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Agh-Drucksache 18/2020

Agh-Drucksache 18/2020

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

2017 OVG Berlin-Brandenburg

"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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2023 Richtlinien der Regierungspolitik

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"Der Senat stärkt die Beschäftigten des Landes und der Bezirke und damit die Berliner Verwaltung. Die Vergütung der Beschäftigten soll binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden."

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Rundschreiben Sen Fin zum Thema Widersprüche und Klagen – Und Jetzt?

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  • Rundschreiben Sen Fin zum Thema Widersprüche und Klagen – Und Jetzt?
15. August 2018 9 Kommentare Geschrieben von André Grashof

Am 08.08.2018 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen das Rundschreiben IV Nr. 33/2018 in dem den Dienststellen der Berliner Verwaltung der Umgang mit Antrags- und Widerspruchverfahren empfohlen wird.

Auf Grund der Vielzahl von Anfragen in den letzten Tagen, ist für uns festzustellen, dass noch einige Ungereimtheiten vorhanden sind.

Zumindest wurde die Auffassung von Sen Fin deutlich, dass sie bei einer Verurteilung durch das BVerfG angeblich nicht verpflichtet wären auch nur einen Cent der rechtswidrig hinterzogenen Finanzmittel rückwirkend an die geschädigten Beamten auszuzahlen, außer an diejenigen, die ZEITGERECHT und jeweils neu im Haushaltsjahr Widerspruch eingelegt, bzw. den Klageweg beschritten hatten.

Kommen wir aber zurück auf das o.g. Rundschreiben und die Folgen für die Beamtenschaft. Sowohl unser Rechtsanwalt, als auch der Deutsche Richterbund Berlin sind der Auffassung, dass auch weiterhin Widersprüche eingereicht werden sollten, um letzte rechtliche Ungewissheiten auszuschließen.

Was tun wir?
Unsere Initiative www.Berliner-Besoldung.de wird demzufolge den für Dezember geplanten Widerspruch mit einem entsprechend in die Zukunft gerichteten Satz ergänzen und ihn zeitgerecht wieder online stellen (zu nutzen nach dem 01.12.2018).

Weiterhin ist also allen Beamten zu raten, den Widerspruch zeitgerecht erneut im Dezember einzureichen. Vielleicht erübrigen sich ja auch weitere Widersprüche, sofern das BVerfG vielleicht im Jahr 2019 einen Termin frei hat, um dieser Farce endlich ein Ende zu bereiten.

Uns ALLEN alles Gute,

André Grashof
www.Berliner-Besoldung.de

 

 

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Aktuelles
Was bisher geschah – Historie der Besoldungsklagen
B.I.S.S. e.V. tritt dem Aktionsbündnis bei

9 Kommentare

  1. Hans Rabanz
    31. August 2018    

    Hallo und Dank an André,
    Ich selbst habe, wie für die letzten Jahre regelmäßig Widerspruch eingelegt. Das komische ist nur, dass ich seit Juni 2018 von meiner Personalstelle keine Antwort mehr erhalte. Die Einschreiben dieses Jahr sind bis jetzt unbeantwortet geblieben. Seltsam, oder? Bitte bleibt alle dran an der Sache und unterstützt André mit allen Infos bzw. Erfahrungen was geht. Nur gemeinsam sind wir stark. In mir kommen Erinnerungen hoch als der Berliner Senat den Feuerwehrbeamten die unrechtmäßigen Überstunden nicht bezahlen wollte. Erst mit Druck der Presse und Androhung von Streik wurde dann ein Teil bezahlt. Während andere Bundesländer aus moralischer Sicht sich verpflichtet fühlten den Feuerwehrbeamten alle Überstunden zu vergüten, wurde ein großer Teil der Überstunden in Berlin bis heute nicht bezahlt. Das unmoralische Verhalten des Senats ist bedenklich und beweist einmal mehr, dass auch in dieser Sache mit aller Gegenwehr zu rechnen ist.

    Reply
    • André Grashof
      31. August 2018    

      Hallo Hans,
      auch aus meiner Sicht kann man dem Senat nicht mehr vertrauen. Daher ist es wichtig, dass man sich eine Sendebestätigung für die Widersprüche holt. Bei Sendung per Fax zumindest über den Sendebericht (sofern der vor Gericht akzeptiert wird…) besser aber persönlich abgeben und sich die Abgabe mittels Eingangsstempel bestätigen lassen oder den Widerspruch per Einschreiben (mit Rückschein) versenden. Die Personalstellen sind überfordert und geben (wenn überhaupt) nur sehr verspätet eine Eingangsbestätigung. Aber jede/r von uns muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass er/sie auch zeitgerecht den Widerspruch erhoben hat… eine unmögliche Situation, die wieder nur unserem Dienstherrn zugute kommt. Absolut unglaublich, was wir alles tun müssen, um an die uns zustehende angemessene Besoldung zu kommen.
      Weiterhin alles Gute,
      André

      Reply
  2. Olli
    28. August 2018    

    Ein Hallo in die Runde

    Wie soll ich das ganze jetzt verstehen?
    Das Risiko besteht das uns der Senat eine Nase dreht, falls das BVerfG positiv für die Beamten entscheidet, und alle mit Einspruch 0,-€ Nachzahlung oder mehr bekommen.
    Wenn ich jetzt selber klagen würde, müsste ich dann bei Null starten oder könnte sich ein Anwalt an das jetzige Verfahren mit anhängen ?
    Oder ist es besser auf ein Urteil zu warten und dann mit einem Anwalt dieses Urteil zu nutzen ?

