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Agh-Drucksache 18/2028

Agh-Drucksache 18/2028

Sollten sich zum Ende des Regelungszeitraumes (2019/2020) Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der gebotene Mindestabstand der Besoldung zu dem derzeit noch nicht höhenmäßig bekannten Grundsicherungsniveau wider Erwarten nicht gewahrt sein könnte, wird dies im Rahmen der durch die Evaluierungsklausel (Artikel 5) vorgesehenen Prüfung mit berücksichtigt werden.

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2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

2020 BVerfG (2 BvL 4/18)

In allen verfahrensgegenständlichen Jahren wurde das Mindestabstands-gebot verletzt. Die Nettoalimentation blieb mindestens 24 % hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurück.

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

2018 BVerfG (2 BvL 2/17)

"Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. [...] Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften."

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2017 BVerfG

2017 BVerfG

"Die verzögerte Übertragung der Tarifergebnisse [in Sachsen] für das Jahr 2008 in den Besoldungsgruppen ab A 10 aufwärts lasse sich, so das BVerfG, auch nicht als sozialverträglicher Sparbeitrag höherer Besoldungsgruppen rechtfertigen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

"Die Besoldung der Beamten des Landes Berlin in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 war in den Jahren 2008 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen."

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2017 BVerwG

2017 BVerwG

“Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum vom 2009 bis 2015 liegt die beamtenrechtliche Mindestalimentation im beklagten Land nur geringfügig über dem sozialhilferechtlichen Grundsicherungsniveau [...] Die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung war damit unterschritten."

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Frank Dietrich (Fachmakler):          Denken Sie an SICH!

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2017 OVG Berlin-Brandenburg

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"... im Land Berlin für die Besol­dungs­grup­pen der Kläger verfas­sungs­widrig, weil die Besol­dung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grund­geset­zes erge­ben­den Grund­satz der amts­ange­messe­nen Alimen­tation nicht ver­ein­bar ist."

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2014 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Mit dem derzeit gültigen Besoldungsanpassungsgesetz wurde die Chance vertan, schon in den Jahren 2012/2013 mit der Aufholjagd zu beginnen und das zur Berlinwahl gemachte Versprechen, bis 2017 anzupassen, zu erreichen.

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2012 Fraktion Die Linke

2012 Fraktion Die Linke

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.10.2012 ein Konzept vorzulegen, in welchem dargelegt wird, wie eine Angleichung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus der Berliner Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter an das Niveau des Bundes und der anderen Länder erreicht werden soll.

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2012 Innensenator Frank Henkel (CDU)

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"Wir stehen zum Koalitionsbeschluss, die Besoldung bis 2017 anzupassen."

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2011 Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

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„Ich habe Verständnis für die Forderungen. Wir wollen die Besoldung bis 2017 auf Bundesniveau anpassen.“

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Dr. Martin Stuttmann

Dr. Martin Stuttmann

"... stellt der Dienstrechtssenat [BVerwG] jahresweise fest, dass die Berliner Beamten in der jeweils untersten Besoldungsgruppe seit 2009 rund 3000 Euro netto pro Jahr unterhalb ihres verfassungsrechtlichen Minimums lagen, teils sogar noch weiter darunter."

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Kurz überschlagen – immer noch vorsätzlich verfassungswidrig!

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  • Kurz überschlagen – immer noch vorsätzlich verfassungswidrig!
26. Oktober 2022 10 Kommentare Geschrieben von Mirko Prinz

Unser Besoldungsspezialist Dr. Schwan hat anhand der Direktiven des Bundesverfassungsgerichtes[1] berechnet, wie hoch in etwa der Fehlbetrag bei der Berechnung des Senats beim Entwurf des BerlBV AnpG 2022[2] – alleine bei den Unterkunfts- und Heizkosten – wäre:

Das 95 %-Perzentil für 2021 (aktuelleres liegt noch nicht vor) beträgt für Berlin 1.168,- €, die vom der Gesetzesbegründung zugrunde gelegten 786,- € sind folglich um 382,- € zu gering. Laut dem aktuellen Heizspiegel mit den Werten vom Vorjahr ist von Heizkosten in Höhe von 172,73 € für Berlin auszugehen und nicht von 133,- €. Auch hier liegt ein Fehlbetrag von knapp 40,- € vor.

