wann und wie kommt die Besoldungsanpassung?
Pressemitteilung SenFin … es wird noch “eruiert”.

4 Kommentare

  1. alfalfa
    6. März 2019    

    Tja, natürlich kam wieder nichts bei raus.

    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.790337.php

    “Die Modalitäten für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten werden derzeit eruiert.”

    Reply
  2. alfalfa
    6. März 2019    

    Seit 12:00 gibt es ein Pressegespräch bei SenFin über die Auswirkungen des Tarifergebnisses.
    https://twitter.com/senfin/status/1102938604475691009

    Vielleicht sind wir danach schlauer.

    Reply
  3. Bezirkshandstempel
    6. März 2019    

    Herr Grashof, danke für den Artikel.

    Sie sehen, dass der Senat nicht in der Lage ist, zur Besoldung gem. den Tarifverhandlungen Auskunft zu geben, gestern war ja Senatssitzung.
    Heute haben wir schon wieder Mittwoch. Das sagt ja alles aus, dass es innerhalb des Senats schwere Auseinandersetzungen bezüglich der Besoldungserhöhung gibt, sonst hätte Herr Kollatz schon längst was gemeldet.
    Schlimm das wir in Berlin von einer Chaotentruppe regiert werden, die es nicht fertig bekommt, den BER zu eröffnen oder seine eigenen
    Mitarbeiter gerecht zu bezahlen. Die diskutieren über Enteignungen usw.
    Jeder Beamte sollte seine eigenen Schlüsse ziehen!

    Reply
  4. André Grashof
    5. März 2019    

    Zusätzlich ist bei einem solchen Vergleich immer zu berücksichtigen, dass im Land Berlin über zig Jahre erst zum August die Besoldungsanpassung durchgeführt wurde und vollkommen willkürlich und über Jahre hinweg die Anpassung in Richtung Januar seitens der Politiker beschlossen wurde, die selbstverständlich seit etlichen Jahren ihre Diäten schon im Januar erhöhen. Rein zufällig fällt die Besoldungsanpassung erstmalig zum Januar in Berlin dann ins Wahljahr… Außerdem gibt es Unterschiede in den Besoldungsstufen, in den Zulagen, bei den Nachzahlungen der jeweiligen Bundesländer…was kaum in einem Vergleich berücksichtigt werden kann. Durch die jeweils jährlich verzögerte Besoldungsanpassung spart das Land Berlin Milliarden an Euro zu Lasten der Beamten. Unberücksichtigt bei einem Vergleich der Länder bleibt natürlich auch, dass z.B. gerade Mietkosten im Land Berlin weit überdurchschnittlich explodiert sind. Deutlich wird bei dem DGB Besoldungsreport, dass die bisherigen Bemühungen des Berliner Senats den – wie auch immer zu errechnenden – Durchschnitt der Länderbesoldungen zu erreichen, kaum gefruchtet haben. Glaubt man den Versprechen der Politiker erreichen wir bis 2021 den Durchschnitt, natürlich auch wenn in einigen Bundesländern 2% über Tarifabschluss bezahlt wird und im Land Berlin 1,1% mehr…. kommt halt immer drauf an, wie man rechnet… Wir müssen weiterhin auf die Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Ungerechtigkeiten im Land Berlin warten, die voraussichtlich noch in diesem Jahr kommen. Uns ALLEN alles Gute!

    Reply

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  • Hightower zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenOK Der "Trick" mit der 3.000 Euro Prämie ist schon recht "billig". Denn wie soll die Lücke dann für 2024 gestopft werden ? Denke nicht, das da dann eine prozentuale Erhöhung des Grundgehaltes im Raum steht welche dann diese Lücke ausfüllt. Und für Berlin wurde diese 3.000 Euro Prämie ja eigentlich faktisch schon ausgeschlossen. Oder habe ich da neue Infos verpasst ?
  • Peuker zu 22 Fragen und die dazugehörigen AntwortenThüringen ist einfach nur netter und wartet nicht erst noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung ab. Außerdem sieht Thüringen die Notwendigkeit einer Besoldungserhöhung auch aufgrund der Inflationsentwicklung. Aus Berlin erwarte ich diesbezüglich keine zeitnahe freiwillige Reaktion.
  • Onkel Fester zu 22 Fragen und die dazugehörigen Antwortenhttps://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html Ist bekannt, ob sich diesbezüglich in Berlin etwas bewegt!

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