    Reply
    • Rico
      29. August 2018    

      Hallo olli. Mein anwalt klagt nun rückwirkend bis 2012. Die klage basiert auf den vorhandennen positevn entscheidungen der verwaltungsgerichte. Es kann so lange geklagt werden bis das bundesvefassungsgericht urteilt. Ist das urteil gefällt, kann rückwirkend nicht mehr geklagt werden und mann muss hoffen,dass das land berlin positiv gewillt ist rückwirkend zu zahlen. So die aussage von meinem anwalt.

      In meinem fall ist es sogar so,dass die behörde meinen widerspruch 2016 entschieden hat,was ich nicht wusste und was nicht rechtens war laut anwalt. Somit habe ich vor 2016 keinen anspruch mehr. Dagegen gehen wir jetzt juristisch vor,weil es nicht rechtens ist. Sowas kann man aber ohne juristische kenntnisse, so wie ich und viele andere nicht ohne anwalt machen.

      Jeder fall ist einzigartig, weil auch jeder unterschiedlich widersprochen hat und evtl. Schon beschieden wirde.

      Ich gehe stark davon aus,dass sich das land berlin, selbst bei einerm positiven entscheid für die beamten weigern wird, nachzahlungen anzustreben und bis auf messers blut diese verweigern wird.

      Die gewerkschaften verneinen das,was ich verstehe,denn würden sie jedem rechtschutz gewähren müssen, wären sie pleite.

      Ließ dir einfach deine widerspruchsbescheide durch und entscheide selbst. Wie gesagt sie schreiben selber,dass eine klage notwendig sein kann ,der widerspruch nicht ausreichend sein muss, um sich evtl. alle ansprüche zu sichern.

      Reply
      • Olli
        29. August 2018    

        Danke Rico für Deine ausführliche Antwort.

        Wenn sich unser Arbeitgeber gegen eine Nachzahlung stemmt, hoffe ich endlich mal auf einen festen Schulterschluss vieler Kollegen die dann mal eine gemeinsame „Idee“ umsetzen.
        Denn so schnell wird dann unsere neue Führung keine neuen billig Arbeitskräfte aus Andalusien an den Start bringen.
        Die Kollegen in NRW haben mich neulich ausgelacht und gesagt „für das, was sie mit euch da in Berlin machen, würden wir nicht arbeiten gehen“.

        Reply
      • Stefan
        4. September 2018    

        Hallo Rico ,

        Kannst du mir den Namen und die Anschrift deines Anwaltes mitteilen ?
        Desweiteren würde ich gerne wissen , mit welchen Anwaltskosten du ungefähr rechnen musst .

        Vielen Dank
        Stefan

        Reply
  3. Rico Jandke
    25. August 2018    

    Mein rechtsanwalt ist der auffassung,dass nur denjenigen nachzahlungen zustehen,die auch den klageweg bestreiten,denn das land berlin schreibt selbst in den widerspspruchsbescheiden,dass nur der klageweg ausreichend ist,um sich alle evtl. Ansprüchen nachträglich zu sichern!das ist dem land berlin zuzutrauen!

    Reply
    • André Grashof
      25. August 2018    

      Hallo Rico,
      grundsätzlich gebe ich Dir Recht, dass den verantwortlichen Politikern alles zuzutrauen ist. Da auch bislang trotz sehr eindeutiger Worte des BVerwG und auch des OVG Berlin-Brandenburg nicht reagiert wird ist in einem Rechtsstaat sehr bedenklich. Die Rechtslage in Bezug zum Thema Widerspruch und Rückwirkungsansprüche ist leider nicht eindeutig. Korrekt ist sicherlich, dass man mit einer Klage auf der sicheren Seite ist. Aber das ist nicht kostenfrei. Man benötigt zwar erstinstanzlich keinen Rechtsanwalt, aber die Gerichtsgebühren müssen trotzdem bezahlt werden. Auf unserer FAQ-Seite haben wir dazu mehr stehen. Bislang ist auch in anderen Bundesländern politisch akzeptiert worden, dass Widersprüche rechtlich bindend waren. Tritt aber trotzdem nach einem Zeitraum X eine Verjährung der Ansprüche ein?…das ist eine Frage, die wohl niemand verbindlich beantworten kann. Hoffen wir auf einen Termin beim BVerfG im Jahr 2019. Wenn Recht gesprochen wird, dann muss der Klage unseres Klägers, der momentan am Weitesten vorne steht und den wir mit all unseren Beweismitteln bestückt haben, hoffentlich exemplarisch für alle Beamten dieser Stadt stattgegeben werden. Weiterhin also Daumen drücken!
      Alles Gute, André Grashof

      Reply
      • Rico Jandke
        27. August 2018    

        Hallo andre danke für deine antwort. Du sagst es. In einer anfrage der fdp an die regierenden wurde deutlich gesagt,dass die evtl. Rückwirkenden ansprüche in berlin ein politikum sind und es wurde ganz klar verneint,dass jeder ,der auch fristgerecht widerspruch eingelegt hat, ansprüche auf nachzahlung hat. Ja die kosten sind für einige ein problem und das ist schade! Diese ungerechtigkeiten sind eine schande für unsere hauptstadt. Jedes kleine urteil ,was für uns beamte negativ ist,wird sofort umgesetzt,aber wenn das bverwg zu unseren gunsten entscheidet,wird auf zeit gespielt.

        Reply

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