Unter Zugrundelegung der realitätsgerechten Werte für die Berechnungen der Besoldung, wozu der Besoldungsgesetzgeber zwingend nach dem Beschluss des BVerfG vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18) verpflichtet ist, dann beträgt das Grundsicherungsniveau 2.970,90 €.

Die Mindestalimentation hat damit eine Höhe von 3.416,54 € und beträgt folglich im Jahr 40.998,48 €.

Erneut muss leider festgestellt werden, dass der Senat im aktuellen Entwurf des Besoldungsgesetzes für 2022 – entgegen der Vorgaben des BVerfG – vorsätzlich falsche Berechnungen vornimmt. Legt man die Bemessungen der Nettoalimentation zugrunde (S. 171 ff. des Besoldungsgesetzentwurfs), verfehlt selbst die erste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 die Mindestalimentation beträchtlich (S. 175). Dies trotz der evident sachwidrig überhöhten Familienzuschläge.

[1] Beschluss des BVerfG vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18)

[2] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0603.pdf

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Aktuelles
Gespräch mit der AfD – Lebensarbeitszeitverlängerung und fortgesetzte verfassungswidrige Besoldung
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Battis – Ein länderübergreifender Verfassungsbruch!

10 Kommentare

  1. Matthias K.
    15. November 2022    

    Hier ein interessanter Bericht:

    https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialstaat-reform-mit-nebenwirkungen-warum-durch-das-buergergeld-auch-beamte-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html

    Reply
  2. Mario
    27. Oktober 2022    

    Hallo Andre, Hallo Mirko,
    steht ihr im Kontakt mit den Klägern in Bremen? Ein wesentlicher Teil der Argumentation könnte ja auch für Bremen zutreffen. Da für Bremen die nächste Entscheidung des BVerfG ansteht wäre es ja für das Berliner Verfahren hilfreich wenn das BVerfG schon im nächsten Urteil für Bremen der Argumentation folgt.
    Gibt es eine bundesweite Vernetzung?

    Reply
    • André Grashof
      27. Oktober 2022    

      Hey Mario,
      es gibt keine bundesweite Vernetzung und auch keinen Kontakt nach Bremen. Wir sind aber in verschiedenen Foren bekannt und haben direkte Kontakte nach Thüringen und ins Saarland. Durch unsere Offenlegung der Klageschriften kann sich auch einjede/r der Argumente bedienen. Wenn es eine bundesweite Vernetzung mit einigen Hundert bzw. einigen Tausend Klagenden geben würde, bräuchten wir wohl eine/n hauptamtlich agierende/n Mittelsfrau/Mittelsmann … 🙂
      Beste Grüße, André

      Reply
      • Mario
        27. Oktober 2022    

        Vielen Dank erstmal. Meint ihr nicht, daß es sinnvoll wäre mit geballter bundesweiter Macht zu agieren? Schließlich sind ja alle Bundesländer betroffen und vielleicht finden sich geeignete Leute die sich engagieren. Ich meine damit ausdrücklich nicht die bekannten Gewerkschaften.

        Reply
        • André Grashof
          27. Oktober 2022    

          Hey Mario,
          war kein Scherz, wenn ich meinte, dass das ein Vollzeit-Job wäre, sich bundesweit zu engagieren. Es ist so schon ein unglaublich hoher Zeiteinsatz erforderlich, um die Arbeit zu leisten, die wir derzeit stemmen. Man müsste dann auf die jeweiligen Einzelheiten in den jeweiligen Bundesländern eingehen. Wenn Du mal siehst, was Dr. Schwan für nur einige wenige Bundesländer zusammen geschrieben hat, kannst Du Dir eventuell vorstellen, was es bedeuten würde, dies für alle Bundesländer und den Bund zu tun. Derzeit regelt jedes Bundesland die Besoldung ein wenig anders, aber halt so fundamental falsch, dass man auf jede einzelne Sonderregelung eingehen muss, sofern man es gerichtsverwertbar dokumentieren möchte. Das sprengt bei WEITEM unseren Rahmen. Mal ganz davon abgesehen, dass es in jedem Bundesland auch andere Ansprechpartner gibt, mit denen man sich koordinieren müsste. Sollte sich aber jemand berufen fühlen, sich dieser Aufgabe zu widmen, dann stehen wir mit Sicherheit nicht im Weg. Beste Grüße, André

          Reply
  3. Hanzen
    26. Oktober 2022    

    Ich möchte hier auch mein Dank für alle aussprechen!!
    Kann man kurz und grob sagen um wieviel Prozent unsere A Beamtenbesoldung aktuell erhöht bzw angepasst werden müsste? Nur mal so zum träumen.
    Danke Euch
    Gruß H

    Reply
    • Mirko Prinz
      26. Oktober 2022    

      Hallo Hanzen,
      findest du im Fazit des Gutachtens unseres Besoldungsexperten. Im Jahr 2021 waren es 27-31%. https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/07/Zum-Besoldungsniveau-der-Berliner-Landesbeamten.pdf

      Reply
  4. Fragender
    26. Oktober 2022    

    Ansonsten können alle Beamten meiner Ansicht nach der hiesigen Initiative nicht genug danken.
    Allen voran Kollegen Grashof gebührt unser aller Respekt für sein Engagement.

    Reply
    • André Grashof
      26. Oktober 2022    

      Hey Fragender,
      vielen Dank für die Blumen, aber es handelt sich tatsächlich um ein Gemeinschaftsprodukt. Es brauchte nur jemanden, der die Angelegenheit ins Laufen brachte, die Experten zusammen führte und sich um die Finanzierung kümmerte. Aber ohne die Arbeit u.a. vom DRB Berlin und weiteren Hilfeleistenden wären wir nicht so weit gekommen. Schließlich hat Mirko mit dieser Homepage die ganze Geschichte öffentlich gemacht und viele, viele Spenden haben dazu beigetragen, dass wir den Rechtsanwalt bezahlen konnten, wobei auch die GdP und der BDK Geld beigesteuert haben. Dass sich uns der Feuerwehrmann zugewandt und dessen Klage unser Rechtsanwalt übernommen hatte, die wir seitdem mit unserem gesamten Input “füttern” können, war ebenfalls sehr hilfreich, da er ja bereits seit 2008 klagt. Wenn es auch eine Gewerkschaft der Polizei gibt, die sich gerne in den Vordergrund spielt und die ganze Geschichte als ihren Verdienst betitelt, so ist nicht zu leugnen, dass auch sie einen Teil zum positiven Verlauf beigetragen hat. Aber halt nur einen kleinen Teil. Ohne all die erwähnten Komponenten wären wir nicht so weit gekommen, begonnen mit der erfolgreichen Volksinitiative im Jahr 2015. Aber: man muss halt am Ball bleiben und immer wieder neu den Finger in die Wunde stecken. Das werden wir auch weiterhin tun. Beste Grüße, André

      Reply
  5. Fragender
    26. Oktober 2022    

    Dankeschön… nur mit derartigen Fakten werden wir auf dem Rechtsweg zu unserem Recht kommen.
    Das BVerfG wird hoffentlich mit den neuesten Beschlüssen den Ermessensspielraum des Besoldungsgesetzgebers eingrenzen. Nur so wird diesem miesen Spiel der Politik Einhalt geboten werden können.
    Von der Besoldungsallianz erwarte ich keinen nennenswerten Impuls mehr. Was wirklich schade ist.

    Zumindest rückt der dbb das Thema Besoldung immer wieder in den öffentlichen Fokus. Das ist wichtig und gut, auch wenn es den Besoldungsgesetzgeber nicht wirklich beeindruckt.

    Reply

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